Krankenversicherung Familie

FAMILIENVERSICHERUNG: OPTIMALER SCHUTZ FÜR IHRE FAMILIE

Voraussetzungen für die Familienversicherung

Jeder, der eine Familie hat, möchte, dass sie gut versichert ist. Zudem besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht im Bereich der Krankenversicherung. Die Familienversicherung bietet die günstigste Möglichkeit dazu: Damit können Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ihre Familie beitragsfrei im eigenen Vertrag mitversichern. In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine Familienversicherung. Allerdings müssen auch bei der GKV einige Voraussetzungen erfüllt werden, damit die ganze Familie kostenfrei von einer umfassenden Krankenversicherung profitiert.

Zu den notwendigen Bedingungen für eine Familienversicherung gehört:

  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienversicherten muss weniger als ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße betragen – nur bei einem Minijob darf es bei 450 Euro liegen. Dabei zählen alle Arten von Einkünften. 2017 liegt das zulässige Gesamteinkommen bei 425 €.
  • Für Selbstständige und Freiberufler gilt die Familienversicherung nicht, wenn sie ihrer Tätigkeit mehr als 18 Stunden in der Woche –also nicht hauptberuflich -nachgehen oder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen.
  • Familienversicherte dürfen weder versicherungspflichtig (mit Ausnahme von Studenten und Personen ohne anderweitigen Anspruch) noch versicherungsfrei (mit Ausnahme von geringfügig Beschäftigten) sein.
  • Das Kind, das mitversichert werden soll, muss in Deutschland wohnen. Studenten, welche ein Semester im Ausland verbringen, bleiben auch familienversichert, wenn die Absicht erkennbar ist, dass sie nach Deutschland zurückkehren. Hierbei gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Kind muss bei der Krankenkasse angemeldet werden.

Wichtig zu wissen ist, dass Kinder nicht automatisch mitversichert werden. Sind die Voraussetzungen zur Familienversicherung erfüllt, muss das Kind bei der Krankenkasse vom jeweiligen Ehepartner noch für die Familienversicherung angemeldet werden, um es beitragsfrei mitzuversichern. Den Antrag finden Versicherte meist online bei der jeweiligen Krankenkasse.

Wer ist in der Familienversicherung der GKV erfasst?

Entsprechend §10 SGB V sind Ehepartner sowie Lebenspartner oder -partnerinnen aus einer eingetragenen Lebensgemeinschaft in einer Familienversicherung mitversichert. Eheähnliche Gemeinschaften werden bei der Familienversicherung nicht berücksichtigt. Bei Kindern gilt: Sie sind beitragsfrei familienversichert, solange sie nicht älter als 23 Jahre sind, keinem Beruf nachgehen und noch bei ihren Eltern wohnen. Das gilt auch für Stiefkinder, Enkel, deren Unterhalt überwiegend durch das Mitglied der GKV bezahlt wird, und Pflegekinder, die nicht berufsmäßig gepflegt werden.

Azubis benötigen von Beginn ihrer Ausbildung an eine eigene Krankenversicherung, berufstätige Kinder ab 18 Jahren. Studenten und Fachschüler können dagegen bis zum 25. Lebensjahr familienversichert bleiben.

Sind Kinder immer in der Familienversicherung mitversichert?

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Kinder nicht über die Familienversicherung versichert sind. Wenn Mutter und Vater beide Mitglieder der GKV sind oder wenn ein Elternteil bereits familienversichert ist, ergibt sich kein Problem. Ist das nicht der Fall, so können Kinder nicht in der Familienversicherung aufgenommen werden, wenn eines der Elternteile gleichzeitig

  • kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist,
  • regelmäßig im Monat mehr als 1/12 der gesetzlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient
  • und das Einkommen regelmäßig das des gesetzlich versicherten Elternteils übersteigt.

Die Krankenkassen prüfen regelmäßig, ob die Einkommensgrenzen überschritten werden und ob die Mitversicherung des Kindes noch rechtens ist. Dies geschieht über ausführliche Fragebögen. Ändern sich also die Einkommensverhältnisse des Elternteils oder des versicherten Kindes, ist die Versicherung über ein Elternteil eventuell nicht mehr möglich.

Alternativen zur Familienversicherung

Ist eine Mitversicherung innerhalb der Familienversicherung unmöglich, muss für jedes der Kinder in dieser Familie eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die Beiträge bei der GKV orientieren sich am Einkommen des Versicherten. Falls die Kinder jedoch keine oder nur geringe Einkünfte haben, rechnet der Krankenversicherer pauschal mit einem Einkommen von 1/3 der Bezugsgröße. Auf dieses fiktive Einkommen wird dann der Beitragssatz fällig.

Allerdings können die Eltern die Beiträge für die Krankenversicherung ihrer Kinder als Sonderausgaben bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Bei Besserverdienern ist es also immer eine Überlegung wert, ob sie sich nicht freiwillig gesetzlich krankenversichern sollten. Auf diese Weise kann gegebenenfalls viel Geld gespart werden.

Sonderregelungen

Kinder, die sich freiwillig zum Wehrdienst melden, sich für den Freiwilligendienst entscheiden oder als Entwicklungshelfer tätig sind, können für ein weiteres Jahr in der Familienversicherung bleiben. Alle Kinder, die eine Behinderung haben - ganz gleich, ob es sich dabei um eine körperliche oder um eine geistige Behinderung handelt - können lebenslang Teil der Familienversicherung bleiben. Gehen sie einer eigenständigen Beschäftigung nach, entfällt diese Regelung jedoch.

Familienversicherung für Studenten: Sommerjobs

Studenten haben die Möglichkeit, in der semesterfreien Zeit Geld zu verdienen, ohne dass ihre Mitgliedschaft in der Familienversicherung erlischt. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle, aber Studenten in der Familienversicherung dürfen nicht länger als zwei Monate in der vorlesungsfreien Zeit arbeiten. Wenn sie länger arbeiten möchten, dann müssen sie sich selbst krankenversichern. Bei den meisten Krankenkassen finden sie einen günstigen Studententarif.

Leistungen der Familienversicherung

Die Leistungen der Familienversicherung unterscheiden sich nicht von denen der eigenständigen GKV. Die Versicherung sorgt dafür, dass die Gesundheit des Krankenversicherten erhalten und im Falle einer Krankheit wiederhergestellt wird. Zusätzlich leisten die Krankenkassen für Vorsorgemaßnahmen, um die Gesundheit des Versicherten lange möglich aufrecht zu erhalten. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bieten einige Krankenkassen diverse Zusatzleistungen. Im Verivox Online-Rechner sehen Sie die Leistungen der jeweiligen Kasse auf einen Blick. Wer die Leistungen den GKV erweitern möchte, kann dies mit einer Krankenzusatzversicherung für Kinder tun.

Vergleich der Krankenkassen

Der allgemeine Beitragssatz für die GKV orientiert sich am Einkommen und ist daher bei allen Kassen gleich. Dennoch kann sich ein Vergleich der Anbieter für eine Familienversicherung durchaus lohnen. Denn der Zusatzbetrag ist von Kasse zu Kasse verschieden. Daher kann durch einen Krankenkassenwechsel womöglich Geld gespart werden.

Gerade bei der Familienversicherung sind die Leistungen für Kinder besonders interessant. Im Online-Rechner von Verivox finden Sie diese unter dem Punkt Leistungen bei „Schwangerschaft, Geburt und Kinder“. Zu den freiwilligen Leistungen der Kassen zählen beispielsweise die Voruntersuchungen U10, U11 und J2.

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