Rechtsschutz ohne Wartezeit

Rechtsschutz ohne Wartezeit

Recht haben ist eine Sache
Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen.
Es gibt aber auch einige Ausnahmen wo die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten.

Rechtsschutz­versicherung
ohne Wartezeit

Wenn Sie eine neue Rechtsschutzversicherung abschließen, können Sie einige Leistungen häufig erst nach einer Wartezeit von einigen Monaten in Anspruch nehmen. Bei einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit ist das Abwarten nicht notwendig und der Versicherungsschutz wirkt sofort ab dem Vertragsabschluss. Ein Rechtsschutz ohne Wartezeit kann Verbrauchern viele Vorteile bieten. Hier erfahren Sie, welche das sind und wie Sie eine Versicherung ohne Wartezeit erhalten können.

Wartezeiten bei Rechtsschutzversicherungen

Eine Rechtsschutzversicherung können Sie für unterschiedliche Rechtsbereiche abschließen. Dabei reicht die Vielfalt der angebotenen Policen von Spezial-Versicherungen für einzelne Rechtsgebiete bis zu umfassenden Policen, welche gleich mehrere Bereiche abdecken.

Bei einigen versicherten Leistungen setzt der Versicherungsschutz erst nach einer vertraglich geregelten Wartezeit ein. Das bedeutet, dass Sie die Versicherung zwar bereits abgeschlossen haben, aber einige Leistungen erst nach ein paar Monaten oder gar Jahren in Anspruch nehmen dürfen.

Streitigkeit während Wartezeit wird nicht übernommen

Kosten von Streitigkeiten, deren Ursprung in die Wartezeit fällt, werden von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen, wenn diese entsprechenden Leistungen einer Karenzzeit unterliegen. Das gilt auch, wenn der Streitfall letztlich erst nach der Wartezeit vor Gericht landet. Ähnliches trifft zu, wenn die Ursache bereits vor Vertragsabschluss liegt.

Welche Wartezeiten genau Versicherer vorschreiben, hängt von den einzelnen Policen, den Leistungen und den Anbietern ab. Üblicherweise verteilen die meisten Versicherer ihre Leistungen auf drei typische Wartezeiten: Neben dem Rechtsschutz ohne Wartezeit gilt dann für andere Leistungen eine dreimonatige, einjährige oder dreijährige Wartezeit. Welcher Anbieter in welcher Rechtsschutz-Police welche Fristen vorsieht, können Sie den jeweiligen Produktinformationen oder Verträgen entnehmen.

Überblick über typische Wartezeiten

Ein paar Beispiele für häufig angewandte Wartezeitregelungen finden Sie in der folgenden Tabelle:

Rechtsbereich Beispiele für Leistungen Typische Wartezeit
Privat-Rechtsschutz Schadenersatz-Rechtsschutz keine Wartezeit
Arbeits-Rechtsschutz 3-monatige Wartezeit
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht keine Wartezeit
Steuer-Rechtsschutz keine Wartezeit
Verwaltungs-Rechtsschutz 3-monatige Wartezeit
Straf-Rechtsschutz keine Wartezeit
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz keine Wartezeit
Beratungs-Rechtsschutz keine Wartezeit
Opfer-Rechtsschutz keine Wartezeit
Rechtsschutz in Unterhaltssachen 12-monatige Wartezeit
Rechtsschutz in Ehesachen 36-monatige Wartezeit
Verkehrs-Rechtsschutz Schadenersatz-Rechtsschutz keine Wartezeit
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht keine Wartezeit
Steuer-Rechtsschutz keine Wartezeit
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen keine Wartezeit
Straf-Rechtsschutz keine Wartezeit
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz keine Wartezeit
Sozial-Rechtsschutz keine Wartezeit
Berufs-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz 3 monatige Wartezeit
Disziplinar- und Standesrechtsschutz keine Wartezeit
Rechtsschutz für Wohn- und Mietangelegenheiten Steuer-Rechtsschutz keine Wartezeit
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz 3 monatige Wartezeit
Straf-Rechtsschutz keine Wartezeit
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz keine Wartezeit
Spezial-Straf-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz keine Wartezeit
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz keine Wartezeit
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz keine Wartezeit
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen keine Wartezeit

Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung können Sie in der Regel ohne jegliche Wartezeiten abschließen und alle Leistungen bei Bedarf sofort beanspruchen. Bei einer Rechtsschutzversicherung für Wohn- und Mietangelegenheiten dagegen leistet die Versicherung in Fällen, die unter den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz fallen, erst nachdem der Vertrag drei Monate besteht. Wenn Sie sich also zum Beispiel mit Ihrem Vermieter über eine Mieterhöhung streiten, leistet die Versicherung nur, wenn der Streit nach der Wartezeit begonnen hat.

Wartezeitregelungen unterschiedlich

Es gibt Anbieter, die von den aufgeführten Regelungen abweichen. So können auch die Leistungen für Steuer-, Sozialgerichts- und Verwaltungsgerichtsschutz sowie für den Rechtsschutz beim Vertrags- und Sachenrecht bei einzelnen Anbietern ebenfalls mit einer Wartezeit verbunden sein. Bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, sollten Sie daher das Vertragswerk auf Wartezeitregelungen prüfen.

Wozu gibt es Wartezeiten bei der Rechtsschutzversicherung?

Die Wartezeiten bei Rechtsschutzversicherungen sollen verhindern, dass Verbraucher erst eine Versicherung abschließen, wenn ein kostenintensiver Rechtsstreit bereits absehbar ist. Besonders teure Streitigkeiten wie zum Beispiel Scheidungen oder Differenzen mit dem Arbeitgeber werden daher erst nach einer entsprechenden Karenzzeit übernommen.

Würden die Versicherer anders verfahren, wären die Versicherungsbeiträge vermutlich kaum bezahlbar. Von der Wartezeitregelung profitieren also hauptsächlich Verbraucher, die bereits eine gewisse Zeit eine Rechtsschutzpolice haben. Allerdings bieten immer mehr Anbieter auch eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit an, um durch diesen Wettbewerbsvorteil Neukunden zu gewinnen. Darüber hinaus gibt es für Verbraucher weitere Möglichkeiten, an einen Rechtsschutz ohne Wartezeit zu gelangen.

Versicherungswechsel ohne Wartezeit

Bei einem Versicherungswechsel verzichtet der neue Versicherer in der Regel auf Wartezeiten, weil der Kunde bereits zuvor rechtsschutzversichert war. Bei Vorversicherten gehen die Anbieter davon aus, dass keine absehbare Rechtsstreitigkeit vorliegt und die neue Versicherung nicht allein aus diesem Grund abgeschlossen wurde. Solche wartezeitlosen Übergänge werden zum Beispiel bei Privat-, Eigentums- und Mietrechtsschutzpolicen angeboten.

Die Grundvoraussetzung für einen Wechsel ohne Wartezeit ist dabei, dass die in der neuen Police versicherten Risiken auch durch die alte Versicherung abgedeckt wurden. Wiederum variieren die vertraglichen Details allerdings zwischen den unterschiedlichen Anbietern. Damit Sie einen lückenlosen Versicherungsschutz erhalten, sollten Sie die Details zu Wartezeiten mit Ihrem neuen Anbieter besprechen oder einen sehr genauen Blick in den Vertrag werfen.

Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeiten

Im Gegensatz zu einer Versicherung mit Karenzzeit bietet eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit dem Kunden die Möglichkeit, sofort nach Vertragsbeginn alle Leistungen zu beanspruchen. Dies ist besonders für Verbraucher sinnvoll, wenn bereits ein Rechtsstreit zu erahnen ist und die damit verbundenen Kosten unvermeidlich scheinen.

Rechtzeitiger Abschluss erhöht Auswahlmöglichkeiten

Wer den Rechtsschutz rechtzeitig im Voraus abschließt, kann aus besonders vielen Angeboten auswählen und sowohl Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit als auch solche mit vorgegebenen Fristen vergleichen. So können Sie sichergehen, eine Police mit optimalem Leistungsumfang und dauerhaft niedrigen Versicherungsbeiträgen zu finden.

Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit werden von verschiedenen Versicherern angeboten. Dabei gilt zu unterscheiden, ob eine Versicherung grundsätzlich wartezeitfrei ist oder gegen einen Aufpreis von den üblichen Fristen abgesehen wird. In beiden Fällen können Sie damit rechnen, dass die Policen preislich über den günstigsten Versicherungen mit Wartezeiten liegen. Wenn die Kosten eines Rechtsstreits kurzfristig versichert werden sollen, zahlen sich die höheren Versicherungsbeiträge in der Regel jedoch aus. Wichtig für die Kostenübernahme ist dabei, wie erwähnt, wann sich die Ursache eingestellt hat.

Versicherungen rückwirkend abschließen

Wenn bereits Streitkosten entstanden sind und diese nachträglich versichert werden sollen, suchen Verbraucher regelmäßig nach der Möglichkeit eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abzuschließen. Ein rückwirkender Versicherungsschutz würde bedeuten, dass die Versicherung für bereits vor dem Vertragsschluss aufgetretene Kosten aufkäme. Solche Angebote würden sich für die Versicherer jedoch keinesfalls lohnen und die langfristig Versicherten müssten über ihre Beiträge die Kosten tragen. Ein rückwirkender Versicherungsschutz wird daher von allen Anbietern kategorisch ausgeschlossen. Wer eine Rechtsschutzversicherung benötigen könnte, sollte daher rechtzeitig den Vertrag unterschreiben.

Vertragsbeginn kann teilweise vorverlegt werden

Auch wenn eine rückwirkende Versicherung nicht angeboten wird, bieten manche Anbieter ihren Kunden an, den Vertragsbeginn vorzuverlegen. Eine solche Vereinbarung kann jedoch nur individuell getroffen werden und dient nicht dazu, Leistungen für einen zurückliegenden Versicherungsfall zu erhalten, sondern um Wartezeiten zu umgehen.

Wird der Versicherungsbeginn zum Beispiel drei Monate vor den Vertragsabschluss gelegt, zahlt der Versicherte rückwirkend die monatlichen Versicherungsbeiträge. In der Folge wird der Kunde jedoch so behandelt, als ob er bereits drei Monate versichert wäre und entsprechend bestimmte Wartezeiten bereits in der Vergangenheit lägen. Eine solche Verfahrensweise ist in der Praxis nicht selten und kann daher auf Wunsch durchaus einfach einmal beim potenziellen neuen Versicherer angefragt werden.

Ein Rechtsschutzversicherungs-Vergleich schafft Übersicht

Unterschiedliche Wartezeiten, Leistungsumfänge, Versicherungsbeiträge und viele weitere Faktoren spielen bei der Auswahl einer passenden Rechtsschutzversicherung eine Rolle. Wer nicht alle erforderlichen Informationen einzeln zusammentragen und die Vertragswerke zahlreicher Anbieter durchforsten möchte, kann durch einen Rechtsschutzversicherungs-Vergleich Zeit und Geld sparen.

Wenn Sie sich einen Überblick verschaffen möchten, können Sie einfach die von Ihnen für Ihre Rechtsschutzversicherung gewünschten Rechtsbereiche auswählen und angeben, ob Sie eine Vorversicherung besitzen. Darüber hinaus sind nur wenige weitere Angaben notwendig, um einen unverbindlichen und unabhängigen Vergleich durchzuführen. Die besten Angebote werden anschließend übersichtlich in einer Tabelle dargestellt. Wenn Sie sich besonders über die Wartezeiten informieren möchten, können Sie mit einem Klick auf den „Leistungsumfang“ die wichtigen Details zu jeder Police einsehen und dort auch die Informationen zu den Wartezeiten finden.

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