Kfz-Versicherung beim Testsieger

Kfz-Haftpflicht schützt vor Schadenersatzforderungen

Sie besitzen ein Fahrzeug? Dann haben Sie dafür auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und zahlen jedes Jahr den dafür fälligen Beitrag. Nur dann dürfen Sie ein Fahrzeug zulassen und auf öffentlichen Verkehrswegen fahren. Dies gilt seit 1965.

  1. Basisleistungen
  2. Erweiterte Versicherungsleistungen
  3. Mitversicherte Personen
  4. Haftungsausschlüsse
  5. Beitragsberechnung
  6. Kfz-Haftpflicht kündigen

Basisleistungen

Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden übernimmt der Kfz-Versicherer die Abwicklung für Sie.

Die Gesellschaft:

  • bezahlt Geschädigten einen angemessenen Schadenersatz
  • wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab

Die Versicherung kann einen Schaden auch ohne Einverständnis des Versicherten regeln. Sie als Versicherungsnehmer dürfen jedoch unter keinen Umständen eigenmächtig Schadensersatzansprüche Dritter anerkennen.

Kfz-Versicherungsschutz Ratgeber An den Kfz-Haftpflichtschutz stellt der Gesetzgeber Mindestanforderungen – deshalb sind die Grundleistungen der Versicherungsgesellschaften weitgehend vergleichbar. Bei einem Schaden zahlt die Versicherung dem oder den Geschädigten danach neben immateriellen Schäden (etwa Schmerzensgeld) bis zu:

  • 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden
  • 1,12 Millionen Euro bei Sachschäden
  • 50.000 Euro bei Vermögensschäden

Alles Wichtige zur Kfz-Haftpflicht sowie der optionalen Kaskoversicherungen finden Sie auch in unserem Ratgeber „Der richtige Versicherungsschutz für Sie und Ihr Auto”.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift nur, wenn der Schaden durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges verursacht wurde. Dazu gehören das Fahren, das Ein- und Aussteigen, das Be- und Entladen sowie das Tanken.

Schaden durch Einkaufswagen

Rollt der Einkaufswagen auf dem Supermarktplatz beim Be- oder Entladen gegen ein anderes Auto, ist die Kfz-Haftpflicht nicht zuständig, da der Schaden nicht direkt durch die Nutzung des Autos verursacht wurde. Einen solchen Schaden reguliert Ihre Privathaftpflichtversicherung.

Erweiterte Versicherungsleistungen

Die Kfz-Haftpflichtversicherungstarife unterscheiden sich vor allem in den enthaltenen beziehungsweise integrierbaren Zusatzleistungen.

Höhere Deckungssummen

Die meisten Kfz-Haftpflichtversicherer bieten Tarife mit höheren Deckungssummen als das gesetzliche Minimum an. Üblich sind pauschal 100 Millionen Euro, bei Personenschäden 12 bis 18 Millionen Euro je geschädigte Person.

Mallorca-Police Mietwagen

Die sogenannte Mallorca-Police bietet bei Fahrten mit einem Mietwagen im Ausland einen umfassenden Kfz-Versicherungsschutz bis zu den in Deutschland üblichen Deckungssummen. Allerdings gelten mittlerweile in einigen Ländern - beispielsweise in Belgien, Dänemark, Luxemburg, Schweden, Spanien, Zypern und Norwegen - vor allem bei Personenschäden höhere Mindestdeckungssummen als hierzulande.

Kfz-Schutzbrief

Ein Kfz-Schutzbrief bietet Ihnen unentgeltliche Hilfe bei Unfall oder Panne vorwiegend im Ausland.

Mitversicherung grobe Fahrlässigkeit

Grob fahrlässiges Handeln im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug (beispielsweise Überfahren einer roten Ampel) kann im Schadensfall zu Regressforderungen der Kfz-Haftpflicht führen. Dies verhindert eine Vertragsklausel, in der der Versicherer auf den sogenannten "Einwand der groben Fahrlässigkeit" verzichtet.

Rabattschutz

Der Rabattschutz ist eine kostenpflichtige Zusatzklausel im Versicherungsvertrag. Er bewahrt Sie im Schadensfall davor, den erworbenen Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren.

Auslandsschadenschutz

Der Auslandsschadenschutz greift bei unverschuldeten Unfällen mit dem versicherten Auto im Ausland. Ist der entstandene Schaden höher als die maximalen Deckungssummen des ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers des Unfallgegners, stockt Ihre Kfz-Versicherung die Summe bis zu den in Deutschland üblichen Standards auf.

Für einen genauen Überblick verwenden Sie bitte den Autoversicherung Vergleich.

Mitversicherte Personen

Obwohl durch eine Kfz-Haftpflicht das Fahrzeug versichert ist, haften bei einem Schaden die verantwortlichen Personen. Daher kann der Versicherungsschutz einer Kfz-Haftpflicht einen größeren Personenkreis umfassen. Mitversicherte Personen können sein:

  • alle eingetragenen Fahrer
  • der Versicherungsnehmer
  • der Halter
  • der Besitzer (bei einem Leasingfahrzeug etwa die finanzierende Bank)
  • der Arbeitgeber (bei Dienstfahrzeugen beziehungsweise bei Dienstfahrten)

Haftungsausschlüsse

Die Haftung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung ist aufgehoben, wenn Sie betrunken oder unter Drogeneinfluss einen Autounfall haben. Um geschädigte Dritte zu schützen, geht der Versicherer zwar in Vorleistung. Allerdings kann die Gesellschaft ihre Auslagen von Ihnen als Versicherungsnehmer zurückverlangen. Regressansprüche seitens der Kfz-Versicherung sind jedoch gesetzlich auf maximal 5.000 Euro begrenzt.

Führen Sie einen Versicherungsschaden vorsätzlich herbei, um Leistungen einer anderen Kfz-Haftpflicht unrechtmäßig zu erhalten, ist das ein Versicherungsbetrug. Wird Ihnen der Betrug nachgewiesen, erhalten Sie ebenfalls kein Geld und können darüber hinaus mit einer Anzeige und einem Verfahren rechnen.

Beitragsberechnung

Wie hoch der Beitrag für den Kfz-Haftpflichtschutz Ihres Autos ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Kfz-Versicherungsgesellschaft berücksichtigt bei der Beitragsrechnung unter anderem:

  • das Fahrzeugmodell und das Baujahr (Typklasse)
  • die pro Jahr gefahrenen Kilometer
  • die Anzahl und das Alter der Fahrer
  • wie lange Sie schon unfallfrei fahren (Schadenfreiheitsklasse)
  • wo Sie wohnen (Regionalklasse)
  • ob Sie den Wagen privat oder gewerblich nutzen

Bezahlt die Kfz-Versicherung einen Haftpflichtschaden, stuft die Gesellschaft Sie im darauffolgenden Versicherungsjahr in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurück. Dadurch verteuert sich im Normalfall der Beitrag.

Ihr Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag ist außerdem steuerlich absetzbar – selbst wenn Sie das Fahrzeug nur privat nutzen. In der Steuererklärung können Sie die Summe als Sonderausgabe unter dem Punkt "sonstige Vorsorgeaufwendungen" eintragen.

Kfz-Haftpflicht kündigen

Kfz-Versicherungsverträge haben stets eine Laufzeit von zwölf Monaten. Wollen Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln, können Sie das Vertragsverhältnis jederzeit regulär zum Vertragsende kündigen.

Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist der Kfz-Haftpflicht von einem kompletten Monat. Viele Verträge enden am 31.Dezember eines Jahres. In diesem Fall muss Ihre Kündigung ihrem Kfz-Versicherer spätestens am Stichtag 30. November vorliegen.

In bestimmten Fällen können Sie die Haftpflichtversicherung fürs Auto außerordentlich kündigen. Mehr zu Ihren Sonderkündigungsrechten erfahren Sie hier.

Mit unserem Musterkündigungsformular erledigen Sie Ihre Kündigung in wenigen Minuten. Sie können alle relevanten Daten direkt online in das Kündigungs-PDF eingeben.

Zusatzschutz Kaskoversicherung

Eine zusätzliche Kaskoversicherung zahlt – im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht –, wenn Ihr eigenes Auto beschädigt wird. Der Kaskoversicherungsschutz gliedert sich in Teilkasko und Vollkasko.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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