Studenten Haftpflicht Versicherung

Wer anderen Schaden zufügt
Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.

Haftpflichtversicherung für Studenten

Wichtiges zur Haftpflichtversicherung für Studenten

  • Mitversicherung über die Eltern
    Unter bestimmten Voraussetzungen fallen Studenten in die Familienversicherung Ihrer Eltern und benötigen keine eigene Police. Prüfen Sie daher die Notwendigkeit einer eigenen Versicherung.
  • Schlüsselschäden mitversichern
    Wer in einem Wohnheim oder Mehrfamilienhaus mit zentraler Schlüsselanlage wohnt, sollte sich unbedingt gegen Schlüsselschäden absichern. Diese können ansonsten teuer werden.
  • Versicherungsschutz im Ausland
    Möchten Sie ein Semester im Ausland verbringen, sollten Sie sich bei Ihrem Versicherer über die geltenden Bedingungen informieren.

Neben Lernen, Feiern und Freiheit bestimmt vor allem ein knappes Budget das Leben eines jeden Studenten. Da muss jede Ausgabe gut überlegt sein und an allen Ecken gespart werden. Dennoch sollte aus diesen Gründen nicht auf eine Haftpflichtversicherung verzichtet werden – denn im Schadensfall bedeutet das eine große finanzielle Belastung, die für Studenten kaum zu stemmen ist.

So finden Sie die passende Haftpflichtversicherung für Studenten

Bereits ein kleines Missgeschick kann dafür sorgen, dass Sie den entstandenen Schaden vielleicht über Jahre zurückzahlen müssen. Haben Sie beispielsweise unabsichtlich eine Tasse Kaffee über den neuen Laptop Ihres Kommilitonen verschüttet, kann schnell ein Schaden in Höhe von mehreren hundert Euro entstehen. Noch höher ist dagegen die Schadenssumme bei einem Personenschaden: Hier kann die Schadenssumme schnell in die Millionen gehen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Studenten ausreichend haftpflichtversichert sind.

In der Regel sind folgende Schäden durch die Haftpflicht abgesichert:

Personenschäden Dazu zählen alle Schäden, bei denen durch Ihr Verschulden Personen verletzt werden, wie etwa im Straßenverkehr. Das betrifft allerdings keine Schäden, die von Autofahrern verursacht werden – hier greift die Kfz-Haftpflicht.
Sachschäden Darunter fallen alle Beschädigungen an Gegenständen, die durch Ihr Verschulden verursacht wurden. So etwa bei dem verschütteten Kaffee über dem Laptop. Gemietete oder geliehene Gegenstände sind davon ausgenommen.
Vermögensschäden Zu den Vermögensschäden zählen beispielweise Ersatzansprüche bei entgangenen Gewinnen.

Leistungsausschlüsse bei der Haftpflichtversicherung

Folgende Schäden werden nicht abgedeckt:

  • Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen Gegenständen.
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
  • Schäden an Angehörigen, die mit Ihnen versichert sind und/oder zusammenleben.
  • Schäden bei Freundschaftsdiensten oder Gefälligkeitsarbeiten.
  • Schäden, die Sie selbst erleiden.
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht wurden.
  • Geldstrafen und Bußgelder.
  • Von anderen zugefügte körperliche oder materielle Schäden.

Optionale Leistungen

Neben den bereits genannten Schäden können zusätzlich weitere Schäden auf Wunsch abgedeckt werden. Dies geht allerdings mit einem Mehrbeitrag einher:

  • Ausfalldeckung: Schäden, die Sie durch andere erleiden, können mit dieser Option abgedeckt werden. So übernimmt die Versicherung im Schadensfall, wenn die Gegenseite die Kosten nicht tragen kann. Sie springt allerdings erst ab einem höheren Betrag und nach der Erwirkung eines gerichtlichen Titels ein.
  • Deckung für deliktunfähige Kinder: Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres haften Kinder nicht für ihre Schäden, im Straßenverkehr liegt die Haftungsgrenze bei 10 Jahren. Eltern haften nur dann, wenn Sie nachweislich die Aufsichtspflicht verletzt haben, bei nicht vorsätzlichen Schäden übernimmt die Haftpflichtversicherung. Erfahren Sie hier mehr über die Haftpflichtversicherung für Kinder.
  • Ehrenamt: Da dies keine private Tätigkeit ist, sind Schäden nur dann versichert, wenn diese ausdrücklich in der Police eingeschlossen sind.
  • Schlüsselschäden: Haben Sie für Ihren Studentenjob einen Schlüssel von Ihrem Arbeitgeber bekommen und verlieren Sie diesen, haftet die Versicherung nur bei ausdrücklichem Einschluss dieser Leistung.
  • Gefälligkeitsschäden: Helfen Sie einem Freund beim Umzug und geht etwas zu Bruch, besteht gegenüber dem Schädiger kein Haftungsanspruch. Dies kann allerdings bis zu einer gewissen Schadensgrenze eingeschlossen werden.

Bei zentraler Schließanlage Schlüsselschäden absichern

Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus oder einem studentischen Wohnheim mit zentraler Schließanlage, sollten Sie sich unbedingt gegen Schlüsselschäden absichern. Der Austausch einer solchen Schlüsselanlange bei Verlust eines Schlüssels kann mehrere tausend Euro kosten.

Besonderheiten

Im Grunde genommen umfasst eine Haftpflichtversicherung für Studenten dieselben Leistungen und Ausschlüsse wie eine gewöhnliche Haftpflichtpolice. Oft bieten Versicherer vergünstigte Tarife für Studenten an. Hier sollte allerdings darauf geachtet werden, dass sich der Versicherungsbeitrag nach Abschluss des Studiums nicht deutlich erhöht.

Die wohl wichtigste Besonderheit ist allerdings, dass Studenten unter gewissen Voraussetzungen bei den Eltern mitversichert werden können.

Mitversicherung bei den Eltern

Grundsätzlich sind Studenten bei den Eltern mitversichert, wenn diese eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, um sich selbst und Familienangehörigen gegen Schäden abzusichern. Allerdings gilt dieser Versicherungsschutz für Studenten nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Bei dem Studium handelt es sich um ein Erststudium, das direkt nach der Schule begonnen wurde
  • Während der Wartezeit für ein Studium
  • Während der Arbeitslosigkeit nach dem Studium (maximal für ein Jahr)

Nicht mitversichert ist der Student, wenn er eine bestimmte Altersgrenze überschritten hat, die bei den meisten Versicherern zwischen dem 25. und 30. Lebensjahr liegt. Des Weiteren spielt die Wohnsituation eine entscheidende Rolle. Wer weiterhin familienversichert sein möchte, muss formal noch dem Haushalt seiner Eltern angehören.

Ziehen Sie für das Studium von Zuhause aus und verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz an den Studienort, muss in der Regel eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Informieren Sie sich im Zweifelsfall beim Versicherer. Sind Sie verheiratet, fallen Sie auch nicht mehr in den Schutz der Familienversicherung.

Mitversicherung entfällt oft bei Berufstätigkeit vor Studium

Waren Sie vor Ihrem Studium bereits berufstätig, sind Sie üblicherweise nicht mehr über die Eltern mitversichert und müssen eine eigene Versicherung abschließen. Davon ausgenommen sind allerdings ein Freiwilliges Soziales Jahr sowie der Bundesfreiwilligendienst.

Kosten

Keine Panik, eine Haftpflichtversicherung passt auch in ein Studentenbudget. Die Beiträge für eine Haftpflichtversicherung sind ohnehin sehr gering und die meisten Versicherer haben zudem günstigere Tarife speziell für Studenten im Angebot. So können Sie sich im Schnitt schon für 2 bis 3 Euro pro Monat versichern. Wählen Sie allerdings nicht den allergünstigsten Tarif, da hier oft ein Eigenanteil zu zahlen oder die Deckungssumme gering gehalten ist.

Wie sinnvoll ist eine Haftpflichtversicherung für Studenten?

Eine Haftpflichtversicherung lohnt sich für jeden! Insbesondere für Studenten, die in der Regel über ein sehr geringes Einkommen verfügen, kann ein Schaden zur einer enormen finanziellen Belastung werden. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, für einen entstandenen Schaden aufzukommen – je nach Art des Schadens kann das zum finanziellen Ruin führen.

Schritt für Schritt zur Ihrer Haftpflichtversicherung als Student

Bevor Sie nach einem passenden Tarif suchen, sollten Sie sich überlegen, welche Zusatzleistungen Sie benötigen und die genaue Deckungssumme festlegen. Setzen Sie diese nicht zu niedrig an, da Sie sonst im Ernstfall zuzahlen müssen. Wohnen Sie mit Ihrem Partner zusammen, kann es außerdem sinnvoll sein, einen Partnertarif abzuschließen.

Nutzen Sie für einen übersichtlichen Vergleich den Rechner von FinanceScout24 und gehen Sie dabei nach folgenden Schritten vor:

  1. Geben Sie an, wie alt Sie sind und welche Personen (Kinder, Partner) mitversichert werden sollen.
  2. Im folgenden Formular können Sie angeben, ob Sie einen Hund mitversichern möchten, eine Ausfalldeckung wünschen, im öffentlichen Dienst arbeiten oder zuvor bereits versichert waren.
  3. Nach einem Klick auf „Jetzt Tarife vergleichen“ gelangen Sie zu einer Übersicht, die Ihnen einen Vergleich der verschiedenen Anbieter ermöglicht.
  4. Die Anbieter können Sie hinsichtlich der Selbstbeteiligung, der Zahlweise, der Deckungssumme sowie der Laufzeit filtern.
  5. Klicken Sie auf „Leistungsumfang“, können Sie sehen, welche Leistungen in der Versicherung enthalten sind.
  6. Nun können Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschließen oder zunächst ein Angebot einfordern.

Entscheiden Sie sich für den Onlineabschluss, kommen Sie direkt zum Antragsformular. Hier müssen persönliche Daten, Zahlungsdaten und Angaben zur Vorversicherung eingegeben werden. Anschließend werden Ihnen die Dokumente zum Download bereitgestellt. Sie müssen für den Vertragsabschluss keine Unterschrift abgeben. In der Regel wird der Versicherer nach Prüfung Ihrer Unterlagen ein Postident-Verfahren durchführen, um Ihre Identität zu bestätigen. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

Wechsel und Kündigung der PHV

Möchten Sie von Ihrem bisherigen Anbieter zu einer neuen Versicherung wechseln, muss der bestehende Versicherungsvertrag zunächst gekündigt werden. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist, die in der Regel drei Monate beträgt. Sie können also drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres Ihre Haftpflichtversicherung kündigen. Geht die Kündigung nicht rechtzeitig ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

Außerordentliches Kündigungsrecht besteht nach einem Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung. Hier gilt eine Frist von einem Monat. Mithilfe unseres praktischen Rechners finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Tarif für Ihre Bedürfnisse. Achten Sie beim Vergleich darauf, dass alle für Sie wichtigen Leistungen eingeschlossen sind.

Vorgehen im Schadensfall

Haben Sie einen Schaden verursacht, sollten Sie wie folgt vorgehen, damit die Versicherung die Schadensersatzleistung anerkennt:

  1. Schaden dokumentieren: Es ist ratsam, den Schaden bei Gegenständen fotografisch zu dokumentieren. Zudem sollten defekte Gegenstände erst dann entsorgt werden, wenn die Schadensabwicklung abgeschlossen ist, da sie eventuell einem Gutachter vorgelegt werden müssen. Alle am Schaden beteiligten Personen sollten ihre Adressen austauschen.
  2. Handeln Sie nicht voreilig: Machen Sie keine Schuldzugeständnisse und leisten Sie keine Schadensersatzzahlung, ohne zuvor mit der Versicherung gesprochen zu haben. Diese prüft, ob Sie schadenersatzpflichtig sind und wehrt zudem unberechtigte Ansprüche ab.
  3. Schaden der Versicherung melden: Am besten sofort, aber unbedingt innerhalb einer Woche sollte der Schaden der Versicherung mitgeteilt werden – am besten telefonisch.
  4. Wahrheitsgemäße Schilderung: Das Schadenmeldungsformular der Versicherung sollten Sie in jedem Fall wahrheitsgemäß ausfüllen. Haben Sie Fotos gemacht, können Sie diese beilegen.
  5. Forderungen an die Versicherung weiterleiten: Erhalten Sie aufgrund des Schadens Forderungen, Mahnungen oder gar Klagen, sollten Sie diese sofort an den Versicherer weiterleiten, da dieser alles Weitere für Sie übernimmt.

Fragen und Antworten

Was ist eine Haftpflichtversicherung für Studenten? Wie funktioniert sie?

Die Haftpflichtversicherung für Studenten springt wie jede andere Haftpflichtversicherung im Schadensfall ein. Unter bestimmten Bedingungen sind Studenten bei den Eltern mitversichert. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, benötigt der Student einen eigenen Versicherungsvertrag.

Gilt die Haftpflicht für Studenten auch im Ausland?

Möchten Sie während Ihres Studium für längere Zeit ins Ausland, sollten Sie Ihre bestehende Versicherung prüfen. Oft gilt die Absicherung nur bis zu einem bestimmten Zeitraum oder nur nach der im jeweiligen Land geltenden Versicherungssumme. Zudem wird manchmal nach EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland unterschieden. Vor dem Antritt eines Auslandssemester sollten Sie sich also unbedingt mit Ihrem Versicherungsanbieter in Verbindung setzen.

Sind in der Haftpflicht auch Mietsachschäden abgesichert?

Beschädigen Sie in Ihrer gemieteten Wohnung fest eingebautes Inventar, müssen Sie für den Schaden aufkommen. In der Regel springt hier die Haftpflichtversicherung ein, da es sich dabei um die Forderung Dritter handelt.

Sind Personenschäden mitversichert?

Personenschäden sind grundsätzlich in der Haftpflicht mitversichert. Hier sollte eine hohe Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro gewählt werden.

Tritt die Haftpflicht auch ein, wenn meine eigenen Sachen beschädigt werden?

Nein, die Haftpflicht springt nur bei Forderungen Dritter ein.

In welchen Fällen leistet die Haftpflichtversicherung für Studenten?

Sie leistet in der Regel für Personen, Sach- und Vermögensschäden sowie weitere gewählte Zusatzleistungen in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme.

Auf welche Deckungssumme und welche Selbstbeteiligung sollte ich achten?

Für Personen- und Sachschäden wird eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen, besser aber 5 bis 10 Millionen Euro empfohlen. Je höher die gewählte Deckungssumme, desto höher der Beitrag. Dennoch sollte nicht aus Kostengründen eine zu niedrige Deckungssumme gewählt werden. Eine Selbstbeteiligung senkt zwar in der Regel den Beitrag, ist aber nicht empfehlenswert, da alle Schäden unter dem gewählten Betrag selbst übernommen werden müssen.

Was ist mit Gefälligkeitsschäden?

Nur wenn diese Zusatzleistung vertraglich vereinbart wurde, springt die Versicherung bei Gefälligkeitsschäden ein.

Was ist mit der Ausfalldeckung?

Hier gilt dasselbe wie bei Gefälligkeitsschäden. Allerdings ist eine solche Zusatzleistung empfehlenswert, da die eigene Haftpflichtversicherung einspringt, wenn die Versicherung der Gegenseite eine Schadensersatzforderung verweigert oder die Gegenseite den Schaden finanziell nicht tragen kann.

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