Kfz-Versicherungen im Vergleich

Kfz-Versicherung Vergleich

Fortbewegungsmittel und Liebhaberstück – viele können sich ihren Alltag ohne Auto nicht vorstellen. Die Wahl des eigenen Fahrzeugs fällt meist leicht. Schwieriger ist es, unter mehr als 200 Anbietern die optimale Kfz-Versicherung zu finden. Dabei lohnt sich ein Kfz-Versicherung Vergleich. Im Idealfall können Sie durch einen Wechsel pro Jahr mehrere hundert € sparen, denn einzelne Auto- versicherungen haben für identische Fahrzeugtypen oft unterschiedliche Prämien und Angebote.

Auch wenn die Laufzeit Ihres Kfz-Versicherungsvertrags noch nicht abgelaufen ist, ist unser kostenloser Autoversicherungsvergleich empfehlenswert – in einigen Fällen können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.

Die Hauptteile Ihrer Autoversicherung bestehen aus Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Wahlweise kommen weitere Elemente hinzu. Die Kaskoversicherung deckt je nach Vertrag verschiedenste Schäden an Ihrem eigenen Wagen ab, sie ist freiwillig, aber empfehlenswert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Sach-, Personen- und Vermögenschäden auf, die Fahrerinnen oder Fahrer bei Dritten verursachen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Sach- und Personenschäden auf, welche die Fahrerin oder der Fahrer zu verantworten hat; sie deckt keine Schäden am Fahrzeug des Verursachers oder der Verursacherin.

Sie ist Vorschrift, damit geschädigte Dritte bei einem Verkehrsvorfall angemessen entschädigt und versorgt werden, auch wenn die Schadenverursacherin oder der Schadenverursacher kein ausreichendes Privatvermögen haben.

Die Autoversicherer haben dabei unterschiedliche Konditionen und Prämien für einzelne Leistungen. Jedes zugelassene Kfz-Versicherungsunternehmen muss jedoch Haftpflichtversicherungen anbieten, die sich nach den rechtlichen Bestimmungen richten.

So sind bestimmte Schadensdeckung-Mindestsummen gesetzlich vorgegeben. Bei einem zur Personenbeförderung genutzten Fahrzeug – auch mit Anhänger – das insgesamt weniger als elf Plätze hat, liegen diese Mindestsummen in der Regel wie folgt:

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Die Kfz-Kaskoversicherung

Teil- und Vollkaskoversicherungen decken – je nach Umfang der Kfz-Versicherungspolice – verschiedene, potentielle Schäden am eigenen Auto ab. Unterschiedliche Kfz-Versicherer variieren dabei in Leistung, Preis und Angebot.

Wann die Teilkaskoversicherung greift

  • Glasbruch
  • Kabelschäden oder Schäden durch Kurzschluss
  • Schäden durch Sturm, Hagel, Fluten oder Blitzschlag
  • Schäden durch Brand oder Explosionen
  • Diebstahl des Autos oder von Fahrzeugteilen
  • Kollisionen mit Haarwild, wenn der Pkw in Bewegung ist

Wichtig ist, sich die Bestimmungen Ihres Kfz-Versicherung Anbieters genau durchzusehen, denn dort wird im Einzelnen definiert, welche durch Tiere verursachte Schäden abgedeckt und welche Autoteile im Einzelnen versichert sind.

Schäden, die im Teilkaskovertrag nicht mitversichert werden, können mit einem Zusatzbeitrag versichert werden – das sind beispielsweise unter Umständen der Ersatz von Sonderausstattungen oder die Versicherung gegen Nager unter der Motorhaube.

Wann die Vollkaskoversicherung greift

  • Kollisionsschäden durch Eigenverschulden
  • Kollisionsschäden durch nicht zu ermittelnde Verursacher
  • Schäden, bei denen der Schuldige Fahrerflucht begangen hat
  • Schäden durch zahlungsunfähige oder nicht versicherte Dritte
  • Schäden durch Vandalismus
  • Schäden durch Tiere, die nicht unter den Teilkaskoschutz fallen

Auch hier gibt es Ausnahmen. Eine Autoversicherung muss etwa im Falle grober Fahrlässigkeit nicht zahlen, dazu gehören Alkoholeinfluss am Steuer, Fahrerflucht der / des Versicherten oder die Nutzung des Pkw, wenn es nicht verkehrstauglich ist.

Einzelne Autoversicherer machen zudem Unterschiede in der Bewertung des Wagens als neuwertig – auf eine Neuwertentschädigung haben Sie so bei manchen Unternehmen nur wenige Monate, bei anderen mehr als ein Jahr Anspruch.

Vollkasko und Teilkasko im Vergleich

Pauschal ist nicht zu sagen, welche Kfz-Kaskovariante sich für Sie persönlich lohnt. Abhängig ist dies unter anderem von Modell und Alter Ihres Fahrzeugs, Ihrem Schadenfreiheitsrabatt, der Höhe der gewünschten Schadensdeckung und Ihren finanziellen Möglichkeiten. In Erwägung ziehen sollten Sie den Abschluss einer Vollkaskoversicherung, wenn Ihr Auto besonders neu ist oder einen hohen Listenpreis hat. Auch wenn der Wagen über einen Kredit finanziert wird, würde im Fall eines Totalschadens der Kredit mithilfe einer Vollkaskoversicherung unter Umständen abgelöst werden.

Wenn Sie viele Jahre schadenfrei gefahren sind, wird Ihnen dies im Vollkaskomodus angerechnet – denn viele von der Vollkasko abgedeckte Schäden können durch umsichtiges Fahren vermieden werden. Bei einer Teilkaskoversicherung wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht berücksichtigt, da Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter auf die dort abgedeckten Schäden keinen Einfluss haben – z. B. auf Wildwechsel oder Unwetter.

Generell empfiehlt sich der Versicherungsvergleich beider Kaskovarianten, denn je nach Versicherer und Ihren Umständen kann die Kfz-Vollkaskoversicherung verhältnismäßig günstiger sein als die Teilkasko. Allgemein ist bei beiden Kaskovarianten eine Selbstbeteiligung anzuraten, denn dadurch wird Ihre Kfz-Versicherung wesentlich preiswerter, und nicht alle Unternehmen bieten Kaskoversicherungen ohne Eigenbeteiligung an. Ist zudem ein potentieller Schaden bereits durch Ihre Selbstbeteiligung abgegolten, dann ändert sich auch Ihre SF-Klasse nicht.

Das beeinflusst die Höhe Ihrer Kfz-Versicherung Beträge

Wichtig bei der Beitragsberechnung ist nicht nur der gewünschte Versicherungsumfang, sondern auch zahlreiche andere Kriterien, zum Beispiel wo, wer, wie oft, welches Fahrzeug fährt, wie lange schon unfallfrei gefahren wurde oder wo der Wagen geparkt wird. Die einzelnen Anbieter bewerten diese Kriterien dabei unterschiedlich – dementsprechend gibt es gravierende Unterschiede bei der Tarifkalkulation und damit auch bei den individuellen Preisen einzelner Versicherungen. Besondere Bedeutung hat aber in jedem Fall der Schadenfreiheitsrabatt.

1 Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt

Einen sehr großen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie hat der Schadenfreiheitsrabatt. Dabei gilt: Je länger die oder der Versicherte schadenfrei autofährt, desto höher ist die SF-Klasse und desto günstiger sind Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen. Bei der Teilkaskoversicherung greift der SF-Rabatt nicht, weil die dort abgedeckten Schäden meist nicht durch gutes Fahrverhalten beeinflusst werden können – so etwa Sturmschäden.

Mussten Sie innerhalb der letzten Jahre beispielsweise nur Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, ändert sich nur die SF-Klasse für die Vollkaskoversicherung. In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden Sie dann in der Regel nicht zurückgestuft. Es gibt dabei für Autoversicherung Anbieter keine einheitliche SF-Klassentabelle. Jedes Unternehmen ordnet den einzelnen Klassen unterschiedlich hohe Beitragssätze zu.

Beispielrechnung: Ein Versicherungsnehmer ist zehn Jahre schadenfrei gefahren und gehört SF-Klasse 10 an. Versicherung A würde ihm noch 40 % der Grundprämie für je die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung berechnen. Versicherung B hingegen berechnet ihm für beide Versicherungen je 36 %.

Die Schadenfreiheitsklasse hat insgesamt also weitaus höhere Auswirkungen auf die Tarifbildung, als etwa die Regionalklasse. Ein Kfz-versicherung Vergleich ist dementsprechend empfehlenswert und kann Ihnen sehr viel Geld sparen. Ihre eigene, aktuelle Schadenfreiheitsklasse für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung – und gegebenenfalls Ihre Vollkaskoversicherung – finden Sie auf Ihrer aktuellen Beitragsrechnung oder bei Ihrem Auroversicherer im Online-Portal.

Hatten Sie innerhalb der letzten sieben Jahre eine Kfz-Versicherung, können Sie Ihre dortige Schadenfreiheitsklasse mit zu einem anderen Versicherer nehmen. Hatten Sie keine eigene Kfz-Versicherung, können Sie bei einigen Unternehmen Schadenfreiheitsrabatte von Dritten übernehmen, beispielsweise von Ihren Eltern. Diese Übertragung ist allerdings nicht rückgängig zu machen.

Da insbesondere Fahranfängerinnen und Fahranfänger hohe Kfz-Versicherungsbeiträge zahlen, lohnt es sich unter Umständen, deren Autos als Zweitwagen von beispielsweise den Eltern zu versichern. Dabei steigen allerdings auch die Prämien für die Eltern. Besondere Familientarife einiger Kfz-Versicherungsunternehmen können ebenfalls eine Alternative sein.

Sollten Sie ein Saisonkennzeichen haben, müssen Sie beachten, dass Sie nach einem schadenfreien Jahr nur in eine bessere SF-Klasse eingestuft werden, wenn dieses mindestens sechs Monate davon gültig ist.

2 Die Typklasse

In Deutschland sind etwa 27.000 verschiedene Fahrzeugmodelle zugelassen. Um Beitragshöhen zu ermitteln, werden sie in Typklassen eingestuft. Veröffentlicht wird diese Einstufung vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese Typklassen geben Auskunft darüber, wie viele Schäden und Unfälle ein bestimmter Wagentyp hatte. Berücksichtigt werden dabei nur die Schäden, die den Kfz-Versicherungsunternehmen gemeldet worden sind, beziehungsweise die, für die eine Autoversicherung aufgekommen ist. Allgemein gilt: Je weniger Schäden, desto niedriger die Typklasse, desto niedriger die Versicherungsprämie.

Es gibt dabei unterschiedliche Typklassen für je die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung, da verschiedenartige Schäden relevant sind. Das Typklassenverzeichnis des GDV erscheint je am 1. Oktober eines Jahres. Hat sich die Typklasse Ihres Autos geändert, wird dies bei bestehenden Kfz-Versicherungsverträgen meist zum Jahreswechsel in die Tarifkalkulation eingebunden. Die Berücksichtigung der Typklassen ist dabei für Versicherungsanbieter keine gesetzliche Pflicht. Sie werden aber fast ausnahmslos bei der Tarifbildung zurate gezogen.

Unterschiede Typklassen

3 Die Regionalklasse

Die Bundesrepublik hat 413 Zulassungsbezirke für Kfz-Fahrzeuge (Stand 2018), die in Regionalklassen eingeteilt werden. Der GDV veröffentlicht einmal jährlich die neue Regionalklasseneinstufung. Bei dieser Unterteilung ist das Kriterium die Schadensbilanz der im Bezirk gemeldeten Autos – beziehungsweise die Schadensbilanz der im Bezirk gemeldeten Kfz-Versicherten – im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Berücksichtigt werden dabei nur Unfall- und Autoschäden, die Kfz-Versicherungen gemeldet worden sind, beziehungsweise für die Kfz-Versicherungen aufgekommen sind. Zulassungsbezirke, die ähnliche Schadensbilanzen haben, gehören einer Regionalklasse an.

Es gibt für Kfz-Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung unterschiedliche Klassen, da unterschiedliche Kriterien wichtig sind: Bei der Teilkaskoversicherung sind Sturm- und Hagelschäden relevant, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung Schadensansprüche von Dritten.

Die Regionalstatistik wird einmal jährlich erstellt und berücksichtigt jeweils die Schadenfälle der letzten fünf Jahre. Regionalklassen sind wie die Typklassen für die Tarifkalkulation seitens der Kfz-Versicherer nicht verbindlich. In der Regel werden neue Regionalklassen-Einstufungen bei neuen Verträgen sofort und bei bestehenden zum Jahreswechsel berücksichtigt.

Unterschiede Regionalklassen

Andere Faktoren bei der Berechnung Ihrer Kfz-Versicherungsbeiträge

Neben SF-, Typ- und Regionalklasse sind weitere Elemente bei der Berechnung Ihres Tarifs relevant, ändern sich dabei die diesbezüglichen Umstände der Versicherten, sollte dies der Autoversicherung umgehend mitgeteilt werden, ansonsten muss mit Vertragsstrafen und Beitragserhöhungen gerechnet werden. Folgende Faktoren spielen eine Rolle:

Wer wird das zu versichernde Auto fahren?

Je weniger Personen Ihren Wagen fahren, desto niedriger ist auch der Beitrag. Je älter und fahrerfahrener dabei die Fahrerinnen und Fahrer sind, desto weniger kostet dies. Günstiger ist es dabei, andere Nutzerinnen und Nutzer namentlich zu benennen. Sind diese 'unbekannt', können Kfz-Versicherungsunternehmen deren Fahrverhalten nicht einschätzen und berechnen dementsprechend mehr.

Wie oft wird der Wagen genutzt?

Je weniger Sie Ihren Pkw nutzen, desto niedriger ist auch das Unfallrisiko und somit der Beitrag. Versicherungsanbieter verwenden meist folgende Einteilung:
  • bis 3.000 km pro Jahr
  • 3.001 km - 6.000 km pro Jahr
  • 6.001 km - 9.000 km pro Jahr
  • 9.001 km - 12.000 km pro Jahr
  • 12.001 km - 15.000 km pro Jahr
  • 15.001 km - 20.000 km pro Jahr
  • 20.001 km - 25.000 km pro Jahr
  • 25.001 km - 30.000 km pro Jahr
  • ab 30.001 km pro Jahr
Liegt Ihre geschätzte Kilometerleistung nur geringfügig über einer bestimmten Kategorie, lohnt sich zu überdenken, ob man die Fahrleistung minimal reduzieren kann.

Wird das Auto gewerblich und / oder privat genutzt?

Nutzen Sie Ihr Auto auch gewerblich – also für Kunden- und Lieferdienste et cetera – dann fällt bei Versicherern meist ein Mehrbetrag an. Manche Unternehmen versichern nur privat genutzte Wagen.

Ist ein weiteres Auto in Ihrem Namen versichert?

Ist dies der Fall, erhalten Sie eventuell einen günstigeren Zweitwagentarif, und das zu versichernde Fahrzeug wird in eine günstigere SF-Klasse eingestuft. Besitzen Sie auch ein Motorrad, gewähren manche Anbieter Rabatte oder bieten Kombinationstarife an.

Haben Sie Zugriff auf ein weiteres Fahrzeug?

Fahren Sie oder andere auf Ihren Wagen zugelassene Fahrerinnen und Fahrer regelmäßig weitere Kraftfahrzeuge und haben dementsprechende Routine, so führt dies bei einigen Unternehmen zur Betragssenkung.

Wo parken Sie nachts Ihren Wagen?

Ist Ihr Wagen nachts besonders sicher abgestellt, dann hat das positive Auswirkungen auf die Kaskoversicherung. Haben Sie beispielsweise eine abschließbare Garage, besteht verstärkter Schutz vor Diebstahl, Vandalismus oder Sturmschäden als auf öffentlichen, nicht überdachten Parkflächen.

Wie wurde Ihr Pkw finanziert?

Haben Sie Ihr Auto bar bezahlt, gibt es bei einigen Kfz-Versicherungen Vergünstigungen. Für geleaste Fahrzeuge bieten einige Unternehmen besondere Tarife mit Leasing-Differenzdeckung an.

Haben Sie Punkte in Flensburg?

Für einige Autoversicherungen stellen Punkte in Flensburg ein erhöhtes Versicherungsrisiko dar. Relevant sind dabei nur die Punkte, die noch nicht erloschen sind. Haben Sie keine Punkte, können Sie niedrigere Beiträge erwarten.

Was ist Ihr beruflicher Status?

Einige Unternehmen haben für Beamtinnen oder Beamte, für bestimmte Berufsgruppen, Branchen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmter Firmen besondere Konditionen.

Möchten Sie Ihre Versicherungsprämie jährlich zahlen?

Zahlen Sie Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag jährlich, dann gibt es bei einzelnen Anbietern verhältnismäßig hohe Rabatte. Möglich ist auch die halbjährliche oder vierteljährliche Zahlung. Nicht alle Unternehmen bieten monatliche Zahlungsweisen an.

Möchten Sie Ihre Werkstatt frei wählen?

Ihr Versicherungsbeitrag sinkt, wenn Sie auf freie Werkstattwahl verzichten und nur die Partnerwerkstätten des Autoversicherungsunternehmens in Anspruch nehmen. Fahren Sie einen Neuwagen oder einen geleasten Pkw, muss vorab jedoch geklärt werden, ob durch eine Werkstattbindung Garantieansprüche an Ihren Fahrzeughersteller gefährdet sind.

Familienstand, Kinder, Wohnsituation

Entsprechend der Unfallstatistiken sind Personen mit Kindern, Verheiratete und Individuen, die in einer eheähnlichen Partnerschaft sind, umsichtigere Fahrerinnen und Fahrer. Das gleiche gilt für Individuen, die im eigenen Wohneigentum leben. All dies wird bei der Tarifbildung vieler Autoversicherer berücksichtigt.

Nutzen Sie den öffentlichen Nahverkehr?

Der Besitz einer Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr wird von einigen Kfz-Versicherern positiv bewertet: Nutzen Sie regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel, fahren Sie weniger häufig während des Berufsverkehrs und haben folglich ein geringeres Unfallrisiko.

Automobilclub-Mitglied oder BahnCard-Besitzer?

Unter Umständen erhalten Sie dadurch bei einigen Anbietern Rabatt. Für einige Automobilclub-Mitglieder gibt es zudem Sondertarife.

Mit dem Autoschutzbrief sicher unterwegs

Mit einem Autoschutzbrief erhalten Sie bei Pannen, Unfällen oder im Krankheitsfall Hilfestellung – sowohl in der Bundesrepublik als auch im europäischen Ausland. Dazu gehören etwa Ersatzteilversand, Abschlepp-, Mietwagen- und Übernachtungskosten oder der Krankenrücktransport. Der Schutzbrief gilt also für das Fahrzeug und die Insassen in gleichem Maße.

Der Autoschutzbrief ist eine Zusatzversicherung, die Sie bei Ihrem Kfz-Versicherungsunternehmen für verhältnismäßig geringe Mehrkosten anfordern können. Bei einigen Kfz-Versicherern können Sie den Autoschutzbrief nur in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, bei anderen Unternehmen reicht die Kfz-Haftpflichtversicherung. Müssen Sie den Schutzbrief in Anspruch nehmen, informieren Sie Ihre Versicherung, die dann die notwendige Assistenz in die Wege leitet – im Ausland sind dabei die Vertragspartner Ihres Anbieters in der Regel schnell hilfeleistend zur Stelle.

Insbesondere für Vielfahrerinnen und Vielfahrer lohnt sich dabei der Autoschutzbrief. Auch wenn Sie mit Ihrem Wagen ins europäische Ausland fahren, ist er hilfreich, da einige Leistungen – wie der Krankenrücktransport oder der Ersatzteilversand – speziell auf Vorfälle im Ausland zugeschnitten sind.

Haushalte mit Kfz-Haftpflicht
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Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist ein freiwilliger Zusatzbaustein der Kfz-Versicherung. Je nach Anbieter übernimmt das Unternehmen dabei bis zu einer bestimmten Höhe die Kosten für Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und / oder Zeugengelder. Rechtsschutzversicherungen können nicht nur bezüglich Ihres Wagens, sondern auch für andere Lebensbereiche abgeschlossen werden – dann aber natürlich nicht im Rahmen Ihrer Autoversicherung. Allgemein sind bei einer Rechtsschutzversicherung dabei Einzelversicherungen oder auch Kombinationen verschiedener Lebensbereiche möglich.

Ob und was für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Auch hier gilt, dass verschiedene Kfz-Versicherung Anbieter für den Rechtsschutz unterschiedliche Tarife und Leistungen anbieten.

Rabattschutz und Rabattretter bei der Autoversicherung

Viele Unternehmen bieten als Zusatz-Baustein der Kfz-Versicherung den Rabattschutz an. Haben Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer eine bestimmte SF-Klasse erreicht – der nach Anbieter variiert – können sie sich gegen Rückstufungen im Schadenfall versichern. Je nach Tarif ist eine bestimmte Anzahl von Schäden pro Jahr rückstufungsfrei, die SF-Klasse verbessert sich also trotz eines Schadenfalls wie im Schadenfreiheitsfall.

Möchten Nutzerinnen und Nutzer des Rabattschutzes die Kfz-Versicherung wechseln, müssen sie beachten, dass der angerechnete Rabattschutz meist nicht gilt. Ist die vorherige Autoversicherung für Schäden aufgekommen, aber hat die Versicherte oder den Versicherten aufgrund des Rabattschutzes nicht zurückgestuft, so wird die neue Versicherung diese Rückstufung höchstwahrscheinlich vornehmen.

Fahren Sie bereits viele Jahre schadenfrei, so bieten einige Kfz-Versicherungen zuweilen – manchmal auch ohne Beitragszuschläge – einen Rabattretter an. Das heißt, im Schadenfall werden Sie nur geringfügig oder sogar gar nicht zurückgestuft. Bezüglich Rabattschutz und Rabattretter haben einzelne Versicherer sehr unterschiedliche Policen. Ein Autoversicherung Vergleich ist also sinnvoll.

Kfz-Bestand in Deutschland
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Kundenansprüche an Leistungen bei der Kfz-Versicherung
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Vergleich der Kfz-Versicherungen
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Knabbernde Mader und flinke Rehe

Die Vollkaskoversicherung zahlt für fast alle, durch Tiere verursachten Schäden. In einer Teilkaskoversicherung ist das nicht der Fall. Sie haben Recht auf Schadenanspruch, wenn Ihr Fahrzeug bei einem Zusammenstoß mit Wild in Bewegung war. Aber Wild ist nicht gleich Wild: Viele Teilkaskoversicherungen decken einzig Kollisionen mit sogenanntem ‚Haarwild‘ entsprechend der Definition von § 2 des Bundesjagdgesetzes. Zum Haarwild zählen Rehe, Elche, Wildschweine, Wildkatzen, Feldhasen oder Füchse – die einzelnen Bundesländer können zudem weitere Tierarten unter das Jagdrecht stellen.

Kühe, Pferde oder Hauskatzen fallen hingegen unter die Kategorie der domestizierten Haus- und Nutztiere – bei einer Kollision zahlt die Teilkaskoversicherung also meist nicht. Auch bei Kollisionen mit Federwild wie Möwen oder Wildgänsen haben Sie gegenüber der Teilkaskoversicherung oftmals keine Ansprüche.

Wenn Entschädigungsanspruch besteht, müssen Versicherte dies zudem nachweisen können. Rennt beispielsweise ein Hirsch nach einem Wagenzusammenstoß davon, sollte man sich umgehend an die Polizei oder einen zuständigen Jagdpächter wenden – diese können eine Wildschadenbestätigung ausstellen. Idealerweise werden zu diesem Zeitpunkt auch bereits detailliert das Tier und der Unfallhergang geschildert – denn es kann sein, dass Gutachter im Nachhinein die Angaben und damit den Schadensanspruch von Versicherten überprüfen.

Auch Nager verursachen oft Schäden. Stein- und Baummarder werden dabei als Haarwild definiert. Während ein Mader jedoch Ihre Wagenverkabelung anknabbert, steht Ihr Wagen meist still. Die Kosten für unbrauchbare Kabel werden zwar in der Regel von der Teilkaskoversicherung erstattet, nicht sichergestellt ist jedoch der Schadensanspruch bei ernsthaften Folgeschäden – etwa am Motor. Und auch andere Nager machen es sich zuweilen unter der Motorhaube bequem, beispielsweise Ratten oder sogar Katzen. Gutachter können meist anhand von Fell- und Duftspuren genau bestimmen, um welches Tier es sich handelt. Für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ist es also sinnvoll zu prüfen, was genau einzelne Kaskopolicen abdecken – hinsichtlich Kollisionsschäden und auch in Bezug auf verschiedene durch Tiere verursachte Schäden, wenn das Fahrzeug still steht.

Autoversicherung innerhalb der Vertragslaufzeit wechseln

Sie können Ihre Kfz-Versicherung regulär je am Jahresende kündigen, wenn Sie Ihrem Versicherer das Kündigungsschreiben bis zum 30. November vorlegen. Das Gleiche gilt bei Beitragserhöhungen aufgrund sich ändernder Regional- und Typklassen.

Darüber hinaus haben Sie in folgenden Fällen ein Sonderkündigungsrecht:

  • Ihre Versicherung erhöht bei gleichbleibenden Leistungen die Beiträge.
  • Ihre Versicherung erhebt eine 'verdeckte Beitragserhöhung' – beispielsweise wurden Sie in eine bessere SF-Klasse eingestuft, ohne dass Ihre Beiträge gesunken sind.
  • Generell haben Sie nach einem Schadenfall die Möglichkeit zu wechseln, unabhängig davon, ob Ihre Autoversicherung den Schaden zu Ihrer Zufriedenheit abgewickelt hat oder nicht.
  • Haben Sie Ihren alten Pkw abgemeldet oder verkauft, ist damit automatisch das Kfz-Versicherungsverhältnis beendet. Melden Sie ein anderes Auto an, können Sie dieses auch bei einem anderen Unternehmen versichern.

Die Sonderkündigung muss binnen eines Monats nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall erfolgen. Haben Sie Ihre Versicherungsprämie bereits gezahlt und möchten von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wird Ihnen der Betrag für noch ausstehende Monate zurückerstattet.

Kfz Versicherungen im Vergleich
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Nützliche Ratgeber für die Autoversicherung zum Download

Haftpflicht, Teil- und Vollkasko

Der Abschluss einer Kfz-Versicherung ist in Deutschland aus gutem Grund Pflicht: Die Kosten eines Unfallschadens übersteigen schnell die finanziellen Möglichkeiten des Verursachers.

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Wechsel in drei Schritten

Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist nur mit wenig Aufwand verbunden – und birgt ein Sparpotenzial von bis zu 850,00 €. Unser Ratgeber zeigt Ihnen, wie es geht.

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Übersicht der Leistungsmerkmale

Was genau deckt die Kfz-Versicherung ab? Und auf welche Klauseln sollte man achten? In unserem Ratgeber finden Sie einige wichtige Punkte der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen.

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Ratgeber zur Kündigung

Unter welchen Umständen kann man die Autoversicherung kündigen? Was muss das Kündigungsschreiben beinhalten? Der Tarifcheck.de-Ratgeber bietet Hilfestellung.

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Filial- oder Direktversicherer

Dank des Internets hat sich neben den klassischen Filialversicherern eine Vielzahl von Direktversicherern am Markt etabliert. Wir stellen für Sie die Vor- und Nachteile beider Versicherungsmodelle gegenüber.

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Kfz-Musterkündigung

Sie möchten Ihren Kfz-Versicherungsvertrag kündigen? Durch den Download unserer Musterkündigung sparen Sie sich unnötige Arbeit.

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FAQ zur Kfz-Versicherung

Wann lohnt sich ein Wechsel meiner Kfz-Versicherung?

Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie die Wahl zwischen mehr als 200 Kfz-Versicherern. Da sich die einzelnen Unternehmen bezüglich Tarifkalkulation und Leistungsangeboten unterscheiden, können Sie bei einem Wechsel Ihrer Autoversicherung bis zu mehrere hundert Euro sparen. Unser kostenloser Kfz-Versicherungsvergleich lohnt sich also. Selbst wenn Ihr Kfz-Versicherungsvertrag noch nicht abgelaufen ist, können Sie unter Umständen Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.

Jetzt Sonderkündigungsrecht prüfen

Welchen Schutz bietet die Kfz-Versicherung?

Pflichtbestandteil ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, sie versichert gegen Sach- und Personenschäden, die Fahrerinnen oder Fahrer bei Dritten verursachen könnten. Freiwillige Bausteine sind Teil- oder Vollkaskoversicherungen, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommen. Darüber hinaus gibt es – je nach Bedarf – Zusatzkomponenten wie den Autoschutzbrief oder die Rechtsschutzversicherung.

Woraus errechnet sich mein Kfz-Versicherungsbetrag?

Eine der wichtigsten Faktoren ist Ihre Schadensfreiheitsklasse, welche besagt, wie viele Jahre Sie schon unfallfrei gefahren sind. Dabei gilt, desto länger dieser Zeitraum, desto günstiger fällt Ihr Gesamtbetrag aus. Ebenfalls relevant sind Ihre Typ- und Regionalklasse. Darüber hinaus können eine Reihe von persönlichen Faktoren Ihren Tarif bestimmen. Dazu gehört zum Beispiel, wer und wie viele Personen bei Ihrem Pkw als Fahrerinnen und Fahrer eingetragen werden, ob Ihr Wagen geschützt in einer Garage geparkt wird oder wie viele Kilometer Sie mit Ihrem Auto jährlich fahren. Relevant ist natürlich auch der von Ihnen gewünschte Leistungsumfang.

Was sind Regional- und Typklassen?

Regional- und Typklassen werden jedes Jahr vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausgegeben. Die über 400 Zulassungsbezirke der Bundesrepublik werden in Regionalklassen aufgeteilt. Je nachdem, wie die den Kfz-Versicherungen gemeldete Schadensbilanz in einem Bezirk ausgefallen ist, gelten für die Kfz-Haftpflicht- und die Kaskoversicherungen verschiedene Regionalklassen, die entweder in der Schadensbilanz unter, im oder über dem Durschnitt liegen. Berücksichtigt werden dabei etwa auch Straßenverhältnisse und Witterungsbedingungen der einzelnen Bezirke. Ähnliches gilt für die Typklassen – jedes Pkw-Modell wird entsprechend der Schäden, die den Versicherungen gemeldet worden sind, einer Typklasse zugeordnet. Kfz-Versicherer nutzen Autotypen und Wohnorte von Kfz-Versicherten nach eigenem Ermessen bei der Tarifkalkulation.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Sie können wechseln, wenn Ihre Kfz-Versicherung während der Vertragslaufzeit bei gleichbleibenden Leistungen die Beiträge erhöht. Es gibt dabei auch sogenannte verdeckte Beitragserhöhungen, wenn Sie etwa in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wurden, aber dennoch keine Beitragsvergünstigung erhalten haben. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, wechseln oder abmelden, ist das Vertragsverhältnis ebenfalls beendet, beziehungsweise können Sie im Bedarfsfall die KFZ Versicherung wechseln. Auch nachdem Ihre Versicherung für Sie einen Schaden reguliert hat, können Sie zu einem anderen Kfz-Versicherungsunternehmen gehen – in diesem Fall ist es aber nicht immer ratsam. Das Sonderkündigungsrecht gilt je binnen eines Monats nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden. Haben Sie Ihre Versicherungsprämie bereits im Voraus gezahlt und möchten von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, so erhalten Sie den Betrag für noch ausstehende Monate zurückerstattet. Bei uns können Sie kostenlos prüfen, ob Sie ein Sonderkündigunsgrecht haben.

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Gilt die Kaskoversicherung auch für Sonderausstattungen?

Nicht notwendigerweise. Schließen Sie eine Teilkaskoversicherung ab, so definiert die Kfz-Versicherung in der Präambel detailliert, welche Autoteile durch Ihre Prämie versichert sind. Das Gleiche gilt für die Vollkaskoversicherung. Nicht versicherte Autoteile kann man zu gesonderten Beträgen mitversichern. Das lohnt sich beispielweise bei teuren Sonderausstattungen oder nachträglich eingebautem Zubehör.

Warum wird bei der Teilkaskoversicherung kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt?

Das liegt daran, dass Versicherte keinen Einfluss auf etwaige Schäden haben, die eine Teilkaskoversicherung übernimmt, so etwa Blitzeinschlag oder Hagel. Die Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung hingegen deckt Schäden, die durch ein umsichtiges, unfallfreies Fahrverhalten eventuell vermieden werden können.

Bin ich mit meiner Autoversicherung auch im Ausland abgesichert?

Wenn Sie ins europäische Ausland fahren, empfiehlt es sich, bei Ihrer Versicherung einen Autoschutzbrief anzufordern, der Versicherungsleistungen für den Wagen und seine Insassen bietet. In Deutschland gibt es derzeit über 25 Millionen dieser Schutzbriefe. Die Dokumente greifen bei Pannen, Unfällen und im Krankheitsfall – sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland. Gedeckt sind dabei in der Regel der Ersatzteilversand, Abschlepp- und Mietwagendienste, der Krankenrücktransport oder Übernachtungskosten. Auch als Vielfahrerin oder Vielfahrer lohnt sich dieser Zusatzbaustein Ihrer Kfz-Versicherung, der in der Regel – je nach Versicherer – nur verhältnismäßig wenige Mehrkosten verursacht.

Was ist ein Saisonkennzeichen, und wozu ist es gut?

Mit einem Saisonkennzeichen dürfen Sie nur für einen genau definierten Zeitraum fahren, nicht aber das ganze Jahr über. Kfz-Versicherung und Kfz-Steuern fallen nur für diesen Zeitraum oder diese Saison an, nicht aber für den Rest des Jahres. Möchten Sie nach Ablauf von einem Jahr eine Schadenfreiheitsklasse aufgestuft werden, muss das Saisonkennzeichen mindestens sechs Monate pro Jahr gültig sein.

Warndreieck und Verbandskasten – welches Autozubehör ist gesetzliche Pflicht?

Innerhalb der Bundesrepublik gehört in Ihren Pkw folgende Ausstattung:

  • ein Verbandskasten – komplett ausgerüstet, wichtig ist die Beachtung der Haltbarkeitsdaten
  • ein Warndreieck
  • mindestens eine Warnweste in gelb, rot oder orange

In anderen Staaten gelten oft andere Bestimmungen. Vor Auslandsreisen im Auto ist es daher sinnvoll, sich vorab über die dortige Gesetzgebung zu informieren. Oft ist weiteres Inventar vorgeschrieben, so beispielsweise Feuerlöscher oder Ersatzglühbirnensets.

Wie und wann können Schadenfreiheitsklassen übertragen werden?

Die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten sollten Sie sich gut überlegen. Der Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden.

Darüber hinaus ist die Übertragung nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • Abgabe nur an nahe Verwandte (Großeltern, Eltern, Geschwister, (Ehe-) Partner in häuslicher Gemeinschaft, Kinder).
  • Abgebende Person verliert alle SF-Klassen und deren Rabatte.
  • Der Empfänger muss zuvor regelmäßig mit dem Fahrzeug des Abgebenden gefahren sein.
  • Die Höhe der SF-Klassen darf die Jahre des Führerscheinbesitzes nicht überschreiten. Ein Beispiel: Ein Elternteil hat die SF-Klasse 20. Der Nachwuchs will die SF-Klassen übernehmen, hat aber erst seit sieben Jahren einen Führerschein. Er erhält auch mit einer Übertragung des Rabatts nur die SF-Klasse 7. Der Elternteil verliert damit seine gesamte SF-Klasse und müsste neu beginnen.

Nutzen Sie für die Übertragung der SF-Klassen unser Formular: Hier kostenlos downloaden

Achtung: Manche Versicherer akzeptieren nur ihre eigenen Rabattübertragungsformulare.

Hinweis: Eine Übertragung der SF-Klasse nach den obigen Bedingungen ist nach einem Todesfall ebenfalls möglich. Dies kann bis zu zwölf Monate nach dem Tod des Inhabers und der Einreichung der Sterbeurkunde erfolgen.

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