Krankentagegeld

Krankentagegeld

Informationen zur Krankenzusatzversicherung
Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt.

Wie in der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig abfedern.

Vergleich und Angebot zur Krankenzusatzversicherung
Mit einer Krankenzusatzversicherung können auch gesetzlich Krankenversicherte Zusatzleistungen wie Privatversicherte in Anspruch nehmen.

Krankentagegeld

Wichtiges zur Krankentagegeldversicherung

  • Versorgungslücke schließen
    Das Krankentagegeld sollte Ihre Versorgungslücke während der Arbeitsunfähigkeit decken.
  • Karenzzeiten beachten
    Üblicherweise gibt es eine Karenzzeit von 42 Tagen – Selbstständige können allerdings oft schon ab dem vierten Krankheitstag die Leistung erhalten.
  • Versicherungssumme
    Beachten Sie, dass die monatliche Versicherungssumme Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen darf.
  • Lohnenswert auch für gesetzlich Versicherte
    Die Zusatzversicherung lohnt sich auch für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die ihre Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit aufstocken möchten.

Unfälle oder Krankheiten können dazu führen, dass Berufstätige Ihrer Arbeit für mehrere Wochen nicht mehr nachkommen können – sie werden arbeitsunfähig. Besonders Selbstständige und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen müssen in dieser Zeit mit starken Geldeinbußen rechnen.

In solchen Situationen ist Krankentagegeld eine große Hilfe: Es wird Ihnen jeden Tag der Krankheit eine vorab vereinbarte Summe gezahlt – ab dem Tag, den Sie zuvor gewählt haben. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist diese finanzielle Unterstützung bereits enthalten. Sie wird den Arbeitnehmern ab dem 43. Krankheitstag gezahlt. Die Krankentagegeldversicherung ist hingegen eine Zusatzversicherung für die private Krankenversicherung (PKV).

Zu unterscheiden ist das Krankentagegeld von dem Krankengeld und dem Krankenhaustagegeld:

  • Krankentagegeld: Die Lohnersatzleistung der PKV; Zahlung für jeden Tag ab vereinbartem Tag
  • Krankengeld: Die Lohnersatzleistung der GKV; Zahlung für jeden Tag ab dem 43. Tag
  • Krankenhaustagegeld: Leistung der PKV; Zahlung für jeden Tag eines stationären Aufenthaltes

Leistungen der Krankentagegeldversicherung

Üblicherweise leistet die Krankentagegeldversicherung, sobald eine vollständige Arbeitsunfähigkeit eintritt. Sie können allerdings die Zusatzleistung mitversichern, dass Sie auch schon bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit die entsprechenden Leistungen erhalten.

Bei Abschluss der Zusatzversicherung wird neben der Höhe des Krankentagegelds auch der früheste Leistungsbeginn festgelegt. Hierbei gelten allerdings Karenzzeiten – die Leistung wird also nicht schon ab dem ersten Tag gezahlt. Für Arbeitnehmer besteht üblicherweise eine Karenzzeit von 42 Tagen, da in dieser Zeit eine Lohnfortzahlung gewährleistet ist.

Das Krankentagegeld erhalten sie also frühestens ab der siebten Woche. Unabhängig davon können Selbstständige das Geld bei etlichen Anbietern schon ab dem vierten Krankheitstag, bei einigen ab dem achten Krankheitstag erhalten.

In der Regel wird das Krankentagegeld so lange gezahlt, bis die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten beendet ist – eine zeitliche Begrenzung gibt es hierbei nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung enden jedoch dann, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt.

In diesem Fall zahlen die Versicherungen maximal drei Monate lang das Krankentagegeld weiter. Dadurch bleibt der Versicherungsgesellschaft Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichend Zeit, Ihren Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente zu überprüfen.

Leistungsausschlüsse beim Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung ist eine lohnenswerte Zusatzversicherung. Allerdings bestehen hierbei Leistungsausschlüsse – treten diese Fälle ein, zahlt die Versicherung nicht.

  • Vorsatz
    Kann Ihr Versicherer beweisen, dass Sie die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt haben, zahlt die Versicherung nicht.
  • Mutterschaftszeit & Schwangerschaft
    Die Schwangerschaft bzw. die Mutterschaftszeit gilt nicht als Arbeitsunfähigkeit. In Deutschland wird den werdenden Müttern sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und acht Wochen danach der bisherige Lohn weiterbezahlt. Anschließend erhalten die Eltern Elterngeld und, ab der Geburt, Kindergeld.
  • Kur aufgrund von Sucht
    In der Regel wird von den meisten Krankenversicherungen ausgeschlossen, dass sie die Leistung zahlen, wenn der Betroffene aufgrund einer Suchterkrankung eine Kur durchführen muss. Einige Versicherungen zahlen das Krankentagegeld aber, wenn der Betroffene maximal drei Entziehungsmaßnahmen durchführt.
  • Pflegebedarf
    Auch bei Pflegebedarf entfällt der Anspruch auf Krankentagegeld: Sobald die Betroffenen in eine Pflegestufe eingeordnet wurden, erhalten sie finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung.
  • Rehabilitation
    Muss ein Versicherter durch die Aufforderung der Krankenkasse eine Rehabilitation durchführen, wird er während dieser Zeit von der Rentenversicherung unterstützt. Das Krankentagegeld wird dabei nicht ausgezahlt.
  • Berufsunfähigkeit
    Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung nur maximal drei Monate, um den Übergang zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinfachen. Diese benötigt nämlich Zeit, um zu überprüfen, ob Sie Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

Für wen lohnt sich die Krankentagegeldversicherung?

Diese Zusatzversicherung ist für mehrere Gruppen überaus sinnvoll:

Selbstständige
Da Selbstständige bei Arbeitsunfähigkeit schon am ersten Tag mit Lohnausfällen rechnen müssen, ist für sie die finanzielle Hilfe durch das Krankentagegeld unbedingt nötig. Dabei ist es egal, ob Selbständige privat versichert oder gesetzlich versichert sind. Denn Freiberufler, die bei einer GKV freiwillig versichert sind, werden von der Leistung des Krankengelds ausgeschlossen.

Privat versicherte Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer sechs Wochen lang den Lohn zahlen – danach wird die Fortzahlung beendet. Da privat Versicherte kein Krankengeld erhalten, ist die Zusatzversicherung in jedem Fall lohnenswert. So können sich die Arbeitnehmer auch in der Zeit danach finanziell absichern.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
Zwar erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ab dem 43. Krankheitstag das Krankengeld. Doch dieses macht maximal 70 % des Bruttolohns aus. Zudem zahlt die Krankenkasse nicht mehr als den festgelegten Höchstsatz von derzeit 101,50 Euro pro Tag – besonders für gut verdienende Arbeitnehmer entsteht dabei eine große Versorgungslücke. Wer hier seine Leistungen verbessern möchte, kann zusätzlich die private Krankentagegeldversicherung abschließen.

Beamte
Für Beamte ist diese Zusatzversicherung im Regelfall nicht unbedingt nötig. Denn durch das Beamtenverhältnis ist der Dienstherr dazu verpflichtet, dem Beamten auf unbefristete Zeit sein Gehalt zu zahlen.

Bereicherungsverbot

Das vereinbarte Krankentagegeld darf das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate nicht überschreiten. Dies wurde vom Gesetzgeber festgelegt. Deshalb wird der Antrag auf das Krankentagegeld stets vorab geprüft – dabei kann es ggf. zur Reduzierung der finanziellen Unterstützung kommen.

Beachten Sie bei der Berechnung des Krankentagegelds: Generell sollte das Krankentagegeld die Versorgungslücke schließen, die durch die Arbeitsunfähigkeit entsteht. Um die ideale Versicherungssumme zu finden, überprüfen Sie das durchschnittliche Nettoeinkommen, dass Sie in den letzten zwölf Monaten erhalten haben. Sind Sie gesetzlich versichert, können Sie hiervon ca. 70 % abziehen – diese erhalten Sie als Krankengeld von der GKV.

Die verbliebenen 30 % Ihres Nettoeinkommens bilden also Ihre Versorgungslücke und damit die optimale Versicherungssumme. Aber: Erhalten Sie noch weitere Leistungen, etwa ein Verletztengeld, müssen Sie auch dieses mit Ihrem Nettoeinkommen verrechnen. Dadurch wird die Höhe Ihres Krankentagegelds niedriger.

Bei Selbstständigen richtet sich das Krankentagegeld in der Regel nicht nach dem Nettoeinkommen. Das Durchschnittseinkommen der vergangenen Monate bietet aber einen guten Anhaltspunkt zur Berechnung der benötigten Höhe. Da Selbstständige weder durch die PKV noch durch die GKV finanzielle Unterstützung erhalten, benötigten sie die höchstmögliche Versicherungssumme.

Zahlungen anpassen

Ändert sich während der Vertragslaufzeit Ihre finanzielle Situation, können Sie die Höhe des Krankentagegelds auch im Nachhinein anpassen. Diese Änderung müssen Sie allerdings bei Ihrer Versicherungsgesellschaft selbst beantragen.

Vor- und Nachteile

Wie bei jeder Versicherung gilt es auch hier, die Vor- und Nachteile vor dem Vertragsabschluss zu überprüfen und miteinander zu vergleichen:

Vorteile

Nachteile

Bietet auch Selbstständigen bzw. Freiberuflern eine finanzielle Absicherung

Meist Karenzzeit von 42 Tagen

Versorgungslücke zwischen Lohnzahlung und Berufsunfähigkeitsrente wird geschlossen

Während der Wartezeit keine Leistungen

Finanzieller Ausgleich für Krankengeld der GKV

Beitragszahlung auch während Inanspruchnahme der Leistungen

Mithilfe von Krankentagegeldrechner schneller Vergleich der Anbieter

Etliche Leistungsausschlüsse

Schritt für Schritt zu Ihrem Krankentagegeld

Möchten Sie einen Antrag auf Krankentagegeld stellen, können Sie dies mithilfe des FinanceScout24-Rechners tun:

  1. Füllen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Daten aus. Klicken Sie anschließend auf „Vergleich anfordern“. Keine Sorge: Ihre Daten sind bei uns sicher und werden ausschließlich für dieses Angebot verwendet.
  2. Ihre Anfrage wird nun an einen unserer Versicherungsexperten geschickt. Dieser wird die Anfrage umgehend bearbeiten und sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
    Stimmen Sie dem Angebot unseres Kooperationspartners zu, erhalten Sie in der Regel einen vorausgefüllten Versicherungsantrag. Ergänzen Sie diesen und schicken Sie ihn unterschrieben an uns zurück.
  3. Ihr Antrag wird von uns direkt an die entsprechende Versicherung weitergeleitet und die Bearbeitung dort abgeschlossen.
  4. Wird der Antrag von der Versicherung angenommen, erhalten Sie nach der Bearbeitung alle relevanten Unterlagen.
  5. Der Versicherungsschutz besteht.

Es lohnt sich stets, vor dem Vertragsabschluss einen Vergleich der verschiedenen Anbieter der Krankentagegeldversicherung durchzuführen. Vergleichen Sie dabei am besten folgende Aspekte:

  • Höhe der Prämie
    Die Prämie wird maßgeblich durch den vereinbarten Tagessatz beeinflusst. Doch auch die Karenzzeit sowie die versicherten Leistungen verändern die Höhe der Beiträge.
  • Dauer der Karenzzeit
    Die meisten Anbieter arbeiten mit einer Karenzzeit von sieben Wochen für Arbeitnehmer und von vier bis 15 Tagen für Selbstständige. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger die Prämie.
  • Höhe der Leistungen
    Es ist lohnenswert, sich auch schon gegen eine Teil-Arbeitsunfähigkeit absichern zu lassen – besonders Selbstständige müssen auch bei einer teilweise erbrachten Arbeit mit starken Geldeinbußen rechnen.
  • Risikozuschläge
    Risikozuschläge müssen beispielsweise bei Vorerkrankungen gezahlt werden. Auch bei Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung fällt die Prämie aufgrund des erhöhten Risikos deutlich höher aus.
  • Ausschlüsse
    Überprüfen Sie vorab, welche Leistungsausschlüsse die einzelnen Versicherungen angeben. So können Sie sich von vornherein gegen diese Ausschlüsse absichern – für den Pflegefall gibt es beispielsweise eine Pflegeversicherung.

Haben Sie nach dem Krankentagegeld-Vergleich einen geeigneten Anbieter gefunden, sollten Sie beim Abschluss der Versicherung zusätzlich einige Dinge beachten. Berücksichtigen Sie in jedem Fall die Wartezeit: Diese liegt zwischen drei und acht Monaten. Achten Sie außerdem darauf, die Gesundheitsfragen unbedingt wahrheitsgemäß zu beantworten; andernfalls können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Zudem ist das Höchsteintrittsalter abhängig vom jeweiligen Anbieter: Einige setzen das höchste Eintrittsalter bei 50 Jahren fest, andere bei 60 Jahren. Je früher Sie allerdings die Versicherung abschließen, desto günstiger werden in der Regel die Beiträge.

Kündigung

Mit der üblichen Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres können Sie auch die Krankentagegeldversicherung kündigen. Allerdings gibt es auch Sonderkündigungen:

Beitragserhöhung
Erhöht die Versicherungsgesellschaft die zu zahlenden Beiträge, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats zu kündigen. Dies gilt jedoch nur für die Zeit zwischen der Bekanntmachung und der tatsächlichen Erhöhung.

Bei Krankenversicherungspflicht
Werden Sie krankenversicherungspflichtig, können Sie das Krankentagegeld innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist rückwirkend für den Eintritt der Versicherungspflicht; bezahlte Beiträge erhalten Sie also zurück.

Beachten Sie, dass bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung keine Versorgungslücke entsteht: Beantragen Sie also im besten Fall noch vor der Kündigung den Abschluss einer anderen Krankentagegeldversicherung.

Krankentagegeld erhalten

Möchten Sie die Leistung beantragen, wenden Sie sich per Telefon oder per E-Mail direkt an Ihre Versicherung. Bedenken Sie dabei folgende Aspekte:

  • Sie benötigen einen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
    Diesen Nachweis erhalten Sie nach einer ärztlichen Untersuchung. In Ihrem Vertrag ist außerdem eine Frist festgelegt – innerhalb dieser müssen Sie den Nachweis bei Ihrer Versicherung einreichen. Andernfalls können die Leistungen entfallen.
  • Dauert Ihre Arbeitsunfähigkeit an, melden Sie dies der Versicherung
    Ihre Versicherung muss also darüber informiert werden, wie lange Sie die entsprechenden Leistungen erhalten.
  • Die Versicherung kann den Arzt bestimmen
    Die Versicherung kann bestimmen, dass Sie sich von einem Arzt untersuchen lassen, den die Versicherungsgesellschaft ausgesucht hat.
  • Geben Sie die Arbeitsfähigkeit unverzüglich an
    In der Regel haben Sie drei Tage Zeit, Ihrer Versicherungsgesellschaft zu melden, dass Ihre Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist.
  • Sorgen Sie für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
    Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Arbeitsfähigkeit soweit wie möglich wiederherzustellen. Das bedeutet, dass Sie die Anweisungen des Arztes gewissenhaft befolgen und Ihre Gesundheit nicht unnötig gefährden.

Haben Sie Ihren Nachweis erbracht, müssen Sie Ihrer Versicherung auch einen schriftlichen Leistungsantrag zukommen lassen. Dieser wird überprüft und in der Regel genehmigt. Wurde der Leistungsanspruch anerkannt, wird das Krankentagegeld gezahlt. Beachten Sie: Eventuell müssen Karenzzeiten berücksichtigt werden.

Krankes Kind

Privatversicherte haben keinen Anspruch auf Krankentagegeld, wenn Ihr Kind erkrankt und sie es betreuen müssen. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, sollte das Kind also dort mitversichert werden – dann hat das entsprechende Elternteil Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld.

Wenn die Versicherung sich weigert, das Krankentagegeld zu zahlen, sollten Sie Ihren Antrag überprüfen: Haben Sie alle Fristen eingehalten? Wurde der Nachweis an die Versicherung übermittelt? Ist Ihr Antrag eventuell nicht ausführlich formuliert? Überprüfen Sie die Ablehnung der Versicherung sowie Ihren Antrag in jedem Fall mit einem Anwalt.

Fragen und Antworten

Was bedeutet „Dynamische Einkommensabsicherung“?

Unter diesem Begriff wird verstanden, dass das Krankentagegeld an die eigenen Einkommensentwicklungen angepasst werden kann. Die Versicherung kann dabei entweder in festgelegten Zeiträumen an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst werden oder an die individuelle. Dies entscheiden die Versicherten selbst. Die Leistungserhöhungen müssen hierbei vom Versicherten selbst beantragt werden.

Ist es für Privatversicherte ratsam Krankentagegeld abzuschließen?

Privatversicherte sollten in jedem Fall die Krankentagegeldversicherung abschließen. Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten erhalten Sie nach Ende der Lohnfortzahlung kein Krankengeld. Die Zusatzversicherung der PKV kann ihnen also helfen, auch ab der 7. Woche finanziell abgesichert zu sein.

Was passiert mit Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit?

Auch bei Arbeitslosigkeit haben Versicherte weiterhin Anspruch auf Krankentagegeld. Es ist aber erforderlich, dass sich der Versicherte arbeitssuchend meldet und sich ernsthaft bemüht, einen neuen Job zu finden.

Gibt es Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Es ist durchaus möglich, die Zusatzversicherung auch ohne eine Gesundheitsprüfung durchzuführen. Allerdings sind hierbei die Beiträge höher: Die Krankenversicherung rechnet das Risiko mit ein, dass Sie Vorerkrankungen verbergen – diese können deutlich schneller zur Arbeitsunfähigkeit führen. Durch dieses Risiko zahlen Sie einen Zuschlag.

Ist Krankentagegeld steuerpflichtig oder steuerfrei?

Das Krankentagegeld ist steuerfrei – Sie müssen hierauf also keine Steuern zahlen. Erhalten Sie das Krankengeld außerdem aus einer privaten Krankenkasse, unterliegt es nicht dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht demnach weder Ihr Einkommen noch Ihre Steuern. Erhaltenes Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung wiederum unterliegt dem Progressionsvorbehalt: Es wird zu Ihrem Einkommen dazu gerechnet, wodurch Ihre zu zahlenden Steuern steigen.

Übrigens: Die Beiträge für die Zusatzversicherung können bei jeder Steuererklärung steuerlich abgesetzt werden!

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