Riester Rente

Riester Rente

Informationen zur Riester-Rente
Die Riester-Rente ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung und für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Wer 2010 vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge investiert hat, bekommt zusätzlich vom Staat 154 Euro (Ehepaar doppelt) plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, wird die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bleibt es bei der bisher festgelegten Zulage von 185 Euro pro Kind. Unter 25-Jährige erhalten zusätzlich eine einmalige staatliche Sonderzuwendung in Höhe von 200 Euro.

Die Riester-Rente ist bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll aber auch für besser verdienende Angestellte und Beamte aufgrund der hohen steuerlichen Förderung attraktiv.

Vergleich und Angebot zur Riester-Rente
Die Riester-Rente ist ein staatlich geförderter Sonderfall der privaten Rentenversicherung. Gefördert werden alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Beamte, Richter und Soldaten.

Riester Rente vergleichen

Leistungen

Für die meisten heutigen Arbeitnehmer wird ihre gesetzliche Rente zur Absicherung im Alter nicht ausreichen. Sie sind daher gut beraten, möglichst frühzeitig Möglichkeiten zu nutzen, um ihre späteren finanziellen Mittel aufzustocken. Ein sehr beliebtes Modell ist dabei die Riester-Rente. Benannt nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester, wurde sie 2002 als staatlich geförderte private Altersvorsorge eingeführt. Die Förderung besteht bei der Riester-Rente – abhängig davon, was im Einzelfall sinnvoller ist – aus einer Altersvorsorgezulage oder einem Sonderausgabenabzug, sofern ein entsprechend zertifizierter Vertrag abgeschlossen worden ist.

Dabei sind mit der Riester-Rente verschiedene Arten der privaten Altersvorsorge möglich:

  • Klassische private Rentenversicherung
  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Fondssparplan
  • Banksparplan
  • Bausparen

Die Riester-Rente kann jedoch nicht nur für die private Altersvorsorge, sondern auch für die betriebliche genutzt werden. Hierunter fallen:

  • Pensionskassen
  • Pensionsfonds
  • Direktversicherungen

Ausbezahlt wird die Riester-Rente später als

  • Altersrente
  • Invalidenrente oder
  • Hinterbliebenenrente

Vor- und Nachteile

Zwar nutzen viele Bundesbürger die Riesterrente, dennoch ist sie umstritten. Manche Vorsorgewillige zweifeln daran, dass ein Abschluss wirklich sinnvoll ist und setzen lieber auf andere Möglichkeiten – vom Festgeldkonto über die britische Lebensversicherung bis hin zum Immobilienerwerb. Tatsächlich mag die Riesterrente nicht in jedem Fall das ideale Vorsorgemodell sein, sie bietet jedoch zahlreiche Vorteile, die sie für viele Arbeitnehmer zur sehr guten Lösung machen:

Vorteile Riesterrente:

  • Verschiedene Varianten für unterschiedliche Sparer-Typen
  • Staatliche Zulagen
  • Steuervorteil durch spätere Versteuerung
  • Begünstigt besonders Geringverdiener und Familien
  • Keine Anrechnung auf Arbeitslosen- und Sozialhilfe
  • Pfändung nur in Ausnahmen
  • 100 Prozent Kapitalgarantie
  • Anbieterwechsel möglich
  • Transparenzanspruch

Nachteile Riesterrente:

  • Auszahlung erst ab 60
  • Kapitalauszahlung nur bis 30 Prozent
  • Kündigung nur bei Rückzahlung der Förderungen und Nachversteuerung
  • Benachteiligung von nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften
  • Begrenzte Vererbbarkeit
  • Geförderter Jahresbeitrag begrenzt

Ob die Riesterrente als private Altersvorsorge sinnvoll ist oder nicht, hängt letztlich aber auch von dem gewählten Angebot ab. Ein Riester-Vergleich zeigt, dass viele Banken und Versicherer durchaus lohnenswerte Produkte vertreiben, während andere unattraktive Konditionen anbieten. Auf das Siegel „Riester“ allein ist also noch kein Verlass, vielmehr sollte jeder Interessierte vorab per Riester-Rechner einen Vergleich anstellen. Wer es sich später anders überlegt, kann die Riester-Rente in der Regel wie eine rein private Lebensversicherung verkaufen, beleihen oder kündigen. Da diese Schritte jedoch zu erheblichen finanziellen Einbußen führen können, sollten sie vorher gut überlegt und durchgerechnet werden.

Wer profitiert?

Für Paare mit Familienplanung ist ein Riester-Vertrag besonders attraktiv, denn für jedes Kind stockt der Staat das Vorsorgekonto seit 2008 um 185 Euro auf. Doch es geht noch besser: Für jedes Kind, das ab dem 1.1.2008 auf die Welt gekommen ist, beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro. Wer ein Haus bauen oder kaufen möchte und mit einer Riester-Rente für das Alter spart, kann bis zu 50.000 Euro seines angesparten Kapitals vorzeitig entnehmen. Aber auch Singles profitieren, denn die Einzahlungen können in Höhe der Eigenbeiträge mit der Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden. Der Steuervorteil wird zwar noch um die Zulagen verringert, kann aber bei Besserverdienenden die Gesamtförderquote deutlich in die Höhe treiben und macht die Riester-Rente somit wieder zu einem attraktiven Gesamtpaket.

Riester-Vergleich

Für eine individuell optimale Altersvorsorge ist es wichtig, die verschiedenen Möglichkeiten der Riester-Rente per Vergleich gegenüberzustellen. Dabei geht es zunächst darum, die passende Form für die eigene Lebenssituation zu finden und anschließend auch die konkreten Angebote einem Riester-Vergleich zu unterziehen.

Die Formen der Riester-Rente im Vergleich:

  • Riester-Rentenversicherung: Im Vergleich das am häufigsten gewählte Riester-Produkt. Sie ist vor allem für Menschen zwischen Mitte 30 bis 50 empfehlenswert, die bereits wissen möchten, mit welcher Mindestrente sie rechnen können. Leider gibt es bei der Rentenversicherung im Vergleich auch besonders viele schlechte Angebote – daher ist hier ein eigenständiger Vergleich per Riester-Renten-Rechner sehr wichtig.
  • Riester-Banksparplan: Für sicherheitsorientierte Anleger. Der Sparplan bringt eine solide, aber keine überragende Rendite, dafür verursacht er allerdings auch wenig Kosten.
  • Riester-Fondssparplan: Verspricht höhere Renditechancen als private Rentenversicherung und Banksparplan, birgt aber auch die Gefahr, dass am Ende über die Einlagen hinaus nichts übrig ist – nur für risikobewusste Anleger.
  • Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung: Die fondsgebundene Riester-Rentenversicherung ähnelt dem Riester-Fondssparplan in Renditeaussicht und Risiko, lässt den Anlegern aber mehr Wahlfreiheit, in welche Fonds investiert werden soll. Empfehlenswert für risikobewusste Menschen mit Kenntnissen des Kapitalmarkts.
  • Riester-Bausparen: Wer seine private Altersvorsorge über eine Immobilie sichern will, bekommt beim staatlich geförderten Bausparen im Vergleich oft wesentlich bessere Konditionen als ohne Zulagen – büßt aber auch etwas Flexibilität ein.

Nach der Entscheidung für den grundsätzlichen Weg, ist es ratsam, bei der Wahl des konkreten Produkts, einen Riester-Rente-Rechner zu verwenden, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln. Darüber hinaus sollten aber auch weitere Faktoren beim Riester-Vergleich eine Rolle spielen:

Riester-Rentenversicherung:

  • Rentenzusage und Kosten
  • Anlageerfolg
  • Transparenz
  • Flexibilität

Riester-Banksparplan:

  • Zinsen und Bonus
  • Anbindung an Umlaufrendite
  • Kosten für Verwaltung, bei Produktwechsel etc.

Fonds:

  • Risikoklasse
  • Gesamtkostenquote
  • Anlagebausteine
  • Qualität der Fonds
  • Wählbarkeit der Fonds
  • Kostenlose Shifts und Switches

Riester-Rente vs. private Rentenversicherung

Ein häufiger Irrtum ist es, die Riester-Rentenversicherung mit der (klassischen) privaten Rentenversicherung gleichzusetzen. Letztere kann zwar mit Riester-Zulagen abgeschlossen werden, beinhaltet diese aber nicht zwangsläufig. Ohne Förderung weist die private Rentenversicherung im Vergleich zur Riester-Rente erhebliche Unterschiede auf:

Riester-Rentenversicherung vs. private Rentenversicherung

  • staatliche Förderung – keine Zulagen
  • Beitragsgarantie – Garantiezins
  • hohe Transparenz – eingeschränkte Transparenz
  • Auszahlung ab 60 – Auszahlung bei Ablauf
  • kein Kapitalwahlrecht – Kapitalwahlrecht vorhanden
  • Pfändungsschutz – kein Pfändungsschutz
  • günstiger Wechsel – oft hohe Wechselkosten

Der Vergleich zeigt, dass es Argumente für beide Formen der privaten Altersvorsorge gibt. Welche Variante die sinnvollere ist, lässt sich demnach nicht verallgemeinern, sondern muss mit Blick auf die persönlichen Umstände und Ansprüche beantwortet werden.

Fragen und Antworten

Welche steuerlichen Vorteile hat die Riester-Rente?

Sonderausgaben für eine zusätzliche Altersvorsorge können seit 2002 bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Riester-Sparer können alternativ zur direkten staatlichen Förderung in Form von personenbezogenen Zulagen auch einen Steuerabzug geltend machen. Bei der Zulagenförderung richtet sich die Höhe des staatlichen Zuschusses nach der im Haushalt lebenden Personenzahl. Diese Art der Förderung rentiert sich vor allem für kinderreiche Familien sowie für Niedrig- und Normalverdiener.

Für Singles und Kinderlose mit hohem Einkommen ist hingegen meistens der neue steuerliche Abzug vorteilhafter, denn der Altersvorsorgeaufwand einschließlich der Zulagen kann mit bis zu 525 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss die Anlage AV –Altersvorsorge– ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt prüft dann von sich aus, ob für den Antragsteller die Zulage oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist und erstattet den eventuellen zusätzlichen Steuervorteil.

Welche Mindestbeiträge sind notwendig?

Um die volle Zulage zu erhalten, muss die Summe aus Zulage und Eigenanteil

  • im Jahr 2002 - 2003 -> 1 Prozent
  • im Jahr 2004 - 2005 -> 2 Prozent
  • im Jahr 2006 - 2007 -> 3 Prozent
  • im Jahr 2008 --> 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres betragen.

Dabei muss der Eigenanteil im Jahr 2002 - 2004 mindestens

  • 45 Euro (ohne Kind)
  • 38 Euro (bei einem Kind)
  • 30 Euro (bei 2 und mehr Kindern)

und ab dem Jahr 2005 mindestens

  • 90 Euro (ohne Kind)
  • 75 Euro (bei einem Kind)
  • 60 Euro (bei 2 und mehr Kindern) betragen.

Welche Produkte werden gefördert?

Grundsätzlich werden die Anlageformen gefördert, die im Alter zu einer lebenslangen Rente führen. Ob ein Produkt förderungswürdig ist, entscheidet eine Zertifizierungsstelle. Dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten.

Alle Anlageformen müssen

  • gewährleisten, dass die Auszahlung der Leistungen erst mit Beginn einer Altersrente (gesetzliche Rentenversicherung, Alterssicherung der Landwirte), Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder ab dem 60. Lebensjahr erfolgt
  • eine Absicherung im Alter gewährleisten (Rentenzahlung)
  • lebenslange gleichbleibende oder steigende Leistungen garantieren
  • zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beträge garantieren (Nominalwerterhaltung)
  • vor Abtretung und Pfändung geschützt sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist mit den angesparten Mitteln der Erwerb einer Immobilie möglich. Zur Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit können bis zu 15 Prozent und zur zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung bis zu 5 Prozent der Beiträge aufgewendet werden.

Außerdem muss der Produktanbieter sicherstellen, dass

  • die Abschluss- und Vertriebskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt werden (gilt nicht für Altverträge, da der Vertrag bereits abgeschlossen ist)
  • der Versicherte bei Vertragsabschluss über folgende Punkte informiert wird: Höhe und zeitliche Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten, Kosten der Vermögensverwaltung, Kosten bei Wechsel zu einem anderen Produkt.
  • der Versicherte während der Laufzeit des Vertrages jährlich über Beitragsverwendung, Kapitalbildung, Kosten und Erträge unterrichtet wird.

Wer bekommt die Förderung?

Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, bekommt die Förderung. Neben Arbeitnehmern sind dies unter anderem auch:

  • Bezieher von Lohnersatzleistungen
  • Nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung (sog. Kindererziehungszeiten)
  • Geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Pflichtversicherte Selbstständige

Keine Förderung bekommen unter anderem:

  • Beamte
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung
  • Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.

Wie funktioniert die Förderung?

Sie schließen einen Altersvorsorgevertrag ab, der entsprechend zertifiziert ist und zahlen dort eigene Beiträge ein. Nach Ablauf eines jeden Jahres (erstmals nach Ablauf des Jahres 2002) können Sie beim Finanzamt die Zulage beantragen. Das Finanzamt stellt die Höhe der Förderung fest und überweist die Zulage direkt auf den Vertrag.

Der gesamte Förderbeitrag kann - bis zu einer bestimmten Höhe - als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Auf den Steuervorteil wird die gezahlte Zulage jedoch angerechnet. Wird das Kapital nicht zur Alterssicherung verwendet, muss die Zulage zurückgezahlt werden. Nach derzeitigem Stand werden die Leistungen aus diesen Anlageformen steuerpflichtig sein.

Gibt es Zulagen für Ehepartner?

Personen, die nicht zum geförderten Personenkreis gehören, können auch von der staatlichen Förderung profitieren, wenn ihr Ehepartner in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamter ist und unter Berücksichtigung aller Zulagen seinen Mindest-Eigenbeitrag leistet.

Schließt der gesetzlich Pflichtversicherte dann einen Vertrag ab, so erhält der Ehepartner auch ohne Eigenbeitrag die volle Zulage.

Kann ich die Beiträge für die private Rentenversicherung steuerlich geltend machen?

Das neue Alterseinkünftegesetz enthält auch einige Änderungen bezüglich der Besteuerung privater Rentenversicherungen. Ausgezahlte Renten werden bei der Einkommensteuer nur mit einem Bruchteil, dem Ertragsanteil, bei der Steuererklärung herangezogen. Der Ertragsanteil ist abhängig vom Alter bei Rentenbeginn und beträgt zum Beispiel im Alter 65 nur noch 18 Prozent anstatt wie bisher 27 Prozent.

Kann ich die Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren?

Eine Renten- oder Lebensversicherung können Sie mit einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit versehen. Grundsätzlich haben Sie bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die Wahl zwischen folgenden zwei Möglichkeiten:

  1. Beitragsbefreiung: Falls Sie berufsunfähig werden, sind Sie von der Beitragszahlung zu Ihrer Renten- bzw. Lebensversicherung befreit. Der Versicherer übernimmt die Beitragszahlung für Sie, so dass Sie bei Ablauf des Vertrages so gestellt sind, als hätten Sie alle Beiträge gezahlt.
  2. Beitragsbefreiung und Rente: Zusätzlich zu den Leistungen der Beitragsbefreiung (siehe oben) zahlt Ihnen die Versicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente in der zuvor vertraglich vereinbarten Höhe.

Welche Folgen hat eine vorzeitige Kündigung meiner Rentenversicherung?

Rentenversicherungen sind jederzeit mit Frist von einem Monat kündbar, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres. Sie bekommen dann den aktuellen Wert Ihrer Versicherung, den Rückkaufswert, ausgezahlt. Sie sollten jedoch prüfen, ob eine Kündigung tatsächlich die beste Lösung für Sie darstellt, denn: Bei einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Versicherungsjahre oder vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres wird auf die Erträge (Ablaufleistung abzüglich der Beiträge) Ihrer privaten Rentenversicherung die Kapitalertragssteuer in voller Höhe Ihres persönlichen Steuersatzes fällig. In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge.

Viele Versicherungen nehmen außerdem noch einen weiteren Abzug vom Rückkaufswert vor. Die Höhe ist jeweils in den Versicherungsbedingungen geregelt.

Kann ich mir das Geld auch in einer Summe auszahlen lassen?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich - anstelle einer lebenslangen Rente - eine einmalige Kapitalabfindung auszahlen zu lassen (Kapitalwahlrecht). Sollten Sie sich jedoch bereits bei Abschluss der Versicherung oder innerhalb der ersten 12 Jahre der Versicherung für eine Kapitalabfindung entscheiden, so wird auf die gesamte Kapitalabfindung Ihr individueller Kapitalertragssteuersatz in voller Höhe fällig. Gleiches gilt auch bei einer entsprechenden Entscheidung vor Beginn des 60. Lebensjahres. Bei Beachtung der vorgenannten Fristen bleiben 50% der Erträge steuerfrei.

Warum sollte ich eine Rentenversicherung abschließen? Ich bin doch auch gesetzlich rentenversichert?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist als alleinige Basis für eine akzeptable Altersvorsorge nicht ausreichend. Schon das derzeitige Rentenniveau liegt bei nur ca. 47 Prozent Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens und wird künftig auf ca. 43 Prozent sinken. Bei weniger als 45 versicherungspflichtigen Arbeitsjahren bis zum Renteneintritt erreichen Sie nicht einmal dieses Niveau. Eine solche Erwerbsbiographie ist aber heutzutage auf Grund von längeren Ausbildungszeiten, Kindererziehung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit kaum noch gegeben.

Entsprechend kann die gesetzliche Rentenversicherung also immer nur eine Grundsicherung schaffen. Für die Erhaltung des gewohnten Lebensstandards oder gar für die Erfüllung besonderer Wünsche im Alter werden neben der gesetzlichen Rente stets zusätzliche Einkünfte, z.B. aus privater Rentenversicherung oder betrieblicher Altervorsorge erforderlich sein.

Was passiert, wenn ich kurz nach Beginn des Rentenbezuges sterbe? (Rentengarantiezeit)

Grundsätzlich endet ein Vertrag, wenn die versicherte Person verstirbt. Passiert dies kurz nach dem Rentenbeginn, ist das angesammelte Guthaben verloren. Um dem vorzubeugen, können Sie Ihren Vertrag mit folgenden Garantieformen ausstatten:

Beitragsrückgewähr: Wenn die versicherte Person stirbt, werden die eingezahlten Beiträge (auch Einmalbeiträge) abzüglich der vom Versicherer bereits gezahlten Renten an die Hinterbliebenen zurückerstattet. Diese Option muss i.d.R. zusätzlich vereinbart werden.

Rentengarantiezeit: Bei einer Renten-Lebensversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Das bedeutet, dass die vereinbarte Rente mindestens für diese Zeit gezahlt wird. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes sterben, wird die Rente an die Hinterbliebenen weitergezahlt.

Welche Arten der privaten Rentenversicherung gibt es?

Aufgeschobene Renten-Lebensversicherung: Bei einer aufgeschobenen Renten-Lebensversicherung beginnt die Rentenzahlung erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit, der Aufschubzeit. Während dieser Aufschubzeit zahlen Sie laufende Beiträge (aufgeschobene Rentenversicherung gegen laufenden Beitrag) oder einen Einmalbeitrag zu Beginn der Aufschubzeit (aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag).

Sofortbeginnende Renten-Lebensversicherung: Bei einer sofortbeginnenden Rentenversicherung zahlen Sie einen größeren Betrag (Einmalbeitrag) ein und erhalten sofort (bzw. ab dem nächsten Monatsersten) eine lebenslange Rente ausgezahlt.

Wie hoch sollte ich die Rentenversicherung abschließen?

Grundsätzlich sollte Ihre Altersvorsorge so gestaltet sein, dass Sie im Alter keine Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Die Höhe der zu versichernden Rente hängt daher von mehreren Faktoren ab:

  • Wie hoch sind Ihre Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Entsprechende Auskünfte erteilt Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger (i.d.R. die Landesversicherungsanstalt LVA, BFA etc.)
  • Verfügen Sie im Alter über weitere Einkünfte, z.B. aus Vermietung oder einer betrieblichen Altersversorgung?
  • Müssen Sie aus Ihren Alterseinkünften eine Miete zahlen oder wohnen Sie mietfrei in den eigenen vier Wänden?
  • Haben Sie generell einen hohen Lebensstandard mit Ihren Alterseinkünften abzudecken? Wollen Sie sich im Alter zusätzlich konkrete Wünsche erfüllen (z.B. fremde Länder entdecken)?

Wie Sie leicht erkennen können, lässt sich die Frage nach der notwendigen Höhe einer privaten Altersvorsorge nicht pauschal beantworten, da dies vielmehr jeweils von Ihre konkreten Einkommens- und Lebenssituation abhängt.

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