Leichtkraftrad

Leichtkraftrad

Jetzt vergleichen und bis zu 500 Euro im Jahr sparen
Die Versicherung für das eigene Leichtkraftrad kann eine Menge Geld im Jahr kosten. Nicht zuletzt weil die Tarife der Gesellschaften immer undurchsichtiger werden. Nur Wer seine Versicherung vergleicht, spart bares Geld.

Die Furcht vor dem Versichererwechsel ist unberechtigt. Denn den in den Vorjahren erreichten Schadenfreiheitsrabatt nehmen Sie zum neuen Versicherer mit. Die Furcht vor dem Versichererwechsel ist unberechtigt. Denn den in den Vorjahren erreichten Schadenfreiheitsrabatt nehmen Sie zum neuen Versicherer mit. Die Kfz-Versicherung kann jedes Jahr zum 30. November ordentlich gekündigt werden. Erhöht der Versicherer die Prämie, dann haben Sie das Recht der außerordentlichen Kündigung. Sie sollten sich parallel zur Kündigung um einen neuen Versicherer kümmern, damit Sie über durchgehenden Versicherungsschutz für Ihr Kfz verfügen.

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Ihre Vorteile:

Leichtkraftrad-Versicherung

Wichtiges zur Leichtkraftrad-Versicherung

  • Versicherungen online vergleichen
    Versicherungsschutz gibt es für Leichtkrafträder zwischen 51 und 125 ccm. Nutzen Sie unseren Online-Vergleich, um Tarife zu vergleichen.
  • Versicherungsumfang prüfen
    Die Leichtkraftrad-Versicherung ist als Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Teilkasko und Vollkasko sind optional, können sich aber lohnen.
  • Ersparnis dank Zulassungsfreiheit
    Nach § 3 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) sind Leichtkrafträder zulassungsfrei und somit auch von der Kfz-Steuer befreit.

Ohne Haftpflichtversicherung dürfen Sie auch mit dem neuesten Leichtkraftrad nicht auf deutschen Straßen fahren. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Leichtkraftrad-Versicherung ankommt und wie Sie einen günstigen Anbieter finden.

So finden Sie die passende Leichtkraftrad-Versicherung

Mit einer Leichtkraftradversicherung decken Sie Schäden ab, die Sie mit Ihrem Leichtkraftrad an Personen, Sachen oder Vermögen verursachen. Während die Haftpflichtversicherung rechtlich vorgeschrieben ist, ist der zusätzliche Versicherungsschutz mit Teil- oder Vollkasko freiwillig.

Zwischen Kleinkraftrad und Motorrad

Leichtkrafträder verfügen über eine höhere Leistung und einen größeren Hubraum als Kleinkrafträder, sind jedoch schwächer motorisiert als Motorräder. Der Hubraum von Leichtkrafträdern darf für die Versicherung maximal 125 ccm betragen, die Leistung maximal bei 15 PS bzw. 11 kW liegen. Krafträder mit größeren und stärkeren Motoren fallen unter den Begriff (offene) Motorräder.

Leichtkrafträder werden von einem Zwei- oder Viertaktmotor angetrieben, der per Hand- beziehungsweise Fußhebel geschaltet oder über eine Automatik geregelt wird.

In der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 wird das Leichtkraftrad in Deutschland gesetzlich definiert.

80er und 125er

atBis 2013 durften Leichtkrafträder in Deutschland einen maximalen Hubraum von 80 ccm aufweisen, wenn der Fahrer jünger als 18 Jahre alt war. Deshalb wurden diese landläufig auch als „80er“ bezeichnet. Nach der europäischen Vereinheitlichung dürfen Minderjährige nun auch Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm fahren. Somit hat sich mittlerweile auch die Bezeichnung „125er“ etabliert.

Ein Leichtkraftrad kann sowohl ein Roller als auch ein Moped sein. Ausschlaggebend für die allgemeine Zuordnung ist der Hubraum des motorisierten Zweirads.

Leistungen der Leichtkraftrad-Versicherung

Wie alle Kfz-Versicherungen bietet auch die Leichtkraftrad-Versicherung drei verschiedene Absicherungsmöglichkeiten. Abgesichert sind damit sowohl der Halter als auch der Eigentümer und die Fahrer des Leichtkraftrads:

  • Haftpflichtschutz
    Dieser Versicherungsschutz ist gesetzlich für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben. Mit der Haftpflicht sind Sie bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden abgesichert, die Sie oder Dritte mit Ihrem Leichtkraftrad verursachen. Ausschlaggebend für die Leistung ist in diesem Fall die Höhe der Deckungssumme der jeweiligen Versicherungspolice. Eine Haftpflichtversicherung reicht in der Regel aus, wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nur für gelegentliche Fahrten nutzen.
  • Teilkaskoversicherung
    Sie enthält bereits die Grundabsicherung des Haftpflichttarifs und schützt Sie bei Schäden durch Diebstahl, Zusammenstoß mit Tieren, Brand und Explosion sowie bei Schäden durch Tierbisse oder beim Verlust von Fahrzeugzubehör. Grundsätzlich empfiehlt sich der Teilkasko-Tarif, wenn Sie ein gebrauchtes Leichtkraftrad besitzen und es öfter nutzen. Der Leistungsumfang kann dabei von Versicherer zu Versicherer variieren.
  • Vollkaskoversicherung
    Dieser Tarif enthält immer auch die Leistungen der Haftpflicht sowie der Teilkasko. Darüber hinaus bietet Ihnen der Vollkaskoschutz auch eine Absicherung bei selbstverschuldeten Unfällen sowie bei Vandalismus. Wird Ihr Leichtkraftrad täglich genutzt und es ist ein neueres Modell, ist ein solch umfangreicher Versicherungsschutz empfehlenswert.

So setzt sich Ihr Versicherungsbeitrag zusammen

Wie viel Sie letztlich für Ihre Leichtkraftrad-Versicherung bezahlen müssen, entscheiden folgende Faktoren:

  1. Hubraum
  2. Höchstgeschwindigkeit
  3. Fahrzeugtyp
  4. Alter des Versicherungsnehmers

Abschluss ab 16 Jahren möglich

Eine Leichtkraftrad- oder Leichtkraftroller-Versicherung können Fahrer ab 16 Jahren abschließen. Voraussetzung für den Abschluss ist eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse 1b oder A1. Wenn Sie Ihren Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben haben, reicht auch der Führerschein der Klasse 3 oder 4, um einen Leichtkraftrad-Versicherung abzuschließen.

Beim Abschluss einer Leichtkraftrad-Versicherung sparen

Bevor Sie eine Police abschließen, sollten Sie einen Preisvergleich zwischen verschiedenen Versicherern durchführen. Vergleichen Sie die Versicherungsprodukte anhand Ihrer Fahrzeugdaten. Je kleiner der Hubraum Ihres Kraftrades ist, desto weniger Versicherung müssen Sie bezahlen. Die Höhe des Tarifs hängt außerdem davon ab, ob Sie sich für eine Haftpflicht oder zusätzlich eine Kaskoversicherung entscheiden. Sie können somit sparen, wenn Sie ein kleineres Zweirad versichern und nur eine Haftpflicht auswählen.

Kennzeichen für Leichtkrafträder

Die Größe der Kennzeichen für Leichtkrafträder wird in der FZV in der Anlage 4, Abschnitt 1 festgelegt. Demnach darf das amtliche Kennzeichen maximal 255 Millimeter breit und immer 130 Millimeter hoch sein. Das Kennzeichen lassen Sie bei einem Schilderdienst erstellen, nachdem Sie das Leichtkraftrad bei einer Zulassungsstelle angemeldet haben.

Zulassungsfrei nach FZV

Gemäß Paragraph 3 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) sind Leichtkrafträder zulassungsfrei und somit auch von der Kfz-Steuer befreit. Eine HU muss alle zwei Jahre durchgeführt werden.

Schritt für Schritt Ihr Leichtkraftrad versichern

Bevor Sie eine Leichtkraftrad-Versicherung abschließen, sollten Sie einen umfassenden Preisvergleich durchführen. Im Internet haben Sie die Möglichkeit, alle verfügbaren Preise anhand der Daten Ihres Fahrzeugs zu vergleichen. Beachten Sie dabei, dass viele Anbieter keine separate Leichtkraftrad-Versicherung anbieten, sondern das Produkt unter Motorradversicherung anbieten. Sie wählen bei der Konfiguration des Tarifs dann Ihr Fahrzeug aus.

Für einen objektiven Preisvergleich benötigen Sie also am besten Ihre Fahrzeugdaten oder die Daten des Leichtkraftrollers oder -mopeds, das Sie fahren und versichern wollen.

Versicherung online beantragen

Ihre Leichtkraftrad-Versicherung können sie bei vielen Versicherern direkt online beantragen. Für den Antrag benötigen Sie die Fahrgestellnummer sowie Ihre persönlichen Daten. Auch Ihre Führerscheindaten werden abgefragt. Sobald Ihr Antrag beim Versicherer eingegangen ist, erhalten Sie eine eVB-Nummer, mit der Sie Ihr Leichtkraftrad anmelden können. Mit der eVB-Nummer haben Sie bereits einen vorläufigen Versicherungsschutz.

Laufzeit bei Versicherungswechsel beachten

Wenn Sie Ihre Leichtkraftrad-Versicherung wechseln wollen, müssen Sie die Laufzeit Ihrer Police beachten. Um zu wechseln, müssen Sie Ihre alte Versicherung kündigen.

In diesen Fällen können Sie kündigen

Ihre Leichtkraftrad-Versicherung können Sie wie jede Kfz-Versicherung kündigen, wenn ein Schadensfall eingetreten ist, wenn Sie die Vertragslaufzeit erreicht haben oder Ihr Versicherer die Prämien erhöht hat.

Fragen und Antworten

Ist eine Leichtkraftrad-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Der Haftpflichtschutz einer Leichtkraftrad-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie das Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen wollen.

Gibt es Unterschiede zwischen Kleinkrafträdern / Leichtkrafträdern bei der Versicherung?

Wenn Sie ein Kleinkraftrad versichern wollen, erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen, das als Nachweis für den Versicherungsschutz gilt. Üblicherweise sind die Tarife aufgrund der geringeren Leistung niedriger als bei einer Leichtkraftrad-Versicherung. Das Versicherungskennzeichen erhalten Sie bei Kleinkrafträdern von Ihrem Versicherer, während Sie das Kennzeichen für Leichtkrafträder nach der Zulassung anfertigen lassen müssen.

Gibt es Sondertarife (beispielsweise für Rentner oder Studenten)?

Ebenso wie bei anderen Kfz-Tarifen hängt die Höhe des Tarifs unter anderem vom Alter des Versicherungsnehmers ab. Bei den meisten Versicherern erhalten Sie Kombirabatte, wenn Sie bereits eine Police bei diesem Anbieter halten. Ansonsten gibt es in der Regel keine speziellen Versicherungsangebote für Rentner oder Studenten.

Lässt sich die Leichtkraftrad-Versicherung von der Steuer absetzen?

Wenn Sie Ihr Leichtkraftrad geschäftlich nutzen oder es als Geschäftsfahrzeug angemeldet haben, können Sie die Kosten für die Versicherung steuerlich absetzen. Bei rein privat genutzten Leichtkrafträdern lässt sich lediglich der Haftpflicht-Anteil als Vorsorgeaufwendung absetzen.

Welche Unterschiede bestehen zur Kfz-Versicherung?

Es gibt keine bedeutenden Unterschiede zu einer herkömmlichen Kfz-Versicherung.

Gibt es bei der Leichtkraftrad-Versicherung auch einen Schadenfreiheitsrabatt?

Ja, das ist möglich. Hier orientiert sich der Rabatt an der Motorradversicherung. Dort können Sie einen Schadensfreiheitsrabatt erhalten, wenn Sie entweder eine Haftpflicht oder eine Vollkaskoabsicherung nutzen. Die Teilkaskoversicherungen für Leichtkrafträder bieten in der Regel keinen Schadensfreiheitsrabatt. Die Schadensfreiheitsklassen sind bei Haftpflicht und Vollkasko unterschiedlich. Beiden gemein ist, dass Sie mit jedem Versicherungsjahr ohne Schaden in der SF-Klasse aufsteigen und Ihr Versicherungstarif dadurch sinkt. Fragen Sie am besten bei Ihrem Versicherer nach, wie er die Schadensfreiheitsklassen der Leichtkraftradversicherung gestaltet. Bei einem Wechsel der Leichtkraftradversicherung können Sie Ihren Schadensverlauf geltend machen und Ihre gute Einstufung in der Regel „mitnehmen“.

Greift die Leichtkraftrad-Versicherung auch im Schadensfall im Ausland?

Wie andere Kfz-Versicherungen enthält die Leichtkraftrad-Versicherung einen Schutz bei Fahrten im EU-Ausland. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Versicherer auf, wenn Sie mit Ihrem Leichtkraftrad auch in anderen Ländern versichert sein wollen.

Kann ein Antrag abgelehnt werden? Wenn ja, welche möglichen Grüne gibt es? Was kann ich dagegen tun? Welche Alternativen gibt es?

Ein Versicherungsantrag kann abgelehnt werden, wenn die Angaben, die Sie im Antrag gemacht haben, nicht der Wahrheit entsprechen. Außerdem kann der Versicherer den Antrag ablehnen, wenn Sie die Leistung Ihres Fahrzeugs unerlaubterweise verändert haben. Sind Sie bei anderen Prämien des gleichen Versicherungsunternehmens im Zahlungsrückstand, ist eine Ablehnung ebenfalls wahrscheinlich. In den genannten Fällen müssen Sie sich eine andere Versicherung suchen und dort Ihre Police beantragen.

Wann kann ich meine Leichtkraftrad-Versicherung wechseln?

Wechseln können Sie Ihre Leichtkraftrad-Versicherung, wenn die Laufzeit zu Ende ist. Ebenso haben Sie nach einem Schadensfall oder nach einer Prämienerhöhung durch den Versicherer die Möglichkeit, Ihre Police zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

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