Kreditbearbeitungsgebühren erklärt

Vor der Kreditvergabe prüfen Kreditgeber die Bonität ihrer Kunden. So können sie die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers exakt einschätzen und die Rahmenbedingungen des Kredits entsprechend festlegen. Da diese Prüfung mit einigem Aufwand verbunden ist, verlangen die meisten Banken eine Bearbeitungsgebühr. Diese Geschäftspraxis hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Herbst 2014 aber für unzulässig erklärt, sodass Kreditnehmer die Kreditbearbeitungsgebühren in vielen Fällen zurückfordern können.

Kreditbearbeitungsgebühren werden von vielen Banken bei der Vergabe eines Kredits erhoben. Da die Bank eine umfassende Bonitätsprüfung des Kunden vornimmt, fallen bereits vor der eigentlichen Auszahlung des Kredits Kosten an, die sich der Kreditgeber bei einem Abschluss vom Kreditnehmer zurückholt.

Was sind Kreditbearbeitungsgebühren?

Die Gebühren werden bei allen Arten von Krediten erhoben, ganz gleich, ob es sich um ein Privatdarlehen in Form eines Ratenkredits oder um eine Immobilienfinanzierung handelt. Lediglich bei Kleinstdarlehen verzichten einige Kreditinstitute auf eine ausführliche Bonitätsprüfung und berechnen daher keine Bearbeitungsgebühren.

Wird eine Gebühr erhoben, beträgt diese in der Regel zwischen einem und dreieinhalb Prozent der Kreditsumme. Statt Kreditbearbeitungsgebühr verwenden einige Kreditgeber auch die Begriffe Bearbeitungsprovision oder Abschlussgebühr. Die Kreditbearbeitungsgebühren werden zusätzlich zu den vereinbarten anfallenden Zinsen für das Darlehen berechnet, allerdings fallen die Zinszahlungen in diesem Fall meist etwas niedriger aus.

Dennoch ist diese Regelung eher nachteilig für den Kreditnehmer, denn bei einer vorzeitigen Rückzahlung der Kreditsumme entfallen zwar die Zinsen für die restliche Laufzeit, die Kreditbearbeitungsgebühr behält die Bank jedoch ein. Für die Bank sind die Kreditgebühren hingegen vorteilhaft, denn so erzielt sie sofort bei Auszahlung des Darlehens einen Ertrag, da die Gebühren mit Kreditauszahlung fällig werden.

Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern – so geht’s

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Herbst 2014 in mehreren Urteilen (Aktenzeichen XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) bestätigt, dass Kreditgebühren unzulässig sind und die Banken in Deutschland sie daher nicht erheben dürfen. Aus diesem Grund können Kreditnehmer nach den Urteilen des BGH die Kreditbearbeitungsgebühren zurückverlangen, sofern die Forderung noch nicht verjährt ist.

Laut Urteil des BGH liegt es im eigenen Interesse der Banken, die Bonität ihrer Kunden zu prüfen und einen Kreditvertrag vorzubereiten. Diese Arbeiten stellen keine separate Dienstleistung für die Bankkunden dar und dürfen somit auch nicht gesondert in Rechnung gestellt werden – der Aufwand der Kreditinstitute wird durch die verlangten Zinsen ausreichend abgedeckt.

Das Urteil zu Kreditbearbeitungsgebühren durch den Bundesgerichtshof bedeutet für viele Kreditnehmer, dass sie auf eine Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühren hoffen können.

Folgende Tabelle zeigt, wie viel die Banken bei unterschiedlichen Kreditsummen erstatten müssen. Die Berechnung gilt dabei nur für Kreditverträge, bei denen die Bearbeitungsgebühr auf die Kreditsumme gerechnet wurde. Dies stellt die Mehrheit der Kreditverträge dar.

Kreditsumme Bearbeitungsgebühr Tag der Kreditauszahlung Erstattungsforderung am 22.12.2014
5.000 Euro 150 Euro – 3 Prozent 01.01.2005 239 Euro
5.000 Euro 150 Euro – 3 Prozent 01.01.2008 208 Euro
5.000 Euro 150 Euro – 3 Prozent 01.01.2011 179 Euro
25.000 Euro 500 Euro – 2 Prozent 01.01.2005 797 Euro
100.000 Euro 1.000 Euro – 1 Prozent 01.01.2005 1.594 Euro

Tabelle: Erstattungsforderungen, Quelle Stiftung Warentest

Kreditnehmer können allerdings nicht in allen Fällen die Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern – die Verjährung verhindert dies. Alle Ansprüche auf eine Erstattung von Bearbeitungsgebühren, die bis Ende 2011 gezahlt wurden, sind am 31.12.2014 verjährt und somit nicht mehr einzufordern. Bei Gebühren aus den Jahren 2012 bis 2014 müssen Sie als Verbraucher ebenfalls die dreijährige Verjährungsfrist beachten. Wurde das Darlehen beispielsweise 2012 gewährt, können Sie die Gebühren noch bis Ende 2015 zurückfordern.

Anleitung: Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern

Wollen Sie bei einem Kredit die Bearbeitungsgebühr zurückfordern, sind dazu folgende Schritte erforderlich:

  1. Schriftlich per Einschreiben Erstattung anfordern
    Sie können die Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern per Musterbrief. In dem Schreiben sollten Sie der Bank eine Frist setzen, bis wann die Rückzahlung zu erfolgen hat. Versenden Sie Ihr Schreiben als Einschreiben an die Kredit-gebende Bank, um die Gebührenerstattung anzufordern.
  2. Wenn die Bank nicht reagiert
    Reagiert das Kreditinstitut nicht auf Ihr Schreiben, sollten Sie einen Rechtsanwalt oder einen auf Banken spezialisierten Ombudsmann einschalten. Der Widerspruch dieser Personen führt zu einem Stopp der Verjährung, was besonders zum Ende des Jahres und damit zum Ablauf der Verjährungsfrist wichtig ist.
  3. Auch Zinsen einfordern
    Fordern Sie nicht nur die gezahlten Kreditgebühren, sondern auch Zinsen für die Gebühren ein. Der angesetzte Zinssatz kann fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht und wird jedes Jahr am 1. Januar und 1. Juli an die allgemeinen Marktzinssätze angepasst.

Der Kreditvertrag

Die Bedingungen für die Auszahlung des Darlehens, eine eventuelle vorzeitige Rückzahlung der Darlehenssumme und die berechneten Gebühren und Zinsen werden im schriftlichen Kreditvertrag festgehalten. Ein solcher Vertrag wird bei jedem Darlehen geschlossen, bei dem die Kreditsumme in festen Raten zurückgezahlt wird. Bei einem Dispositionskredit wird Ihnen als Kontoinhaber dagegen lediglich ein gewisser Kreditrahmen eingeräumt. Die Rückzahlung eines Überziehungskredits ist allein Ihre Sache, wobei Sie frei entscheiden können, wann und in welcher Höhe Sie den Sollsaldo ausgleichen.

Ein Kreditvertrag muss laut Gesetz einige Bestandteile beinhalten, um rechtlich gültig zu sein. Dazu gehören:

  • Die beantragte Kreditsumme
  • Die Kreditart
  • Der effektive Zinssatz, der den Nominalzins und die sonstigen Gebühren und Kosten einschließt
  • Der Betrag der Zinsen für die gesamte Laufzeit des Darlehens
  • Der gesamte Rückzahlungsbetrag
  • Die Laufzeit des Darlehens
  • Die Art der Tilgung
  • Eventuelle Sicherheiten für den Kredit
  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers
  • Sonstige Vereinbarungen, falls vorhanden

Bevor ein Kreditvertrag zustande kommt, stellen Sie eine Kreditanfrage beim Kreditinstitut, das daraufhin ein Angebot abgibt. Vor Abgabe des Kreditangebots prüft die Bank Ihre Bonität und klärt mit Ihnen alle Einzelheiten bezüglich der Kredithöhe, der Laufzeit, der zu stellenden Sicherheiten und der Rückzahlung.

Die Vorschriften des BGB bezüglich Kreditverträgen sind zum größten Teil nicht zwingend, es sind daher nur die Mindestanforderungen gesetzlich festgelegt. Aus diesem Grund ergänzen die Kreditinstitute ihre Darlehensverträge meist durch Regelungen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und durch eigene Kreditformulare.

Viele Kreditverträge sehen beispielsweise eine Lohnabtretung als Sicherheit vor. Auch andere Dinge können als Sicherheit für einen Kredit dienen, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung, ein Auto oder Wertpapiere. Diese werden an den Kreditgeber abgetreten, falls der Kreditnehmer trotz mehrfacher Mahnung keine Zahlungen mehr leistet. Bei einer Lohnabtretung erfährt der Arbeitgeber daher nur dann von den Schulden seines Angestellten, wenn es zu einer Gehaltspfändung kommt.

Wichtige Paragrafen des BGB bezüglich Krediten

  • § 138 II BGB: Nichtigkeit des Kreditvertrags wegen Verstoßes gegen das Wucherverbot
  • § 145 BGB: übereinstimmende Willenserklärung
  • § 248 I BGB: Verbot des Zinseszinses, außer bei einem Kontokorrentkredit
  • § 311 II, III BGB: geschäftsähnliches Schuldverhältnis
  • § 314 BGB: Kreditkündigung aus wichtigem Grund
  • § 488 III BGB: reguläre Kreditkündigung
  • §§ 488 ff. BGB: Bestimmungen des Schuldrechts
  • § 490 I BGB: Widerruf des Darlehensversprechens
  • §§ 491–498 BGB: Schutzvorschriften für Verbraucherdarlehen

Kündigung eines Kreditvertrags

Direkt nach Abschluss einer Kreditvereinbarung hat der Kreditnehmer ein zweiwöchiges gesetzliches Rücktrittsrecht. Nutzt er dieses, entstehen ihm keine Kosten durch den Kreditvertrag.

Wenn bei einem Kreditvertrag eine feste Laufzeit vereinbart wird, endet der Vertrag durch Zeitablauf oder durch die vorzeitige Tilgung durch den Kreditnehmer. Daneben können Sie als Kreditnehmer einen Kontokorrentkredit jederzeit kündigen, ein Darlehen ohne Zinsfestschreibung können Sie mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beenden. Ein Kredit mit einem festen Zinssatz kann sechs Monate nach Erhalt der kompletten Kreditsumme mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Bei einer Kreditkündigung muss die restliche Kreditsumme sofort bezahlt werden und das Kreditinstitut ist in einigen Fällen berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.

Darüber hinaus muss ein wichtiger Grund vorliegen, aus dem eine der beiden Vertragsparteien den Kreditvertrag außerordentlich kündigen kann. Zu den wichtigen Gründen gehört eine schwerwiegende Vertragsverletzung, zum Beispiel durch Einreichung gefälschter Unterlagen oder durch bewusste Falschdarstellung der finanziellen Situation des Kreditnehmers. Auch wenn sich Ihre Vermögensverhältnisse als Darlehensnehmer während der Kreditlaufzeit dramatisch verschlechtern oder wenn die gestellten Sicherheiten erheblich an Wert verlieren, kann eine Bank einen Kredit kündigen.

Eine Kreditvereinbarung kann auch unwirksam sein, beispielsweise, wenn ein Kreditgeber zu hohe Sicherheiten verlangt. Auch wenn der Zinssatz für das Darlehen mehr als zwölf Prozentpunkte über dem üblichen Sollzinssatz für Kredite liegt oder wenn er doppelt so hoch ist wie der gängige Marktzinssatz, wird ein Kredit aufgrund von Wucher unwirksam. Trotz Unwirksamkeit muss der Kreditnehmer das Darlehen allerdings zurückzahlen.

Kreditzahlung im Todesfall

Wenn ein Kreditnehmer verstirbt, ist ein Kredit damit nicht automatisch beendet. Falls es Erben gibt, erben diese auch die Schulden des Verstorbenen, nicht nur seine Guthaben. Die Erben werden zu den Rechtsnachfolgern des Schuldners und müssen den Kredit weiter abzahlen. Vorher sollten die Erben jedoch überprüfen, ob der Kreditnehmer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat.

Diese Versicherung wird auch als Kreditlebensversicherung oder Kreditausfallversicherung bezeichnet. Im Todesfall zahlt die Versicherung nach Vorlage der Sterbeurkunde den Kredit entweder komplett oder zumindest teilweise zurück.

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