Krankenversicherungsbeitrag

Krankenversicherungsbeitrag in der PKV und GKV berechnen

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Der Krankenversicherungsbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird alleine nach dem Einkommen des Versicherten berechnet. Er beträgt 14,6 Prozent des Einkommens plus eines Zusatzbeitrags, der sich je nach Krankenkasse unterscheidet.

Der Beitragssatz in der privaten Krankenversicherung (PKV) unterscheidet sich nach dem Leistungsspektrum des Vertrages. Privat Versicherte bestimmen ihren Krankenversicherungsbeitrag zum großen Teil selbst, indem sie festlegen, welche Leistungen die PKV übernehmen soll. Es lassen sich also keine allgemeinen Aussagen zum Krankenkassenbeitrag für privat Versicherte treffen.

Die Höhe der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Zurzeit zahlen gesetzlich Versicherte 14,6 Prozent ihres Einkommens als Einheitsbeitrag. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Die Zusatzbeiträge wurden erhoben, da den gesetzlichen Krankenkassen das Geld aus den Gesundheitsfonds nicht ausreicht, um die Versorgung ihrer Mitglieder sicher zu stellen. Alter und Gesundheitszustand sind nicht von Belang. Von den 14,6 Prozent bezahlt der Arbeitnehmer 7,3 Prozent aus eigener Tasche, 7,3 Prozent übernimmt der Arbeitgeber.

Der Zusatzbeitrag wird vom Arbeitnehmer allein getragen. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 4.425 Euro pro Monat (Stand 2018) und wird jährlich angepasst. Wer mehr verdient, zahlt für die darüber liegende Summe keinen Krankenkassenbeitrag mehr. Die Beiträge der GKV können etwa durch Bonusprogramme oder die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gesenkt werden. Der genaue Beitragssatz kann schnell online ermittelt werden.

Beiträge gesetzlicher Krankenversicherungen vergleichen

Der Krankenkassenbeitrag in der PKV

Der Beitragssatz in der privaten Krankenversicherung wird individuell bestimmt und hängt unter anderem von folgenden Kriterien ab:

  • dem gewünschten Umfang der Leistungen, die die PKV übernimmt,
  • dem Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss und
  • dem allgemeinen Gesundheitszustand (festgestellt durch eine Gesundheitsprüfung).

Liegt beispielsweise beim Versicherungsnehmer eine Vorerkrankung vor, kann der Krankenversicherungsbeitrag ansteigen oder gar der Antrag abgelehnt werden. Das Geschlecht ist dagegen in der PKV seit der Einführung der Unisextarife im Dezember 2012 irrelevant. Grundsätzlich gibt es bei einer privaten Krankenversicherung unterschiedliche Tarifpakete, die vom Versicherten erweitert werden können. Für einen gesunden 20-Jährigen liegt der Krankenkassenbeitrag für den Basisschutz bei etwa 100 Euro im Monat. Je nach Krankenkasse gestaltet sich der Beitragssatz stets unterschiedlich. Den genauen PKV-Krankenversicherungsbeitrag kann man am einfachsten mit einem Online-Rechner ermitteln.

Beiträge privater Krankenversicherungen vergleichen

Die Krankenzusatzversicherung

Im folgenden Beitragsrechner ermitteln Sie Ihren Beitrag bei unterschiedlichen Zusatzversicherungen. Mit einer Zusatzversicherung können Sie den gesetzlichen Schutz erweitern.

Beiträge von Krankenzusatzversicherungen vergleichen

PKV: Niedriger Krankenkassenbeitrag durch den Basistarif

Um Versicherten mit sehr stark gestiegenen Beiträgen die Möglichkeit zu geben, sich günstiger zu versichern, gibt es den Basistarif der PKV. Dieser bietet nur grundlegende Leistungen an und ist weitgehend mit der GKV vergleichbar. Dafür spielen beim Basistarif Vorerkrankungen keine Rolle (die Gesundheitsprüfung fällt weg), der maximale Krankenversicherungsbeitrag entspricht dem der GKV und die meisten Krankenkassen können den Antrag nicht ablehnen (Kontrahierungszwang). Der Beitragssatz hängt beim PKV-Basistarif nicht vom Einkommen, sondern vor allem vom Alter ab. Somit ist der Basistarif auch eine gute Möglichkeit für Rentner die Beiträge für die Krankenversicherung zu reduzieren.

Jahresarbeitsentgeltgrenze bei der PKV

Zwar ist das Einkommen für den PKV-Krankenversicherungsbeitrag nicht relevant. Um in den Genuss einer privaten Krankenversicherung zu kommen, muss der Versicherte als Arbeitnehmer jedoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, das heißt, über einen bestimmten Bruttolohn verfügen. Diese Grenze beträgt für 2018 59.400 Euro brutto pro Jahr. Ab der Jahresarbeitsentgeltgrenze können Versicherte selbst entscheiden, ob sie in die private Krankenversicherung wechseln möchten.

Ein Wechsel in die PKV hat mehrere Vor-, aber auch Nachteile. Einerseits werden zahlreiche Leistungen nur bei privaten Krankenkassen angeboten. Andererseits gibt es bei der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung – je nach Familiengröße kann sie also teuer werden. Außerdem sollte beachtet werden, dass die Krankenkassenbeiträge in jungen Jahren eher günstig sind, aber im Alter weiter steigen können.

Gesetzliche Krankenversicherung lohnt sich für Kinder

Junge und gesunde Erwachsene profitieren dank des umfangreichen Leistungskatalogs eher von der privaten Krankenversicherung. Anders sieht es bei Kindern sowie Jugendlichen unter 16 Jahren aus. Gesetzlich versicherte Kinder können ein breites Leistungsspektrum (Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen usw.) in Anspruch nehmen, ohne dass dabei Zusatzkosten entstehen. Natürlich ist es den Eltern überlassen, bei welcher Krankenkasse die Kinder versichert sind. Teurere PKV-Tarife bieten Leistungen, die deutlich über denen der gesetzlichen Krankenkasse liegen. Oft erweist sich die GKV als passend für Eltern mit Kindern.

Beiträge unterschiedlicher Krankenkassen vergleichen

Ob sich eher die PKV oder eine gesetzliche Krankenkasse lohnt, sollten die Versicherten stets individuell durchrechnen. Generell gilt: Je jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger die Einstiegstarife. Jedoch sollte man bei der Berechnung und dem Abschluss besonders darauf achten, welche Leistungen man als Versicherungsnehmer in Anspruch nehmen möchte und ob man die jeweiligen PKV-Beiträge auch im Alter erbringen kann. Bei der GKV sollten Versicherte auf die Zusatzbeiträge der unterschiedlichen Krankenkassen achten.

Aufgrund der Vielzahl an Angeboten lohnt sich ein Vergleich. Vor allem, wenn sich etwas am Familienstand ändert, sollte eine erneute Berechnung der Krankenkassenbeiträge durchgeführt werden.

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