Kinder Haftpflicht Versicherung

Wer anderen Schaden zufügt
Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.

Haftpflichtversicherung für Kinder

Wichtiges zur Haftpflichtversicherung für Kinder

  • Familienversicherung
    Schließen Sie eine Familienversicherung ab, um Ihr Kind in der Haftpflicht mitzuversichern.
  • Eltern haften für Ihre Kinder
    Achten Sie darauf, Ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, um nicht für Schäden zu haften. Sollten Sie die Aufsichtspflicht tatsächlich verletzen, kommt die Haftpflichtversicherung für Schäden auf.
  • Tarifvergleich hilft bei der Auswahl
    Nutzen Sie einen Vergleichs-Rechner, um die besten Angebote für Ihre Familienversicherung zu finden.

Schnell ist es passiert: Ihr Kind verletzt beim Spielen aus Versehen ein anderes Kind, Spielzeug geht kaputt oder die Scheibe des Nachbarn wird durch einen Fußball zerschmettert. Der Schaden ist groß, die Kosten hoch – wer zahlt? Haben Sie nun eine Haftpflichtversicherung für Ihre Kinder abgeschlossen, bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen.

Eltern sollten stets darauf achten, bei der Haftpflichtversicherung auch das Kind mitzuversichern – in der Regel handelt es sich hier um eine Familien-Haftpflicht. Auch Tagesmütter, die regelmäßig fremde Kinder beaufsichtigen, sollten mit ihrem Versicherungsgeber über mögliche Konditionen sprechen. Doch wie gestaltet sich eine solche Versicherung? Und wann haftet sie?

Eltern haften für ihre Kinder

Diesen Satz lesen Sie besonders häufig bei etwaigen Baustellen: „Eltern haften für ihre Kinder“. Das bedeutet, dass Eltern für den Schadensersatz verantwortlich sind, wenn Schäden durch ihre Kinder entstehen. Doch diese Regelung gilt nur dann, wenn Sie als Elternteil Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Inwiefern diese Pflicht jedoch auszusehen hat, hängt stets von der jeweiligen Situation und der Reife des Kindes ab.

Dabei müssen immer folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wie alt ist das Kind und welche Aufsicht ist in diesem Alter nötig?
  • War der Nachwuchs zu lange unbeaufsichtigt?
  • Wie hoch ist der verursachte Schaden?
  • Konnten die Eltern überhaupt voraussehen, dass dieser Schaden verursacht wird?
  • Kann das Kind verstehen, welche Folgen sein Handeln hat?

Schadensbeispiel

Ihr fünfjähriger Nachwuchs tobt mit Freunden auf dem Gehweg vor dem Haus. Dabei zerkratzt Ihr Kind unabsichtlich das Fahrzeug des Nachbarn. Sie haben jedoch nicht alle 15 bis 30 Minuten, sondern erst nach 60 Minuten nach Ihrem Nachwuchs geschaut. Somit haben Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt und müssen für den Autoschaden aufkommen.

Hier also sind Sie dafür verantwortlich, den Schaden zu ersetzen – in diesem Fall greift der Versicherungsschutz der Haftpflicht.

Aber: Sind Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen und der Schaden dennoch entstanden, sind Sie nicht dafür verantwortlich. Hier wiederum zahlt die Versicherungsgesellschaft nicht und der Geschädigte muss selbst für die Kosten aufkommen. Natürlich bieten viele Eltern in solchen Fällen an, die Kosten zu übernehmen, allerdings müssen sie diese dann aus der eigenen Tasche zahlen.

In einigen Fällen übernimmt die Versicherung dennoch die Kosten, obwohl die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Vor Gericht müssen deshalb stets folgende Fragen geklärt werden:

  1. Ist das Kind älter als sieben Jahre?
  2. Konnte das Kind die Konsequenzen seines Handelns abschätzen?
  3. Hat das Kind den Schaden vorsätzlich verursacht?

Werden diese drei Fragen eindeutig positiv beantwortet, muss das Kind oftmals selbst für den Schaden haften. Hier lohnt die Familienhaftpflicht, die den Schaden abdecken kann. Denn andernfalls muss er mit Beginn der Volljährigkeit die Kosten begleichen.

Aufsichtspflicht

Kinder haften bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht vor dem Gesetz und ab diesem Zeitpunkt bis zur Volljährigkeit sind sie beschränkt haftbar. Verursacht jedoch ein Kind einen Schaden, haftet die Person die die Aufsichtspflicht über das Kind hatte. Der Gesetzgeber geht dabei zunächst immer von einem schuldhaften Nicht-Nachkommen der Aufsichtspflicht aus. Neben den Eltern können dies auch die Großeltern, die Pflegeeltern, die Tante oder die Nachbarn sein, welche die Aufsichtspflicht verletzt haben.

Der Aufsichtspflichtige muss nur dann nicht für den Schaden haften, wenn er beweisen kann, dass der Schaden, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen passiert wäre. Einige Versicherungen bieten einen Einschluss des sogenannten Bausteins "Deliktunfähige Kinder". Hier leistet die Versicherung auch, wenn ein Kind unter 7 Jahren einen Schaden verursacht hat, ohne dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Welche Altersgruppen sind versichert?

Ob die Versicherung haftet, hängt jedoch nicht nur von der Aufsichtspflicht der Eltern ab – auch die Einteilung der Altersgruppen ist hierfür entscheidend:

Kinder unter 7 Jahren

Kinder unter 7 Jahren gelten grundsätzlich als deliktunfähig. Deliktunfähige Kinder müssen nicht für den verursachten Schaden aufkommen, da sie schuldunfähig sind. Hier haften Eltern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Sie sollten deshalb darauf achten, dass auch deliktunfähige Kinder in Ihre Versicherung mit einbezogen werden. Im Straßenverkehr wird diese Regel sogar erweitert: Hier gelten Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren als deliktunfähig, da sie schnell überfordert sein können.

Kinder zwischen 7 – 18 Jahren

Kinder zwischen 7 und 18 Jahren werden üblicherweise in der Familienhaftpflicht mitversichert. Hierbei haften die Eltern jedoch nicht immer, denn je nach Situation muss der Nachwuchs selbst für den Schaden aufkommen. Dies ist etwa der Fall, wenn es die Konsequenzen seines Handelns nachvollziehen kann und die ausreichend geistige Reife besitzt, sein eigenes Handeln zu beurteilen. Konnte der Minderjährige also absehen, dass durch seine Tätigkeit ein Schaden entsteht, haftet er selbst. Konnte es sich dieser Konsequenzen jedoch nicht bewusst sein, haften meist die Eltern – besonders dann, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.

Übrigens: Auch die Benutzung des Internets durch Minderjährige haben Sie als Eltern zu beaufsichtigen. Besprechen Sie mit Ihrem Nachwuchs also Regeln zur Nutzung und halten Sie diese schriftlich fest.

Kinder über 18 Jahre

In der Haftpflicht für das Kind sind auch Kinder über 18 Jahren mitversichert. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, wann der Versicherungsschutz besteht und wann er erlischt:

Der Versicherungsschutz besteht, wenn Ihr Kind: Der Versicherungsschutz erlischt, wenn Ihr Kind:
Nach der Schule den Bundesfreiwilligendienst antritt Eine Ausbildung nach Studiums-Abschluss beginnt

Ein Freiwilliges Soziales Jahr antritt

Ein zweites Studium oder eine zweite Ausbildung beginnt
Ein Studium beginnt (Bachelor und Master durchgehend) In einen Beruf einsteigt
Eine Ausbildung beginnt

Ein Referendariat beginnt

Ein Studium direkt nach abgeschlossener oder abgebrochener Ausbildung beginnt Als Berufssoldat arbeitet
Eine Ausbildung direkt nach einer abgebrochenen Ausbildung beginnt Heiratet

Achten Sie bei Abschluss der Haftpflichtversicherung stets darauf, dass Ihre Kinder ausdrücklich mitversichert sind. Sinnvoll ist auch, wenn der Versicherungsvertrag eine Klausel enthält, die deliktunfähige Kinder mitversichert – dabei ist die Versicherungssumme allerdings oftmals begrenzt.

Schritt für Schritt zu Ihrer Haftpflicht für Kinder

Bevor Sie überhaupt eine Haftpflicht für Ihre Kinder abschließen, sollten Sie sich einen Überblick über die Angebote verschaffen. So haben Sie auch die Möglichkeit, eine besonders günstige und dennoch seriöse Versicherungsgesellschaft zu finden. Hierfür ist es sinnvoll, den FinanceScout24-Rechner zu verwenden:

  1. Nennen Sie im FinanceScout24-Rechner Ihr Alter und geben Sie an, wen Sie versichern möchten. Achten Sie schon hierbei darauf, auch Ihre Kinder mit einzuschließen.
  2. Sie gelangen nun zu einem Formular, in welchem Sie Ihre Angaben detaillierter angeben können. Geben Sie neben Ihrem Alter und den Versicherungsnehmern auch an, ob deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre sowie ein oder mehrere Hunde mitversichert werden sollen.
  3. Geben Sie außerdem an, ob Sie eine Ausfalldeckung benötigen, ob es eine Vorversicherung gab und ob Sie im öffentlichen Dienst arbeiten.
  4. Klicken Sie auf den Button „Jetzt Tarife vergleichen“.
  5. Sie erhalten nun eine Liste von Anbietern, die zu Ihren Wünschen passen. Sie haben die Möglichkeit, die Ergebnisübersicht zu ändern: Wählen Sie hierfür einfach die Zahlweise, die Laufzeit, die Deckungssumme sowie die Höhe der Selbstbeteiligung.
  6. Bevor Sie einen Anbieter wählen, können Sie auch eine Beratung bei FinanceScout24 anfordern – nutzen Sie unsere Beratung entweder via E-Mail oder über unsere Kundenhotline.
  7. Um die einzelnen Angebote zu überprüfen, finden Sie neben den Logos der jeweiligen Versicherungsgesellschaften die Kundenbewertungen und alle wichtigen Infos. Auch das Siegel „Getestet“ gibt Aufschluss über die Seriosität des Unternehmens.

Bei einem Klick auf „Leistungsumfang“ erhalten Sie zusätzlich ausführliche Informationen über den jeweiligen Versicherungsschutz. Hier sollte überprüft werden, welche Personen mitversichert sind und welche einzelnen Aspekte (berufliche Tätigkeiten, Leistungseinschlüsse, Wohnen, Fortbewegen, Schlüsselverlust) inbegriffen sind. Achten Sie hier auch auf etwaige Begrenzungen der Versicherungssumme.

Vertragsunterlagen genau prüfen

Lesen Sie sich vor Vertragsabschluss unbedingt die beiden Dokumenten „Allgemeine Bedingungen“ und „Besondere Bedingungen“ durch. In diesen ist jeder Aspekt der Versicherung enthalten.

Achten Sie hier auf besondere Klauseln und überprüfen Sie, ob es evtl. Punkte gibt, mit denen Sie nicht einverstanden sind oder die Sie nicht nachvollziehen können.

Beachten Sie vor Abschluss außerdem die folgenden Tipps, da diese helfen können, die ideale Versicherung zu finden:

  • Wählen Sie eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro.
    So können Sie sichergehen, dass der Schutz auch zur Deckung von hohen Sachschäden sowie Personenschäden reicht.
  • Versichern Sie Internetschäden mit.
    Diese sichern Sie ab, wenn durch Ihr Zutun im Internet Dritte geschädigt werden – etwa durch einen Virus.
  • Zahlen Sie Ihre Prämie jährlich.
  • Versicherungsgesellschaften sehen oftmals Aufschläge vor, wenn die Prämie jeden Monat oder in jedem Quartal gezahlt wird. Dadurch wird der Versicherungsbeitrag insgesamt teurer.
  • Schließen Sie die Versicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab.
    Dadurch haben Sie die Möglichkeit, relativ schnell zu einem Vertrag mit besseren Konditionen zu wechseln.

Haben Sie sich nun für einen geeigneten Anbieter entschieden, können Sie über den Button „Online abschließen“ problemlos einen Antrag bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft in Auftrag geben:

  1. Überprüfen Sie noch einmal Ihren gewählten Versicherungsschutz ob seiner Richtigkeit.
  2. Geben Sie anschließend den gewünschten Versicherungsbeginn sowie alle relevanten Daten zu Ihrer Persönlichkeit an. Möchten Sie auch Ihren Lebenspartner versichern, müssen Sie dessen Namen und Geburtsdatum ebenfalls angeben.
  3. Geben Sie nun Ihre Zahlungsbedingungen an. Auch sollten Sie hier noch einmal Ihre Angaben hinsichtlich der Vorversicherung und der Antragsdaten überprüfen.
  4. Sie erreichen abschließend den Bereich „Bestätigung“. Speichern Sie sich hier unbedingt alle angegebenen Dokumente ab und lesen Sie diese am besten vor Vertragsabschluss.
  5. Zudem haben Sie hier die Möglichkeit, alle angegebenen Daten zu speichern, um sie für spätere Anträge zu verwenden.
  6. Haben Sie alle Angaben überprüft und sind Sie zufrieden, dann klicken Sie auf „Versicherungsschutz beantragen – hier klicken“.

Gültiger Versicherungsschutz

Bedenken Sie, dass Sie bei dieser Vorgehensweise den Versicherungsschutz verbindlich und ohne Unterschrift beantragen. Sie können den Antrag alternativ auch ausdrucken, unterschreiben und per Fax an die Versicherungsgesellschaft schicken.

Nach Prüfung und Identifikation Ihrer Person erhalten Sie alle nötigen Vertragsunterlagen via E-Mail oder per Post – der Versicherungsschutz besteht schließlich ab dem von Ihnen gewählten Zeitpunkt.

Wollen Sie Ihr Kind vor den finanziellen Folgen von Unfällen schützen, hilft Ihnen hierbei die Kinderunfallversicherung.

Sollten Sie sich auch für die optimale finanzielle Vorsorge Ihrer Kinder interessieren, empfehlen wir Ihnen sich in unserem Ratgeber zur Geldanlage für Kinder zu informieren.

Fragen und Antworten

Was bedeutet Ausfalldeckung bei der Haftpflicht für Kinder und ist diese sinnvoll?

Es kann stets passieren, dass Sie durch Dritte geschädigt werden – beispielsweise, wenn Sie als Fußgänger mit einem Radfahrer zusammenstoßen. Nun ist es durchaus möglich, dass der Dritte den verursachten Schaden nicht begleichen kann. Hier kommt die Ausfalldeckung zum Einsatz: Ist diese in Ihrer Versicherung eingeschlossen, kommt Ihre Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.

So bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen. Besonders sinnvoll ist dies natürlich bei einer Privathaftpflichtversicherung für das Kind, da durch Unwissenheit des Kinds oder beim Spielen schnell einmal ein kleiner Unfall entstehen kann.

Welche Vergünstigungen sind möglich?

Ob Vergünstigungen möglich sind, hängt in der Regel vom jeweiligen Anbieter ab. So bieten zahlreiche Versicherungsgesellschaften Rabatte für bestimmte Altersgruppen an – meist handelt es sich hierbei um Senioren ab etwa 60 – 65 Jahre. Auch verbeamtete Versicherungsnehmer können oftmals von günstigeren Beiträgen profitieren.

Geben Sie bei Abschluss eine Selbstbeteiligung an, können Sie damit ebenfalls den Versicherungsbeitrag reduzieren. Schadensfreie Vorversicherungen führen zusätzlich zu Vergünstigen. Um herauszufinden, inwiefern Sie Ihren Versicherungsbeitrag senken können, sollten Sie sich vorab informieren und verschiedene Anbieter vergleichen.

Sind Kinder auch noch mitversichert, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen sondern auswärts studieren?

Kinder sind auch mitversichert, wenn sie aus dem Haus ihrer Eltern ausziehen und an einem anderen Ort studieren oder eine Ausbildung absolvieren. Dabei gilt jedoch, dass die Volljährigen nur dann mitversichert sind, wenn sie noch nicht erwerbstätig, im Referendariat oder verheiratet sind. Auch erlischt der Versicherungsschutz, wenn sie ein zweites Studium beginnen oder eine Ausbildung nach dem Studium antreten. Sobald diese Situationen eintreten, muss das Kind sich selbst versichern.

Was bedeutet Deliktunfähigkeit?

Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig. Das bedeutet, dass sie nicht schuldfähig sind – sie können die Konsequenzen ihres Handelns meist nicht nachvollziehen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, muss der Geschädigte den Schaden selbst bezahlen.

Wann haften Eltern für ihre Kinder?

In der Regel haften Eltern nur dann für ihre Kinder, wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihren Nachwuchs unzureichend beaufsichtigen, während er in Ihrer Nähe spielt.

Wann zahlt die Haftpflicht nicht für Schäden, die durch Kinder verursacht wurden?

Die Versicherung zahlt im Regelfall nicht, wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind – möchten diese dennoch für den Schaden aufkommen, müssen sie diesen aus eigener Tasche zahlen. Auch kommt die Haftpflicht nicht für den Schaden auf, wenn der Nachwuchs diesen vorsätzlich verursacht hat.

Was geschieht, wenn Kinder unter sieben Jahren Schäden verursachen?

Kinder unter sieben Jahren sind durch das Gesetz deliktunfähig. Solange die Eltern im Schadensfall ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, müssen sie bzw. die Versicherung auch nicht für den Schaden aufkommen. Sind die Eltern ihrer Aufsichtspflicht allerdings nicht nachgekommen, haften sie für den Schaden – haben sie diesen versichern lassen, zahlt die Versicherung.

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