Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Informationen zur Krankenzusatzversicherung
Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt.

Wie in der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig abfedern.

Vergleich und Angebot zur Krankenzusatzversicherung
Mit einer Krankenzusatzversicherung können auch gesetzlich Krankenversicherte Zusatzleistungen wie Privatversicherte in Anspruch nehmen.

Zahnzusatz­versicherung

Wichtiges zur Zahnzusatzversicherung

  • Früher Abschluss
    Schließen Sie die Versicherung möglichst früh ab – so zahlen Sie eine niedrigere Prämie.
  • Zusatzleistungen beachten
    Achten Sie darauf, dass der Zahnersatz und die Kieferorthopädie mit der Police abgedeckt sind.
  • Auch für Kinder geeignet
    Für Ihre Kinder sollten Sie die Zusatzversicherung etwa ab einem Alter von drei Jahren abschließen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben ihre Leistungen in den vergangenen Jahren reduziert – besonders die zahnärztliche Versorgung muss von den Patienten zum großen Teil aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung können Sie die Kosten deutlich reduzieren.

Absicherung für Ihre Zähne: Die Zahnzusatzversicherung

Bei der Zahnzusatzversicherung handelt es sich um eine private Police, die Kosten für zahnärztliche Maßnahmen übernimmt. Je nach Anbieter kann die Versicherung bei folgenden Behandlungen leisten:

  • Hochwertiger Zahnersatz (Implantate, Overlay, Inlay)
  • Knochenaufbau
  • Kieferorthopädie
  • Professionelle Zahnreinigung sowie -versiegelung
  • Kunststofffüllungen
  • Kariesprophylaxe
  • Paradontosebehandlung

Besonders für gesetzlich Versicherte, die zukünftig mit zahnärztlichen Behandlungen rechnen, lohnt sich der Abschluss der Zusatzversicherung für den Zahn. Denn der gesetzliche Schutz übernimmt in der Regel maximal 50 % der Kosten, und das normalerweise nur bei Standardmaßnahmen.

Implantate oder andere teure Behandlungen werden oft zu einem geringeren Teil oder gar nicht gezahlt. Das gilt auch für kieferorthopädische Behandlung: Für Minderjährige übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten in voller Höhe. Erwachsene müssen diese Maßnahmen jedoch selbst komplett übernehmen.

In jedem Fall sollten in der Police die kieferorthopädischen Behandlungen sowie der Zahnersatz integriert werden. Bei diesen beiden Punkten übernimmt die Zusatzversicherung zwar meist nicht den Gesamtbetrag, doch die eigenen Kosten können so deutlich reduziert werden. Im Bereich der Zahnbehandlungen sind zwar Aspekte wie Füllungen und Wurzelbehandlungen sinnvoll – eine professionelle Zahnreinigung muss jedoch nicht unbedingt abgedeckt werden.

Optional können Sie auch Behandlungen im Ausland versichern. Dies lohnt sich jedoch nur für Interessenten, die regelmäßig im Ausland unterwegs sind und sich dort unter Umständen behandeln lassen müssen.

Leistungsausschlüsse und Einschränkungen

Folgende Punkte sollten Sie bei der Wahl eines geeigneten Versicherers berücksichtigen:

  • Entschädigungsgrenze
    Die Entschädigungsgrenze sorgt dafür, dass der Versicherer nur bis zu einer bestimmten Höhe die Kosten übernimmt. Die Restkosten müssen dann aus eigener Tasche bezahlt werden.
  • Prozentuale Entschädigung
    Wird nur ein Teil der Kosten übernommen, sollte sich dieser an dem Rechnungsbetrag des Zahnarztes orientieren, nicht an den kassenärztlichen Leistungen der GKV. Durch letztere kann sonst die gesamte Entschädigung geringer ausfallen.
  • Aufwändige Leistungen
    Bei besonders aufwändigen Behandlungen dürfen Zahnärzte meist den 3,5-fachen Honorarsatz verlangen. Achten Sie darauf, dass dies durch die Versicherung abgedeckt ist. Andernfalls bleiben Sie auf den horrenden Kosten sitzen.
  • Wartezeit
    Beachten Sie, dass eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit nur selten zu finden ist. Die meisten Anbieter geben eine Wartezeit von etwa acht Monaten an. Behandlungen, die in dieser Zeit durchgeführt werden und auch Probleme, die während der Wartezeit auftreten, werden meist von den Leistungen ausgeschlossen.

Was zu beachten ist

Berücksichtigen Sie, dass auch der Zustand Ihrer Zähne entscheidet, wie hoch Ihr Beitrag letztendlich ausfällt. Deshalb werden stets Gesundheitsfragen gestellt, die genau feststellen, wie Ihr Gebisszustand ist.

Etliche Anbieter verlangen außerdem einen Risikozuschlag für bis zu vier fehlenden Zähne – die Höhe des Zuschlags können die Versicherungen selbst bestimmen. Übrigens: Es gibt wenige Versicherungsgesellschaften, die einen Vertrag auch ohne Gesundheitsfragen abschließen. Aber auch hier wird ein Risikozuschlag verlangt.

Beachten Sie zudem, dass eine gute Zahnversicherung mindestens 50 %, wenn nicht sogar mehr Kosten abdeckt. Dazu kommt, dass zahlreiche Anbieter im ersten sowie im zweiten Jahr nur einen festgelegten Höchstbetrag auszahlen. Dieser erhöht sich in den darauffolgenden Jahren. Erst bei einer Laufzeit von drei bis vier Jahren entfallen schließlich die Begrenzungen, sodass komplett geleistet wird.

Überprüfen Sie schließlich, ob die Anbieter ein Höchsteintrittsalter angeben: Bei den meisten Versicherungen liegt dieses bei 65 Jahren. Ohnehin sind die Beiträge bei einem solch hohen Eintrittsalter teuer, weshalb Sie in jungen Jahren an den Abschluss der Versicherung denken sollten.

Vor- und Nachteile

Möchten Sie eine günstige Zahnzusatzversicherung abschließen, bedenken Sie dabei die Vor- und Nachteile:

Vorteile

Nachteile

Umfassende Leistungen

Oft mit Wartezeit verbunden

In jüngeren Jahren niedrige Beiträge

In späteren Jahren höhere Beiträge

Deckt Kosten für teuren Zahnersatz ab

Durch Vorerkrankungen höhere Beiträge

Prophylaxe sorgt für schützende Vorsorge

Bestehende Probleme oft ausgeschlossen

Ab wann sollte die Versicherung abgeschlossen werden?

Es ist ratsam, die Zahnzusatzversicherung schon in jungen Jahren abzuschließen – junge Menschen zahlen in der Regel deutlich niedrigere Beiträge. Auch sollten Sie nicht warten, bis eine umfangreiche Behandlung bevorsteht: Bedenken Sie, dass normalerweise eine Wartezeit gegeben ist.

Eine Zusatzversicherung für Ihre Kinder können Sie ebenfalls abschließen. Dies lohnt sich besonders für kieferorthopädische Behandlungen, da hier von der gesetzlichen Krankenkasse erst ab einem bestimmten Schiefheitsgrad bezahlt wird.

Die Versicherung sollte spätestens dann abgeschlossen werden, wenn Ihr Kind etwa drei Jahre alt ist und ein komplettes Milchzahngebiss besitzt. Eltern sollten dabei nicht zu lange warten: Je offensichtlicher eventuelle Fehlstellungen sind, desto eher ist die Versicherung geneigt, bestimmte Leistungen auszuschließen.

Seit 2004 bietet die Waizmann-Tabelle einen umfangreichen Vergleich aller Anbieter einer Zahnzusatzversicherung. Diese wird regelmäßig von Hans Waizmann aktualisiert. Hier können sich Interessenten schnell und übersichtlich über alle Anbieter informieren und erhalten auf einen Blick die wichtigsten Erkenntnisse.

Schritt für Schritt zu Ihrer Zahnzusatzversicherung

Damit Sie einen geeigneten Anbieter finden, lohnt sich ein Vergleich der Zahnversicherung. Unser FinanceScout24-Rechner bietet die Möglichkeit, solch einen Vergleich durchzuführen.

  1. Geben Sie im Formular Ihr Geschlecht und Ihr Geburtsdatum. Geben Sie außerdem an, ob bei Ihnen schon einmal eine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt wurde.
  2. Sie erhalten nun eine Übersicht über mehrere Anbieter. Daneben sind die wichtigsten Aspekte wie der monatliche Beitrag, die Leistung für Zahnersatz und die Kostenerstattung angegeben.
  3. Wählen Sie bis zu fünf Tarife aus, bei denen Sie einen Vergleich der Zahnzusatzversicherung wünschen.
  4. Füllen Sie anschließend das Formular mit Ihren Kontaktdaten aus.
  5. Ihre Anfrage wurde nun an einen der Kooperationspartner von FinanceScout24 weitergeleitet. Dieser wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich innerhalb kurzer Zeit bei Ihnen melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Unser Versicherungsexperte wird Ihnen nach der Prüfung des Antrags ein für Sie passendes Angebot zukommen lassen. Entscheiden Sie sich für die entsprechende Versicherung, können Sie alle gelieferten Formulare ausfüllen und den Vertrag unterschrieben zurückschicken. Denken Sie daran, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten, ansonsten können Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden.

Berücksichtigen Sie: Ein Zahnzusatzversicherungs-Test ermöglicht es Ihnen, den Anbieter ausfindig zu machen, der am besten auf Ihre Wünsche und Ihre Situation abgestimmt ist. Dadurch erhalten Sie nicht nur alle benötigten Leistungen, sondern diese auch zu einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis.

Kündigung und Anbieterwechsel

Die meisten Gesellschaften legen eine Vertragslaufzeit von ein bis zwei Jahren fest. Danach können Sie stets zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres kündigen. Beachten Sie dabei aber die Kündigungsfrist von drei Monaten. Gleiches gilt für den Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft – beachten Sie hier jedoch, dass keine Versicherungslücken entstehen.

Ein Sonderkündigungsrecht können Sie dann in Anspruch nehmen, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht. In diesem Fall haben Sie einen Monat ab der Mitteilung Zeit, Ihren Vertrag zu kündigen.

Vorgehen im Schadensfall

Um im Schadensfall die Kosten für die Behandlung erstattet zu bekommen, sollten Sie Ihren Versicherer unbedingt noch vor der Behandlung kontaktieren. Dabei gehen Sie am besten folgendermaßen vor:

  1. Beim Zahnarztbesuch stellt Ihr Zahnarzt fest, dass eine umfassende Behandlung notwendig ist. Hierfür erstellt er einen Heil- und Kostenplan (=Kostenvoranschlag).
  2. Informieren Sie sich bei Ihrem Zahnarzt über die genauen Leistungen und mögliche Alternativen.
  3. Haben Sie sich entschieden, die Behandlung durchführen zu lassen, reichen Sie den Heil- und Kostenplan bei Ihrer Versicherung ein.
  4. Ihre Versicherung überprüft den gesamten Plan. Anschließend erhalten Sie eine Mitteilung über alle Kosten, die von der Gesellschaft übernommen werden.
  5. Auch übermittelt die Versicherungsgesellschaft Ihnen, wie viele Kosten Sie letztendlich zu tragen haben.
  6. Bleiben Sie auch nach diesen Informationen bei Ihrer Entscheidung, können Sie die Behandlung durchführen lassen.
  7. Sie erhalten die Rechnung von Ihrem Zahnarzt. Diese reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein.
  8. Warten Sie, bis Sie die erstatteten Kosten von Ihrer Versicherung erhalten haben (Vorstrecken ist im Regelfall nicht nötig). Danach können Sie die Rechnung bezahlen.

Üblicherweise dauert es etwa 7 bis 14 Tage, bis die Versicherungsgesellschaft den Betrag auf Ihr Konto überwiesen hat. Ggf. kann es auch bis zu vier Wochen dauern – das jedoch nur, wenn die Arztrechnung stark vom Heil- und Kostenplan abweicht.

Heil- und Kostenplan

Schicken Sie Ihrer Versicherung noch vor der Behandlung stets den Kostenvoranschlag – mit diesem muss die Gesellschaft entscheiden, ob und in welcher Höhe die Behandlung gezahlt wird.

Achten Sie außerdem darauf, dass Sie nicht erst nach der Planung von Behandlungen die Zusatzversicherung abschließen. In solch einem Fall kann die Versicherung die Kostenübernahme nämliche verweigern.
Sind Sie richtig vorgegangen und weigert sich die Versicherungsgesellschaft dennoch zu zahlen, lohnt es sich einen Versicherungsexperten bzw. einen Anwalt dazu zu holen. Dieser kann mit Ihnen gemeinsam den gesamten Fall überprüfen und Ihnen eventuell dabei helfen, den Erstattungsbeitrag doch zu erhalten.

Um die beste Zahnzusatzversicherung zu finden, können Sie einen Vergleich mithilfe des FinanceScout24-Rechners durchführen. Dieser unterstützt Sie dabei, die wichtigsten Aspekte zu berücksichtigen, um die einzelnen Anbieter miteinander vergleichen zu können.

Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung

Für wen ist die Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen kürzen ihre Leistungen im Zahnbereich regelmäßig und weitere Einschnitte stehen laut Gesundheitsreform noch bevor.

Eine private Zahnzusatzversicherung schließt hierdurch entstehende Lücken im Versicherungsschutz und bewahrt Sie vor hohen Zuzahlungen. Vor allem bei Zahnersatz lohnt sich eine Zusatzversicherung, da durch das Modernisierungsgesetz 2004 nur noch Anspruch auf einen befundbezogenen Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung besteht.

Die private Zahnzusatzversicherung lohnt sich somit für alle gesetzlich Krankenversicherten.

Welche Leistungen sind grundsätzlich wählbar?

Grundsätzlich können folgende Leistungsschwerpunkte abgesichert werden:

  • Zahnersatz
  • Implantate
  • Inlays (Zahnfüllungen)

Die Zahnleistungen sind teilweise maximiert und mit einer Leistungsstaffel ausgestattet. Leistungsstaffel heißt, dass pro Jahr nur eine bestimmte Leistungssumme vom Versicherer erbracht wird. Hier gibt es gravierende Unterschiede. Zudem ist bei der richtigen Tarifwahl auch noch die Abrechungsgrundlage des Versicherers zu berücksichtigen.

Welcher Schutz ist notwendig?

Um einen optimalen Schutz zu sichern, sollten Sie alle Schwerpunkte (Zahnersatz, Implantate, Inlays) berücksichtigen. Inlays sind gängige Behandlungen - jeder Zahnarzt rät von einer Amalgamfüllung aus gesundheitlichen Gründen ab.

Wie kann ich schnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

In nur 5 Schritten können Sie Ihre Zusatzversicherung abschließen:

  1. Sie vergleichen anonym auf unserer Seite und wählen eine für Sie passende Versicherung.
  2. Nach Angabe persönlicher Daten können Sie bequem online abschließen.
  3. Sie erhalten von uns eine vorausgefüllten Versicherungsantrag inkl. frankiertem Rückumschlag, den Sie ergänzt und unterschrieben an uns zurücksenden.
  4. Nach Erhalt Ihres Antrag senden wir diesen sofort an die Versicherung zur abschließenden Bearbeitung weiter.
  5. Sie erhalten nach Prüfung von dem Versicherer alle vertragsrelevanten Unterlagen und der Versicherungsschutz kann beginnen.

Wer kann auf eine Zahnzusatzversicherung verzichten?

Grundsätzlich ist es Privatversicherten nicht möglich, eine Zusatzversicherung abzuschließen – dies ist aber auch nicht unbedingt nötig, denn die private Krankenversicherung beinhaltet bereits zahlreiche Tarife für die zahnärztliche Versorgung. Für Personen, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sind, ist die Zahnzusatzversicherung hingegen sinnvoll, da sie die Versorgungslücken der GKV abdeckt.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden, denn die Kosten für die Police sind vom Alter des Versicherten, vom Zustand seines Gebisses sowie von den Leistungen abhängig, die er absichern lassen möchte. Das bedeutet, dass die Kosten für die Versicherung zwischen 5 und 50 Euro liegen können.

Ist die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Üblicherweise können Sie die private Zusatzversicherung steuerlich absetzen. Sie kann in der Steuererklärung unter „Sonderausgaben“ angegeben werden. Hier wird allerdings vorausgesetzt, dass die maximale Höhe der Sonderausgaben nicht schon durch die Kranken- sowie Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Für Arbeitnehmer gilt dabei ein Höchstbetrag von 1.600 €, für Selbstständige ein Höchstbetrag von 2.800 €.

Es lassen sich übrigens auch Behandlungskosten, die nicht von der Versicherung erstattet wurden, steuerlich geltend machen. Die Höhe ist dabei abhängig vom Einkommen sowie vom Familienstand. Maximal können aber 7 % der Behandlungskosten abgesetzt werden.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch beim Kieferorthopäden?

Ja, die private Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, sofern es sich hierbei um notwendige Maßnahmen handelt. Meist deckt sie dabei jedoch nicht die vollständigen Kosten, sodass der Versicherte einen Teil selbst zahlen muss. Da dieser Aspekt allerdings vom jeweiligen Anbieter abhängig ist, sollte vorab geklärt werden, in welcher Höhe die Versicherungen beim Kieferorthopäden leistet.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch bei Spangen?

Je nach Anbieter wird auch der Einsatz von Spangen von der Versicherung gezahlt. Die Zusatzversicherung übernimmt dabei allerdings meist maximal 80%, oftmals sogar nur 50 % der Kosten. Auch hier ist es wichtig, vor Vertragsabschluss zu klären, ob diese Leistung überhaupt vorhanden ist und in welcher Höhe geleistet wird.

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