Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung Vergleichen

Langwierige Krankheiten und daraus folgende Arbeitsunfähigkeit können Einkommensverluste nach sich ziehen und den Lebensstandard maßgeblich negativ beeinflussen. Denn die regulären Einnahmen können sich aufgrund einer Erkrankung vorübergehend verringern oder fallen gänzlich weg. Mit einer Krankentagegeldversicherung können sich Arbeitnehmer sowie Selbstständige und Freiberufler durch das sogenannte Krankentagegeld vor dem finanziellen Risiko absichern.

Krankentagegeld als Teil der Krankenzusatzversicherung

Das Krankentagegeld wird meist als Teil einer Krankenzusatzversicherung vereinbart. Dabei ist das Tagegeld ein Baustein neben dem Zusatzschutz im Krankenhaus, für ambulante Behandlungen und für die Zähne. Der Versicherungsschutz dieser Zusatzversicherung kann individuell festgelegt werden, d.h. die Bereiche können einzeln oder im Paket abgesichert werden.

Eine Krankentagegeldversicherung dient der Absicherung von kurzfristigen Erkrankungen, wobei sich insbesondere Selbstständige und Freiberufler schon nach wenigen Tagen Krankheit über das Krankentagegeld vor einem Verdienstausfall schützen können.

Reicht der gesetzliche Schutz durch das Krankengeld aus?

Das Wichtigste zuerst: Das Krankengeld wird nur für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausbezahlt. Wer privat versichert ist bekommt nach dem Krankheitsfall noch 6 Wochen Lohnfortzahlung. Danach erhält er im Gegensatz zu den gesetzlich Versicherten kein Krankengeld und keine weitere Unterstützung. Doch selbst beim Erhalt von Krankengeld herrscht meist eine Lücke von 20-30 Prozent zum normalen Einkommen.

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    Im Falle der Arbeitsunfähigkeit abgesichert. Alle Informationen zum gesetzlichen Krankengeld.

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Krankentagegeldversicherung für Selbstständige

Für Selbstständige oder Freiberufler ist die Krankentagegeldversicherung wichtiger als für normale Arbeitnehmer, denn sie erhalten keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Sie können jedoch, sofern sie Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, ein Krankengeld vereinbaren.

Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, einen Tarif abzuschließen, bei dem der Leistungsbeginn schon ab dem vierten Krankheitstag beginnen kann. Dadurch lässt sich das Krankentagegeld auch zur Existenzsicherung einsetzen. Alternativ kann eine abweichende Auszahlungsfrequenz mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart werden, sodass das Krankentagegeld zum Beispiel wenige Wochen oder auch erst ein Jahr nach Krankheitsbeginn anfällt.

Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in der GKV erhalten in den ersten sechs Wochen der Krankheit eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Diese entspricht dem regulären Einkommen, sodass Arbeitnehmer in den ersten Wochen der Krankheit in der Regel keine Einkommensverluste hinnehmen müssen.

Ab dem 43. Tag der fortlaufenden Erkrankung sinkt jedoch das gewohnte Arbeitsentgelt. Dann beginnt in der Regel die Auszahlung des gesetzlich festgelegten Krankengeldes durch die gesetzliche Krankenversicherung. Dieses beträgt jedoch nur ungefähr 80 Prozent des Nettoeinkommens. Liegt das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze sogar weniger. Ab diesem Zeitpunkt kann das zusätzliche Krankentagegeld von der Versicherung ausbezahlt werden, wodurch sich die entstandene Einkommenslücke schließen lässt.

Mitglieder der PKV sollten Versicherungsschutz prüfen

Wer Mitglied einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist, erhält ebenfalls 6 Wochen lang sein normales Gehalt, danach erhält er jedoch gar kein Geld. Privat Versicherten sollte die entstehende Einkommenslücke daher unbedingt mit einem Krankentagegeld absichern. In den meisten Fällen in das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung bereits enthalten. Sie sollten überprüfen, ob die Höhe des Tagegeldes ausreicht.

Beiträge zur Krankentagegeldversicherung

Die Beitragshöhe richtet sich bei der Krankentagegeldversicherung in der Regel nach der Höhe des gewünschten Krankentagegeldes sowie nach dem Auszahlungszeitpunkt. Aber auch der individuelle Gesundheitszustand kann dazu führen, dass sich der Beitrag für die Zusatzversicherung erhöht.

Die Risikoeinschätzung wird seitens der Versicherungsgesellschaft überprüft. Dazu muss der Antragsteller einige Fragen zum Gesundheitszustand und zu Vorerkrankungen der letzten Jahre beantworten. Überprüft werden die Angaben in der Regel erst bei Beanspruchung der Versicherung. Fehlerhafte oder auch unvollständige Angaben bei der Gesundheitsprüfung können zu einer Kündigung des Vertrages führen. Der Versicherungsschutz erlischt und es wird kein Krankentagegeld ausbezahlt. Vorerkrankungen können hingegen zu Versicherungsausschlüssen oder zu einem Risikoaufschlag führen.

Krankentagegeld – Die richtige Höhe bestimmen

Die Höhe des Krankentagegeldes kann zunächst mit dem Versicherungsunternehmen frei vereinbart werden. Je nach Versicherung und Tarif gibt es oftmals die Option, eine Leistung bereits ab fünf oder zehn Euro je Tag zu vereinbaren. Wie viel Kranktagegeld pro Tag benötigt wird, ist von Fall zu Fall verschieden. Vor Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sollten Versicherte prüfen, welche fixen Ausgaben im privaten und bei Selbstständigen im gewerblichen Bereich anfallen.

Im zweiten Schritt kann dann geprüft werden, wie viel Krankengeld man im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhält und ob eine Differenz zwischen den Ausgaben und dem Krankengeld besteht. Bei Privatversicherten entfällt dieser Schritt, da sie kein Anrecht auf Krankengeld besitzen. Hier orientiert sich das Krankentagegeld an dem kompletten monatlichen Bedarf. Dieser muss lediglich noch durch 30 geteilt werden, um den Krankentagegeld-Satz zu bestimmen.

Das Krankentagegeld - steuerfrei und ohne Progressionsvorbehalt

Anders als das Krankengeld muss das Krankentagegeld nicht in der Steuererklärung angegeben werden und ist komplett steuerbefreit. Das von den gesetzlichen Kassen gezahlte Krankengeld ist zwar ebenfalls steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Somit erhöht sich der zu versteuernde Anteil des Einkommens.

Krankentagegeld bis zur Höhe des durchschnittlichen Einkommens

Jedoch gibt es in Bezug auf die mögliche Höhe der Auszahlung Grenzen zu beachten. Durch das Krankentagegeld darf die sonst reguläre Entlohnung - zusammen mit anderen Leistungen wie dem Krankengeld - nämlich nicht überschritten werden. Denn ein Vorteil darf dem Versicherten durch seine Gesundheitsprobleme nicht entstehen.

Zur Berechnung des regulären Einkommens wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate zugrunde gelegt. Aus diesem Grund muss der Versicherer über Änderungen der Einkommensverhältnisse informiert werden. Die Auszahlung des Krankentagegeldes erfolgt Tag genau. Dies gilt ebenfalls für Sonn- und Feiertage, und zwar für einen unbegrenzten Zeitraum. Für jeden erkrankten Tag erhält der Versicherte somit das versprochene Krankentagegeld ausbezahlt. Sozialabgaben oder Steuern werden von den Auszahlungen nicht abgezogen.

Individuelle Zusammenstellung der Krankentagegeldversicherung

Vor dem Abschluss der Zusatzversicherung ist es wichtig sich Gedanken zu machen, wie hoch das Krankentagegeld ausfallen soll. Das Krankentagegeld sollte sich am Nettoeinkommen und dem entstehenden Verdienstausfall orientieren. Des Weiteren sollten Versicherte, besonders Selbstständige, eventuelle Sonderregelungen für die Auszahlung beachten. Mit dem Vergleichsrechner von Verivox können Sie das gewünschte Krankentagegeld auswählen und Ihren individuellen Beitrag berechnen lassen.

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