Krankenversicherung Rentner

KRANKENVERSICHERUNG FÜR RENTNER: VERGLEICH DER TARIFE

Gesetzliche oder private Krankenversicherung als Rentner?

Rentner in Deutschland müssen, wie der Rest der Bevölkerung auch krankenversicherungspflichtig. Dabei gibt es verschiedene Formen der Krankenversicherung:

  • Gesetzliche Pflichtversicherung über die „Krankenversicherung der Rentner“ (KVDR)
  • Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
  • Private Krankenversicherung

Da bei den Formen der Krankenversicherung bestimmte Voraussetzungen gelten, sollte man sich schon vor der Rente hierzu Gedanken machen.

Gesetzliche Versicherung: Krankenversicherung der Rentner (KVDR)

Erfüllt man als Rentner bestimmte Voraussetzungen ist die Versicherung in der KVDR, ähnlich wie die Krankenversicherung bei Erwerbstätigen, eine Pflichtversicherung. Die KVDR wird von gesetzlichen Krankenkassen angeboten und ist somit keine eigene Krankenkasse. Die KVDR ist der freiwilligen Versicherung auf Grund diverser Vorteile bei den Beitragszahlungen vorzuziehen.

Voraussetzung zum Beitritt der KVDR

Zu der Voraussetzung gehört eine gewisse Vorversicherungszeit. Diese besagt, dass man in der zweiten Hälfte seines Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert war. Zur Vorversicherungszeit zählen auch Versicherungen in der ehemaligen DDR, Familienversicherungen und Versicherungen im Ausland, sofern diese Länder zum europäischen Wirtschaftsraum zählen oder ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen haben.

Dabei ist es unerheblich, ob man bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig, pflichtversichert oder familienversichert war. Wer bereits freiwillig gesetzlich versichert ist, kann ebenfalls als Rentner bei der KVDR bleiben.

Voraussetzungen für die freiwillige Krankenversicherung

Falls die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, stehen Rentner zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Entweder sie versichern sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse und nehmen höhere Beiträge in Kauf oder sie schließen eine private Krankenversicherung ab, beziehungsweise führen sie weiter.

Für die freiwillige Versicherung muss ebenfalls eine gewisse Vorversicherungszeit eingehalten werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Man muss entweder in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre lang bei einer gesetzlichen Kasse versichert
  • oder direkt vor Renteneintritt mindestens ein Jahr lang GKV-Mitglied gewesen sein.

Die Beiträge bei der gesetzlichen Krankenkasse

Bei der Einführung der KVDR war die Versicherung zunächst beitragsfrei. Später wurde allerdings ein Beitragssatz erhoben, der mittlerweile die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes der GKV erreicht hat: 14,6 Prozent. Darüber hinaus erheben individuelle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag.

  • Sind Mitglieder pflichtversichert, ist der allgemeine Beitragssatz zur einen Hälfte vom Rentenversicherungsträger und zur anderen Hälfte vom Rentner selbst zu zahlen. Den Zusatzbeitrag trägt stets der Rentner selbst.
  • Rentner mit Arbeitseinkommen und freiwillig Versicherte müssen den kompletten Beitragssatz selbst bezahlen.
  • Bei freiwillig versicherten Rentnern werden Versorgungsbezüge, Zinsen, Mieten und andere beitragspflichtige Einnahmen bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt. Versorgungsbezüge sind beispielsweise das Ruhegehalt, Witwengeld oder Waisengeld. Geregelt werden die Grundsätze der Beitragserhebung für freiwillig Versicherte im § 240 SGB V.

Die private Krankenversicherung für Rentner

Versicherte, die vor Renteneintritt PKV-Mitglieder waren, können weiterhin privat krankenversichert bleiben. Da viele Rentner mit dem Renteneintritt im Regelfall nicht mehr so viel Geld zur Verfügung haben wie in ihrem aktiven Berufsleben, bietet sich eventuell ein Tarifwechsel innerhalb der Krankenversicherung an.

Auch zwischen den privaten Krankenkassen kann man als Rentner frei auswählen. Ein Wechsel in eine andere private Versicherung im hohen Alter ist jedoch meistens finanziell ungünstig. Das liegt daran, dass bei privaten Krankenversicherungen eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird und die Beitragshöhe nach diesem Ergebnis entschieden wird. Da Rentner oftmals schon Vorerkrankungen haben und körperlich nicht mehr so fit sind, ist die neue Krankenversicherung meistens teurer als die bereits bestehende. Eine Alternative bietet der Standard- oder der Basistarif: Hier erfolgt die Aufnahme ohne Prüfung.

Um als eigentlich KVDR-Pflichtversicherter in die PKV zu wechseln, kann man innerhalb von drei Monaten nach Renteneintritt einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stellen. Dies sollte jedoch wegen der Gesundheitsprüfung genau überlegt werden. Des Weiteren können Rentner, die aus der Pflichtversicherung austreten, nicht mehr in diese zurückkehren.

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Für Rentner, die privat versichert sind, gibt es Altersrückstellungen, die die steigenden Kosten im Alter zum Teil abfedern. Entsprechend § 12 Abs. 4a des Versicherungsaufsichtsgesetzes wird der Krankenversicherungsbeitrag zuerst um 10 Prozent erhöht. Das findet ab dem Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 21. Lebensjahres folgt, und bis zum Kalenderjahr, in dem man das 60. Lebensjahr vollendet, statt. Der Zuschlag wird verzinslich angelegt, um die höheren Kosten später auszugleichen.

Ab dem 65. Lebensjahr wird das zusätzliche Geld zur Kompensation steigender Beiträge verwendet. Darüber hinaus sind die Krankenversicherungen gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden ab dem 60. Lebensjahr über günstigere Alternativen – zum Beispiel den Basistarif – zu informieren.

Krankenkassen vergleichen

Sind Personen im Ruhestand fällt die Rente, ohne zusätzliche Altersvorsorge, oft gering aus. Daher lohnt sich ein Vergleich der Leistungen und Beiträge der unterschiedlichen Anbieter. Unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen können Sie die problemlos zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wechseln.

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