Private Haftpflicht Versicherung

Private Haftpflicht Versicherung

Wer anderen Schaden zufügt
Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.

Private Haftpflicht­versicherung

Wichtiges zur Haftpflichtversicherung

  • Familientarif kann sich rechnen
    Achten Sie auf einen Familientarif, damit können Sie Ihren Partner und Ihre Kinder mitversichern und so sparen.
  • Hohe Deckungssummen sind wichtig
    Setzen Sie die Deckungssumme entsprechend hoch an, um auch größere Schäden abzudecken. Auch wenn es auf den ersten Blick verwundern mag, Schadenssummen können schnell ausufernd hoch sein.
  • Allmählichkeitsschäden mitversichern
    Überprüfen Sie, ob Allmählichkeitsschäden in der Police ausgeschlossen werden. Falls nicht, sollte die Deckungssumme als Immobilienbesitzer mindestens drei Millionen Euro betragen.
  • Vorgehen im Schadensfall
    Geben Sie im Schadensfall kein Schuldeingeständnis ab – dies ist sonst eher zu Ihrem Nachteil.
  • Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige
    Unternehmen, Selbständige und Freiberufler sollten sich für den Schadensfall mit einer speziellen Gewerbeversicherung absichern.

Schon ein kleiner Moment der Unachtsamkeit kann schwerwiegende Folgen für einen Unfallverursacher haben. Per Gesetz unterliegt er einer Haftpflicht und muss den Schaden wiedergutmachen – und das kann bei einer fehlenden Haftpflichtversicherung sogar die Existenz gefährden!

Die passende und günstige Privathaftpflichtversicherung

Wenn Sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen, müssen Sie sich im Fall eines Schadens keine Sorgen machen. Sie übernimmt die Kosten und wehrt auch unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. In jedem Fall lohnt es sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie sollten sich im Voraus informieren, welche Leistungen die private Haftpflichtversicherung beinhaltet.

In der Regel sind folgende Schäden abgedeckt:

Personenschäden Darunter fallen Schäden, bei denen durch eigenes Verschulden Personen verletzt werden. Das betrifft beispielsweise Schäden im Straßenverkehr. Allerdings bietet die Versicherung keinen Schutz bei Schäden, die Autofahrer verursachen. Dafür wird eine Kfz-Versicherung benötigt.
Sachschäden Wenn durch Ihr Verschulden Gegenstände beschädigt oder zerstört wurden, fällt das unter den Sachschaden. Wenn Sie bei Freunden zu Besuch sind und eine Vase herunterwerfen, gilt das als Sachschaden. Gemietete oder geliehene Gegenstände gehören nicht dazu, eine Ausnahme bildet die gemietete Wohnung.
Vermögensschäden Wurde niemand verletzt und wurden keine Gegenstände zerstört, bezeichnet man dies als Vermögensschaden. Hierzu zählen etwa Ersatzansprüche bei entgangenen Gewinnen.

Leistungsausschlüsse bei der Haftpflichtversicherung

Bestimmte Schäden sind allerdings von der Leistung ausgeschlossen. Dazu zählen die folgenden:

  • Schäden an geliehenen, gepachteten oder gemieteten Sachen (Ausnahme Mietschäden)
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Schäden, die Sie selbst erleiden
  • Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen zusammen wohnen oder im Vertrag mitversichert sind
  • Schäden bei Gefälligkeitsarbeiten oder Freundschaftsdiensten
  • Schäden durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges
  • Geldstraßen oder Bußgelder, vertragliche Verpflichtungen (z.B. Darlehensrückzahlung)
  • Körperliche oder materielle Schäden, die von anderen zugefügt wurden; für diesen Fall gibt es die optionale Ausfalldeckung, die oft bereits enthalten ist

Einen Sonderfall bilden die Allmählichkeitsschäden: Hierbei handelt es sich um Schäden, die erst über einen längeren Zeitraum entstehen, beispielsweise durch Feuchtigkeit, Temperatur oder Gase. Vor Abschluss der Versicherung muss in jedem Fall überprüft werden, ob diese Schäden in der Police ausgeschlossen werden.

Ältere Verträge schützen oft nicht bei Datenaustausch

Wenn Sie schon länger Kunde bei Ihrem Haftpflichtversicherer sind, sollten Sie Ihren Vertrag unbedingt auf den Einschluss von Schäden durch elektronischen Datenaustausch bzw. durch Internetnutzung prüfen. Dazu zählen Schäden jeglicher Art, die durch den Austausch, der Übermittlung oder der Bereitstellung elektronischer Daten beim Empfänger verursacht werden.

Die Nutzung des Internets und die Ablösung des Briefverkehrs durch E-Mails ist schneller zum Standard geworden, als man den damit verbundenen Risiken Herr wurde. Ein Mausklick kann heute ausreichen, um unbeabsichtigt Schäden in Millionenhöhe durch Viren, Würmer, Trojaner oder Phishing zu verursachen. Neuere Policen sichern solche Schäden häufig automatisch ab – viele ältere Verträge sind hierzu aber noch nicht auf dem aktuellsten Stand.

Zusätzliche Versicherungen und optionale Leistungen

Besondere Risiken können durch zusätzliche Versicherungen abgesichert werden, etwa über die Tierhalterpflicht, die Bauherrenhaftpflicht oder die Gewässerschadenhaftpflicht.

Zusätzlich ist es möglich, gegen einen Mehrbeitrag weitere optionale Leistungen zu buchen:

  • Ausfalldeckung
    Mit der Ausfalldeckung werden Schäden abgesichert, die Sie selbst durch andere erleiden. Die Ausfalldeckung übernimmt in einem solchen Fall dann die Kosten, wenn die Gegenseite diese nicht tragen kann – entweder weil der Verursacher selbst nicht haftpflichtversichert ist oder finanziell nicht dazu in der Lage ist. Allerdings springt diese Ausfalldeckung erst ab einem höheren Betrag ein, z.B. bei Schadenssummen ab 2.500 Euro, und der Versicherte muss einen gerichtlichen Titel erwirkt haben.
  • Deckung für deliktunfähige Kinder
    Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres haften nicht für Schäden, die sie verursacht haben. Bei Schäden im Straßenverkehr liegt die Haftungsgrenze bei 10 Jahren. Für deliktunfähige Kinder haften Eltern nur dann, wenn sie nachweislich die Aufsichtspflicht verletzt haben. Bei einem Schadensfall, der nicht vorsätzlich vom Kind herbeigeführt wurde, werden die Kosten von der Haftpflichtversicherung übernommen. In jedem Fall sollten Sie darauf achten, dass Ihre Kinder mitversichert sind und die Schadenssumme ausreichend hoch ist.
  • Ehrenamt
    Das Ehrenamt ist keine private Tätigkeit und Schäden, die aus dieser Tätigkeit entstehen, sind daher nur dann mitversichert, wenn diese auch ausdrücklich eingeschlossen sind.
  • Schlüsselschäden
    Wenn Sie den Schlüssel Ihres Arbeitgebers verlieren, ist dies nur abgesichert, wenn der Versicherer diesen Zusatz anbietet und dies vertraglich abgeschlossen wurde.
  • Gefälligkeitsschäden
    Fügen Sie bei einer unentgeltlichen Hilfeleistung, etwa bei der Umzugshilfe, einer anderen Person einen Schaden zu, besteht kein Haftungsanspruch gegenüber dem Schädiger. Sie können dies aber bis zu einer festgelegten Schadengrenze mitversichern.

Für wen lohnt sich die Haftpflichtversicherung?

Bei einem Blick auf die Leistungen dieser Versicherung wird schnell klar: Diese Versicherung lohnt sich für jeden. Wenn Sie einen Schaden verursachen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dafür aufzukommen – und das in unbegrenzter Höhe. Je nach Ausmaß des Schadens kann das sogar existenzbedrohend sein und in die Privatinsolvenz führen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Schaden aus Unvorsichtigkeit, Vergesslichkeit oder Vorsatz verursacht haben. Allerdings sollten Sie bedenken, dass die Haftpflichtversicherung für einen vorsätzlich verursachten Schaden nicht aufkommt.

Kosten der Haftpflichtversicherung

Der jährliche Beitrag für eine private Haftpflichtversicherung ist sehr gering, sodass Sie nicht aus Spargründen auf diese Versicherung verzichten sollten. Die Kosten variieren allerdings je nach persönlichen Präferenzen und der persönlichen Lebenssituation – ein Single zahlt weniger Beitrag als eine komplette Familie und zusätzliche Leistungen erhöhen den Beitrag.

Eine Familie sollte für einen Rundumschutz etwa 60 Euro im Jahr veranschlagen. Entscheidend für die Wahl der passenden privaten Haftpflicht sollte aber nicht der Beitrag sein. Achten Sie beim Vergleich vielmehr auf die enthaltenen Leistungen und die Höhe der Deckungssumme. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung hat Einfluss auf die Beitragskosten.

Höhe der Deckungssumme

Die Deckungssumme ist ein wichtiger Bestandteil der Versicherung und fest vertraglich vereinbart. Darunter ist die maximale Entschädigung zu verstehen, die der Versicherer für einen Schadensfall bezahlt. Diese kann zwischen 1 und 10 Millionen Euro liegen. Die Beitragsdifferenzen zwischen den Summen fallen meist so gering aus, dass es sinnvoller ist, die höhere Summe zu wählen.

Bei Personen- und Sachschäden ist eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro empfehlenswert, am besten aber 5 bis 10 Millionen. Denn gerade diese Schäden können schnell Millionenhöhe erreichen und Sie in einen finanziellen Ruin stürzen. Sind die Kosten nämlich zu gering gewählt, müssen Sie alle Kosten, die über die Deckungssumme hinausgehen, selbst tragen.

Höhe der Selbstbeteiligung

Wer seinen Beitrag verringern möchte, sollte sich für eine Privathaftpflicht mit Selbstbeteiligung entscheiden. Je höher diese ausfällt, desto geringer werden die zu zahlenden Versicherungsprämien. Im Schadenfall zahlen Sie nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Schäden unterhalb der Selbstbeteiligung

Für Schäden, die unterhalb dieser vereinbarten Summe liegen, müssen Sie selbst aufkommen. Aus diesem Grund ist die Selbstbeteiligung nicht unbedingt sinnvoll. Zudem sind die Tarife generell so günstig, dass hier kein großes Einsparungspotential herrscht.

Schritt für Schritt zur Haftpflichtversicherung

Bevor Sie eine Versicherung abschließen, sollten Sie überlegen, welcher Tarif für Sie am sinnvollsten ist. Steht beispielsweise das Zusammenziehen mit Ihrem Partner bevor, lohnt sich der Familientarif. Überlegen Sie auch, welche Deckungssumme Sie benötigen.

Ein Vergleich der Privathaftpflichtversicherung mit dem Rechner von FinanceScout24 lohnt sich stets, um ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Gehen Sie die folgenden Schritte:

  1. Geben Sie in unserem Rechner Ihr Alter und die Personen an, die Sie versichern möchten.
  2. Klicken Sie anschließend auf „Jetzt vergleichen“.
  3. Geben Sie im folgenden Formular an, ob Sie einen Hund mitversichern möchten und ob Sie eine Ausfalldeckung wünschen. Wichtig ist auch, ob Sie im öffentlichen Dienst sind und ob Sie zuvor schon einmal versichert waren.
  4. Klicken Sie nun auf „Jetzt Tarife vergleichen“.
  5. Sie gelangen nun zu einer Übersicht, in der Sie die Anbieter der Haftpflichtversicherung vergleichen können.
  6. In dieser Übersicht können Sie die Punkte zur Selbstbeteiligung, zur Deckungssumme, zur Zahlweise und zur Laufzeit nach Ihren Wünschen ändern.

Auf Testsiegel achten

Bei der Wahl der geeigneten Versicherung hilft es auch, auf die Testsiegel zu achten: Bei diesen Policen wurde ein Haftpflichtversicherungs-Test durchgeführt – die entsprechenden Noten geben an, wie gut die einzelnen Versicherungen abgeschlossen haben.

Beim Partner mitversichert

Wer mit seinem Partner in häuslicher Gemeinschaft lebt und ihn in seiner Haftpflicht-Police mitversichert, erspart ihm damit zwar einen eigenen Vertrag und die damit verbundenen Kosten – ein entscheidender Punkt entfällt allerdings auf diesem Wege: Die Deckung von gegenseitigen Ansprüchen. Wenn Sie sich also aus Versehen auf die Lesebrille Ihres Partners setzen und diese dabei zu Bruch geht, haben weder Sie noch Ihr Partner Anspruch auf Ersatz durch Ihre Haftpflichtversicherung. Dasselbe gilt für verheiratete Paare und die mitversicherten Kinder.

Personenschäden können hingegen abgesichert werden: Achten Sie beim Abschluss einer Familienpolice darauf, dass sogenannte „Regressansprüche der Sozialversicherungsträger“ mitversichert sind. Andernfalls kann es teuer werden, wenn Ihr Partner durch Sie einen Schaden erleidet. Verursachen Sie etwa bei einer gemeinsamen Fahrradtour einen Unfall, bei dem Ihr Partner verletzt wird, müssen Sie im ungünstigsten Fall für dessen Behandlungskosten aufkommen, da gegenseitige Ansprüche sonst nicht gedeckt sind.

Kinder mitversichern

Kinder unter sieben Jahre sind per Gesetz deliktunfähig und müssen deshalb auch nicht für die von ihnen angerichteten Schäden geradestehen. Im Straßenverkehr, wo es oft besonders teuer wird, liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren.

Eltern deliktunfähiger Kinder haften nur dann für deren Schäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wie die Aufsicht zu führen ist, richtet sich nach Alter, Entwicklungsstand und den persönlichen Eigenschaften des Kindes, sowie den jeweiligen Umständen und dem, was dem Aufsichtspflichtigen bei vernünftigen Anforderungen zugemutet werden kann. So muss ein siebenjähriges Kind beim Abbrennen einer Silvesterrakete ständig im Auge behaltet werden, während es beim Spielen im Sandkasten auch mal eine Zeit lang unbeaufsichtigt bleiben kann.

Die Absicherung deliktunfähiger Kinder können Sie mit einer Haftpflichtversicherung für Kinder in Ihren privaten Haftpflichtschutz mit aufnehmen. Zu beachten ist aber, dass die Versicherungssumme meist nur zwischen 2.500 und 10.000 Euro liegt – höhere Deckungssummen sind zwar möglich, kommen aber selten vor.

Haftpflichtversicherung wechseln: So geht's

Es lohnt sich, einen regelmäßigen Test und Vergleich der privaten Haftpflichtversicherung durchzuführen, um ggf. einen Anbieter mit besseren Konditionen zu finden. Beachten Sie hierbei die Kündigungsfrist: Üblicherweise haben Sie die Möglichkeit, Ihre Police schriftlich zum Ende eines Versicherungsjahres zu kündigen. Die ordentliche Kündigungsfrist liegt in der Regel bei drei Monaten. Kündigen Sie nicht rechtzeitig drei Monate vorher, verlängert sich Ihre Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.

Zusätzlich zur ordentlichen Kündigungsfrist, haben Sie bei einer Beitragserhöhung durch die Versicherung sowie im Schadensfall die Möglichkeit Ihre Police außerordentlich zu kündigen. Weitere Informationen zum Sonderkündigungsrecht sowie zum Ablauf bei der Kündigung, erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema Haftpflichtversicherung kündigen.

Achten Sie außerdem darauf, dass der Versicherungsschutz der neuen Versicherung nahtlos an die alte anschließen sollte. So riskieren Sie keine Versicherungslücke, in welcher eventuell ein Schaden entsteht.

Mithilfe unseres FinanceScout24-Rechners können Sie die verschiedensten Anbieter miteinander vergleichen, sie anhand der zuvor genannten Aspekte überprüfen und schließlich die geeignete Haftpflichtversicherung für Ihre Situation finden.

Vorgehen im Schadensfall

Haben Sie einen Schaden verursacht, gilt es richtig vorzugehen, damit Ihre Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen kann. Wichtig ist dabei, auf die wichtigsten Aspekte zu achten:

  1. Begrenzen Sie den Schaden soweit wie möglich
    Ist der Geschädigte beispielsweise gestürzt, helfen Sie ihm auf und leisten Sie Erste Hilfe. Rufen Sie im Notfall außerdem einen Krankenwagen. Ist hingegen ein kleiner Brand entstanden, versuchen Sie diesen zu löschen – ohne sich dabei in Gefahr zu begeben.
  2. Dokumentieren Sie den Schaden
    Dies gilt vorrangig für Sachschäden. Nutzen Sie einen Fotoapparat, um den Schaden zu dokumentieren. Dies kann die Versicherung später nutzen, um die Schadensabwicklung durchzuführen. Hilfreich sind außerdem Skizzen und Zeugenaussagen – dokumentieren Sie bei letzterem auch Namen und Kontaktdaten des entsprechenden Zeugen.
  3. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung
    Dies sollte am besten direkt nach Entstehung des Schadens erfolgen – hier reicht in der Regel auch eine telefonische Meldung. Melden Sie den Schaden aber unbedingt innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung.
  4. Schildern Sie den Unfallhergang wahrheitsgemäß
    Hierfür erhalten Sie von Ihrer Versicherung ein Schadensmeldungsformular. Erklären Sie zuerst, um was für einen Schaden es sich handelt. Schildern Sie anschließend, wie, wann und wo dieser entstanden ist. Fügen Sie außerdem Fotos bei, die Sie gemacht haben.
  5. Geben Sie alle Forderungen an Ihre Versicherung weiter
    Erhalten Sie Klagen oder Mahnungen, leiten Sie all diese an Ihre Versicherungsgesellschaft weiter – diese wird sich anschließend darum kümmern und alles abwickeln.

Bei dieser Abwicklung sind allerdings Schritte zu beachten, die Sie keinesfalls gehen sollten, da Sie ggf. Ihren Versicherungsschutz verlieren können:

Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab!
Seit der Gesetzesreform im Jahre 2008 kann Ihnen Ihre Versicherung den Versicherungsschutz zwar nicht mehr verweigern – dennoch können dadurch für Sie finanzielle Nachteile entstehen. Denn in vielen Fällen hat der Geschädigte beispielsweise eine Mitschuld, durch die sich der Schadensersatzanspruch reduziert.

Wichtig ist, dass Sie keinesfalls schriftliche Eingeständnisse machen oder dem Geschädigten eine Summe nennen. Diese bestimmt nämlich die Versicherung – im Ernstfall müssen Sie die genannte Summe aus der eigenen Tasche zahlen, wenn die Haftpflicht dafür nicht aufkommt.

Beschädigte Güter dürfen nicht weggeworfen werden!
Weisen Sie den Geschädigten darauf hin, dass er die beschädigten Güter unbedingt aufheben sollte. Andernfalls kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt, da sie das Ausmaß des Schadens nicht ermitteln kann.

Leisten Sie keine Zahlungen vorab!
Zahlen Sie nicht an den Geschädigten, bevor Sie dies nicht mit Ihrer Versicherung abgesprochen haben. Denn diese prüft erst, ob die Forderungen rechtens sind. Erst dann wird der Schaden reguliert. Zahlen Sie jedoch ohne Abstimmung eine Summe an den Geschädigten, wird Ihnen diese Summe von der Versicherung nicht erstattet.

Fragen und Antworten

Deckt die Haftpflicht auch Schäden, die ich am Arbeitsplatz verursache?

Entstehen Schäden am Arbeitsplatz, muss die Versicherung des Arbeitgebers haften. Ihre private Haftpflichtversicherung deckt den Schaden in diesem Fall also nicht.

Gilt die Haftpflicht auch im Ausland?

Halten Sie sich nur vorübergehend im Ausland auf, dann gilt die Versicherung auch hier. Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz allerdings ins Ausland, entfällt Ihr Versicherungsschutz und Sie müssen sich am neuen Wohnort um eine Haftpflichtversicherung kümmern.

Ist auch meine Familie mitversichert?

Grundsätzlich sind nur Sie automatisch versichert. Um auch Ihre Familie zu versichern, müssen Sie den Familientarif wählen. Dadurch sind Ihr Ehepartner oder Lebensgefährte/in und die minderjährigen Kinder beitragsfrei versichert. Haben Ihre volljährigen Kinder kein eigenes Einkommen oder üben sie keinen Beruf aus, dann sind sie bis zum 25. Lebensjahr mitversichert. Übrigens: Haben Sie geheiratet, werden Sie automatisch in die Versicherung Ihres Ehepartners aufgenommen (hierfür ist auch der Familientarif nötig). Besitzen sowohl Sie als auch Ihr Partner eine Versicherung, kann der jüngere Vertrag aufgehoben werden.

Gibt es Wartezeiten, die zu beachten sind?

Sobald Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, beginnt Ihr Versicherungsschutz. Eine Wartezeit gibt es hierbei also nicht.

Sind in der Haftpflicht auch Mietsachschäden abgesichert?

Ja, durch diese Versicherung werden auch Mietsachschäden abgedeckt – allerdings nur, wenn die „Mietsachschadenklausel“ dies explizit einschließt. Beachten Sie bei Abschluss Ihrer Versicherung unbedingt, dass die Deckungssumme entsprechend hoch ist. Bedenken Sie auch, dass mit der Haftpflicht nur Eigentum des Vermieters abgedeckt wird und nicht Ihr eigenes.

Sind Personenschäden mitversichert?

Ja, Personenschäden sind mitversichert. Alle Personenschäden, die durch den Versicherten verursacht werden, sind über diese Versicherung abgedeckt.

Tritt die Haftpflicht auch ein, wenn meine eigenen Sachen beschädigt werden?

Nein, gegenüber den eigenen Sachen besteht keine Haftpflicht. Die Versicherung greift nur, wenn die Sachen Dritter beschädigt werden.

Wann leistet die private Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie als Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen anderen fahrlässig oder grob fahrlässig zufügen. Die Haftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken, denen Sie als Privatperson ausgesetzt sind, ab: Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden, Mietsachschäden. Risiken, die nur eine Minderheit betreffen, können und müssen Sie gesondert versichern: z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden (Öltank), Bauherrenrisiko.

Was bedeutet eigentlich „Haftpflicht“?

Haben Sie einer anderen Person Schaden zugefügt, sind Sie dazu verpflichtet, diesen Schaden wiedergutzumachen – hierbei handelt es sich um die Haftpflicht. Sie müssen also Schadensersatz leisten, um den Verlust auszugleichen, den der Geschädigte erlitten hat.

Ein Beispiel: Beim Joggen prallen Sie mit einer älteren Dame zusammen, deren Brille daraufhin auf den Gehweg fällt und zerbricht. Da Sie abgelenkt waren und deshalb an dem Unfall Schuld sind, müssen Sie die Brille ersetzen.

Weshalb sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?

Eine hohe Deckungssumme ist wichtig, um sicherzugehen, dass auch größere Schadenssummen durch die Versicherung abgedeckt werden können. Denn alle Schadenssummen, die die Deckungssumme übersteigen, müssen Sie aus eigener Tasche zahlen. Dies kann schnell zu finanziellen Problemen führen.

Wie sieht der Versicherungsschutz bei einer eheähnlichen Gemeinschaft aus?

Ihr(e) Lebensgefährte/in ist natürlich mitversichert. Ihr(e) Lebensgefährte/in muss aber bei der Beantragung einer privaten Haftpflichtversicherung mit Name, Vorname und Geburtsdatum benannt werden.

Für wen ist die Private Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wenigen Policen, die wirklich jeder haben sollte. Sie kommt für Schäden auf, die Sie anderen zufügen, und rettet Sie so im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin. Denn wer anderen privat einen Schaden zufügt, muss dafür unbegrenzt haften. Aus Versehen eine teure Vase umgeworfen, den schweren Karton nicht richtig festgehalten, beim Radfahren nicht aufgepasst – ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann erschreckend langwierige und teure Folgen nach sich ziehen. Insbesondere wenn durch Ihr Verschulden Menschen verletzt werden, drohen millionenschwere Schadenersatzforderungen. Eine Privathaftpflicht übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Achten Sie beim Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung auf Ihre momentane Lebenssituation. Familien sollten ihre Kinder mit in den Versicherungsschutz aufnehmen, für Singles bieten viele Versicherungen mittlerweile Spartarife an und Studenten sollten den Einschluss von Mietsachschäden in Erwägung ziehen.

Welche Leistungen sind versichert?

Generell sind Sach- und Personenschäden, sowie Vermögensschäden versichert. Um im Ernstfall voll abgesichert zu sein, sollten Sie einen Vertrag mit großzügig bemessener Deckung wählen.

Faustregel: Sach- und Personenschäden sollten mindestens bis drei Millionen Euro gedeckt sein. Viele Gesellschaften bieten mittlerweile sogar fünf oder zehn Millionen Euro Deckung an. Das lohnt sich, denn auf die Höhe der Prämie hat die Deckungssumme alleine kaum Auswirkungen. Der Preis richtet sich stattdessen vor allem nach den eingeschlossenen Leistungen.

Sachschäden geschehen zum Beispiel, wenn Ihnen aus Versehen die Waschmaschine ausläuft und dadurch fremdes Eigentum beschädigt wird. Oder Sie setzen sich aus Versehen auf die Brille Ihres Freundes. Geschieht Ihnen auf einer Grillparty ein Missgeschick und ein Gast erleidet dadurch Verbrennungen (Personenschaden), müssten Sie für alle notwendigen Kosten aufkommen, die für die Behandlung notwendig sind.

Vermögensschäden hingegen kommen eher seltener vor. Als Beispiel kann angeführt werden, dass jemand einen Verdienstausfall erleidet, weil er durch sie unfallbedingt arbeitsunfähig wurde. Ein anderes Beispiel: Ihre Tochter spielt bei Freunden mit deren Telefon, ruft dadurch aus Versehen eine kostenpflichtige Hotline an und die Verbindung bleibt über mehrere Stunden erhalten. In dem Fall ist weder eine Sache noch eine Person zu Schaden gekommen, aber es wird unverschuldet eine hohe Telefonrechnung entstehen.

Was geschieht bei Schäden, die durch Minderjährige verursacht werden?

Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren sind deliktunfähig. Das bedeutet, sie haften nicht für ihren Schaden. Haben allerdings die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, müssen sie für den Schaden aufkommen und die Versicherung greift ein. Ist Ihr Nachwuchs hingegen älter, muss stets für die individuelle Situation entschieden werden, ob Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder ob Ihr Kind selbst haftet. Hier ist es wichtig, dass Sie Ihren Nachwuchs in der Familienversicherung mitversichert haben.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber Haftpflichtversicherung für Kinder.

Können die Kosten für die Versicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Ja, die Kosten für die Haftpflichtversicherung lassen sich von der Steuer absetzen. Sie kann in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung angegeben werden.

Sind Studenten immer bei den Eltern mitversichert?

Bei der Haftpflichtversicherung sind Studenten ein besonderer Fall: Manche von ihnen sind noch über die Eltern mitversichert, andere nicht. Ob das im Einzelfall so ist, hängt zunächst von der Wohnsituation ab: Lebt der Student nicht mehr bei den Eltern, profitiert er auch nicht mehr von deren Police. Doch selbst wenn sie noch im elterlichen Haushalt wohnen, kann eine eigene Haftpflichtversicherung für Studenten nötig sein, falls der Anbieter die Mitversicherung von volljährigen Kindern nicht vorsieht.

Hier empfiehlt sich ein Blick in die genauen Vertragsbedingungen. In jedem Fall ist eine Haftpflichtversicherung für Studenten ratsam, nicht zuletzt weil sie als junge Menschen häufig besonders aktiv und damit überdurchschnittlich gefährdet sind, einen Schaden zu verursachen.

Gibt es Rabattmöglichkeiten?

Für alle, die sparen wollen, bietet es sich an, einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Im Schadensfall muss der Versicherte dann einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif liegt die Selbstbeteiligung meist zwischen 50 und 300 Euro. Wenn nichts passiert, kann man so langfristig eine große Ersparnis erzielen.

Auch für Singles und Studenten gibt es günstigere Tarife.

Welche Haftpflichtversicherungen gibt es für Selbstständige und Freiberufler?

Für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige ist eine Berufshaftpflichtversicherung ausgesprochen wichtig. Sie haften nämlich grundsätzlich für Schäden, die durch ihren Betrieb beziehungsweise durch ihre betriebliche Arbeit Dritten zugefügt werden. Auch wenn für einen selbstständigen Unternehmer oft nur eine Berufshaftspflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es doch ratsam, weitere Versicherungen abzuschließen. Private Versicherungen greifen hier nicht, denn bei ihnen gelten andere Anforderungen; alleine schon bei der Frage nach der Ursächlichkeit. Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Gewerbeversicherung und können sich unverbindliche Angebote einholen.

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