Wichtig bei der Brillenversicherung
- Sinnvoll bei verschlechternder Sehstärke
Eine Brillenversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie die Sehhilfe regelmäßig benötigen und sich Ihre Sehstärke zunehmend verschlechtert. - Produktbindung bei Abschluss über Optiker
Schließen Sie Ihre Versicherung beim Optiker ab, sind Sie häufig an die Produkte dieses Optikers gebunden. - Vorher Anbieter vergleichen
Vergleichen Sie vorab am besten die einzelnen Tarife, um den optimalen Anbieter zu finden.
Wird aufgrund einer geschwächten Sehkraft regelmäßig eine neue Brille benötigt, kann dies auf Dauer äußerst teuer werden. Eine Brillenversicherung kann bei der Übernahme der Kosten helfen – so haben Sie die Gebühren für die Sehhilfe nicht allein zu tragen.
So finden Sie die passende Brillenversicherung
Bei einer Brillenversicherung handelt es sich um eine private Zusatzversicherung. Da die gesetzliche Krankenkasse einige Leistungen in Bezug auf die Sehkraft nicht trägt, können dank dieser Police die Kosten für diverse Sehhilfen reduziert werden. Inwiefern die Beträge für Brillen, Kontaktlinsen oder Operationen getragen werden, hängt dabei vom jeweiligen Versicherungsunternehmen und dem Tarif ab.
Für die bei Sehschwächen benötigte Brille eine Versicherung abzuschließen, lohnt sich nicht für jeden Brillenträger. Sinnvoll ist der Abschluss dieser Versicherung nur dann, wenn:
- Sie Ihre Brille tagtäglich und überall benötigen
- Sich Ihre Sehkraft zunehmend verschlechtert
- Sie schon als Kind oder Jugendlicher Probleme mit der Sehkraft hatten
- Sie für den Kauf der Sehhilfen nicht genügend Geld zur Verfügung haben
- Sie über 40 Jahre alt sind und an der Alterssichtigkeit leiden
- Sie Gleitsichtgläser, ein teures Gestell und weitere Extras erwerben
Nicht vor dem 18. Lebensjahr abschließen
Der Abschluss dieser Zusatzversicherung sollte nicht vor dem 18. Lebensjahr vorgenommen werden. Denn bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die Krankenkasse im Regelfall die Kosten für den Brillenkauf. Die Brillenversicherung lohnt sich auch dann nicht, wenn Sie nur eine Lesebrille für Zuhause oder eine Sonnenbrille benötigen, da Sie beide Sehhilfen meist vergleichsweise günstig erhalten.
Für Brillenträger bietet die Brillenversicherung in jedem Fall die Möglichkeit, eine für sie wichtige Versicherungslücke zu schließen. Diese sollte allerdings clever gewählt werden – andernfalls bleiben Sie schlussendlich doch auf hohen Kosten sitzen oder erhalten nicht die Leistungen, die Sie erwartet haben.
Bevor Sie mit einem Vergleich der einzelnen Anbieter beginnen, sollten Sie zuerst einige Aspekte berücksichtigen.
Abschluss: Optiker oder Versicherungsunternehmen?
Sie können die Versicherung bei einem Optiker oder separat vom Brillenkauf bei einer Versicherung abschließen. Entscheiden Sie sich jedoch für die erste Variante, ist dies häufig an den Erwerb einer neuen Brille gekoppelt. Auch sind Sie im Regelfall daran gebunden, stets neue Brillen aus der Kollektion des Optikers zu kaufen. Zwar sind die Beiträge meist sehr gering, dafür müssen Sie zusätzliche Extras – etwa Spezialgläser – meist selbst zahlen.
Bei vom Optiker unabhängigen Versicherungsgesellschaften sind die Beiträge zwar teuer; dafür jedoch können Sie die Brillenversicherung häufig an andere Zusatzversicherungen koppeln. Hier ist jedoch unbedingt darauf zu achten, nur die Zusatzversicherungen abzuschließen, die auch wirklich benötigt werden.
Wichtige Aspekte der Versicherung
Haben Sie sich hierbei für eine Variante entschieden, sollten Sie beim Vergleich diese Faktoren berücksichtigen:
- Wartezeiten
In vielen Fällen liegen die Wartezeiten bei 24 Monaten. Benötigen Sie also dringend eine neue Brille, lohnt sich der Abschluss nicht. Kurze Wartezeiten werden hingegen häufig mit höheren Beiträgen ausgeglichen. - Gesundheitsfragen
Im Regelfall werden nur wenige, für die Brillenversicherung relevante Gesundheitsfragen gestellt. Eine Ausnahme bilden Leistungspakete: Da diese mehrere Zusatzversicherungen enthalten, werden Sie oftmals an einer umfangreichen Gesundheitsprüfung nicht vorbeikommen. - Laufzeiten
Häufig betragen die Laufzeiten ein bis zwei Jahre. Überlegen Sie vorab, ob Sie die Versicherung für einen längeren Zeitraum benötigen. In vielen Fällen sorgen längere Laufzeiten für geringere Beiträge. - Selbstbehalt
Überprüfen Sie unbedingt vor Abschluss der Versicherung, in welcher Höhe die Selbstbeteiligung liegt und bei welchen Schadensfällen diese infrage kommt. - Höhe der Zuschüsse
Wichtig ist, dass die Versicherung hierfür minimale und maximale Grenzen setzt – so können Sie sich beim Kauf einer neuen Brille darauf einrichten. - Zusätzliche Leistungen
Überprüfen Sie ebenfalls, inwiefern die Versicherung bei Kontaktlinsen, Sonnenbrillen mit Stärke oder Zweitbrillen bezuschusst.
Schließlich sollten Sie die verschiedenen Anbieter der Brillenversicherung in einem Vergleich gegenüberstellen, um den passenden Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Kostenpunkt der Zusatzversicherung
Die Kosten der Zusatzversicherung hängen vom gewählten Tarif und vom Anbieter ab – abhängig von diesen Faktoren können die Jahreskosten für die Brillenversicherung zwischen 10 und 300 Euro liegen. In den günstigen Versicherungen sind jedoch häufig Verlust oder Bruch der Brille nicht abgedeckt. Auch muss bei diesen ein teures Designergestell oftmals aus der eigenen Tasche gezahlt werden.
Bevor Sie also die möglichst günstigste Versicherung abschließen, sollten Sie einen Brillenversicherungstest durchführen. Auf diese Weise können Sie die einzelnen Anbieter hinsichtlich ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses miteinander vergleichen und den idealen Tarif finden.
Leistungen der Augenversicherung
Welche Leistungen letztendlich in der Versicherung integriert sind, hängt davon ab, welchen Versicherungsgeber und welchen Tarif Sie wählen. Üblicherweise sollten jedoch die folgenden Leistungen inbegriffen sein:
Sehhilfe | Neben der herkömmlichen Brille bieten einige Anbieter auch Zuschüsse für die Sonnenbrille mit Stärke sowie für Kontaktlinsen an. |
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Vorsorgeuntersuchungen beim Augenarzt | Für die regelmäßige Feststellung Ihrer Sehstärke sowie zur Vorbeugung etwaiger Augenkrankheiten wird ebenfalls häufig ein Zuschuss gewährt. |
Aufwendungen bei unfallbedingter Erblindung | Hierbei handelt es sich im Regelfall um eine einmalige Leistung, mit welcher Umbaumaßnahmen sowie die Kosten für Schulungsgebühren und ähnliches gezahlt werden können. |
Augen-Operationen | Bei Augen-Operationen hat sich das LASIK-Verfahren bewährt – allerdings wird es nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Hier kann die Zusatzversicherung mit einem Zuschuss helfen. |
Bruch oder Verlust der Brille | Viele Versicherungsnehmer erstatten häufig die Kosten, die durch den Verlust oder die Beschädigung einer Brille auf Sie zukommen. |
Üblicherweise werden Leistungen dann ausgeschlossen, wenn der Schadensfall vorsätzlich herbeigeführt wurde. Auch können Kunden die Leistung dann nicht in Anspruch nehmen, wenn sie alle nötigen Daten für den Vertragsabschluss nicht wahrheitsgemäß abgegeben haben.
Schritt für Schritt zur passenden Brillenversicherung
Über unseren FinanceScout24-Rechner können Sie einen Vergleich anfordern, der genau zu Ihnen passt. Gehen Sie dabei am besten wie folgt vor:
- Klicken Sie in unserem Rechner auf den Button „Jetzt vergleichen“.
- Sie gelangen in ein Formular. Dieses müssen Sie mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen.
- Sie klicken auf den Button „Vergleich anfordern“.
- Nun haben Sie eine Anfrage an unser Experten-Team geschickt.
Einer unserer Kooperationspartner wird sich in den darauffolgenden Tagen bei Ihnen melden und Sie kostenfrei zur Brillenzusatzversicherung beraten. Auf Wunsch erhalten Sie dann einen Vergleich verschiedener Tarife.
Haben Sie sich hierbei für einen Tarif entschieden, erhalten Sie den Versicherungsantrag per Post. Diesen füllen Sie mit allen nötigen Daten aus. In diesem ist auch angegeben, welche Unterlagen – beispielsweise eine Kopie des Personalausweises und eine Kopie der Krankenkassenkarte – von Ihnen benötigt werden. Haben Sie den Antrag unterschrieben zurückgeschickt, erhalten Sie die Vertragsunterlagen und sind ab diesem Zeitpunkt versichert.
Vorgehen im Schadensfall
Je nachdem, welcher Schadensfall bei Ihnen vorliegt, sind unterschiedliche Vorgehensweisen zu wählen. Wichtig ist jedoch bei allen, dass Sie die Versicherung über den Schaden informieren.
Die Gläser oder das Brillengestell sind kaputt
Ist die Brille beschädigt, sollten Sie unverzüglich Ihre Versicherung anrufen, sie über den Schaden informieren und das weitere Vorgehen besprechen. Üblicherweise lassen Sie sich beim Optiker entweder die Brille reparieren oder erhalten eine neue. Die Rechnung wird anschließend bei der Versicherung eingereicht.
Die Brille wurde verloren
Sind Sie sich wirklich sicher, dass Sie Ihre Brille verloren haben, sollten Sie ebenfalls direkt die Versicherung darüber informieren. Da einige Versicherungen hierbei eine Selbstbeteiligung vorschreiben, ist es wichtig zu klären, inwiefern Sie den Ersatz zu zahlen haben. Ist dies geklärt, können Sie eine neue Brille erwerben.
Sie benötigen eine neue Brille
Bei den meisten Versicherungen ist hierfür eine Veränderung von 0,5 Dioptrien erforderlich. Benötigen Sie also eine neue Brille, ist es wichtig, eine Sehkontrolle durchzuführen. Anschließend sollten Sie einen Beleg dieser Sehkontrolle an Ihre Versicherung schicken.
Sie benötigen Kontaktlinsen
Auch für den Erwerb von Kontaktlinsen ist es sinnvoll, einen Beleg vom Augenarzt zu haben, den Sie bei der Versicherung einreichen können. Können Sie so nachweisen, dass Sie die Kontaktlinsen benötigen, schicken Sie nach dem Kauf der Sehhilfe die Rechnung an Ihre Versicherung.
Sie möchten eine Augenoperation durchführen
Planen Sie, eine Augenoperation durchzuführen, sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung darüber informieren, wie viel diese an Kosten übernimmt. Wichtig ist hierbei, dass das Versicherungsunternehmen einen Beleg für die Operation erhält, mit dem Sie nachweisen können, dass Sie diese wirklich durchführen.
Kündigung der Brillenversicherung
Bevor Sie Ihre Brillenversicherung kündigen, ist zu beachten, ob Sie die Police über einen Optiker oder als Zusatzversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben. Wichtig ist in beiden Fällen, die Kündigungsfristen zu beachten.
Über Optiker kündigen
- Überprüfen Sie die Laufzeiten und Kündigungsfristen der Optiker. Häufig liegt die Laufzeit bei zwölf bis 24 Monaten und die Kündigungsfrist bei einem Monat vor Ablauf der Laufzeit. Wird dies nicht beachtet, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.
- Nutzen Sie die im Internet vorhanden Vorlagen für die einzelnen Optiker. Beispielsweise Fielmann und Apollo halten Musterschreiben bereit.
- Füllen Sie die Kündigung aus und unterschreiben Sie diese.
- Schicken Sie eine Kopie der Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an den jeweiligen Optiker.
Über Versicherungsunternehmen kündigen
- Überprüfen Sie auch hier die ordentlichen Kündigungsfristen. Meist liegen diese bei einem bis drei Monate vor Ende der Laufzeit.
- Im Internet finden Sie etliche Vorlagen für das Kündigungsschreiben.
- Fügen Sie unbedingt Ihre Versicherungsnummer sowie Ihre persönlichen Daten und die Daten zu Ihrer Versicherung ein.
- Unterschreiben Sie die Kündigung, kopieren Sie diese und schicken Sie diese per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung.
In den meisten Fällen wird eine Brillenversicherung mithilfe eines Pakets abgeschlossen – in diesem befinden sich dann auch Policen wie das Krankenhaustagegeld, die Reisekrankenversicherung oder die Heilpraktikerversicherung. In diesem Fall sollten Sie noch vor der Kündigung anfragen, ob die restlichen Versicherungen bestehen bleiben. Üblicherweise ist es jedoch möglich, nur die Brillenversicherung zu kündigen und den Tarif auf die verbliebenen Policen anzupassen.
Wann ist die Kündigung sinnvoll?
Eine Kündigung ist in jedem Fall sinnvoll, wenn die Versicherung für Sie überflüssig geworden ist. Haben Sie beispielsweise eine Augenoperation durchführen lassen, wodurch Sie die Brille nicht mehr benötigen, ist eine Kündigung ein sinnvoller Schritt.
Ist Ihnen der Tarif jedoch auf Dauer zu teuer oder sind Sie mit dem Angebot nicht zufrieden, sollten Sie über einen Tarifwechsel nachdenken. Ein Vergleich bietet hierbei die Möglichkeit, einen für Sie geeigneten Tarif zu finden.
Die außerordentliche Kündigung
Unabhängig von der Art des Abschlusses können Sie Ihre Versicherung außerordentlich kündigen, wenn die Beiträge erhöht werden. In diesem Fall haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat nach Erhalt des Bescheids.