Arbeitsrechtsschutz

Arbeitsrechtsschutz

Recht haben ist eine Sache
Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen.
Es gibt aber auch einige Ausnahmen wo die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten.

Arbeitsrechtsschutz-Vergleich

Wichtiges zum Arbeitsrechtsschutz

  • Passende Deckungssumme wählen
    Da meistens keine astronomisch hohen Forderungen im Arbeitsrecht entstehen, werben viele Versicherer mit unbegrenzter Deckungssumme. Günstigere Angebote mit Deckungssumme können aber auch völlig ausreichend sein.
  • Selbstbeteiligung durchrechnen
    Einige Policen sehen eine Selbstbeteiligung vor. Prüfen Sie vor Abschluss gut, ob sich dies für Sie im Ernstfall rechnet.
  • Wartezeit beachten
    Beim Arbeitsrechtsschutz ist bei Neuabschluss eine Wartezeit von drei Monaten üblich. Einige Versicherer sehen aber auch hier längere Karenzzeiten vor – berücksichtigen Sie dies.

Der Baustein „Beruf“ kann bei vielen Rechtsschutzversicherungen gegen eine zusätzliche Prämie mitversichert werden. Für einen Großteil der Arbeitnehmer ist diese Versicherung sinnvoll, vor allem wenn sie in Krisenbranchen arbeiten oder das Verhältnis zum Arbeitgeber ohnehin angespannt ist.

Für wen macht Arbeitsrechtsschutz Sinn?

Der Arbeitsrechtsschutz als Baustein der Rechtsschutzversicherung unterstützt Versicherte finanziell bei einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber. Die Arbeitsrechtsschutzversicherung greift beispielsweise bei Streitigkeiten um:

  • Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
  • Ausstehende Gehaltszahlungen
  • Fehlerhafte Arbeitszeugnisse
  • Falsche Gehaltseinstufungen
  • Betriebsrenten

Grundsätzlich ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung für alle Angestellten sinnvoll. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie in einer Krisenbranche arbeiten oder das Verhältnis zu Ihrem Chef generell schwierig ist. Im Streitfall sitzt der Arbeitgeber nämlich meist am längeren Hebel. Zudem fallen die Kosten für einen Rechtsstreit für Unternehmen deutlich weniger ins Gewicht als für den Arbeitnehmer. Ohne finanzielle Absicherung ist es also sehr wahrscheinlich, dass der Arbeitgeber vor Gericht den längeren Atem hat.

Zusätzlich gibt es bei arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Besonderheit, die einen Rechtsschutz für diesen Bereich besonders sinnvoll macht: Anders als bei anderen Gerichten muss bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht nämlich in der ersten Instanz jede Partei ihre gerichtlichen Kosten selbst tragen – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt.

Gewerkschaftsmitglieder benötigen selten zusätzlichen Arbeitsrechtsschutz

Wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind, sollten Sie prüfen, ob Sie nicht bereits über die Gewerkschaft gegen arbeitsrechtliche Risiken abgesichert sind.

Sonderfall Geschäftsführer

Es gibt noch einige weitere Ausnahmen. Geschäftsführer befinden sich zwar in der Regel in einem Angestelltenverhältnis und können sich durch eine private Rechtsschutzversicherung grundsätzlich rechtlich absichern. Bei einer herkömmlichen Arbeitsrechtsschutzversicherung werden Geschäftsführer jedoch meist ausgeschlossen. Bei manchen Anbietern sind auch leitende Angestellte vom allgemeinen Arbeitsrechtsschutz ausgenommen. Für diesen Personenkreis werden spezielle Führungskräfte-Rechtsschutzversicherungen angeboten.

Bei einem beruflichen Aufstieg vom „normalen“ Angestellten kann also ein eventuell vorhandener Versicherungsschutz verlorengehen. In den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) ist unter § 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten, in Absatz 2c festgehalten: „Rechtsschutz besteht, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen.“

Dementsprechend können sich beispielsweise Abteilungsleiter noch über eine private Rechtsschutzversicherung gegen arbeitsrechtliche Risiken absichern, da sie keine Rolle als gesetzlicher Vertreter des Unternehmens innehaben.

Auch Beamte können von Arbeitsrechtsschutz profitieren

Die Annahme, dass eine Arbeitsrechtsschutzversicherung für Beamte nicht erforderlich ist, ist naheliegend, trifft aber nur bedingt zu. Richtig ist, dass es aufgrund des besonderen Anstellungsverhältnisses schwierig ist, Beamten zu kündigen. Generell ist die rechtliche Position von Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn deutlich stärker als die eines regulären Angestellten.

Viele der Situationen, die bei privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnissen zu Rechtsstreitigkeiten führen, beispielsweise Arbeitszeugnisse oder ausstehende Betriebsrenten, kommen in Beamtenverhältnissen nicht vor. Dennoch sind Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber auch für Beamte nicht ausgeschlossen, beispielsweise bei Versetzungen. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung ist daher auch für diesen Personenkreis sinnvoll.

Da Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber bei ihnen deutlich seltener sind, bekommen Beamte von den meisten Anbietern von Rechtsschutzversicherungen sogar Rabatte beim Arbeitsrechtsschutz eingeräumt.

Besonderer Arbeitsrechtsschutz für Selbstständige

Auch für Selbstständige und Freiberufler ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung sinnvoll. Zwar können sie nicht in Konflikt mit ihrem Arbeitgeber geraten, dafür bestehen allerdings zahlreiche Möglichkeiten, von Kunden oder Auftraggebern in Rechtstreitigkeiten verwickelt zu werden. Bei der Rechtsschutzversicherung wird grundsätzlich zwischen Angeboten für Selbstständige und für Nichtselbstständige unterschieden. Beim Arbeitsrechtsschutz ist diese Unterscheidung elementar, da bei selbstständiger Tätigkeit ein größerer Risikobereich abgedeckt werden muss und der Leistungsbereich umfassender ist. Daher liegen die Beiträge bei Rechtsschutzversicherungen für Selbstständige deutlich über denen für Nichtselbstständige.

Was übernimmt die Arbeitsrechtsschutzversicherung?

Welche Leistungen genau von einer Arbeitsrechtsschutzversicherung abgedeckt werden, können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen entnehmen. Wie bei allen Versicherungen unterscheiden sich Policen von Anbieter zu Anbieter.

Folgende Kosten werden üblicherweise von der Arbeitsrechtsschutzversicherung übernommen:

  • Anwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung
  • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
  • Zeugengelder
  • Kosten für erforderliche Gutachten
  • Kosten für Schlichtungsverfahren
  • Falls erforderlich: Kosten der Gegenseite

Grundsätzlich kann eine Arbeitsrechtsschutzversicherung untenstehende Leistungsbereiche umfassen.

Nichtselbstständige Selbstständige
Arbeitsrechtsschutz
Schadenersatz-Rechtsschutz
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Strafrechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gericht
Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Der Arbeitsrechtsschutz unterstützt Arbeitnehmer nicht nur, wenn sie gegen eine Kündigung vorgehen wollen. Prinzipiell deckt die Arbeitsrechtsschutzversicherung alle Rechtstreitigkeiten ab, die sich aus dem Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben.

Nicht über den Arbeitsrechtsschutz für Nichtselbständige versichert sind allerdings Streitfälle aus dem kollektiven Arbeitsrecht. Hierunter fallen beispielsweise Konflikte mit dem Arbeitgeber über betriebliche Regelungen, die eine Vielzahl von Arbeitnehmern betreffen. Ausschlaggebend dafür, ob ein Fall von der Arbeitsrechtsschutzversicherung übernommen wird, ist, dass seine Grundlage in einem Arbeitsverhältnis liegt. Ein relativ verlässliches Indiz hierfür ist es, wenn der Anspruch in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts fällt. Geregelt ist dies in § 2 Abs. 1 Nr. 3, 4 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG)

Häufig kommen beispielsweise Streitigkeiten bezüglich unzutreffender Arbeitszeugnisse oder Abmahnungen vor. Auch wenn Sie gegen eine unkorrekte Gehaltseinstufung oder die Verweigerung einer vereinbarten Bonuszahlung vorgehen, werden die Kosten dafür von der Arbeitsrechtsschutzversicherung übernommen. Mobbing und Übergriffe am Arbeitsplatz sind selbstverständlich auch über die Versicherung abgedeckt.

Der Arbeitsrechtsschutz greift bereits, bevor eine Kündigung ausgesprochen worden ist. Schon wenn der Arbeitgeber ein Gespräch bezüglich eines Aufhebungsvertrags anbietet, können Arbeitsrechtsschutzversicherte eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Bei Disziplinarverfahren gegen Beamte springt die Arbeitsrechtsschutzversicherung ebenfalls ein. Nicht abgedeckt wird dagegen die Klage auf Einstellung bei nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnissen. Auch wenn ein vorsätzliches Fehlverhalten, beispielsweise ein Diebstahl, zu einer Kündigung führt, gilt der Versicherungsschutz nicht.

Das sollten Sie beim Abschluss beachten

  • Deckungssumme passend wählen.
  • Preisvorteil bei Selbstbeteiligung prüfen.
  • Wegfall der Selbstbeteiligung, wenn Fälle nach anwaltlicher Erstberatung erledigt sind.
  • Umfassende telefonische Rechtsberatung zu allen Rechtsgebieten auch am Wochenende.
  • Anbieter mit freier Wahl des Anwalts oder Mediators bevorzugen.

Bezüglich der Versicherungssummen gibt es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Policen: Bei einigen Anbietern beträgt sie lediglich 300.000 Euro, bei anderen ist die Deckungssumme sogar unbegrenzt. Wie hoch die Deckungssumme ist, können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen. Die Höhe der Deckungssumme schlägt sich üblicherweise auf die Höhe der Versicherungsprämie nieder. Daher gilt es hier abzuwägen, ob sich eine teurere Police mit unbegrenzter Versicherungssumme wirklich rechnet.

Deckungssumme

Die Deckungssumme gilt pro Fall. Selbst wenn ein Fall mehrere juristische Auseinandersetzungen umfasst, entstehen meist keine astronomisch hohen Kosten. Daher ist es für Versicherer relativ risikoarm, mit unbegrenzter Deckungssumme zu werben. Wenn Sie günstigere Angebote mit gedeckelter Versicherungssumme finden, können Sie im Umkehrschluss relativ bedenkenlos zugreifen.

Mit 500.000 Euro Versicherungssumme dürften Nichtselbstständige bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ausreichend abgesichert sein. In vielen Fällen dürften sogar 300.000 Euro ausreichend sein. Für Selbstständige kann eine höhere Versicherungssumme allerdings sinnvoll sein: 500.000 Euro sind hier als Untergrenze zu sehen.

Selbstbeteiligung

Einige Policen sehen eine Selbstbeteiligung vor, im Gegenzug ist die Versicherungsprämie günstiger. Prüfen Sie vor Abschluss genau, ob sich dies tatsächlich rentiert. Bei manchen Versicherungen entfällt die Selbstbeteiligung, wenn eine Streitigkeit nach anwaltlicher Erstberatung beigelegt werden kann und nicht vor Gericht geht. Wenn Sie sich für eine Arbeitsrechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung entscheiden, sollten Sie auf diese Klausel achten.

Telefonische Beratung

Die meisten Rechtsschutzversicherungen bieten Versicherten eine telefonische Rechtsberatung an. Achten Sie vor Abschluss darauf, dass es keine Beschränkung der Anzahl der Anrufe gibt. Eine Begrenzung ist mittlerweile selten, kommt aber in Einzelfällen noch vor. Da insbesondere in Kündigungsangelegenheiten häufig kurzfristiger Rat vonnöten ist, sollten Sie auf Erreichbarkeit auch am Wochenende achten.

Gute Rechtsschutzversicherungen bieten telefonische Beratung auch zu Rechtsgebieten, die nicht versichert sind. Hier können Sie als Arbeitsrechtsschutzversicherter beispielsweise auch Fragen zum Mietrecht stellen, ohne diesen Baustein in Ihre Rechtsschutzversicherung integriert zu haben.

Freie Anwaltswahl

Um einen Anwalt Ihres Vertrauens mit einem Fall beauftragen zu können, sollten Sie bei der Wahl der Versicherungspolice auf freie Anwaltswahl achten. Manche Versicherer sehen die Beauftragung von Vertragsanwälten vor. Wählen Sie einen anderen Anwalt oder Mediator, erhöht sich bei manchen Policen die Selbstbeteiligung. Letztlich darf Ihnen die Versicherungsgesellschaft nicht vorschreiben, welchen Anwalt Sie konsultieren. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 04.12.2013 (Az. IV ZR 215/12) festgelegt. Allerdings dürfen Rechtsschutzversicherer Empfehlungen aussprechen und auch finanzielle Anreize damit verknüpfen.

Wartezeit beachten

Bei der Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht gilt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss, bis der Versicherungsschutz greift. Bei einigen Anbietern ist die Karenzzeit auch länger. Achten Sie daher auf die Angaben im Versicherungsvertrag, bevor Sie ihn unterschreiben. Für Versicherungsnehmer ist es wichtig zu wissen, dass die Wartezeit sich auf den Beginn des Rechtsstreits bezieht.

Wird also eine Abmahnung in den letzten Wochen der Wartezeit ausgesprochen, muss die Arbeitsrechtsschutzversicherung nicht einspringen, auch wenn Sie erst nach Ablauf der Karenzzeit einen Anwalt in dieser Angelegenheit konsultieren. Lediglich bei einem direkten Übergang aus einer Vorversicherung besteht die Möglichkeit, eine Arbeitsrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen. Ausführliche Informationen zum Thema Karenzzeiten finden Sie in unserer Übersicht Rechtsschutz ohne Wartezeit.

Fragen und Antworten

Was kostet eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?

Bei den Kosten für eine Arbeitsrechtsschutzversicherung existieren teilweise deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern. Da der Arbeitsrechtsschutz für Nichtselbstständige nicht als Einzelpolice, sondern nur als Baustein im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann, ist eine pauschale Aussage zu den Kosten schwierig. Die günstigsten Angebote für eine Privatrechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz für Singles liegen bei einer Selbstbeteiligungen von 150 Euro bei etwa 120 Euro jährlich. Familienversicherungen kosten häufig nur unerheblich mehr.

Die Kosten, die im Rahmen einer Privatrechtsschutzversicherung für den Baustein Arbeitsrecht anfallen, können in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Beiträge, die für den allgemeinen privaten Rechtsschutz fällig werden, können allerdings nicht steuerlich abgesetzt werden. Eine entsprechende Aufschlüsselung der Versicherungsprämie stellt Ihnen Ihre Versicherung aus.

Selbstständige müssen für einen angemessen Arbeitsrechtsschutz üblicherweise höhere Prämien zahlen. Ihr Risiko, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, wird von Versicherungen deutlich höher bewertet als bei Angestellten. Zudem wird ein größerer Risikobereich abgedeckt als beim Arbeitsrechtsschutz für Nichtselbstständige und die Gerichtsverfahren sind in der Regel kostenintensiver.

Berufsrechtsschutz und Arbeitsrechtsschutz – was ist der Unterschied?

Der Arbeitsrechtsschutz ist heute Bestandteil des Berufsrechtsschutzes. Die Unterscheidung zwischen den beiden Bereichen ist seit der Integration des Arbeitsrechtsschutzes in den Berufsrechtsschutz weitgehend hinfällig. Häufig werden beide Begriffe synonym verwendet, auch von den Versicherungsgesellschaften selbst.

Grundsätzlich ist der Berufsrechtsschutz das übergeordnete Element, das mehr Leistungen umfasst. Die Leistungen des Arbeitsrechtsschutzes beschränken sich auf Streitfälle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, etwa aufgrund von Kündigungen, Abmahnungen, ausstehenden Gehaltszahlungen oder unkorrekten Arbeitszeugnissen. Der Berufsrechtsschutz erstreckt sich außerdem auch auf Auseinandersetzungen mit relevanten Behörden, beispielsweise der Arbeitsagentur und Sozialversicherungsträgern. Der Berufsrechtsschutz greift also zum Beispiel, wenn Sie gegen die Nichtanerkennung einer Berufsunfähigkeit mit entsprechender Rente vorgehen wollen. Da die Begriffe Arbeits- und Berufsrechtsschutz wie bereits erwähnt häufig gleichbedeutend verwendet werden, sind diese Leistungen oft auch in Arbeitsrechtsschutzpolicen enthalten. Daher sollten Sie sich nicht von den Bezeichnungen irritieren lassen und auf jeden Fall in den Vertragsunterlagen überprüfen, welche Leistungen in einer Police enthalten sind.

Die Bezeichnung Berufsrechtsschutz wird zudem häufig im Zusammenhang mit der Rechtsschutzversicherung für Selbstständige verwendet, wahrscheinlich um sie deutlicher von der Versicherung für Arbeitnehmer abzugrenzen. Auch bei speziellen Versicherungen für Geschäftsführer und leitende Angestellte wird meist vom Berufsrechtschutz gesprochen, nicht vom Arbeitsrechtsschutz.

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