Feuerversicherung

Feuerversicherung

Gebäudeversicherung schützt Hauseigentümer
Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein.

Feuerversicherung

Wichtiges zur Feuerversicherung

  • Versicherungssumme schätzen
    Achten Sie bei der Höhe der Versicherungssumme darauf, dass keine Unterversicherung besteht. Für die Berechnung können Wert 1914 und der Baupreisindex genutzt werden.
  • Vertragsdetails prüfen
    Einige Anbieter versichern Sengschäden mit. Andere schließen sogar Fahrlässigkeit mit ein. Prüfen Sie deshalb vorab ganz genau, welche Leistungen der Vertrag ein- und welche er ausschließt.
  • Vergleich durchführen
    Mit Hilfe der Informationen zum Objekt können Sie einen Vergleich der Feuerversicherungen durchführen - und so für Sie geeignete Versicherungen miteinander abgleichen.

Ein Brand kann sehr große Schäden verursachen, die Immobilienbesitzer vor den finanziellen Ruin stellen können. Daher sollte jedes Eigenheim durch eine Feuerversicherung abgesichert sein – auch wenn diese Versicherung nicht verpflichtend ist. Für Wohnimmobilien ist die Absicherung gegen Brandschäden meist in der Wohngebäudeversicherung integriert.

So finden Sie die passende Feuerversicherung

Da ein Gebäudebrand häufig sehr hohe Kosten nach sich zieht, die durchaus existenzbedrohlich werden können, sollte sich jeder Immobilienbesitzer gegen Brandschäden absichern – auch wenn die Feuerversicherung keine Pflichtversicherung mehr ist.

Auch Bauherren sollten ihr zukünftiges Eigenheim direkt gegen Brandschäden versichern. Hierzu gibt es spezielle Rohbau-Feuerversicherungen, die nach der Fertigstellung in eine herkömmliche Wohngebäudeversicherung umgewandelt werden und vor weiteren Risiken schützen. Beim Abschluss einer Baufinanzierung bestehen Banken aus Sicherheitsgründen üblicherweise auf eine Feuerversicherung für das zu finanzierende Gebäude.

Da Gebäudeversicherungen vom Eigentümer abgeschlossen werden, benötigen Mieter keine eigene Feuerversicherung. Die Kosten für die Gebäudeversicherung werden von Immobilienbesitzern meist als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt. Wer zur Miete wohnt, kann sein Inventar über die Hausratversicherung gegen Brandschäden absichern.

Kosten und Versicherungssummen

Wie hoch die Versicherungsprämie ausfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von verschieden Faktoren ab:

  • Gesamtfläche des Objekts
  • Bauart des Objekts
  • Standort des Gebäudes
  • Nutzungsart
  • Ausstattung
  • Gewählter Leistungsumfang

Zur Beitragsberechnung werden sogenannte Bauartklassen herangezogen, die sich unter anderem aus der Art der Dacheindeckung oder der Bauweise der Außenwände ableiten. Der Standort ist entscheidend für die Einordnung in eine Tarifzone, die ebenfalls zur Beitragsberechnung herangezogen wird.

Bei der Nutzungsart wird zwischen ausschließlich wohnwirtschaftlicher Nutzung, gemischter Nutzung sowie der Nutzung als Ferien- oder Wochenendimmobilie unterschieden. Im Regelfall ist die wohnwirtschaftliche Nutzung in der Versicherung am günstigsten.

Da es unter den einzelnen Anbietern mitunter deutliche Preisunterschiede gibt, sollten Sie die Angebote sorgfältig vergleichen. Beachten Sie dabei, dass Sie immer identische Angaben zugrunde legen, ansonsten ist der Vergleich wenig aussagekräftig. Auch der Leistungsumfang von Feuerversicherungen kann stark variieren, was sich ebenfalls auf die Versicherungsbeiträge niederschlägt.

Realistische Versicherungssummen festlegen

Da durch einen Brand verursachte Schäden leicht in die Hunderttausende gehen können, sollten die Versicherungssummen entsprechend hoch gewählt werden. Bei Neubauten sollte die Versicherungssumme mindestens dem Neuwert der Immobilie entsprechen. Bei Bestandsimmobilien sollte die Deckungssumme nach dem gleitenden Neuwert bestimmt werden, damit die Kostensteigerung seit Errichtung des Gebäudes berücksichtigt ist. Hierzu werden der sogenannte Wert 1914 und der Baupreisindex herangezogen.

Das ist der Wert 1914

Der Wert 1914 ist ein fiktiver Rechenwert, der den Einheitswert eines Gebäudes im Jahr 1914 in der damals gültigen Mark widerspiegelt. Der Versicherungswert 1914 kann anhand bestimmter Schemen ermittelt werden. Wenn diese Berechnungsschemen auf ein Gebäude nicht anwendbar sind, empfiehlt sich die Ermittlung des 1914er Werts durch einen Sachverständigen. Dieser kann den Wert relativ genau schätzen.

Zur Ermittlung der Versicherungssumme wird der Wert 1914 mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert. Das Ergebnis geteilt durch 100 ergibt den aktuellen Gebäudewert in Euro, der als Versicherungssumme gewählt werden sollte. Der Baupreisindex wird jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und liegt aktuell bei 1.310,3 (Stand: Dezember 2015).

Da der Baupreisindex kontinuierlich steigt, sollten Sie die Versicherungssumme regelmäßig aktualisieren, damit Sie sich im Schadensfall nicht mit einer Unterversicherung konfrontiert sehen. Mehr zum Thema „Unterversicherung“ erfahren Sie im folgenden Abschnitt „Versicherungsvertrag: Darauf sollten Sie achten“.

Leistungsausschlüsse: Wann wird nicht gezahlt?

Welche Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, ist abhängig von den Vertragsvereinbarungen. Grundsätzlich gilt ein Leistungsausschluss für Schäden durch Krieg, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers.

Nicht zahlen muss die Versicherung, wenn der Versicherungsnehmer bauliche Veränderungen am versicherten Gebäude vorgenommen hat, die der Versicherung nicht gemeldet wurden (Verletzung der vertraglichen Anzeigepflichten). Dies können beispielsweise nicht gemeldete An- oder Umbauten sein.

Versicherungsvertrag: Darauf sollten Sie achten

Bevor Sie den Vertrag für eine Feuerversicherung abschließen, sollten Sie die Vertragsunterlagen – wie bei jeder Versicherung – aufmerksam durchgehen. Da die Feuerversicherung für Privatkunden meist nicht als eigenständige Police angeboten wird, sondern Teil der Gebäudeversicherung ist, unterscheiden sich die Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter teilweise stark voneinander. Verbindliche allgemeine Versicherungsbedingungen für die Brandversicherung gibt es im Privatkundengeschäft nicht mehr. Daher dürfen die Versicherer eigene Bedingungen aufsetzen.

Der Definition der versicherten Risiken sollten Sie besondere Aufmerksamkeit schenken. So sind bei einigen Anbietern auch Sengschäden mitversichert, bei vielen jedoch auch ausgeschlossen. Prüfen Sie außerdem, ob Fahrlässigkeit bei der gewählten Police ausgeschlossen ist. Dieser Ausschluss war lange Zeit üblich. Mittlerweile verzichten jedoch etliche Versicherer darauf, zu prüfen, ob ein Schaden fahrlässig entstanden ist.

Der Versicherungsbeginn von Feuer- als auch Gebäudeversicherungen wird im Vertrag festgehalten. In der Regel ist ein sofortiger Versicherungsbeginn möglich, es gelten keine Vorlauffristen, bis ein Schadensfall gemeldet werden kann.

Unterversicherung vermeiden

Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Sie zudem die Versicherungssumme angemessen wählen. Achten Sie darauf, dass auch Nebengebäude und Garage mitversichert sind. Gleiches gilt für fest installierte Anbauten, beispielsweise eine Photovoltaikanlage auf dem Dach.

Eine Unterversicherung, also eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme, bedeutet im Fall eines Totalverlusts, dass Sie von der Versicherung nicht ausreichend Geld erhalten um einen Wiederaufbau beziehungsweise einen angemessenen Ersatz zu finanzieren.

Beendigung des Versicherungsverhältnisses

Bei den meisten Anbietern kann der Versicherungsnehmer zwischen Vertragslaufzeiten von einem, drei oder fünf Jahren wählen. Nach Ende der Laufzeit verlängert sich der Versicherungsvertrag in der Regel stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde. Die Kündigungsfrist für die Brandversicherung und auch die Wohngebäudeversicherung beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.

Wie bei fast allen Versicherungen haben Sie auch bei der Feuerversicherung ein Sonderkündigungsrecht:

  • Wenn Sie einen Schaden gemeldet haben.
  • Wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, ohne den Leistungsumfang zu verbessern.

Bei einer Beitragserhöhung aufgrund eines gestiegenen Versicherungswerts ist eine außerordentliche Kündigung jedoch nicht möglich. Die Frist für eine außerordentliche Kündigung läuft nach vier Wochen ab.

Kündigung durch die Versicherung

Die Versicherung kann das Vertragsverhältnis ebenfalls kündigen. Eine Kündigung durch den Versicherer ist beispielsweise möglich, wenn Sie gegen die Vertragsbedingungen verstoßen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bauliche Veränderungen am der Immobilie trotz Anzeigepflicht nicht gemeldet werden.

Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle ihm bekannten Gefahrenumstände und auch etwaige Änderungen an den Versicherer zu melden – dies meint die sogenannte Anzeigepflicht. Kommt der Versicherte dieser Verpflichtung nicht nach – egal ob vorsätzlich oder unbeabsichtigt – hat der Versicherer das Recht, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten oder im Schadensfall die Leistung zu verweigern.

Auch die Weigerung des Versicherungsnehmers, Rauchmelder zu installieren, kann zu einer Kündigung seitens des Versicherers führen, wenn diese in den Versicherungsbedingungen festgehalten sind. Nach einem gemeldeten Schadensfall hat der Versicherer ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.

Eine Kündigung durch den Versicherer sollten Sie unter allen Umständen vermeiden. Wurde Ihnen gekündigt, kann es sehr schwer werden, eine Nachfolgeversicherung zu finden. Hier muss nämlich angegeben werden, welche Seite die Vorversicherung gekündigt hat. Bei Kündigung durch den Versicherer ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der neue Anbieter Sie als Kunden ablehnt.

Beim Verkauf einer Immobilie geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser kann den laufenden Vertrag innerhalb eines Monats nach der Eintragung in das Grundbuch kündigen, ansonsten läuft die Versicherung auf seinen Namen weiter.

Feuerversicherung für Industrie und Gewerbe

Für Gewerbe und vielmehr noch für Industriebetriebe ist eine Feuerversicherung elementar, daher ist die eigenständige Feuerversicherung hier verbreiteter als im Privatkundengeschäft. Im Vergleich zum privaten Bereich ist das Risiko von Bränden in Industrie und Gewerbe häufig deutlich höher. Zudem hat ein Brandschaden hier meist weitreichendere Auswirkungen als bei einem Wohngebäude.

Aufgrund des höheren Risikos gelten für gewerbliche und industrielle Feuerversicherungen teilweise andere Regelungen als bei Wohngebäuden. So haben Versicherungsnehmer deutlich mehr Obliegenheiten zu erfüllen als im privaten Bereich. Dazu gehört, dass elektrische Anlagen jährlich einer Revision durch einen Sachverständigen unterzogen werden müssen. Die Versicherungsbedingungen werden auf gewerbliche und industrielle Kunden speziell zugeschnitten. So kann ein Versicherungsvertrag beispielsweise Regelungen zum Austritt glühender Schmelzmassen enthalten. Aufgrund der individuellen Ausgestaltung der Feuerversicherung sollten sich Unternehmer vor Vertragsabschluss umfassend beraten lassen.

Die Leistungen der Feuerversicherung für Industrie und Gewerbe sind ebenfalls umfangreicher als im privaten Bereich. In der Regel sind nicht nur Gebäude, sondern auch bewegliche Sachen gegen Brandschäden abgesichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich zudem meist auch auf Betriebsunterbrechung infolge von Bränden.

Ermittlung der Versicherungsprämie

Die Versicherungsprämie für die industrielle Feuerversicherung wird durch eine Tarifierung, oft verbunden mit einer Brandschutzbesichtigung, bestimmt. Es existieren zahlreiche Tarifbücher des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV), die hierbei herangezogen werden. Wichtige Faktoren für die Tarifierung sind unter anderem die Betriebsart sowie bauliche und abwehrende Brandschutzmaßnahmen. Zum baulichen Brandschutz zählen beispielsweise Brandwände, unter abwehrenden Brandschutz fallen unter anderem Sprinkleranlagen.

Prämie kann oft steuerlich geltend gemacht werden

Gewerbetreibende können die Versicherungsprämie in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Fragen und Antworten

Was ist die Feuerversicherung?

Die Feuerversicherung, auch als Brandversicherung oder Gebäudebrandversicherung bekannt, kommt für Schäden an Gebäuden auf, die durch Brände, Explosionen oder Blitzschlag verursacht wurden. Eigenständige Feuerversicherungen sind in Deutschland mittlerweile nur noch im gewerblichen Bereich und im industriellen Sektor üblich. Private Immobilienbesitzer schließen die Feuerversicherung für ihr Gebäude üblicherweise im Rahmen der Wohngebäudeversicherung ab. Bei vielen Anbietern ist die Feuerversicherung automatisch Bestandteil der Gebäudeversicherungspolice, bei einigen Versicherern muss sie als separater Baustein hinzugebucht werden.

Was beinhaltet die Feuerversicherung und wann greift der Versicherungsschutz?

Was genau über eine Feuerversicherungspolice abgesichert wird, ist abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag. Generell gilt, dass eine Feuerversicherung für Schäden aufkommt, die durch folgende Ereignisse ausgelöst wurden:

  • Brand bzw. Feuer
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, einzelnen Teilen dieser sowie der Ladung.
  • Versichert ist bei der privaten Feuerversicherung nicht nur die Immobilie selbst, sondern in der Regel auch alle Nebengebäude, Garagen und Carports sowie Garten- und Gerätehäuser.

Gibt es einen Unterschied zwischen Feuer und Brand?

Obwohl Feuerversicherung und Brandversicherung synonym verwendet werden und die gleichen Risiken – nämlich primär Brandschäden – absichern, gibt es einen Unterschied zwischen Feuer und Brand.

In den meisten Versicherungsverträgen ist ein Brand als Schadensursache folgendermaßen definiert:
„Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat, und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“

Als Feuer wird im Allgemeinen ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung bezeichnet, für den in der Regel die Zufuhr von Sauerstoff erforderlich ist. Da unter besonderen Produktionsbedingungen in der Industrie auch Feuer ohne Sauerstoff entstehen können, gibt es bei der gewerblichen Feuerversicherung häufig differenziertere Definitionen.

Gemäß der obenstehenden Branddefinition handelt es sich bei Sengschäden, ausgelöst beispielsweise durch brennende Zigaretten, nicht um Brandschäden. Hierbei hat das Feuer seinen bestimmungsmäßigen Herd nicht verlassen und konnte sich zudem nicht ausbreiten.

Wie entstand die Feuerversicherung?

Die Brandversicherung zählt zu den ältesten Versicherungen überhaupt, ihre Grundzüge existieren seit dem späten Mittelalter. Naheliegend, wenn man bedenkt, welche Auswirkungen Brände in der damaligen Zeit hatten. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten in den Städten wurden im Fall eines Brandes oft nicht nur einzelne Häuser, sondern häufig ganze Bezirke zerstört. Bewohner betroffener Häuser standen nach einem Brand – wie heute immer noch – vor dem finanziellen Ruin. Daher schlossen sich Menschen bereits sehr früh zu sogenannten Feuerschutzvereinen zusammen, um sich im Notfall gegenseitig zu unterstützen. Der wohl erste Feuerschutzverein wurde 1537 in einem Schleswig-Holsteinischen Dorf gegründet. Als erste Brandversicherung gilt die „Tiegenhöfer Brandordnung“, die 1623 in der Nähe von Danzig von Mennoniten auf der Basis christlicher Werte eingeführt wurde.

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurden im gesamten Land viele Feuer- und Brandkassen sowie sogenannte Feuersozietäten gegründet. Zudem wurden öffentlich-rechtliche Feuerversicherungsanstalten ins Leben gerufen. Die Einzahlung in eine solche Brandkasse wurde verpflichtend für alle Hausbesitzer. Erst 1994 wurde die generelle Feuerversicherung bundesweit abgeschafft.

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