Leitungswasserversicherung

Leitungswasserversicherung

Gebäudeversicherung schützt Hauseigentümer
Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein.

Leitungswasserversicherung

Wichtiges zur Leitungswasserversicherung

  • Leitungswasserschäden verursachen oft hohe Kosten
    Es sind Brand- und Leitungswasserschäden, die besonders hohe Kosten verursachen. Deutlich häufiger sind dabei jedoch die Wasserschäden – eine Absicherung macht also durchaus Sinn.
  • Sinnvoll für Eigentümer & Vermieter
    Vermieter und Eigentümer sollten sich mit einer Wohngebäudeversicherung inklusive Leitungswasserversicherung absichern – Mieter hingegen benötigen diese Versicherung eher nicht, da in der Regel die Versicherung des Vermieters greift.
  • Zusatzoptionen ansehen
    Sollten Sie ein Wasserbett oder andere Einrichtungsgegenstände, wie etwa ein Aquarium, besitzen: Einige Policen decken auch diese Objekte ab – vereinzelt sogar ohne Mehrkosten.
  • Indirekt zahlen auch Mieter mit
    Vermieter dürfen Kosten für die Wohngebäudeversicherung über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen.

Eine Leitungswasserversicherung schützt Versicherte vor den finanziellen Folgen von Leitungswasserschäden. In den meisten Fällen ist dieser Versicherungsschutz ein Bestandteil anderer Policen, wie von Wohngebäudeversicherungen oder auch Hausratversicherungen. Allerdings gibt es auch Einzelversicherungen, welche einen bestehenden Versicherungsschutz ergänzen können.

Hier erfahren Sie, welche Schadensfälle durch eine Leitungswasserversicherung abgedeckt werden, welchen Schutz gute Tarife bieten, für wen der Abschluss einer solchen Police wichtig ist und mit welchen Kosten das verbunden sein kann.

Leistungsumfang: Was ist versichert?

Leitungswasser und Brände können an Gebäuden die größten Schäden verursachen. Leitungswasserschäden sind dabei jedoch deutlich häufiger, denn sie können vergleichsweise leicht durch Rohrbrüche, defekte Armaturen in Bad und Küche sowie durch Beschädigungen an Heizungsanlagen, Boilern, Bad- und Sanitäreinrichtungen entstehen.

Auch berstende Anschlüsse von Waschmaschinen oder Spülmaschinen oder undichte Boiler können Leitungswasserschäden herbeiführen. Besonders tückisch ist in vielen Fällen, dass zum Beispiel ein beschädigtes Wasserrohr in der Wand meist erst entdeckt wird, wenn der Schaden bereits sichtbar geworden ist und umfangreiche Renovierungsmaßnahmen erforderlich sind.

Mieter oder Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern haben zusätzlich das Risiko, dass nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch darunterliegende Wohnbereiche durch unkontrolliert austretendes Leitungswasser stark beschädigt werden könnten.

Frisch- und Abwasserschäden sind abgedeckt

Der Versicherungsumfang einer Leitungswasserpolice deckt Schäden sowohl durch Frisch- als auch durch Abwasser ab, daher ist auch gelegentlich von einer „Wasserschaden-Versicherung“ die Rede. Die abgrenzende Formulierung „Leitungswasser“ bezieht sich auf Überschwemmungen und Schäden durch Starkregen, denn in solchen Fällen ist der Elementarschutz der Wohngebäudeversicherung zuständig.

In all den genannten und noch weiteren Fällen kann eine Leitungswasserversicherung für die Behebung entstandener Schäden aufkommen und finanzielle Rückschläge abwenden. Dabei erstrecken sich Leitungswasserversicherungen auf:

  • Durchnässungsschäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung
  • Frostschäden an den mit dem Leitungswasser verbundenen Einrichtungen innerhalb des Gebäudes
  • Schäden an Zu- und Ableitungsrohren innerhalb des versicherten Gebäudes
  • Schäden an Zuleitungsrohren außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem versicherten Grundstück

Die sogenannten Durchnässungsschäden haben das vielleicht größte Schadenspotenzial. Dabei handelt es sich um Schäden, welche durch bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser entstehen. Ganze Wände oder Deckenkonstruktionen können so in Mittleidenschaft gezogen werden, was in der Regel hohe Kosten zur Folge hat.

Zu austretendem Leitungswasser kann es in allen Bereichen der Wasserversorgung eines Gebäudes kommen. Zu den damit verbundenen Installationen gehören zum Beispiel:

  • Rohre, Rohrverbindungsstücke, Dichtungen, Muffen
  • Mit der Leitungswasserzufuhr verbundene Schläuche und Installationen wie Badewannen, Waschbecken, Toiletten, Heizungssysteme, Ventile, Spülmaschinen, Waschmaschinen sowie verschiedene Warmwasserbereiter
  • Sprinkleranlagen

Versicherungsumfang genau prüfen

Schäden durch defekte Wasserbehälter wie zum Beispiel Zisternen, Wasserbetten oder auch Aquarien können bei manchen Anbietern gegen Aufpreis mitversichert werden. Einige Versicherer bieten diesen Schutz auch ohne zusätzliche Kosten an.

Bestimmungswidriges Austreten und grobe Fahrlässigkeit

Große Bedeutsamkeit kommt im Zusammenhang mit der Leitungswasserversicherung der Formulierung „bestimmungswidriges Austreten“ zu. Diese Vertragsklausel setzt voraus, dass ein Schaden durch Leitungswasser entstanden ist, welches entgegen der Bestimmung, also ohne beziehungsweise gegen Ihren Willen ausgetreten ist. Damit wird vorsätzliches Handeln als Schadensursache ausgeschlossen. Sollten jedoch unberechtigte Personen, wie beispielsweise Kinder einen Leitungswasserschaden verursachen, kann ebenfalls ein bestimmungswidriges Austreten vorliegen.

Typische Ursachen für ein bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser sind technische Defekte oder Verschleiß:

  • Durchgerostete Rohre, Heizungskörper oder Verbindungsstücke
  • Undichte Ventile
  • Geplatzte Zuleitungen von Haushaltsgeräten
  • Folgen von verstopften Abflüssen
  • Überschwemmungen durch nicht grob fahrlässig offen gelassene Zuleitungen

Bei Frostschäden handelt es sich um aufgrund eines Temperatursturzes eingefrorene Rohre oder Installationen. Nicht nur die beschädigten Teile an sich können dabei Reparaturkosten verursachen, auch die Folgeschäden von unentdeckten abgetauten Frostschäden können immens sein. Der Schutz einer Leitungswasserversicherung beschränkt sich also nicht auf flüssiges Leitungswasser allein, sondern deckt auch viele Risiken ab, welche durch gefrorenes oder verdampftes Leitungswasser drohen.

In der Regel werden Frostschäden, welche als Folge grober Fahrlässigkeit entstanden sind, nicht reguliert. Wenn Sie zum Beispiel im Winter Außenwasserhähne nicht entsprechend trockenlegen oder ein Gebäude oder Gebäudeteil gar nicht heizen, sodass dort Frostschäden an Leitungssystemen entstehen, lehnen die meisten Versicherer die Schadensregulierung ab. Durch eine optionale Zusatzleistung bieten jedoch einige Anbieter auch die Abdeckung von Fällen grober Fahrlässigkeit an. Versicherungsnehmer sollten den Einschluss einer solchen Zusatzoption in Betracht ziehen.

Prüfen Sie Ihre Deckungssumme

Zahlreiche Versicherungsverträge bieten den Zusatz „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ entweder von vornherein oder als Bonusoption an. Dieser Verzicht sorgt dafür, dass die Versicherung auch Schäden als Folge grober Fahrlässigkeit reguliert. Allerdings gelten dabei in der Regel reduzierte Deckungssummen. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Leitungswasserpolice beziehungsweise die entsprechende Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung auch für solche Fälle eine ausreichend hohe Deckungssumme bietet.

Die aufgeführten Szenarien und möglichen Schadensfälle werden von den meisten Leitungswasserversicherungen abgedeckt. Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob der Versicherungsschutz in einer Wohngebäudeversicherung mitenthalten ist oder durch einen Einzeltarif gewährt wird.

Bei der Auswahl der für Sie passenden Versicherung sollten Sie jedoch auf die Höhe der Deckungssumme achten und etwaige Wartezeiten berücksichtigen. Die Deckungssumme sollte möglichst genau dem Wert des zu versichernden Gebäudes entsprechen. Eine zu niedrige Deckungssumme kann dazu führen, dass der Versicherer aufgrund der Unterversicherung nicht in vollem Umfang für entstandene Schäden aufkommt.

Im Kontrast dazu führt eine zu hohe Deckungssumme zu unnötig hohen Versicherungsbeiträgen. Eine möglichst genau passende Deckungssumme ist also in erster Linie im Interesse des Kunden. Einige Leitungswasserversicherungen entfalten ihren Versicherungsschutz erst nach einer Wartezeit. Die Dauer unterscheidet sich jedoch von Anbieter zu Anbieter und kann mehr als ein Jahr betragen oder auch gar nicht bestehen. Ein Blick in das Versicherungsangebot sorgt hier für Klarheit.

Versicherung greift erst nach Gebäudefertigstellung

Der Versicherungsschutz einer Leitungswasserversicherung greift in der Regel erst, sobald ein Gebäude fertiggestellt ist. Für Schäden während des Baus sind entsprechende Bauversicherungen zuständig.

Wann ist eine Leitungswasserversicherung sinnvoll?

Leitungswasserschäden an Gebäuden fallen in der Regel in den Verantwortungsbereich des Eigentümers. Mieter sind entsprechend über die Wohngebäudeversicherung ihres Vermieters versichert. Im Falle von Eigentümergemeinschaften sind die Parteien meist gemeinsam über die Hausverwaltung oder eine vergleichbare Institution versichert. Die Leitungswasserversicherung ist für Eigentümer entsprechend dringend erforderlich, denn ein großer Schaden kann ein Gebäude im schlimmsten Fall unbewohnbar machen oder zumindest hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen.

Die Wohngebäude- beziehungsweise Leitungswasserversicherung kommt jedoch nicht für Schäden an Einrichtungsgegenständen auf. Diese fallen in den Versicherungsbereich von Hausratpolicen. Sowohl Eigentümer als auch Mieter benötigen also einen zusätzlichen Versicherungsschutz für Leitungswasserschäden an der Einrichtung.

Zahlreiche Hausratversicherungen bieten bereits in den Basistarifen einen entsprechenden Schutz. Dennoch sollten Sie prüfen, ob Ihre Versicherung auch die für Sie wichtigen Versicherungsleistungen enthält und die Deckungssumme den Wert Ihres Hausrats widerspiegelt. Der Hausratschutz in Bezug auf Leitungswasserschäden leistet in der Regel in den oben für die Wohngebäude-Leitungswasserversicherung aufgeführten Schadensfällen. Allerdings springt der Hausratversicherer nicht für die am Gebäude entstandenen Schäden ein, sondern beschränkt sich auf Möbel, Haushaltsgeräte, Elektrogeräte und zahlreiche weitere Einrichtungsgegenstände.

Sollte ein Leitungswasserschaden schuldhaft verursacht worden sein, kann die Haftpflichtversicherung der entsprechenden Person (z.B. Mieter, Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft) oder die Gebäudehaftpflichtversicherung des Eigentümers oder der Eigentümergesellschaft für die Schadensregulierung zuständig sein. Die Leitungswasserpolicen für Mieter und Eigentümer sollten deshalb stets durch einen entsprechenden Haftpflichtschutz ergänzt werden. Nur wenn alle Versicherungen vorhanden sind, besteht ein umfangreicher Schutz gegenüber möglichen Leitungswasserschäden.

Wichtige Versicherungen gegen Leitungswasserschäden

Für Eigentümer / Vermieter Wohngebäudeversicherung mit Leitungswasserpolice
Eigentümerhaftpflichtversicherung
Für Mieter / Bewohner Hausratversicherung
Privathaftpflichtversicherung

Kosten einer Leitungswasserversicherung

Genaue Preise für einzelne Leitungswasserversicherungen können nur im Rahmen eines ausführlichen Versicherungsvergleichs beziehungsweise durch einen Blick in den Versicherungsvertrag herausgefunden werden. Die letztlichen Kosten hängen dabei direkt von den Eigenschaften des zu versichernden Gebäudes oder dem Wert der Einrichtung ab. Wird die Leitungswasserversicherung als Bestanteil einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, wirken sich die folgenden Angaben auf den Preis der Police aus:

  • Gebäudetyp: z.B. Ein-oder Mehrfamilienhaus
  • Bauweise: z.B. Massiv; Stahl, Glas oder Holz
  • Bauausführung: z.B. hochwertig mit Naturstein oder weniger hochwertige Materialien
  • Baujahr
  • Versicherungs-, Deckungssumme
  • Anzahl der Geschosse
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Flächenangaben
  • Nebengebäude

Da Leitungswasserschäden für Wohngebäude zu den relevantesten Risiken zählen, nehmen die Kosten für die Leitungswasserpolice einen bedeutenden Anteil am Gesamtbeitrag ein. Auch wenn der Verzicht auf einen solchen Versicherungsschutz die Wohngebäudeversicherung deutlich günstiger werden lassen kann, sollten Leitungswasserschäden unbedingt versichert werden.

Mieter zahlen Wohngebäudeversicherung mit

Mieter werden an den Kosten der Wohngebäudeversicherung im Rahmen der Nebenkostenabrechnung beteiligt. Versicherungsprämien für die Wohngebäudeversicherung sind laut § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung ausdrücklich umlagefähige Nebenkosten.

Bei einer Hausratversicherung ergeben sich die Gesamtkosten und damit auch die Kosten für die Leistungswasserversicherung zu einem großen Teil aus der Deckungssumme, welche von Kunden entsprechend dem Gesamtwert der zu versichernden Objekte ausgewählt wird. In der Regel sind Leitungswasserschäden am Hausrat bereits in den Grundversicherungstarifen abgedeckt.

Kündigung der Versicherung

Bei Leitungswasserversicherungen, Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen gelten im Allgemeinen die bei Sachversicherungen üblichen Kündigungsfristen und Kündigungsgründe. Die genauen für Ihr Versicherungsverhältnis geltenden Regelungen können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen.

In der Regel können Sie als Versicherungsnehmer Ihre Versicherung drei Monate vor dem Vertragsende beziehungsweise dem Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das Kündigungsschreiben muss die Versicherung vor dem Ablauf der dreimonatigen Frist erreicht haben. Außerdem können Sie außerordentlich innerhalb von einem Monat kündigen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:

  • Der Versicherer führt eine Vertragsänderung durch (z.B. Beitragserhöhung, Leistungsreduzierung)
  • Immer wenn ein Schadensfall eingetreten ist, unabhängig davon, ob der Versicherer den Schaden übernommen oder die Regulierung abgelehnt hat.
  • Beim Verkauf eines Gebäudes geht die Wohngebäudeversicherung auf den neuen Besitzer über. Dieser kann dann entscheiden, ob die Police bestehen bleiben soll. Alternativ kann innerhalb eines Monats gekündigt werden. (Gilt nicht für Hausratpolicen)

Auch der Versicherer kann kündigen

Der Versicherer hat ebenfalls Kündigungsmöglichkeiten. So kann das Vertragsverhältnis regulär zum Vertragsende oder zum Ende folgender Versicherungsjahre gekündigt werden. Auch der Versicherer muss sich dabei an eine Dreimonatsfrist halten.

Zudem kann die Versicherung nach einem Schadensfall das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen. Dies passiert besonders häufig, wenn in einem Jahr gleich mehrere Schadensfälle vorgefallen sind.

In solchen Fällen sollten Sie versuchen, der Kündigung entgegenzuwirken, denn nach einer Vertragskündigung durch den Versicherer kann es schwierig werden, eine neue Versicherung zu finden. Sollte Sie die Kündigung für Ihre Leitungswasserversicherung erreichen, ist es ratsam, sich mit dem Versicherer in Verbindung zu setzten. In vielen Fällen kann die Kündigung durch Nachbesserungen am Versicherungsvertrag verhindert werden.

Alternativ können Sie versuchen, eine Kündigungsumkehr zu vereinbaren. Dann haben offiziell Sie als Kunde die Kündigung ausgesprochen und haben so bessere Chancen, eine neue Police abzuschließen.

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