Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung

Informationen zur Krankenzusatzversicherung
Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt.

Wie in der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig abfedern.

Vergleich und Angebot zur Krankenzusatzversicherung
Mit einer Krankenzusatzversicherung können auch gesetzlich Krankenversicherte Zusatzleistungen wie Privatversicherte in Anspruch nehmen.

Leistungen der privaten Krankenzusatzversicherung

Die meisten Bundesbürger sind über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der Sozialversicherung abgesichert. Doch viele Behandlungen und Medikamente fallen mittlerweile nicht mehr in den gesetzlichen Versicherungsschutz. Eine Krankenzusatzversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der Krankenkassen. Hierbei lohnt sich stets ein Vergleich der Angebote der verschiedenen Versicherungen.

Die Leistungen einer privaten Krankenzusatzversicherung kann ganz individuell und auf die Bedürfnisse des Versicherten aus einem Leistungskatalog zusammengestellt werden. Grundsätzlich gibt es mehrere Hauptleistungsgruppen, aus denen der individuelle Vertrag zusammengesetzt werden kann:

  • Ambulante Zusatzversicherun
  • Krankenhauszusatzversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Krankentagegeld
  • Auslandszusatzversicherung
  • Behandlungen durch Heilpraktiker und alternative Medizin

Nach dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung gibt es grundsätzlich Wartezeiten, bevor erstmals Leistungen empfangen werden können. Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate und beziehen sich auf alle Leistungsbereiche. Für ausgewählte Bereiche können auch längere Wartezeiten vereinbart werden. Diese können bis zu acht Monate betragen. Bestimmte Vorerkrankungen können dazu führen, dass ein Antrag auf die Zusatzversicherung abgelehnt wird. Für die sogenannten Ablehnungsdiagnosen gibt es ein Nachschlagewerk, in dem alle nicht versicherungsfähigen Erkrankungen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden.

Ambulante Zusatzversicherung

Während gesetzlich Versicherte beim niedergelassenen Arzt mit der normalen Behandlung als Kassenpatient vorliebnehmen müssen und für viele Arzneimittel, für Sehhilfen oder die Anwendung spezieller Naturheilverfahren durch Heilpraktiker mit teuren Zuzahlungen oder Eigenleistungen rechnen müssen, übernimmt eine private Krankenzusatzversicherung bis zu 100 Prozent derartiger Kosten. Auch wichtige Vorsorgeuntersuchungen sind meistes im Versicherungsumfang der Zusatzversicherung enthalten.

Krankenhauszusatzversicherung

Eine Krankenhauszusatzversicherung beinhaltet den gleichen Service im Krankenhaus wie als Privatpatient. Meist schließt dies eine Chefarztbehandlung mit ein. Insbesondere die Chefarztbehandlung hat für viele gesetzlich Versicherte bei einem Aufenthalt im Krankenhaus einen hohen Stellenwert. Bei einigen Versicherern ist auch eine freie Krankenhauswahl möglich.

Die Unterbringung im Krankenhaus erfolgt im Regelfall im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer. Es besteht aber auch die Möglichkeit ausschließlich in einem Einbettzimmer unterzukommen. Bei vielen Anbietern kann zusätzlich zur Versicherung fürs Krankenhaus das Krankenhaustagegeld mit in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden. Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung ist vor allem zur Abdeckung eines Verdienstausfalles ein sinnvolles Modul der privaten Zusatzversicherung.

Zahnzusatzversicherung

Gerade im Bereich der Zahnmedizin bietet die gesetzliche Krankenversicherung nur noch einen unzureichenden Schutz. Nur noch medizinisch notwendige Eingriffe werden von der GKV übernommen. Beim Zahnersatz müssen die Patienten selbst bei einfachsten Ausführungen Zuzahlungen leisten.

Eine Zusatzversicherung ist daher für zahnmedizinische Leistungen inzwischen fast unverzichtbar, wenn teure Eigenleistungen vermieden werden sollen. Je nach Anbieter und Tarif übernimmt die Krankenzusatzversicherung bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe und Zahnvorsorge. Auch Zahnersatz, zum Beispiel Implantate oder Inlays, gehören zum Leistungsumfang. Die Kosten werden – je nach Tarif – zu einem hohen Prozentsatz übernommen.

Krankengeld

Kann der Versicherungsnehmer auf Grund einer langwierigen Erkrankung nicht in der Arbeit erscheinen drohen ihm ab dem 43, Tag der Erkrankung Einkommensverluste. Teilweise erhält der Versicherte Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch lohnt sich der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung. Das Krankentagegeld ersetzt den Verdienstausfall je nach Versicherungs-Police in einer vereinbarten Höhe. Gerade für Selbstständige und Freiberufler bietet das Krankentagegeld eine gute Möglichkeit der Absicherung. Sie sollten diesen Punkt beim Abschluss ihrer Krankenzusatzversicherung unbedingt beachten.

Auslandsschutz

Ein Versicherungsschutz auf Reisen im Ausland gehört bei nahezu allen Tarifen zur Krankenzusatzversicherung automatisch mit zum Leistungsangebot. Geltungsbereich und Geltungsdauer können bei den einzelnen Anbietern unterschiedlich ausfallen. Ein Auslandsschutz macht für die Versicherten den zusätzlichen Abschluss einer Reisekrankenversicherung bei Auslandsreisen in den meisten Fällen überflüssig. In fast allen Ländern erfolgt die Behandlung ausländischer Patienten nur als Privatpatienten.

Auch in den Schengen-Ländern übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten nur teilweise. Beim Auslandsschutz gehören neben ambulanten und stationären Behandlungskosten auch zahnärztliche Behandlungen mit zum Versicherungsumfang. Zudem übernimmt die Zusatzversicherung den Krankenrücktransport aus dem Ausland. Viele Tarife decken dabei auch die Kosten für eine Begleitperson.

Alternative Medizin in der Krankenzusatzversicherung

Auch die Behandlung durch alternative Medizin, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gezahlt wird, ist in der Versicherung in vielen Fällen enthalten. So kann die Behandlung durch Heilpraktiker explizit in den Vertrag eingeschlossen werden oder es kann eine eigenständige Heilpraktikerversicherung vereinbart werden.

Wartezeiten bei den Zusatzversicherungen beachten

Nach dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung gibt es grundsätzlich Wartezeiten, bevor erstmals Leistungen empfangen werden können. Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate und beziehen sich auf alle Leistungsbereiche. Für ausgewählte Bereiche können auch längere Wartezeiten vereinbart werden. Diese können bis zu acht Monate betragen.

Bestimmte Vorerkrankungen können dazu führen, dass ein Antrag auf die Zusatzversicherung abgelehnt wird. Für die sogenannten Ablehnungsdiagnosen gibt es ein Nachschlagewerk, in dem alle nicht versicherungsfähigen Erkrankungen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden.

Krankenzusatzversicherung – in erster Linie für gesetzlich Versicherte interessant

Eine private Krankenzusatzversicherung ist eine optimale Lösung für alle gesetzlich Versicherten, die nicht die Möglichkeit haben, in einen Volltarif einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Für Arbeitnehmer ist ein solcher Wechsel erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe möglich. Selbstständige und Freiberufler können genau wie Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) jederzeit in die PKV wechseln. Dennoch hat durch diese Regelung der Großteil der Bevölkerung nicht die Möglichkeit, den umfangreicheren und komfortableren Schutz einer privaten Krankenvollversicherung in Anspruch zu nehmen.

Mit Hilfe einer Zusatzversicherung kann die gesetzliche Versicherung jedoch erweitert und aufgewertet werden. Auch für diejenigen, die sich sowohl privat oder gesetzlich krankenversichern können, lohnt es sich, über diese Zusatzversicherung – zusätzlich zur GKV - nachzudenken, denn oftmals ist dies die weitaus günstigere Versicherungsvariante. Gerade die Krankenhauszusatzversicherung ist bei vielen Versicherten sehr beliebt, da man insbesondere in der Zeit im Krankenhaus den besten Schutz und Service haben will.

Gesundheitsfragen bei der Krankenzusatzversicherung

In der Regel muss sich der Versicherte vor Abschluss der Krankenzusatzversicherung einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Hier bestimmen die Versicherer das Risiko für einen Krankheitsfall. Es ist wichtig, dass die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden und keine Erkrankungen verschwiegen werden, denn sonst kann die Versicherung Leistungen verweigern. Haben Patienten Vorerkrankungen müssen sie mit höheren Prämien oder Leistungsausschlüssen rechnen. Teilweise werden auch Krankenzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung angeboten.

Zusatzversicherung individuell wählbar

Versicherungsnehmer können sich Ihren Versicherungsschutz ganz nach Ihren Wünschen zusammenstellen. Die einzelnen Bestandteile, wie Krankenhauszusatzversicherung oder Krankentagegeld, können je nach Police miteingeschlossen werden. Im Vergleich von Verivox können Sie die einzelnen Bestandteile der Krankenzusatzversicherungen wählen und die Beiträge vergleichen.

Wer sich mit Zusatzversicherungen befasst, sollte auch eine Pflegezusatzversicherung in Betracht ziehen. Sie greift im Falle der Pflegebedürftigkeit. Dies kann sehr teuer werden und finanzielle Grenzen sind schnelle erreicht, sodass die Familie für die Kosten aufkommen muss. Eine Pflegezusatzversicherung schützt die Ersparnisse des Versicherten und dessen Familie.

Weitere Versicherungen für die Gesundheitsvorsorge

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