Wichtiges zur Rechtsschutzversicherung
- Selbstbeteiligung anpassen
Möchten Sie die Auswirkungen der Selbstbeteiligungshöhe auf den Beitrag prüfen, fangen Sie mit einer hohen Selbstbeteiligung im Vergleichsrechner an - und wählen Sie dann immer niedrigere Beträge. - Ausreichend hohe Deckungssumme wählen
Die Deckungssumme sollte mindestens 250.000 Euro (weltweit: mindestens 25.000 Euro) betragen. - Folge-Ereignis-Theorie kann praktisch sein
Beinhaltet die Police die Folge-Ereignis-Theorie, wird selbst dann Rechtsschutz geleistet, wenn die Streitursache vor dem Versicherungsabschluss liegt.
Viele Menschen schrecken davor zurück, ein Gerichtsverfahren anzustrengen. Denn eine Auseinandersetzung vor Gericht kann möglicherweise mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein.
Eine Rechtsschutzversicherung kann in einem solchen Fall die nötige finanzielle Absicherung bieten und es Ihnen so ermöglichen, Ihr Recht vor Gericht durchzusetzen. Die Police kommt für die meisten Ausgaben auf, die bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen.
So finden Sie den passenden Rechtsschutz
Bei der Auswahl einer geeigneten Rechtsschutzversicherung ist es sinnvoll, nicht nur nach Preis, sondern vor allem nach den Leistungen abzuwägen. So vermeiden Sie, Tarife mit eher schlechten Leistungen abzuschließen. Denn kommt es tatsächlich zum Schadensfall, ist es wichtig, dass Ihre Versicherung den Fall auch wirklich übernimmt und Sie finanziell bei der Einforderung Ihrer Rechte unterstützt.
Um Fallstricke beim Versicherungsabschluss zu umgehen, sollten Sie die Vertragsbedingungen genau studieren und vergleichen, ehe Sie sich auf einen Anbieter festlegen. Lesen Sie das Kleingedruckte ganz genau, können Sie im Ernstfall nicht von etwaigen Leistungsausschlüssen überrascht werden.
Auf diese Klauseln sollten Sie achten:
- Die Deckungssumme sollte mindestens 250.000 Euro (weltweit: mindestens 25.000 Euro) betragen.
- Die Kautionssumme sollte weltweit mindestens 100.000 Euro betragen.
- Ihr Versicherungsschutz sollte auch außerhalb Europas bestehen.
- Stichentscheid: Der Versicherer sollte die Kosten für die Stellungnahme eines unabhängigen Gutachters übernehmen, falls er der Übernahmen eines Rechtsschutzfalls ablehnt.
- Die Versicherung sollte von der Ereignis-Theorie ausgehen, der Zeitpunkt des Schadensereignisses ist dabei maßgeblich.
- Das Unternehmen sollte Mitglied im Versicherungsombudsmann e.V. sein.
- Im Familien- und Erbrecht sollte Mediation mitversichert sein.
- Kapitalanlegerklagen sollten mitversichert sein.
Passenden Tarif auswählen
Die Rechtsschutzversicherung deckt in ihren Leistungen also verschiedene Lebensbereiche ab – ebenso wichtig ist es jedoch, dass der Versicherungsschutz an die persönliche Lebenssituation angepasst werden kann. Ganz egal, ob Sie gerade eine eigene Firma gegründet haben, frisch verheiratet sind oder zum Studieren an die Uni gegangen sind – jede neue Lebenssituation ändert auch Ihre Bedürfnisse bezüglich Ihrer Versicherungen. Deshalb Rechtsschutzversicherer in der Regel verschiedene Tarife an.
Welche Tarifvarianten gibt es?
Je nach Anbieter gibt es spezielle Tarifvarianten, die gegebenenfalls mit besonderen Nachlässen in der Versicherungsprämie einhergehen, für:
- Singles: Wenn Sie unverheiratet sind, Sie keine Kinder haben und/oder kein Lebenspartner mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
- Verheiratete oder in eheähnlichen Gemeinschaften lebende Paare: Wenn Sie keine Kinder haben.
- Familien: Wenn Sie mit Kindern oder Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben; auch unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können unter bestimmten Voraussetzungen vom Familienrechtsschutz profitieren.
- Senioren: Wenn Sie ein bestimmtes vom Versicherer festgelegtes Alter erreicht haben und keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen.
- Freiberufler: Wenn Sie selbstständig ein Gewerbe betreiben.
- Firmen: Wenn Sie Unternehmer sind; der Firmenrechtsschutz kann nicht nur für einzelne Personen, sondern für den gesamten Betrieb abgeschlossen werden.
Worauf sollte ich bei der Wahl des Tarifs achten?
Achten Sie bei der Tarifwahl auch auf den Versicherungsbeginn. Meist greift eine Wartezeit von üblicherweise drei Monaten nach Vertragsschluss.
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die meist dreimonatige Frist wurde eingeführt, damit ein Versicherungsnehmer die Police nicht erst abschließt, wenn sich ein Streitfall bereits abzeichnet. Eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit gibt es in folgenden Bereichen:
- Schadenersatzrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Außerdem können Sie meist die Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit in Anspruch nehmen, wenn der Versicherungsfall unvorhersehbar eintritt – etwa im Verkehrsrecht, wenn beispielsweise ein neu gekauftes Fahrzeug unerwartet Mängel aufweist.
Stolperfallen umgehen
Verbraucherschützer weisen oft darauf hin, dass der Versicherungsschutz einiger Rechtsschutzversicherungen aufgrund diverser Ausschlüsse löchrig sein kann. So gibt es bei einigen Policen Klauseln, die besagen, dass der Versicherungsschutz nicht gewährt wird, wenn der Versicherte die Kosten eines Rechtsstreits unnötig in die Höhe treibt. Allerdings ist den Verträgen laut Informationen der Verbraucherzentrale Hamburg häufig nicht zu entnehmen, worin genau ein solches Fehlverhalten des Versicherten liegt.
Vorsichtig sollten Sie auch sein, wenn es im Versicherungsvertrag Klauseln zur Umdeckung gibt. In solchen Fällen können bei einer vorzeitigen Auflösung des Versicherungsvertrags hohe Kosten auf Sie zukommen. Zudem sollten Sie sich bewusst machen, dass über eine Rechtsschutzversicherung Anwaltskosten in der Regel nur in Höhe der gesetzlichen Vergütung abgedeckt werden. Anwälte treffen allerdings in komplizierten Fällen manchmal Vereinbarungen über eine höhere Vergütung mit Ihren Mandanten.
Beratungsrechtsschutz deckt nicht jegliche Beratung
Häufig bestehen außerdem bei Versicherten Unklarheiten über den Umfang des Beratungsrechtsschutzes. Auch wenn dieser Bestandteil Ihres Versicherungsvertrags ist, bedeutet dies nicht, dass sich für jede anwaltliche Beratung eine Kostendeckung ergibt. Bei erb- oder familienrechtlichen Angelegenheiten werden die Beratungskosten beispielsweise nur übernommen, wenn sich Ihre Rechtslage verändert hat und aufgrund dessen eine Beratung erforderlich ist.
Definition: Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher, also freiwilliger Versicherungsvertrag. Gegen eine Prämienzahlung verpflichten Sie einen Versicherer dazu, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung Ihrer Interessen in einem privatrechtlichen Streit – wie einem Nachbarschaftsstreit oder nach einem Verkehrsunfall – vor Gericht zu erbringen. Dabei handelt es sich keinesfalls nur um Gerichtsgebühren. Die Rechtsschutzversicherung leistet auch bei:
- Anwaltsgebühren
- Entschädigung von Sachverständigen und Zeugen
- Kosten der Gegenseite, falls diese zu erstatten sind
- Strafverfolgungskautionen
- Teilweise auch für Kosten für Mediation durch eine neutrale dritte Person, um den Streit ohne ein Gerichtsverfahren zu lösen
Sinn und Zweck des Rechtsschutzes
Müssen Sie vor Gericht für Ihre Rechte kämpfen, ist dies oft nicht nur eine emotionale, sondern vor allem eine erhebliche finanzielle Belastung. Laut einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2015 unterschätzen knapp 80 Prozent der Deutschen die Kosten eines Rechtsstreits. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, kann diese für die nötige Sicherheit sorgen und das Kostenrisiko minimieren: Sie übernimmt einen Großteil der Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen.
Unterkategorien im Rechtsschutz
Die große Besonderheit an einer Rechtsschutzversicherung ist, dass sich die Police auf verschiede Bereiche erstrecken kann. Dadurch wird jedem Versicherungsnehmer ermöglicht, ein individuelles Rechtsschutz-Paket abzuschließen, das exakt auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt ist. Die meisten Versicherer unterteilen ihr Rechtsschutzangebot nach Kundengruppen: Gewerbetreibende und Privatpersonen. Das Angebot für Privatpersonen gliedert sich wiederum in vier Oberkategorien:
- Privatrechtsschutz
Die Privatrechtsschutz deckt Streitfälle für Privatpersonen ab. Sie leistet, wenn Sie z.B. mit einer anderen Privatperson, einem Dienstleister oder einer Behörde im Clinch liegen. Dabei gilt der Ausschluss des so genannten Vorsatzes. Die Versicherung zahlt also nur, wenn Sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
Die Privatrechtsschutzversicherung umfasst folgende Bereiche: Ordnungswidrigkeiten, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, Steuer- und Sozialrecht, Schadensersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Beratung im Familien und Erbrecht. Zusätzlich kann ein Opfer- oder Straf-Rechtschutz abgeschlossen werden.
Sämtliche Kosten für Juristen, Gericht, Zeugen und Sachverständige werden übernommen. Auch die des Gegners, wenn Sie den Prozess verlieren. Zudem sind Familienmitglieder mitversichert, wenn sie das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, ledig und ohne eigenes Einkommen sind. - Berufsrechtsschutz
Eine Berufsrechtsschutzversicherung hilft Ihnen bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Z.B. wenn Sie gegen eine ungerechtfertigte Kündigung klagen. Beachten Sie: Der Berufsrechtsschutz kann nur in Kombination mit einer Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Selbständige brauchen allerdings eine separate Versicherung für ihre juristischen Belange. - Rechtsschutz für Mieter und Vermieter
Zwischen Mietern und Vermietern kommt es häufig zu Konflikten. Beispielsweise wegen Mieterhöhung, Mängelbeseitigung, Haustierhaltung oder Kündigung aufgrund von Eigenbedarf. Eine Mieter- bzw. Vermieter-Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen dann Rückendeckung. Beide Versicherungen können sowohl als Einzelpolicen abgeschlossen werden, aber auch im Rahmen eines Rechtsschutzpakets, zu dem die Module Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz zugebucht werden können. - Verkehrsrechtsschutz
Dieses Modul deckt alle Streitfälle ab, die im Zusammenhang mit Straßenverkehr stehen. Wer für sich oder seine Familie eine Versicherung für Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen hat, ist nicht nur als Fahrzeuginsasse, sondern auch als Fußgänger, Fahrradfahrer, etc. rechtsschutzversichert. Einzige Ausnahme stellt die Fahrzeugversicherung dar. Informieren Sie sich vor dem Abschluss umfassend.
Schaut man noch etwas genauer hin, wird Privat- und Gewerbe-Rechtsschutz in weitere kleinteiligere Versicherungs- und Leistungsarten unterteilt:
Versicherungsart | Zuständigkeitsbereich | Streitbeispiele |
---|---|---|
Arbeitgeber-Rechtsschutz | Bei arbeitsrechtlichen sowie gewerberechtlichen Auseinandersetzungen | Arbeitsunfälle, betriebsbedingte Kündigungen |
Steuer-Rechtsschutz | Für steuerrechtliche Angelegenheiten vor Finanz- und Verwaltungsgerichten | Unberechtigt erhobene Einfuhrzölle, Nichtanerkennung von Werbungskosten in der Steuererklärung, Erhöhung der Kosten für die Abwasserversorgung |
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht | Bei Vertrags- und Schuldangelegenheiten | Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen, Darlehensverträge |
Straf-Rechtsschutz | Für die Verteidigung in Strafrechtsverfahren | Fahrlässige Körperverletzung, Tatbestände des Waffengesetzes und Betäubungsmittelgesetzes. Achtung: Bestimmte Straftatbestände sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. |
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz | Bei Bußgeld- und Ordnungdwidrigkeitenverfahren (auch bei Vorsatz) | Lärmbelästigung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Gurtpflicht, Rotlichtverstoß |
Schadensersatz-Rechtsschutz | Zur Durchsetzung, aber nicht zur Abwehr von Schadensersatzforderungen | Beleidigung, Sturz im Restaurant, Verkehrsunfall |
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen | Bei Streitigkeiten zum Thema Führerschein | Führerschein-Erteilung und Entzug |
Sozialgerichtsrechtsschutz | Bei Verfahren vor dem Sozialgericht | Hartz-IV-Falschberechnungen, Streitigkeiten um Schwerbehindertenausweis |
Rechtsschutz in Unterhaltssachen | Bei strittigem Unterhalt | Streitigkeiten um Unterhaltszahlungen |
Rechtsschutz in Ehesachen | Bei Ehestreitigkeiten | Scheidung |
Opfer-Rechtsschutz | Für die aktive Strafverfolgung, z.B. als Nebenkläger | Opfer von Straftaten |
In Deutschland werden jährlich mehr Fälle an die Rechtsschutzversicherer gemeldet, als Sie vielleicht gedacht hätten. Eine Erhebung des Gesamtverbands der deutschen Versicherer (GDV) zeigt, dass mehr als jeder Zweite mindestens einmal in seinem Leben in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt war. Dies macht deutlich, dass eine Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen hilfreich sein kann.
Leistungen
Grundsätzlich kann Ihnen eine Rechtsschutzversicherung in schwierigen Situationen den Rücken freihalten – zumindest in finanzieller Hinsicht. Dennoch sollten Sie einige wichtige Fakten kennen, ehe Sie eine Police abschließen. Denn nach wie vor halten sich einige Irrtümer rund um den Rechtsschutz und sein Leistungsspektrum recht hartnäckig.
Drei häufige Irrtümer und deren Richtigstellung
- Nach einer Deckungszusage übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten
Das stimmt so nicht. Die Versicherung zahlt nur, was die anwaltliche Beratung oder Vertretung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kosten würde. Handeln Sie also ein abweichendes Honorar mit dem Anwalt aus, müssen Sie die eventuellen Mehrkosten tragen. - Die anwaltliche Erstberatung ist für Versicherte kostenlos
Das trifft nur dann zu, wenn auch tatsächlich ein juristisches Problem vorliegt. - Nach einer dreimonatigen Wartefrist, bin ich auf jeden Fall für anstehende Streitigkeiten rechtsschutzversichert
Diese Annahme ist falsch, denn: Die Folge-Ereignis-Theorie bestimmt, dass der Versicherer prüft unabhängig von den Erfolgsaussichten, ob der Ursprung des Streits nicht in der Vergangenheit liegt.
Die Rechtsschutzversicherung ist im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung eine reine Kostenversicherung: Der Versicherer übernimmt nur Kosten, wenn er vorher dafür eine Deckungszusage abgegeben hat. Daher sollten Versicherte den Anbieter rechtzeitig und vollständig über sämtliche Umstände des Falls informieren.
Kosten, die die Rechtsschutzversicherung in der Regel übernimmt
- Anwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung.
- Gerichtskosten sowie Kosten für Gerichtsvollzieher.
- Kosten für Zeugen und Sachverständige.
- Kosten für Verwaltungsverfahren (Widerspruch, Einspruch).
- Kosten der Gegenseite, sofern der Versicherte zu deren Erstattung verpflichtet ist.
- Stellung einer Kaution bei Strafsachen.
- Bei Verfahren im Ausland: Kosten für Übersetzungen erforderlicher Unterlagen und Stellung einer Kaution in Strafsachen.
Leistungsausschlüsse
Es gibt viele Situationen, in denen eine Rechtsschutzversicherung nützlich ist. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen kein Rechtsschutz besteht. Am häufigsten kommen folgende Leistungsausschlüsse vor:
- Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Spekulationsgeschäften, Spiel- und Wettverträgen u.ä.
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen (Baurisikoausschluss)
- Auseinandersetzungen mit dem Rechtsschutzversicherer
- Kosten für das Gerichtsverfahren bei einer Scheidung
- Nachlass-Streitigkeiten beim Erbe oft ausgeschlossen
Eine vorbeugende Rechtsberatung ist ebenfalls nicht abgedeckt. Weiterhin greift meist eine Wartezeit von üblicherweise drei Monaten nach Vertragsabschluss, innerhalb der Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen können.
Außerdem prüft der Versicherer die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung – erscheinen sie ihm als zu gering, kann er die Kostenübernahme ablehnen. Der Rechtsschutz kann schließlich auch verweigert werden, wenn dem Versicherten schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.
Damit Sie im Ernstfall nicht von etwaigen Leistungsausschlüssen überrascht werden, empfiehlt es sich, die Vertragsbedingungen genau zu lesen und verschiedene Anbieter einer Rechtsschutzversicherung einem Vergleich zu unterziehen.
8 sinnvolle Bestandteile einer Police
Damit Sie sich ganz in Ruhe einen Überblick verschaffen können, finden Sie hier die sinnvollsten Zusätze aufgelistet und kurz erläutert. Dabei sind einige Extras uneingeschränkt sinnvoll, bei anderen sollten Sie persönlich entscheiden, ob Sie Wert darauf legen oder ob diese Leistungen für Sie verzichtbar sind.
Selbstbeteiligung
Eine höhere Selbstbeteiligung kann bei manchen Versicherern einen Preisvorteil bringen – dabei gilt jedoch: „Alles kann, nichts muss“. Ob sich tatsächlich ein entsprechender finanzieller Vorteil erreichen lässt, können Sie mithilfe des Vergleichsrechners feststellen.
Im Vergleich Selbstbeteiligung schrittweise reduzieren
Starten Sie bei der Gegenüberstellung mit der maximal möglichen Selbstbeteiligung und reduzieren Sie den Betrag dann bei jeder Suchanfrage schrittweise. So können Sie sehen, welchen Einfluss die Selbstbeteiligung auf die Versicherungsprämie hat.
Beachten Sie außerdem, dass Sie kleinere Streitfälle sowie niedrige Anwaltsrechnungen am besten ohne Hilfe Ihres Rechtsschutzversicherers abwickeln sollten. So gehen Sie der Gefahr aus dem Weg, dass Ihr Anbieter Ihnen womöglich kündigt.
Telefonische Rechtsberatung
Die telefonische Rechtsberatung ist in jedem Fall ein sinnvoller Bestandteil einer Rechtsschutzpolice – und auch in den meisten Tarifen standardmäßig bereits enthalten. Viele Anbieter haben spezielle Hotlines eingerichtet, um ihren Kunden telefonische Beratung für einfache Rechtsfragen anzubieten.
Die telefonische Rechtsberatung gilt in der Regel für alle Rechtsgebiete, nicht nur für die Bereiche, die Sie versichert haben. Eine gute telefonische Beratung erkennen Sie daran, dass Sie als Privatrechtsschutzkunde auch eine Antwort auf einfache Verkehrsrechtsfragen erhalten. Außerdem sollten Sie die Beratung per Telefon so oft nutzen können, wie Sie sie brauchen – auch um kleinere Nachfragen zu klären.
Kritiker bemängeln, dass Extras wie eine telefonische Rechtsberatung den Kunden lediglich vom Besuch in einer Anwaltskanzlei abhalten sollen. Das erspare den Kanzleien Arbeit und Kosten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hingegen spricht sich für die telefonische Beratungs-Hotlines aus. Diese würden dem Bedürfnis der Kunden nach „rascher und professioneller Hilfestellung“ entsprechen.
Für komplizierte Sachverhalte Kanzlei aufsuchen
Einfache juristische Fragen lassen sich gut am Telefon klären, haben Sie es jedoch mit einem komplizierteren Sachverhalt zu tun, sollten Sie nicht scheuen, eine Kanzlei für eine persönliche Beratung aufzusuchen.
Freie Anwaltswahl
Der Vorteil der freien Anwaltswahl liegt auf der Hand: Haben Sie ein Problem, können Sie einen Juristen Ihres persönlichen Vertrauens beauftragen. Einige Rechtsschutzversicherungen hingegen schreiben Klauseln fest, nach denen sich unter Umständen Ihre Selbstbeteiligung erhöht, sobald Sie nicht mit einem Vertragsanwalt des Anbieters zusammenarbeiten.
Entfallende Wartezeit
Gewöhnlich geht mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine dreimonatige Wartezeit einher. Damit soll vermieden werden, dass Verbraucher erst dann eine Versicherung abschließen, wenn sich ein Streitfall bereits andeutet. Der Sinn der Police hingegen ist vielmehr vorbeugend zu handeln und für den Ernstfall abgesichert zu sein.
Wollen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung wechseln, kann dies gegebenenfalls für Sie bedeuten, dass die übliche Wartezeit entfällt – vorausgesetzt der Versicherungsschutz geht nahtlos ineinander über. Übrigens: Verkehrs-Rechtsschutz-Tarife sehen häufig von vornherein von der Wartezeit ab. Hier greift der Versicherungsschutz oft sofort unmittelbar nach Vertragsabschluss.
Folge-Ereignis-Theorie
Die Folge-Ereignis-Theorie ist ein nützlicher Zusatzbestandteil in der Rechtsschutzpolice. Die Theorie sieht vor, dass Sie selbst dann Rechtsschutz erhalten, wenn die Streitursache vor dem Versicherungsabschluss liegt. Ziehen Sie also in eine neue Wohnung ein, schließen aber erst zehn Monate nach Einzug einen Wohnungs-Rechtsschutz ab und ein weiteres halbes Jahr später kommt es zum heftigen Streit mit Ihrem Vermieter, liegt die Ursache des Streits vor dem Abschluss der Rechtsschutzpolice – und doch würde der Versicherungsschutz, der nach der Folge-Ereignis-Theorie reguliert wird, nun greifen. Es handelt sich also um ein sehr sinnvolles Extra.
Die Folge-Ereignis-Theorie steht der Kausaltheorie gegenüber. Es gibt allerdings einen Haken dabei: Da in der allgemeinen Rechtsprechung keine Einigkeit darüber herrscht, wie die ursprüngliche Streitursache bewertet wird, ist es stets eine Einzelfallentscheidung des Versicherers, ob die Folge-Ereignis-Theorie in Ihrem konkreten Fall greift oder nicht.
Kein Aufpreis für unbegrenzte Deckungssummen
Bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs, spielt natürlich auch die Deckungssumme eine entscheidende Rolle. Nicht immer, ist es leicht, zu entscheiden, welche Summe idealerweise versichert sein sollte. Viele Versicherer bieten Tarife mit einer unbegrenzten Deckungssumme an, allerdings verlangen sie dafür gewöhnlich einen Aufpreis. Dies ist ein Extra, über das Sie vor Abschluss einer Rechtsschutzpolice gut nachdenken sollten.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine Deckungssumme mindestens 300.000 Euro betragen sollte. Das reicht für den Ernstfall in aller Regel aus, denn die Deckungssumme gilt pro Fall, den die Versicherung übernimmt. Selten gehen die Streitwerte in einem einzelnen Fall über diesen Betrag hinaus.
Jährliche Zahlungsweise per Bankeinzug
Bestimmte Zahlungsweisen können die Versicherungskosten reduzieren. Viele Anbieter arbeiten mit Bankeinzug, um die fällige Prämie von ihren Kunden einzuziehen. Einige Versicherer bieten einen Preisnachlass an, wenn Sie es ihm gestatten, den Versicherungsbeitrag für das komplette Jahr von Ihrem Konto einziehen zu lassen.
Mediation
Immer mehr Rechtsschutzversicherungen bieten ihren Kunden als Extra in der Police die Möglichkeit zu einer Mediation an – also einer außergerichtlichen Streitbeilegung mithilfe eines Mediators, der zwischen beiden Seiten vermittelt. Dieser Bestandteil kann durchaus sinnvoll für Verbraucher sein: Der GDV stuft die Mediation als Extra in der Rechtsschutzversicherung als sinnvoll ein: Die Streitparteien einigen sich meist schnell und können Konflikte nachhaltig beilegen.
Für wen eignet sich der Rechtsschutz?
Ob eine Rechtsschutzpolice in Ihrem Fall sinnvoll ist, ist von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Besonders zu empfehlen ist der Abschluss der Versicherung, wenn Sie in einem bestimmten Rechtsbereich vermehrt rechtliche Risiken und erhöhte Streitgefahr für sich erwarten. Für die meisten Menschen ist eine Kombination aus Privat-, Wohn- und Berufs-Rechtsschutz sinnvoll – damit sind alle wichtigen Lebensbereiche, in denen sich Rechtsfragen ergeben können, abgedeckt.
Vor allem ein Berufsrechtsschutz ist wegen einer Sonderregel im Prozessrecht sehr sinnvoll: Bei Arbeitsrechtsprozessen müssen nämlich die Gerichtskosten in der ersten Instanz von jeweils zur Hälfte von beiden übernommen werden, unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt. Mit einem Berufs-Rechtsschutz stehen Sie dabei finanziell auf der sicheren Seite.
Jede Versicherungsart hat einen exakt bestimmten Leistungsrahmen: In eng begrenzten Bereichen kann es schnell zu Überschneidungen mit anderen Versicherungszweigen kommen. So auch bei der Rechtsschutzversicherung und der Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung springt nämlich nicht nur bei Schadenersatzansprüchen an den Versicherten ein, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und führt den Prozess sowie trägt die Kosten, wenn es darüber hinaus zu einem Rechtsstreit kommt. Damit ist in der Haftpflichtversicherung eine gewisse Rechtsschutzfunktion enthalten. Sobald Sie jedoch selbst Schadensersatzansprüche gegen einen anderen durchsetzen möchten, hilft eine Rechtsschutzversicherung in puncto Anwalts- und Prozesskosten.
Schritt für Schritt zur Rechtsschutzversicherung
Dabei ist es zeitsparender, die passende Rechtsschutzversicherung online zu ermitteln, statt Angebote der einzelnen Assekuranzen schriftlich anzufordern. Der FinanceScout24 Rechtsschutz-Vergleichsrechner stellt Ihnen Konditionen der in Frage kommenden Anbieter übersichtlich dar und ermöglicht es Ihnen mit einem Klick ein Angebot anzufordern, wenn Sie nicht direkt online eine Versicherung abschließen möchten.
- Persönliche Daten
Geben Sie Ihr Alter und Ihre Tätigkeit (Arbeitnehmer, selbstständig, öffentlicher Dienst, ohne Tätigkeit, auf Dauer nicht erwerbstätig) an, außerdem auch die gewünschte Laufzeit für die Rechtsschutzversicherung - Versicherungsbereiche wählen
Für Ihre individuelle Beitragsberechnung werden weitere Angaben benötigt. Sie müssen entscheiden, welche Bereiche Sie versichern möchten (Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen, Vermieter, Straf-Rechtsschutz, Rechtsschutz in Ehesachen, Rechtsschutz für Unterhalt) und angeben, ob Sie sich als Single versichern wollen. Außerdem wird abgefragt, ob bereits eine Vorversicherung bei einem anderen Anbieter bestand. - Suchergebnisse ggf. verfeinern
Anschließend wird für Sie eine Übersicht mit den Ergebnissen erstellt, die am besten zu Ihren getroffenen Angaben passen. Um die Suchergebnisse zu verfeinern, können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung angeben sowie nähere Angaben zur gewünschten Zahlungsweise machen (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich). - Angebote vergleichen
Nun können Sie die Angebote, die Ihr Interesse geweckt haben, markieren und einander gegenüberstellen. Dabei sehen Sie weitere Details zu den jeweiligen Tarifen: welche Bereiche sind konkret versichert und wie? Bestehen Wartezeiten? Gibt es eine telefonische Anwaltshotline? Informationen zur Deckung, Selbstbeteiligung. - Online Angebot anfordern
Haben Sie eine erste Auswahl getroffen, können Sie direkt online ein Angebot beim jeweiligen Anbieter anfordern oder aber Sie entscheiden sich, gleich direkt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. - Online-Abschluss
Möchten Sie die Rechtsschutzversicherung Ihrer Wahl abschließen, werden Sie durch weitere Online-Formulare geleitet, die Sie mit Angaben zu Ihnen persönlich als Versicherungsnehmer, Zahlungsweise, Vorversicherung/Vorschäden und Antragsdaten wie Wohnverhältnis ausfüllen. Nun können Sie Ihre Eingabedaten bestätigen und den Versicherungsschutz beantragen.
Versicherungswechsel
Wenn Sie den Anbieter Ihrer Rechtsschutzversicherung wechseln möchten, sollten Sie sich zunächst über die Kündigungsformalitäten informieren. Lesen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach, welche Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen gelten. In der Regel kann eine Rechtsschutz-Police zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beziehungsweise zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Bei einigen Anbietern existieren allerdings abweichende Kündigungsfristen.
Unabhängig von Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen steht Ihnen in folgenden Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu:
- Beitragserhöhungen
- Verweigerung von Leistungen
- Wegfall des Versicherungsgrundes (Beispiel: Wenn Sie Ihr Auto abschaffen, benötigen Sie keinen Verkehrsrechtsschutz mehr)
Wichtig bei einem Anbieterwechsel ist, dass der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht. Ansonsten sind Sie nicht nur nicht abgesichert, es kann auch zu Problemen bei der Kostenübernahme für laufende Verfahren kommen. Wechseln Sie während eines Streifalls nahtlos zu einem anderen Versicherer, werden die Kosten meist vom neuen Anbieter übernommen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Grundvoraussetzungen für eine Kostenübernahme, beispielsweise der Ausschluss von Fahrlässigkeit, erfüllt sind.
Ein bestehender Rechtsstreit ist also nicht zwingend ein Hinderungsgrund für einen Versicherungswechsel. Allerdings sollten Sie sich idealerweise bereits vor der Kündigung der alten Police um eine neue Versicherung gekümmert haben. Kündigen Sie erst, wenn Sie bereits eine verbindliche Zusage des neuen Anbieters haben, ansonsten stehen Sie möglicherweise komplett ohne Versicherungsschutz da. Auch bezüglich der Wartezeit ist ein nahtloser Wechsel von Bedeutung. Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Gilt bei einem Versicherungswechsel auch eine Wartezeit?
Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer entfällt üblicherweise die dreimonatige Wartezeit, in der für die meisten Rechtsstreitigkeiten noch kein Versicherungsschutz besteht. Dies gilt allerdings nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Zum einen muss der Versicherungsschutz nahtlos und ohne zeitliche Unterbrechungen bestehen. Zudem entfällt die Wartezeit nur für Bereiche, die schon zuvor versichert waren. Wenn Sie bei Ihrer neuen Versicherung also Rechtsschutzbereiche absichern, die in der alten Police nicht enthalten waren, gelten hierfür die gleichen Wartezeiten wie für alle anderen Neukunden.
Fragen und Antworten
Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung, wenn ich oft Rechtsstreit führe?
Dass der Rechtsschutzversicherer Ihren Vertrag nicht kündigen kann, weil Sie ein nur einziges Mal seine Leistung in Anspruch genommen haben, ist ein weiterer Irrtum, der rund um das Thema Rechtsschutzpolice besteht. Die Rechtsschutzversicherung genießt ein außerordentliches Kündigungsrecht nach zwei Fällen innerhalb von zwölf Monaten. Wenn Sie also häufiger Streitigkeiten vor Gericht austragen, ist eine Rechtsschutzversicherung meist keine große Stütze – die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherer den Vertrag kündigt ist sehr hoch.
Was muss ich im Streitfall beachten?
Nichts. Ist der Streitfall eingetreten muss dieser nicht von Ihnen der Versicherung mitgeteilt werden. Sie gehen zu einem Anwalt Ihres Vertrauens und legen diesem Ihre Versicherungspolice vor. Den Rest regelt der Anwalt.
Wozu brauche ich eine Berufsrechtsschutzversicherung?
Als Arbeitnehmer kann es Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber geben. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt sämtliche Kosten aus einer solchen Streitigkeit. Was wenig bekannt ist: Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gilt nicht die Regel wer gewinnt, zahlt nichts, wer verliert zahlt alles. In der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht werden grundsätzlich die Kosten geteilt.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch, wenn ich im Ausland bin?
Wenn von Versicherungen bedingungsgemäß einzelne Leistungsarten auf Deutschland nicht beschränkt sind (wie aktiver Straf-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten), besteht Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland und in außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers. Bei den neueren Verträgen besteht teilweise sogar weltweiter Versicherungsschutz. Das hängt von den Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften ab.
Welche Rabattmöglichkeiten kann ich berücksichtigen?
Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung (z.B. 100 Euro oder 250 Euro) wählen, reduziert sich der Versicherungsbeitrag. Versicherer bieten Schadenfreiheitsrabatte auch an. Wer eine Laufzeit von drei Jahren abschließt, kann ebenfalls sparen. Bis zu fünf Prozent Ersparnis winken, wenn der Jahresbeitrag in einer Summe entrichtet wird. Wer vierteljährlich bezahlt, kann immerhin drei Prozent Rabatt erhalten.
Wie hoch sind die Beiträge?
Sie richten sich nach der Kombination Ihrer Module und den eingeschlossenen Leistungen sowie eventuellen Einsparmöglichkeiten, die Sie z.B. über Selbstbehalt gut machen können.