Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Vorsorgen mit dem Beamtenspezialisten: Unsere Dienstunfähigkeitsversicherung Dienstunfähigkeit ist ein oft unterschätztes Risiko. Aber wer bezahlt Ihr Einkommen weiter, wenn Sie dienstunfähig werden? Mit unserer günstigen Dienstunfähigkeitsversicherung bieten wir Ihnen als Beamten auf Lebenszeit, Probe und Widerruf einen speziellen Versicherungsschutz.

Dienstunfähigkeit – ein oft unterschätztes Risiko Die Möglichkeit einer Dienstunfähigkeit wird häufig unterschätzt. Aber der Druck in der Arbeitswelt wächst, psychische Krankheiten nehmen zu. Die Folge: Jeder 4. Beamte in Deutschland wird dienstunfähig. Dabei hat eine Dienstunfähigkeit große Auswirkungen auf den Lebensstandard des Betroffenen und seiner gesamten Familie. Sichern Sie sich rechtzeitig ab – mit unserer günstigen Dienstunfähigkeitsversicherung.

Gute Gründe für eine Dienstunfähigkeitsversicherung
Bei einer Dienstunfähigkeit können Sie vom Staat nur wenig finanzielle Unterstützung erwarten. Wir sichern Sie optimal ab – damit Ihr Lebensstandard nicht sinkt. Als Beamtenspezialist analysieren wir individuell Ihre Situation, berechnen sowohl Ihre Ansprüche bei Dienstunfähigkeit als auch Ihr späteres Ruhegehalt. So können wir Ihnen die passende Lösung empfehlen. Wir garantieren als einer von wenigen Versicherern den unverzichtbaren Schutz für Beamte.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Wichtiges zur Dienstunfähigkeitsversicherung

  • Dienstunfähigkeitsklausel beachten
    Es gibt mehrere Dienstunfähigkeitsklauseln - achten Sie deshalb beim Abschluss darauf, dass der Vertrag die für Sie passende beinhaltet.
  • Versorgungslücke aufdecken
    Um die erforderliche monatliche Versicherungsleistung zu ermitteln, sichern Sie die Differenz zwischen Versorgungsanspruch und Netto-Einkommen ab.
  • Nicht jeder ist verbeamtet
    Auch wenn Soldaten, Richter und Minister nicht als Beamte gelten, treffen auf sie die Regelungen zur Dienstunfähigkeit zu. Denn ihr Status ist dem der Beamten sehr ähnlich.

Dienstunfähigkeit bedeutet, dass ein Beamter aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustands seinen Dienst nicht mehr erfüllen kann. Er wird dann in den Ruhestand versetzt oder – sofern er Beamter auf Widerruf oder auf Probe ist – entlassen. Dienstunfähigkeit bezeichnet eine langfristige Beeinträchtigung. Sind Beamte dagegen nur für eine bestimmte Zeit krank ist, gelten sie als arbeitsunfähig.

Angestellte im öffentlichen Dienst sind keine Beamten und stehen in einem regulären Arbeitsverhältnis. Soldaten, Richter und Minister gelten nicht als Beamte, ihr Status ist dem Beamtenverhältnis aber sehr ähnlich: Für sie gelten daher auch die Regelungen zur Dienstunfähigkeit.

Dienstunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit

Häufig überschneiden sich Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit, das eine kann aber auch ohne das andere eintreten. Berufsunfähig ist laut Gesetzgeber, wer weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann. Die Berufsunfähigkeit wird von einem Arzt attestiert, die Dienstunfähigkeit dagegen vom Dienstherrn (eventuell unter Einschaltung eines Amtsarztes). Der Dienstherr kann einen Beamten entsprechend für dienstunfähig erklären, ohne dass dieser als berufsunfähig eingestuft wurde.

Als dienstunfähig gilt auch ein Beamter, der innerhalb von sechs Monaten drei Monate lang nicht arbeiten konnte und bei dem eine Besserung in den nächsten sechs Monaten nicht wahrscheinlich ist.

Die passende Dienstunfähigkeitsversicherung finden

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält und Sie als Versicherungsnehmer dadurch auch dann schützt, wenn Sie zwar dienstunfähig, aber nicht berufsunfähig sind. Bei einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie keine Rente aus der Versicherung, wenn Sie noch einer anderen Tätigkeit nachgehen können.

Ein weiterer Vorteil der Dienstunfähigkeitsversicherung ist, dass in vielen Fällen die Entscheidung Ihres Dienstherrn ausschlaggebend ist und Sie keine weiteren Nachweise wie ärztliche Gutachten bei der Versicherung einreichen müssen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die gewählte Berufsunfähigkeitsversicherung die richtige Dienstunfähigkeitsklausel (auch: Beamtenklausel) enthält.

Die verschiedenen Dienstunfähigkeitsklauseln

Echte Dienstunfähigkeitsklausel
Diese Klausel ist vor allem für Beamte auf Widerruf oder auf Probe wichtig, die bei Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt werden. Sie besagt, dass der Beamte sowohl bei Versetzung in den Ruhestand als auch bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als berufsunfähig gilt und damit die vereinbarte Rente erhält.

Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Mit dieser Klausel gilt der Beamte nur dann als berufsunfähig und erhält seine Dienstunfähigkeitsrente, wenn er in den Ruhestand versetzt wird. Also profitieren in diesem Fall nur Beamte auf Lebenszeit.

Unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Bei dieser Klausel muss eine Berufsunfähigkeit vorliegen und nachgewiesen werden, damit Beamte ihre Rente erhalten. Im Grunde besteht also kein wesentlicher Unterschied zu einer regulären Berufsunfähigkeitsversicherung. Von dieser Variante ist für Beamte abzuraten.

Besonders wichtig ist diese Versicherung für Beamte auf Widerruf oder auf Probe beziehungsweise mit weniger als fünf Dienstjahren, weil sie im Falle einer Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt werden. Aber auch für andere Beamte lohnt sie sich, um das Ruhegehalt aufzustocken. Vor allem gibt diese Versicherung die Sicherheit, später nicht in einem fachfremden Beruf eingesetzt zu werden, wenn man dienstunfähig wird.

Anfallende Kosten

Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Die Höhe der monatlichen Beiträge ist unter anderem abhängig vom Eintrittsalter, der Höhe der versicherten Rente, der Versicherungsdauer und der ausgeübten Tätigkeit.

Hierbei ist das Risiko entscheidend, das für die Berufsgruppe besteht: Ein Polizeibeamter zahlt höhere Beiträge als ein Richter. Ein 30-jähriger Lehrer, der eine Rente von 1.000 Euro erhalten möchte, muss beispielsweise mit monatlichen Beiträgen von etwa 35 Euro rechnen.

Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung

Neben der echten Dienstunfähigkeitsklausel sollten Sie auch darauf achten, dass die Versicherung auf abstrakte Verweisung verzichtet. Das bedeutet, dass nicht von Ihnen verlangt werden kann, in einem anderen Beruf zu arbeiten. Außerdem empfiehlt es sich, eine Nachversicherungsgarantie zu vereinbaren. Damit können Sie die Höhe der Rente im Nachhinein anpassen, wenn Sie zum Beispiel eine höhere Besoldungsgruppe erreichen oder eine Familie gründen.

Einige Berufsgruppen können auch ohne körperliche Beeinträchtigungen dienstunfähig werden, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, beispielsweise Feuerwehrleute oder Vollzugsbeamte. Wenn Sie zu einer solchen Gruppe gehören, sollten Sie sich bei der Auswahl Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung von einem Experten beraten lassen, damit Sie im Ernstfall auch wirklich geschützt sind.

Zusätzlich zur Dienstunfähigkeitsversicherung kann es sinnvoll sein, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, sodass Sie im Falle eines Streits mit der Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten nicht selbst tragen müssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zum Streit kommt, ist zumindest bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel aber geringer als bei reinen Berufsunfähigkeitsversicherungen, bei denen dieser Zustand eventuell von der Versicherung nicht anerkannt wird.

Zuletzt sollte die Versicherung sich automatisch in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln, wenn Sie freiwillig aus dem Beamtendienst ausscheiden, um zum Beispiel in der freien Wirtschaft zu arbeiten.

Was passiert bei Dienstunfähigkeit?

Die Dienstunfähigkeit wird in § 44 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) rechtlich geregelt, die Versorgung im Ruhestand durch Abschnitt 2 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG). In einigen Bundesländern gilt für Landes- und Kommunalbeamte ein eigenes, leicht modifiziertes Beamtenversorgungsgesetz. Für Richter gilt das Deutsche Richtergesetz (DRiG), für Soldaten das Soldatengesetz (SG).

Grundsätzlich gibt es bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit die Möglichkeit der anderweitigen Verwendung oder der Versetzung in den Ruhestand. Der Dienstherr entscheidet, ob und wann er den Beamten in den Ruhestand versetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt erhält er seinen vollen Sold. Ein Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, das andere Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung erhalten, ist damit bei Beamten nicht nötig.

Anderweitige Verwendung

Falls ein Beamter seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, aber noch anderweitig einsetzbar ist, kann der Dienstherr ihm eine andere, zumutbare Position geben. Falls dafür noch Qualifizierungsmaßnahmen nötig sind, muss der Beamte an diesen teilnehmen.

Versetzung in den Ruhestand

Wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist, wird der Beamte in den Ruhestand versetzt und erhält Leistungen von seinem Dienstherrn. Das gilt allerdings nur für Beamte auf Lebenszeit, die seit mindestens fünf Jahren im Dienst sind, oder wenn als Grund für die Dienstunfähigkeit die Folgen eines Dienstunfalls festgestellt wurden.

Fragen und Antworten

Wann sollte die Versicherung abgeschlossen werden?

Ein frühzeitiger Abschluss ist wichtig, da sich die Dienstunfähigkeitsversicherung ganz besonders für Beamte auf Widerruf und auf Probe lohnt und die Beiträge bei einem niedrigen Eintrittsalter geringer sind. Aber auch im mittleren Alter ist die Entscheidung für eine Dienstunfähigkeitsversicherung noch sinnvoll. Später kann es unter Umständen dazu kommen, dass die Versicherung den Antrag ablehnt.

Gibt es Besonderheiten bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer?

Lehrer stellen wegen des Stresses, der oft mit ihrem Beruf verbunden ist, eine große Risikogruppe für Dienstunfähigkeit dar. Verbeamtete Lehrer müssen also entweder mit hohen Zuschlägen rechnen oder einen eingeschränkten Versicherungsschutz hinnehmen, zum Beispiel ein Ende des Schutzes mit 50 oder 55 Jahren. Gerade in diesem Alter ist die Wahrscheinlichkeit aber besonders hoch, dienstunfähig zu werden. Außerdem gibt es für Lehrer keine Dienstunfähigkeitsklauseln, sodass der Schutz nur bei Berufsunfähigkeit eintritt.

Wie hoch ist das Ruhegehalt?

Das höchstmögliche Ruhegehalt beträgt knapp 72 Prozent des vorherigen Solds und wird nach einer Dienstzeit von 40 Jahren oder mehr ausbezahlt. Jedes Dienstjahr, in dem in Vollzeit gearbeitet wurde, erhöht den Anspruch um rund 1,79 Prozent, bei Teilzeit entsprechend weniger. Es gibt aber auch eine amtsunabhängige Mindestversorgung von derzeit ca. 1.400 Euro (Stand: September 2015). Falls 35 Prozent der vorherigen Dienstbezüge diesen Betrag überschreiten, wird dieser Anteil gezahlt. Voraussetzung für die Mindestversorgung ist aber ebenfalls eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren oder eine Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls. Im letzteren Fall beträgt die Mindestversorgung ca. 67 Prozent der vorigen Bezüge.

Was geschieht mit Beamten auf Widerruf oder auf Probe?

Wer noch nicht Beamter auf Lebenszeit ist und auch nicht durch einen Dienstunfall dienstunfähig geworden ist, wird aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das gilt auch für Zeitsoldaten. Berufssoldaten dagegen werden in den Ruhestand versetzt.

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