KFZ Versicherung Wechseln

KFZ Versicherung Wechseln

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Die Versicherung für das eigene Auto kann eine Menge Geld im Jahr kosten. Nicht zuletzt weil die Tarife der Gesellschaften immer undurchsichtiger werden. Nur Wer seine Versicherung vergleicht, spart bares Geld.

Die Furcht vor dem Versichererwechsel ist unberechtigt. Denn den in den Vorjahren erreichten Schadenfreiheitsrabatt nehmen Sie zum neuen Versicherer mit. Die Furcht vor dem Versichererwechsel ist unberechtigt. Denn den in den Vorjahren erreichten Schadenfreiheitsrabatt nehmen Sie zum neuen Versicherer mit. Die Kfz-Versicherung kann jedes Jahr zum 30. November ordentlich gekündigt werden. Erhöht der Versicherer die Prämie, dann haben Sie das Recht der außerordentlichen Kündigung. Sie sollten sich parallel zur Kündigung um einen neuen Versicherer kümmern, damit Sie über durchgehenden Versicherungsschutz für Ihr Kfz verfügen.

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Ihre Vorteile:

Kfz-Versicherung wechseln

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein. Nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch umfangreichere Leistungen können durch einen Kfz-Versicherungswechsel erreicht werden.

Wer wechseln möchte, muss sich dabei an Kündigungsfristen (Stichtag 2017 ist der 30. November), vorgeschriebene Zeiträume und Termine halten, um eine wirksame Kündigung und damit einen erfolgreichen Wechsel durchzuführen. Besonders wichtig ist darüber hinaus die sorgfältige rechtzeitige Auswahl der neuen Kfz-Versicherung. Nur so können Sie möglichst viele Vorteile für sich gewinnen und einen lückenlos durchgängigen Versicherungsschutz gewährleisten. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln und was es dabei zu beachten gibt.

Wechseln der Kfz Versicherung

Ein Grund für den Wechsel der Kfz-Versicherung ergibt sich in vielen Fällen schnell durch einen Kfz-Versicherungsvergleich. Bietet Ihre Versicherung nicht so umfangreiche Leistungen, wie ein anderer Anbieter oder sind Ihnen die Beiträge zu hoch, können Sie diese Nachteile durch den Wechsel zu einem anderen Versicherer beheben.

Zusätzlich kann es auch vorkommen, dass Kunden mit dem Service oder dem Ablauf von Schadensregulierungen unzufrieden sind und bei einem neuen Anbieter auf eine bessere Servicequalität hoffen. In den meisten Fällen führen jedoch Preiserhöhungen dazu, dass sich Versicherte nach einer neuen günstigeren Versicherung umschauen.

Mit Versicherungsvergleich günstigere Alternativen prüfen

Die Beiträge für Kfz-Versicherungen ändern sich regelmäßig und die Preisunterschiede sind teilweise sehr hoch. Laut Stiftung Warentest liegen zwischen den teuersten und den günstigsten Angeboten Preisdifferenzen von mehreren Hundert Euro.

Wenn Sie bei Ihrem aktuellen Versicherer bereits längere Zeit Kunde sind, können Sie fast sicher sein, dass Sie einen günstigeren Anbieter finden können. Doch auch wer jedes Jahr einen Preisvergleich durchführt, kann durch einen Wechsel zu einem aktuell günstigen Anbieter Hundert Euro oder mehr sparen, selbst wenn die alte Versicherung im Gesamtvergleich bereits zu den günstigeren gehört.

Wenn Sie den Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung planen, gilt es dabei zu beachten, dass Sie Ihre laufende Versicherung nicht einfach so auflösen oder kündigen können. Stattdessen müssen Sie vereinbarte Kündigungsfristen und Kündigungstermine einhalten. Ausnahmen davon gelten nur, wenn Sie aufgrund besonderer Ereignisse ein Sonderkündigungsrecht haben. Alle Informationen zu ordentlichen und außerordentlichen Fristen und Terminen finden Sie im entsprechenden Abschnitt dieses Artikels.

Durchgängiger Versicherungsschutz ist Pflicht

Beachten Sie unbedingt, einen durchgängigen Versicherungsschutz sicherzustellen. Wenn Sie Ihre alte Versicherung kündigen, fällt mit dem Kündigungstermin auch Ihr Versicherungsschutz weg. Falls dann noch keine neue Police abgeschlossen wurde, dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen, denn das Fahren ohne Versicherungsschutz ist per Gesetz verboten. Bevor Sie also tatsächlich kündigen, sollten Sie Ihre neue Kfz-Versicherung bereits vom Anbieter bestätigt bekommen haben.

Für den Versicherungsvergleich und beim Abschluss einer neuen Autoversicherung müssen Sie ein paar Fahrzeugdaten und Informationen angeben. Für einen reibungslosen Ablauf stellen Sie die erforderlichen Informationen rechtszeitig zusammen. Folgende Unterlagen werden Sie im Laufe des Versicherungswechsels benötigen:

  • Führerschein
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II)
  • Unterlagen Ihrer Vorversicherung
  • Kilometerstand
  • Bankverbindungsdaten
  • BahnCard, Jahreskarte Nahverkehr o.Ä.

Haben Sie alle Unterlagen zusammen, können Sie mit dem Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung beginnen. Für die Planung des Ablaufs können Sie sich an diesem Ablauf orientieren.

  1. Versicherungen vergleichen
    Nutzen Sie hierfür zum Beispiel einen Online-Vergleich.
  2. Wechselvorteile erkennen
    Dazu zählen etwa niedrigere Beiträge oder bessere Leistungen.
  3. Fristen und Termine prüfen
    Achten Sie bei einer ordentlichen Kündigung auf Fristen - evt. besteht auch ein Sonderkündigungsrecht?
  4. Neue Versicherung abschließen
    Lassen Sie sich den Abschluss der neuen Versicherung bestätigen.
  5. Alte Versicherung kündigen
    Verschicken Sie das Kündigungsschreiben rechtzeitig - aber erst, wenn Sie eine neue Versicherung haben.

Kündigungsgenerator

Kfz-Versicherung: Kündigungsschreiben Generator

Mit diesem Generator können Sie sich ganz einfach eine Kündigung für Ihre Kfz-Versicherung generieren lassen:

  • Tragen Sie Ihre Daten ein.
  • Wählen Sie Ihre Kfz-Versicherung aus. Die Adresse wird für Sie automatisch ergänzt. Sollte Ihr Versicherer nicht vorhanden sein, können Sie die Daten manuell eintragen.
  • Geben Sie die Nummer Ihres Versicherungsscheins sowie Ihr Kennzeichen ein.

Dann können Sie sich Ihr Kündigungsschreiben als PDF herunterladen und ausdrucken.

Eigene Adresse

Adresse des Versicherungsunternehmens

Die Wahl der neuen Versicherung

Wenn Sie einen Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung planen, sollten Sie sich jedoch nicht allein dem Reiz einer möglichst günstigen Police hingeben. Bevor Sie einen Preisvergleich durchführen, gilt es zu entscheiden, welche Leistungen und welchen Umfang Ihre neue Versicherung bieten soll. Bessere Leistungen und günstigere Preise können Sie übrigens teilweise auch bei Ihrem bisherigen Versicherer finden. Schließen Sie diesen daher beim Preis- und Leistungsvergleich unbedingt mit ein.

Zunächst müssen Sie sich festlegen, ob Sie lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder einen umfangreicheren Schutz abschließen möchten.

  • Die Haftpflicht deckt Schäden an fremden Fahrzeugen und Personenschäden von Unfallgegnern ab. Diese Police bietet das Mindestmaß an Versicherungsschutz und ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Ein Teilkaskoschutz versichert Ihr Fahrzeug zusätzlich gegen unverschuldete Schäden, etwa durch Diebstahl oder Unwetter.
  • Eine Vollkasko kommt zusätzlich für selbst verschuldete Unfallschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug auf und bietet sich besonders für teurere und neuere Fahrzeuge an.

Nach der Wahl Ihres zukünftigen Versicherungsumfangs sollten Sie einzelne Leistungsaspekte betrachten und entscheiden, welche Leistungen Ihre Kfz-Versicherung bieten soll.

Ein Leistungskriterium könnte zum Beispiel eine möglichst hohe Deckungssumme sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Deckungssumme von 1,12 Millionen Euro für Sach- und 2,5 Millionen Euro pro Person bei Personenschäden bis zu einem Gesamtschaden von 7,5 Millionen. Im Falle von höheren Gesamtschäden müssten Sie selbst für den Differenzbetrag aufkommen. Zwar sind so hohe Schadenssummen relativ selten, dennoch geht von Ihnen eine große finanzielle Gefahr aus. Durch eine höhere Deckungssumme von 50 oder sogar 100 Millionen Euro kann dieses Restrisiko in der Regel für einen nur geringen Aufpreis aus der Welt geschafft werden.

Deckungssumme im Ausland erhöhen

Im Ausland gelten andere Deckungssummen. Mit einer Mallorca-Police können Sie hier für zusätzlichen Versicherungsschutz sorgen.

Weiterhin kann zum Beispiel der Einschluss von grober Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz sinnvoll sein. Wer während der Fahrt telefoniert, eine rote Ampel missachtet oder auch nur einem kleinen Tier ausweicht, handelt grob fahrlässig und genießt in der Regel keinen Versicherungsschutz. Häufig sind es jedoch genau solche kleinen Nachlässigkeiten, welche zu Unfällen führen. Daher empfiehlt es sich, eine Police auszuwählen, welche auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vertraglich verzichtet.

Weitere möglicherweise für Sie persönlich interessante Zusatzleistungen finden Sie im Folgenden aufgeführt. Detailinformationen zu den einzelnen Leistungen finden Sie in der Übersicht Leistungsmerkmale einfach erklärt.

  • Neuwertentschädigung
  • Wildschadenschutz
  • Schutzbrief
  • GAP-Deckung
  • Auslandsschadenschutz
  • Tierbiss-Folgeschäden

Schadenfreiheitsrabatt vorher prüfen

Über Ihre Schadenfreiheitsklasse müssen Sie sich bei einem Versicherungswechsel kaum Gedanken machen. Ihre neue Versicherung fragt Ihre aktuelle Einstufung automatisch ab, sodass Sie wieder in der gleichen Klasse versichert werden.

Allerdings fällt der Schadenfreiheitsrabatt für einzelne Klassen bei den Versicherungen unterschiedlich aus. Ein Blick in die meist online veröffentlichten Tabellen der einzelnen Versicherer gibt Ihnen Aufschluss über möglicherweise unterschiedliche Rabattstufungen. Haben Sie allerdings bei Ihrer aktuellen Versicherung einen Rabattretter in Anspruch genommen, müssen Sie mit einer Schlechterstellung rechnen, da dieser nicht übertragen wird.

Im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung sind Teil- und Vollkasko keine Pflichtversicherungen. Entsprechend sind auch die Versicherer nicht verpflichtet, Ihren Antrag anzunehmen. Es kann daher vorkommen, dass eine Versicherung Sie als Kunden ablehnt. Damit Sie zwischenzeitlich nicht ohne Versicherungsschutz dastehen, sollten Sie immer erst die neue Versicherung abgeschlossen haben, bevor Sie die alte Police kündigen.

Sparpotenzial erkennen und optimieren

Sparen können Sie durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung relativ leicht. Dazu müssen Sie nur einen Versicherungsvergleich durchführen und den Anbieter auswählen, der die gewünschten Leistungen zum besten Preis anbietet.

Wenn Sie den Versicherungsbeitrag möglichst niedrig halten möchten, können Sie weitere Optionen nutzen. Besonders durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lassen sich bei vielen Versicherern die Beiträge zusätzlich senken.

Darüber hinaus kann eine Werkstattbindung bis zu 20 Prozent Rabatt bringen. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass die angebotenen Werkstätten über ein möglichst großes Netz an Filialen verfügen und auch in der Nähe Ihres Wohnorts angesiedelt sind. Die freie Werkstattwahl betet Ihnen generell mehr Flexibilität, hat jedoch auch ihren Preis.

Weiteres Sparpotenzial kann sich ergeben, wenn Sie sich in Bezug auf die Zahlungsweise Ihrer Beiträge flexibel zeigen. In der Regel kann der Beitrag jährlich, monatlich oder quartalsweise geleistet werden. Wird der jährliche Beitrag in Vorkasse bezahlt, gewähren die Versicherer meist einen zusätzlichen Rabatt von bis zu fünf Prozent.

Kündigungsfristen bei der Kfz-Versicherung

Nachdem Sie eine vorteilhafte neue Kfz-Versicherung gefunden und den Vertrag vom Anbieter bestätigt bekommen haben, müssen Sie noch Ihre alte Police kündigen. Bei der Kfz-Versicherung gilt es dabei, auf Kündigungsfristen und Termine zu achten, denn in der Regel können Sie nicht einfach jederzeit kündigen. Bereits wenn Sie sich vornehmen, Ihre Autoversicherung zu wechseln, sollten Sie die Sie betreffenden Fristen und Termine in Erfahrung bringen. In der Regel können Sie Ihre Kfz-Versicherung zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Dabei ist eine einmonatige Kündigungsfrist einzuhalten was bedeutet, dass der 30. November der allgemeine Stichtag für eine ordentliche Kündigung ist.

Versand am Stichtag reicht nicht aus

Der 30. November wird häufig als Stichtag für die Kündigung thematisiert. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Kündigung bis zu diesem Tag bei der Versicherung eingegangen sein muss. Der Versand am Stichtag reicht für die Fristwahrung nicht aus.

Wie in vielen Fällen bestätigen Ausnahmen die Regel. Bei manchen Versicherern entspricht das Versicherungsjahr nicht dem Kalenderjahr und der Stichtag für die Kündigung weicht entsprechend ab. Bevor Sie den Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung planen und ordentlich kündigen möchten, sollten Sie daher einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen werfen, um die für Sie relevanten Fristen und Termine herauszufinden.

Neben der ordentlichen Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres gibt es auch die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen. Dafür ist ein Sonderkündigungsrecht erforderlich, welches sich für Sie aus unterschiedlichen Ereignissen ergeben kann.

In folgenden Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht

Nach einer Schadensregulierung

Durch einen Schadensfall erlangen beide Seiten das Recht zur Sonderkündigung - Sie als Versicherungsnehmer wie auch der Versicherer. Für den Kunden ist dieser Fall der Kündigung allerdings meist unvorteilhaft, da bereits gezahlte Beiträge nicht rückerstattet werden. Findet die Kündigung jedoch seitens des Anbieters statt, müssen etwaige Vorauszahlungen an den Versicherungsnehmer zurückerstattet werden. Im Übrigen haben Sie nach einer Schadensregulierung volle sechs Monate Zeit, den Schaden von der Versicherung "zurück zu kaufen". Bei Bagatellschäden kommt der Kunde durch die anfallende Hochstufung in der Regel günstiger weg, wenn er die Kosten selber trägt.

Nach einer Beitragserhöhung

Wenn die Versicherung während der Vertragslaufzeit die Beiträge erhöht, kann innerhalb eines Monats gekündigt werden. Entscheidend für diese Frist ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung darüber. Um wie viel es teurer wird, ist dabei vollkommen unerheblich - prinzipiell reichen schon ein paar Cent mehr, damit Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. Häufig wird es etwas teurer, wenn die Fahrzeug- oder Regionalklasse höher eingestuft wird. Im Gegenzug kann allerdings nicht gekündigt werden, wenn die Beiträge sinken. Auch durch Umzug oder Heirat entsteht kein Recht zur Sonderkündigung.

Nach einem Fahrzeugwechsel

Beim Kauf eines Neuwagens bzw. generell beim Wechsel auf ein anderes Fahrzeug sind Sie nicht dazu verpflichtet, den alten Vertrag auf das neue Fahrzeug zu übertragen. In diesem Fall müssen Sie nicht einmal selbst kündigen: Das Abmelden des alten Fahrzeugs gilt automatisch als Kündigung für die bestehende Police.

Wenn sich die Regional- oder Typklasse Ihres Fahrzeug zu Ihren Ungunsten verändert hat

Wird Ihr Fahrzeug aufgrund gestiegener Schadensmeldungen in Ihrem Zulassungsbereich in eine neue Regionalklasse umgestuft, haben Sie auch ein Sonderkündigungsrecht. Diese Möglichkeit besteht allerdings nicht, wenn Sie durch einen Umzug in eine ungünstige Regionalklasse absteigen. Bei der Neueinstufung Ihres Autos in eine andere Typklasse können Sie ebenfalls aus Ihrem Vertrag aussteigen, wenn die Änderung der Typklasse zu höheren Beiträgen für Sie führt.

Liegt einer der genannten Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor, können Sie in den meisten Fällen innerhalb eines Monats kündigen. Bei solch spontanen Ereignissen ist es besonders wichtig, vor der Kündigung eine neue Versicherung abgeschlossen zu haben, damit der Wechsel der Kfz-Versicherung lückenlos erfolgen kann.

Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Grundbeitrags

Beitragserhöhungen oder Veränderungen bei der Fahrzeug-Typklasse können Sie Ihrer Jahresbeitragsrechnung entnehmen. Dabei sollten Sie beachten, dass eine Beitragserhöhung in Kombination mit der Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse insgesamt zu einer Reduzierung Ihrer Beiträge führen kann. Trotzdem steht Ihnen in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Grundbeitrag erhöht wurde. Nehmen Sie sich also die Zeit und prüfen Sie die Jahresbeitragsrechnung genau nach einzelnen Veränderungen, anstatt nur einen kurzen Blick auf den Gesamtbetrag zu werfen.

Nach dem Wechsel ist vor dem Wechsel

Haben Sie Ihre neue leistungsstarke und kostengünstige Kfz-Versicherung abgeschlossen und die alte Police wirksam gekündigt, können Sie den Ertrag Ihrer Bemühungen ernten. Auf Ihrem Sparerfolg sollten Sie sich jedoch nicht zu lange ausruhen. Die Preisschwankungen bei den Kfz-Versicherungen sind groß und verändern sich regelmäßig. Bereits nach wenigen Jahren oder auch schon nach 12 Monaten kann sich ein erneuter Versicherungsvergleich und Wechsel schon wieder lohnen.

Am einfachsten behalten Sie den Überblick, wenn Sie jährlich ein paar Minuten aufwenden, um regelmäßig online einen Kfz-Versicherungsvergleich durchzuführen. Notieren Sie den Stichtag für die etwaige Kündigung gleich in Ihrem Kalender.

Kfz-Versicherungsvergleich

  • Fahrzeugwechsel, Smart Fortwo 0.9 Coupe, 66 kW (1313/EGF), Erstzulassung: 07/2013, geplanter Erwerb & Halterzulassung: 09/2017, Barkauf
  • Nutzung: Nur privat (inkl. Arbeitsweg), 6.000 km/Jahr, Straße (öffentlich), Erstwagen, Halter u. Fahrer = VN, Zulassung in München (M)
  • Versicherungsnehmer: Mann (geb. 1994), ledig, Student, keine Kinder, Wohnort: 80935 München
  • Haftpflicht (SF2) und Vollkasko (SF2) mit 300 Euro SB inkl. Teilkasko mit 150 Euro SB, Werkstattauswahl frei (alle Tarife), jährliche Beitragszahlweise
  • Günstigstes Angebot: Cosmos Direkt (Basis mit Werkstattbindung), jährlich 796,65 Euro
  • Teuerstes Angebot: Rhion (Plus mit Werkstattservice), jährlich 1.649,83 Euro

Gesamtersparnis 853,18 Euro

Berechnet am 20. September 2017

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