Renten Steuer Rechner

Rentenbesteuerung berechnen

Noch bis Ende 2004 war lediglich der Ertragsanteil der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Beim Beginn der Rente mit 65 Jahren lag der zu versteuernde Prozentsatz bei 27 Prozent. Inzwischen ist nicht nur die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre angestiegen (§ 35 Satz 2 SGB VI), sondern auch die Besteuerung von Altersbezügen neu geregelt. Das aktuelle Alterseinkünftegesetz („Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen“) trat zum 1. Januar 2005 in Kraft und besagt, dass alle gesetzlichen Renten zu mindestens 50 Prozent steuerpflichtig sind. Wer in den folgenden Jahren nach 2005 in Rente gegangen ist, hat sogar einen höheren Besteuerungsanteil. Bis 2021 steigt der Steuersatz jährlich um 2 Prozent (2017: 74%), danach bis 2040 um jeweils 1 Prozent.

Ermitteln Sie jetzt, wie hoch Ihre Rente später sein könnte

Wollen Sie wissen, wie hoch Ihre Rente später sein könnte? Dann nutzen Sie den kostenlosen Rentenrecher, den wir Ihnen nachfolgend in Zusammenarbeit mit der Finanzen.de AG zur Verfügung stellen:

Bedienung unseres Rentenbesteuerungsrechners

Um unseren Rentenbesteuerungsrechner zu verwenden, tragen Sie Ihre Daten in die Rechnerfelder ein:

  • Geben Sie unter “Renteneintritt” das Jahr ein, in welchem Sie (voraussichtlich) in Rente gehen bzw. gegangen sind. Wie Sie in unserer Einführung nachlesen konnten, hat dies große Auswirkungen auf den Besteuerungssatz.
  • Im Feld “Altersrente” geben Sie den monatlichen Bruttobetrag Ihrer Rente ein, d. h. die Höhe Ihrer staatlichen Rente ohne Abzüge. Sofern Sie diesen Betrag noch nicht aus einem vorliegenden Rentenbescheid erfahren, können Sie auf die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung zurückgreifen. Die darin enthaltene Hochrechnung lässt sich als Orientierung verwenden.
  • Sofern Sie über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) verfügen, können Sie das Feld “Betriebsrente” ausfüllen. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Vorsorgeleistung für Arbeitnehmer, welche über den Arbeitgeber organisiert wird. Der Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge ist gesetzlich gewährleistet. In der Regel handelt es sich um Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und (Direkt-)Versicherungen.
  • Wenn Sie privat über eine Riester-Rente vorsorgen, geben Sie die monatliche (Brutto-)Rentenauszahlung aus Ihrem Riester-Vertrag in den Rentenbesteuerungsrechner ein.
  • Wählen Sie die Einstellung “Ertragsanteilbesteuerung”, wenn Sie die Berechnung einer privaten Rentenversicherung vornehmen wollen. Private Rentenversicherungen werden anders als gesetzliche Rentenversicherungen besteuert. Besteuert wird lediglich der Ertragsanteil, also der über Zinsen erwirtschaftete Anteil der privaten Rente. Die Höhe des Steuersatzes ist pauschal definiert. Regelungen dazu finden sich im Alterseinkünftegesetz (AltEinkG).
  • Mit der Berechnungsmethode lässt sich zwischen Einzelveranlagung (“getrennte Veranlagung”) sowie der gemeinsamen Veranlagung (“Ehegattensplitting”) wählen. Unter bestimmten Voraussetzungen lohnt sich das Ehegattensplitting. Die Veranlagungsart kann jährlich neu entscheiden werden.

Ist die Eingabe vollständig, lässt sich die Rentensteuer per Klick auf den Button starten. In der Ausgabe werden detailliert die einzelnen Positionen der Rentenbesteuerung aufgeführt.

Der Finanztip zur Rente

Zusammen mit Markus Rieksmeier, Finanzautor und freier Redakteur, wollen wir Ihnen in Ergänzung zu unserem Rentenrechner immer wiederkehrende Fragen rund um ihre Rente beantworten:

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