Rechtsschutz kündigen

Rechtsschutz kündigen

Recht haben ist eine Sache
Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen.
Es gibt aber auch einige Ausnahmen wo die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten.

Rechtsschutzversicherung kündigen

Wichtig für die Kündigung der Rechtsschutzversicherung

  • Vor Kündigung neue Police sichern
    Bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung kündigen, sollten Sie bei einem neuen Anbieter bereits eine neue Rechtsschutzpolice zugesichert bekommen haben. Ansonsten riskieren Sie eine Phase ohne Versicherungsschutz.
  • Tarifvergleich zeigt Sparmöglichkeiten
    Prüfen Sie, ob sich die Kündigung eines Altvertrags lohnen kann: Oft gibt es günstigere Tarife, die gleiche oder ähnliche Leistungen bieten.
  • Kündigungsoptionen prüfen
    Neben der Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung sollten Sie auch prüfen, ob eine außerordentliche Kündigung bei Ihnen möglich ist. Grund hierfür kann beispielsweise eine Beitragserhöhung sein.

Wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen möchten, um zum Beispiel zu einem Anbieter mit besseren Konditionen zu wechseln, gilt es einiges zu beachten. Neben der Einhaltung von Kündigungsfristen und den Formalitäten in Bezug auf wirksame Kündigungsgründe, Kündigungstermine und Kündigungsschreiben, sollten Sie auch auf einen lückenlosen Versicherungsschutz achten.

Hier erfahren Sie, wie die Kündigung einer Rechtsschutzversicherung abläuft, was Sie tun, wenn Ihre Versicherung Ihnen die Rechtsschutzpolice kündigt, und wie Sie den Versicherungswechsel optimal planen und vorbereiten.

Kündigung der Rechtsschutzversicherung

Eine Kündigung der Rechtsschutzversicherung kann immer dann sinnvoll sein, wenn ein Angebot eines anderen Versicherers Ihnen mehr Vorteile bietet. Diese Vorteile können sich sowohl aufgrund von niedrigeren Beiträgen als auch durch einen besseren Versicherungsschutz ergeben. Durch einen regelmäßigen Rechtsschutzversicherungs-Vergleich behalten Sie den Überblick über Kosten und Leistungen der unterschiedlichen Anbieter.

Kündigen kann sinnvoll sein, wenn Sie... Kündigen sollten Sie noch nicht, wenn Sie...
  • ...günstigere Tarife mit gleicher Leistung finden.
  • ...einen anderen Leistungsumfang benötigen.
  • ...verschiedene Rechtsschutzpolicen anderer Anbieter bei einem einzigen zusammenführen möchten.
  • ...noch keine neue Versicherung haben.
  • ...keinen neuen Tarif finden, der Ihr benötigtes Leistungsspektrum so gut abdeckt wie der bisherige Tarif.

Bei Kündigung an neuen Versicherungsschutz denken

Bevor Sie eine laufende Rechtsschutzversicherung kündigen, sollten Sie unbedingt Ihre neue Versicherung zugesichert bekommen haben. Das bedeutet, dass Sie im besten Fall nur noch den neuen Versicherungsvertrag unterschreiben müssen. Wer kündigt, bevor die neue Versicherung gesichert ist, läuft Gefahr, zeitweilig ohne Versicherungsschutz dazustehen. Bei einem Wechsel sollte zudem bedacht werden, dass ein neuer Versicherer Sie auch als Kunden ablehnen kann oder bestimmte Leistungen eventuell erst nach einer Wartezeit anbietet (siehe Rechtsschutz ohne Wartezeit).

Ordentliche Kündigung

  • Möglich: Immer.
  • Kündigungsfrist: Je nach Vertrag, in der Regel drei Monate.
  • Zu beachten: Kündigung muss rechtzeitig beim Versicherer eingegangen sein.

Eine ordentliche Kündigung zeichnet sich dadurch aus, dass Sie die vertraglich vereinbarte Laufzeit einhalten und zu deren Ablauf unter Einhaltung der Kündigungsfrist das Vertragsverhältnis beenden. Bei der Rechtsschutzversicherung beträgt die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate. Das bedeutet, dass Ihr Kündigungsschreiben mindestens drei Monate vor dem Kündigungstermin bei Ihrer Versicherung eingegangen sein muss. Welches der nächstmögliche Kündigungstermin ist und ob Ihr Anbieter eine abweichende Kündigungsfrist vorschreibt, können Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen.

In den meisten Fällen werden Rechtsschutzversicherungen mit Laufzeiten über ein, zwei oder drei Jahre abgeschlossen. Nach dem Ende der Laufzeit verlängern sich die Verträge in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr.

Dies gilt auch bei ursprünglich mehrjährigen Vertragslaufzeiten: Der Kündigungstermin liegt je nach Vertragslaufzeit am Ende des ersten, zweiten oder dritten Vertragsjahres. Ein Vertragsjahr beginnt üblicherweise mit dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung. Haben Sie diese zum Beispiel zum 1. Juli für ein Jahr abgeschlossen, können Sie zum 30. Juni des Folgejahres kündigen. Unter Berücksichtigung der dreimonatigen Kündigungsfrist muss Ihr Kündigungsschreiben dann bis zum 31. März bei Ihrer Versicherung eingegangen sein.

Kündigungstermin kann sich am Kalenderjahr orientieren

Bei manchen Anbietern entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr und der Kündigungstermin ist unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. In diesen Fällen ist dann der 30. September der Stichtag für die Kündigung zum 31. Dezember. Um sicherzugehen, sollten Sie rechtzeitig, bevor Sie Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen möchten, Ihren Vertrag auf Termine und Fristen prüfen.

Verträge über mehr als drei Jahre können früher gekündigt werden

Einige Rechtsschutzversicherungen bieten auch Verträge mit bis zu fünfjähriger Laufzeit an. Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können laut dem seit Januar 2008 geltenden Versicherungsvertragsgesetz bereits erstmalig nach Ablauf des dritten Vertragsjahres gekündigt werden. Bleibt die Kündigung aus, bleibt der Vertrag bestehen und kann fortan jährlich zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Außerordentliche Kündigung

  • Möglich: Sobald ein Ereignis zu einem Sonderkündigungsrecht führt (siehe Tabelle unten).
  • Kündigungsfrist: Je nach Vertrag, in der Regel innerhalb eines Monats nach Sonderfall fristlos mit sofortiger Wirkung.
  • Zu beachten: Sonderkündigungsrecht, das zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, muss erfüllt sein.

Wie bei den meisten Verträgen können Sie auch Ihre Rechtsschutzversicherung unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und Termine kündigen. In solchen Fällen wird von einer außerordentlichen oder Sonderkündigung gesprochen.

Damit eine außerordentliche Kündigung wirksam durchgeführt werden kann, benötigen Sie ein Sonderkündigungsrecht, welches sich aus besonderen Ereignissen ergeben kann. In der Regel können Sie dann innerhalb eines Monats entweder fristlos mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigen. Ihr Sonderkündigungsrecht gilt, sobald Sie zum Beispiel eine Rechnung oder ein Schreiben Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten, in welchem Sie über eine Beitragserhöhung oder die Annahme oder Ablehnung eines Versicherungsfalls informiert werden.

Die möglichen Ereignisse, aus welchen sich ein Sonderkündigungsrecht für eine außerordentliche Kündigung ergeben kann, finden Sie in der folgenden Übersicht:

Beitragserhöhung Immer dann, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung eine Beitragserhöhung durchführt, ohne die Leistungen der Police entsprechend auszuweiten, dürfen Sie außerordentlich kündigen. Ihr Kündigungsschreiben muss dafür innerhalb eines Monats bei der Versicherung eingegangen sein. Die Frist beginnt, sobald Sie per Rechnung oder Schreiben über die Beitragserhöhung informiert wurden. Der früheste Termin für die außerordentliche Kündigung darf jedoch nicht vor dem Datum des Inkrafttretens der Beitragserhöhung liegen.
Risikowegfall Fällt das durch die Versicherung versicherte Risiko weg, dürfen Sie Ihre Rechtsschutzpolice ebenfalls außerhalb der normalen Fristen und Termine kündigen. Der Fall des Risikowegfalls kann zu Beispiel dann vorliegen, wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden und dadurch Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht mehr benötigen. Informieren Sie Ihren Versicherer über den Risikowegfall, so wird der Versicherungsvertrag beendet.
Veränderte Gefahrenumstände Passt Ihre Rechtsschutzversicherung die Versicherungsbeiträge an neue Gefahrenumstände an, weil zum Beispiel das Risiko, in einen Rechtsstreit zu geraten deutlich angestiegen ist, geht daraus nicht immer ein Sonderkündigungsrecht hervor. Sobald die Beitragserhöhung jedoch mehr als 10 Prozent beträgt, können Sie innerhalb eines Monats, nachdem Sie in Kenntnis gesetzt worden sind, außerordentlich kündigen.
Zwei Rechtsschutzfälle in einem Jahr Kommt es in einem Jahr gleich zu mehreren Rechtsschutzfällen, dürfen Sie bereits nach der Regulierung des zweiten Falls in einem Jahr außerordentlich kündigen. Nach zwei oder mehr Rechtsschutzfällen in einem Jahr dürfen Sie innerhalb von einem Monat nach dem letzten Fall kündigen. Die Kündigung kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen.
Ablehnung trotz Leistungspflicht Lehnt Ihre Rechtsschutzversicherung eine Leistung ab, obwohl dafür eine vertraglich vereinbarte Leistungspflicht bestand, haben Sie ebenfalls das Recht, außerordentlich zu kündigen. Wiederum gilt eine Frist von einem Monat, während der Sie mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen dürfen.

Außerordentliche Kündidung kann schwebend bestehen bleiben

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Sie sich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung noch nicht abschließend geeinigt haben, ob die Ablehnung der Kostenzusage für einen Versicherungsfall berechtigt war. In solchen Situationen bleibt die außerordentliche Kündigung wegen Ablehnung trotz Leistungspflicht schwebend bestehen, bis der Fall geklärt ist.

Zukünftiger Kündigungstermin kann Sinn machen

Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, dürfen Sie in der Regel immer mit sofortiger Wirkung kündigen. Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass Sie nach der Kündigung keinen Versicherungsschutz mehr genießen. Aus diesem Grund kann es vorteilhaft sein, wenn Sie anstatt mit sofortiger Wirkung einen für Sie passenden Termin in der Zukunft auswählen. Sie können in Ihrer Kündigung bestimmen, ob diese sofort, oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll. Der späteste Zeitpunkt ist das Ende des laufenden Versicherungsjahres, in welchem Sie kündigen.

So kündigen Sie richtig

Wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen möchten, müssen Sie dies Ihrer Versicherung per Kündigungsschreiben mitteilen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann per Post oder Fax versandt werden. Die Anschrift Ihrer Versicherung können Sie dem Vertrag oder auch dem regelmäßigen Schriftverkehr Ihres Versicherers entnehmen.

Eine vollständige Kündigung sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • Ihren Name
  • Ihre Versicherungsnummer
  • Ihre vollständige Adresse
  • Den Kündigungstermin oder die Angabe: „Kündigung mit sofortiger Wirkung“
  • Bei außerordentlicher Kündigung: Der Grund, aus welchem sich das Sonderkündigungsrecht ergibt

Kündigung als Einschreiben verschicken

Wenn Sie Ihr Kündigungsschreiben per Post versenden, empfiehlt es sich, die Versandart „Einschreiben mit Rückschein“ zu wählen. Dadurch erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, sobald Ihre Sendung zugestellt wurde. Dies kann Ihnen im Falle eines Streits über die Einhaltung der Kündigungsfrist mit der Versicherung sehr helfen.

Bevor Sie Ihre alte Rechtsschutzversicherung kündigen, sollten Sie jedoch bereits einen neuen Versicherer ausfindig gemacht habe, welcher Sie versichern würde und attraktive Konditionen bietet. Wer kündigt, ohne ein neues konkretes Versicherungsangebot vorliegen zu haben, läuft Gefahr, zeitweilig ohne Versicherungsschutz zu sein. Die folgende Auflistung kann Ihnen als Orientierung für Ihren Versicherungswechsel dienen:

Was tun, wenn Ihnen der Versicherer kündigt?

Nicht nur Sie als Kunde, sondern auch Ihr Versicherer kann eine bestehende Police kündigen. Auch den Versicherungen stehen dazu die ordentliche und außerordentliche Kündigung zur Verfügung. Für die Versicherer gelten dabei in der Regel ganz ähnliche Fristen und Termine wie für Verbraucher.

Eine ordentliche Kündigung kann entsprechend immer zum Ende des Vertragsjahres erfolgen, sobald der Versicherungsvertrag die vereinbarte Mindestlaufzeit erreicht hat. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Das bedeutet, dass Sie drei Monate vor dem eigentlichen Kündigungstermin erfahren, dass Ihr Versicherungsschutz auslaufen wird und so noch genug Zeit haben, eine neue Police zu finden. Kündigt der Versicherer nach einem Versicherungsfall außerordentlich, bleibt Ihnen nur ein Monat für den Wechsel.

Erschwerend kommt jedoch in beiden Fällen hinzu, dass ein potenzieller neuer Anbieter es ablehnen kann, Sie zu versichern.

Warum sollte Ihnen der Versicherer kündigen?

In der Regel kündigen Versicherer ihren Kunden nur aus wirtschaftlichen Gründen. Werden besonders häufig Leistungen in Anspruch genommen, können einzelne Kunden ihrer Rechtsschutzversicherung zu teuer werden. Gewöhnlich prüfen die Versicherer Ihre Kunden ein Mal pro Jahr auf Wirtschaftlichkeit und kündigen im Fall der Fälle ordentlich zum Ende des Versicherungsjahres.

So sollten Sie sich verhalten

Nach einer solchen Kündigung durch den Versicherer kann es schwer werden, einen neuen Anbieter zu finden, denn der Umstand, dass der Versicherer von sich aus gekündigt hat, spricht für eine hohe Zahl an Versicherungsfällen.

Aus diesem Grund sollten Sie eine Kündigung durch den Versicherer verhindern. Dies können Sie durch zwei Maßnahmen erreichen:

  • Kündigungsumkehr: Liegt Ihnen die Kündigung Ihrer Rechtsschutzversicherung vor, können Sie Ihren Anbieter kontaktieren und nach einer Kündigungsumkehr fragen. Dabei lässt der Versicherer Sie die Kündigung aussprechen, sodass Sie bei einem neuen Anbieter als nicht vorbelasteter Kunde auftreten können.
  • Vertragssanierung: Die zweite Möglichkeit besteht darin, Ihren Versicherungsvertrag so abzuändern, dass Ihre Rechtsschutzversicherung Sie wieder versichert. Nehmen Sie auch dazu Kontakt zu Ihrem Anbieter auf und besprechen Sie die Details einer Vertragsanpassung. In der Regel kann zum Beispiel eine Selbstbeteiligung eingeräumt werden, um Sie wieder versicherbar zu machen.

Probleme mit der Kündigung?

Nachdem Sie Ihr Kündigungsschreiben verschickt haben, kann in der Regel nicht mehr viel passieren. Die Rechtsschutzversicherung kann Ihre Kündigung eigentlich nur ablehnen, wenn Sie außerhalb einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungsfrist oder zu einem unwirksamen Termin kündigen wollten.

Ob Sie bei Ihrer Kündigung einen Fehler gemacht haben, können Sie dem Antwortschreiben Ihrer Versicherung entnehmen. Wenn Sie es noch bis zum Fristablauf schaffen, können Sie in diesem Fall noch schnell eine korrigierte Kündigung versenden. Sind alle Fristen verstrichen, müssen Sie bis zum Ende des folgenden Versicherungsjahres warten oder bei Gelegenheit außerordentlich kündigen.

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