Hundehalterhaftpflicht Versicherung

Hundehalterhaftpflicht Versicherung

Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter
Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Hundehaftpflicht­versicherung

Wichtiges zur Hundehaftpflichtversicherung

  • Hohe Deckungssumme
    Setzen Sie die Deckungssumme nicht zu niedrig an – mindestens 3 Millionen Euro werden empfohlen.
  • In einigen Bundesländern Pflicht
    In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Weitere Bundesländer machen diese von der Hunderasse abhängig.
  • Versicherungspflicht für Kampfhunde
    Für Kampfhunde besteht in den meisten Bundesländern eine Pflicht zur Versicherung. Einige Versicherungen schließen dies allerdings von vornherein aus.

In Deutschland leben rund fünf Millionen Hunde – doch nur jeder zweite Vierbeiner ist versichert. Dabei ist eine Hundehaftpflichtversicherung überaus sinnvoll: Die Tierhalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die ihr Haustier verursacht. Werden diese Kosten aus eigener Tasche gezahlt, kann das schnell zu Zahlungsunfähigkeit führen.

So finden Sie die passende Hundehaftpflichtversicherung

Da Schäden durch Hunde über die private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden, ist eine Hundehaftpflichtversicherung ratsam. Diese funktioniert ähnlich wie die Privathaftpflicht: Hat das Haustier einen Schaden verursacht, für den Sie aufkommen müssen, kümmert sich die Versicherung darum.

Ob diese Hundehaftpflicht Pflicht ist oder freiwillig abgeschlossen werden kann, hängt vom jeweiligen Bundesland ab:

Regelung der Hundehaftpflicht

Bundesland

Pflicht

Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Abhängig von der Hunderasse

Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein

Freiwillig

Bayern, Mecklenburg-Vorpommern

In den Bundesländern, in welchen diese Police Pflicht ist, müssen die Vierbeiner ab einem Alter von etwa sechs Monaten versichert werden. Hängt die Pflicht zur Versicherung von der jeweiligen Hunderasse ab, sollte unbedingt überprüft werden, ob Ihr Haustier in den entsprechenden Bundesländern darunter fällt:

Bundesland

Grund für Pflichtversicherung

Baden-Württemberg

Kampf- bzw. Listenhunde & auffällige Hunde

Brandenburg

Kampf- bzw. Listenhunde & auffällige Hunde

Bremen

Kampf- bzw. Listenhunde

Hessen

Kampf- bzw. Listenhunde

Nordrhein-Westfalen

über 40 cm hoch oder über 20 kg schwer / Kampfhunde

Rheinland-Pfalz

Kampf- bzw. Listenhunde & auffällige Hunde

Saarland

Kampf- bzw. Listenhunde

Sachsen

Kampf- bzw. Listenhunde & auffällige Hunde

Schleswig-Holstein

Kampf- bzw. Listenhunde & auffällige Hunde

Auch welche Hunderassen als gefährlich bzw. auffällig eingestuft werden, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Folgende Rassen stehen allerdings in allen Bundesländern – mit Ausnahme von Niedersachsen – auf der Liste:

  • American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier (außer Rheinland-Pfalz & Saarland)
  • Staffordshire Bullterier (außer Berlin & Sachsen)

Hunderassen wie American Bulldog, Dobermann, Rottweiler u.a. sind nur in einigen Bundesländern auf der Rasseliste eingetragen. Vor Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sollten Sie die Rassenliste für Ihr Bundesland überprüfen. Außerdem lohnt es sich bei einigen Hunderassen, einen Wesenstest durchzuführen: Hierbei werden die Verhaltenseigenschaften des Vierbeiners überprüft und das Tier danach als gefährlich oder ungefährlich eingestuft.

Leistungen und Zusatzleistungen

Auch dann, wenn Ihr Vierbeiner nicht unter die gesetzliche Pflicht fällt, lohnt es sich, die Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn hierbei werden folgende Schäden abgedeckt:

  • Personenschäden
    Wird beispielsweise ein Jogger durch Ihren Hund gebissen, zählt das als Personenschaden. Durch die ärztliche Versorgung sowie eine Schmerzensgeldforderung kann dies zu einer kostspieligen Angelegenheit werden.
  • Schäden an anderen Hunden
    Gleiches gilt für andere Hunde: Werden diese durch einen Biss Ihres Vierbeiners verletzt, müssen Sie dafür aufkommen.
  • Reine Vermögensschäden
    Ein reiner Vermögensschaden tritt beispielsweise an, wenn Sie Ihr Haustier vor einem Geschäft anleinen. Knurrt und bellt dieses, hält es möglicherweise andere Personen davon ab, das Geschäft zu betreten. Der Geschäftsinhaber erleidet dadurch einen Vermögensschaden, denn er macht weniger Umsatz.
  • Vermögensschäden als Folge von Personenschäden
    Dieser Fall gilt beispielsweise dann, wenn ein Bauarbeiter durch Ihren Hund verletzt wird. Da er so seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, erleidet er als Folge seines Personenschadens zusätzlich einen Vermögensschaden. Für diesen müssen Sie bzw. muss Ihre Versicherung aufkommen.

Doch nicht nur die Schäden werden von der Versicherung abgedeckt. Bei zahlreichen Anbietern haben Sie außerdem die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen zu beantragen. Überlegen Sie hierbei vorab, welche Leistungen für Ihren Vierbeiner sinnvoll sind. Um folgende Aspekte handelt es sich dabei:

  • Deckschäden: Es kann durchaus geschehen, dass ein Rüde eine läufige Hündin deckt – und das gegen den Willen des Besitzers der Hündin. In diesem Fall zahlt die Versicherung die Kosten für die Abtreibung bzw. die Kosten für die Welpen.
  • Fremdhüterrisiko: Wenn eine Person, die nicht zu Ihrem Haushalt gehört, mit Ihrem Haustier spazieren geht, ist der Hund dennoch versichert.
  • Kein Leinenzwang: Haben Sie Ihrem Hund an einem Ort mit Leinenzwang keine Leine angelegt, kommt die Versicherung dennoch für den Schaden auf.
  • Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Räumen, die durch den Vierbeiner verursacht werden, werden durch die Police gedeckt.
  • Wettkämpfe: Die Versicherung übernimmt hierbei die Kosten für Schäden, die während eines Wettkampfs entstanden sind. Allerdings werden einige Veranstaltungen von den Versicherungsgesellschaften ausgeschlossen.
  • Vorübergehender Auslandsaufenthalt: Mit dieser Zusatzleistung können Sie sich gegen Schäden absichern, die im Ausland verursacht werden. Für die EU gilt hier ein Zeitraum von mindestens drei Jahren, außerhalb der EU ein Zeitraum von mindestens einem Jahr, in welcher die Versicherung den Schaden abdeckt.
  • Welpenschutz: Welpen bis zu einem Alter von zwölf Monaten können in der Hundehaftpflichtversicherung der Hündin mitversichert werden – sofern sie im gleichen Haushalt leben.
  • Forderungsausfalldeckung: Wurden Sie oder Ihr Hund durch einen fremden Hund geschädigt, kann es vorkommen, dass der Verantwortliche nicht zahlen kann. In diesem Fall kommt Ihre eigene Versicherung für den Schaden auf.

Wissenswertes zur Hundehaftpflicht

Grundsätzlich lohnt es sich für alle Hundehalter, die Versicherung abzuschließen. Denn nicht nur Kampfhunde können einen Schaden verursachen. Werden diese Tiere richtig erzogen, sind sie zudem meist ebenso friedlich wie andere Rassen. Es kann darüber hinaus durchaus vorkommen, dass ein sonst überaus friedlicher Hund zubeißt – so etwa, wenn er sich selbst bedroht fühlt oder sein Herrchen beschützen möchte. Aus diesen Gründen sollte jeder zukünftige Hundebesitzer darüber nachdenken, die Hundehaftpflicht abzuschließen.

Überprüfung der Schadensersatzforderung

Die Versicherung kommt nicht für den Schaden auf, sondern überprüft auch, ob die Schadensersatzforderung überhaupt rechtens ist.

Bevor Sie die Versicherung abschließen, sollten Sie überlegen, welche Leistungen für Ihre Situation wichtig sind. Bedenken Sie hierbei, dass sich die Zusatzleistungen bei den verschiedenen Anbietern unterscheiden können – nicht jede Versicherung bietet beispielsweise den Welpenschutz oder den Schutz bei Mietsachschäden an.

In jedem Fall ist es ratsam, folgende Zusatzleistungen in den Vertrag aufzunehmen:

  • Fremdhüterrisiko: In vielen Fällen gehen nicht nur Sie mit Ihrem Vierbeiner spazieren, auch Ihr Partner, ein guter Freund oder ein Hundesitter kümmern sich um den Hund.
  • Forderungsausfalldeckung: Bedenken Sie, dass Sie ggf. über eine bestimmte Dauer arbeitsunfähig sein können und so zusätzlichen Schaden erleiden. Kann dieser nicht gedeckt werden, droht Ihnen evtl. eine Zahlungsunfähigkeit.
  • Mietsachschäden: Dies ist besonders sinnvoll für Hunde, die den Großteil des Tages in einer Mietwohnung verbringen.
  • Deckschäden bei Rüden: Besitzen Sie einen Rüden, sollte diese Zusatzleistung unbedingt enthalten sein.

Hohe Deckungssumme wählen

Gesetzlich ist eine Deckungssumme von einer Million Euro vorgeschrieben. Diese deckt in den meisten Fällen jedoch bei weitem nicht die Schäden. Deshalb wird empfohlen, eine Deckungssumme von mindestens drei bis fünf Millionen Euro zu vereinbaren.

Leistungsausschlüsse

Generell werden alle Schäden ausgeschlossen, die der Hund bei Tierhalter und Tierhüter sowie allen Personen im Haushalt verursacht. Wird also Ihr im Haushalt lebender Ehepartner von Ihrem Vierbeiner gebissen, zahlt die Versicherung nicht.

Auch Schäden, die durch den Tierhalter vorsätzlich herbeigeführt wurden, werden von den Versicherungsgesellschaften nicht übernommen. Haben Sie Ihre Anzeigepflicht verletzt und Ihrer Versicherung den entstandenen Schaden nicht rechtzeitig gemeldet, wird auch hier der Schaden ausgeschlossen.

Ablehnung des Antrags

Ihr Antrag kann auch abgelehnt werden. Das ist oftmals dann der Fall, wenn zuvor schon Schäden durch Ihr Haustier verursacht wurden. Wurde Ihr Antrag abgelehnt, sollten Sie bei anderen Versicherungsgesellschaften versuchen, die Versicherung abzuschließen.

Auch kann es geschehen, dass eine Gesellschaft Ihren Antrag ablehnt, weil es sich bei Ihrer Hunderasse um einen Listenhund bzw. einen entsprechenden Mischling handelt. Überprüfen Sie deshalb vorab, welche Versicherungen auch Listenhunde und deren Mischlinge problemlos versichern.

Schritt für Schritt zu Ihrer Hundehaftpflichtversicherung

Um eine günstige Hundehaftpflicht zu finden, können Sie unseren FinanceScout24-Rechner verwenden. Dieser hilft Ihnen dabei, einen Vergleich anzustellen und dadurch die beste Versicherung für Ihren Vierbeiner zu finden:

  1. Geben Sie in unseren Rechner Ihr Alter und die Anzahl der Hunde an, die Sie versichern möchten.
  2. Klicken Sie anschließend auf „Jetzt vergleichen“.
  3. Geben Sie die Rasse Ihres Hundes an. Hier ist auch wichtig, ob es sich bei Ihrem Tier um einen Mischling oder einen reinrassigen Vierbeiner handelt.
  4. Wählen Sie die gewünschte Laufzeit. Geben Sie außerdem an, ob Sie im öffentlichen Dienst arbeiten und ob Sie zuvor schon einmal versichert waren.
  5. Klicke Sie auf „Jetzt Tarife vergleichen“.
  6. Sie erhalten eine Übersicht über passende Versicherungen. Hier können Sie einen Preisvergleich der Hundehaftpflicht-Angebote durchführen. Mit einem Klick auf „Leistungsumfang“ bei den jeweiligen Angeboten können Sie sehen, wie die jeweilige Police aufgebaut ist.

Sie haben zudem die Möglichkeit, die Deckungssumme, die Zahlweise, die Selbstbeteiligung sowie den Leistungsumfang anzupassen. Um mehrere Tarife zu vergleichen, können Sie bei diesen ein Häkchen setzen und anschließend auf „Tarife vergleichen“ klicken. Daraufhin werden diese Angebote für eine bessere Übersicht gegenübergestellt.

  1. Sie können nun entweder ein kostenloses und unverbindliches Angebot anfordern oder den Vertrag direkt online abschließen.
  2. Wenn Sie nach dem Vergleich direkt online abschließen möchten, werden Sie auf ein Formular weitergeleitet. Hier geben Sie Ihre persönlichen Daten an und können noch einmal den gewählten Versicherungsschutz überprüfen.
  3. Anschließend können Sie die Zahlungsdaten ausfüllen.
  4. Nennen Sie außerdem alle Daten zu Ihrem Hund und geben Sie an, ob zuvor bereits Anträge abgelehnt wurden.
  5. Nun können Sie alle vertragsrelevanten Dokumente herunterladen und überprüfen.
  6. Schließlich können Sie den Vertrag abschließen und somit den Schutz beantragen.
  7. Die Gesellschaft überprüft Ihren Antrag sowie Ihre Identität und schickt Ihnen daraufhin eine Bestätigung sowie alle nötigen Unterlagen. Der Schutz besteht, sobald die Versicherung den Antrag bestätigt.

Vertragsabschluss auch ohne Unterschrift

Berücksichtigen Sie, dass Sie den Vertrag verbindlich und ohne Unterschrift abschließen. Sie können den Antrag allerdings auch ausdrucken, unterschreiben und per Fax an die Versicherungsgesellschaft schicken.

Bedenken Sie, dass der Preis der Versicherungsprämie durch diverse Faktoren beeinflusst werden kann:

  • Rasse des Hundes: Fällt die Rasse Ihres Haustiers unter die Kampfhunde, wird der Versicherungsschutz teurer. Bei einigen Versicherungen wird der Antrag auch abgelehnt, da diese keine Kampfhunde versichern.
  • Nutzung des Hunds: Erhält der Hund eine Ausbildung zu beispielsweise einem Blindenhund, kann er oftmals günstiger versichert werden. Dies variiert jedoch von Versicherung zu Versicherung.
  • Anzahl der Hunde: Je mehr Tiere versichert werden, desto teurer wird die Versicherungsprämie. Allerdings bieten etliche Versicherungen Rabatte und Vergünstigungen an. Pro Hund wird die Police somit günstiger.
  • Laufzeit des Vertrags: Bei einigen Anbietern kann der Beitrag reduziert werden, wenn die Laufzeit verlängert wird.
  • Selbstbeteiligung: Möchten Sie Ihren Beitrag senken, sollten Sie Ihre Selbstbeteiligung erhöhen. Das bedeutet jedoch, dass Sie im Schadensfall einen Teil der Kosten übernehmen.
  • Zusatzleistungen: Jede Zusatzleistung, die Sie dazu buchen, erhöht den Beitrag.
  • Schadenzahl bei einer etwaigen Vorversicherung
  • Alter des Hundehalters

Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung

In der Regel wird die Police ordentlich gekündigt: Hier besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf eines Vertragsjahres. Haben Sie die Versicherung also beispielsweise Anfang März abgeschlossen, können Sie diese Ende Dezember kündigen. Kündigen Sie nicht, wird die Laufzeit automatisch um ein Jahr verlängert. Bedenken Sie, dass Sie die Kündigung stets schriftlich einreichen müssen.

Neben der ordentlichen Kündigung ist jedoch auch die außerordentliche Kündigung möglich – allerdings kann diese nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden:

Bei Verlust des Tiers
Haben Sie Ihren Hund verloren (bspw. durch Abgabe an eine andere Person), können Sie dies Ihrer Versicherungsgesellschaft melden und den Vertrag unverzüglich aufheben lassen.

Bei Eintritt eines Schadensfalls
Hat Ihr Vierbeiner einen Schaden verursacht, können Sie den Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen.

Kündigung durch den Versicherer

Auch die Versicherung hat das Recht, in diesem Fall den Vertrag aufzulösen

Bei Schadensfall wird dieser von der Versicherung abgelehnt oder bearbeitet – innerhalb von vier Wochen nach Abschluss dieses Prozesses können Sie den Vertrag kündigen.

Bei Erhöhung des Versicherungsbeitrags
Die Versicherung muss Sie stets über die Erhöhung der Prämie informieren. Tritt dieser Fall ein, haben Sie bis zu vier Wochen nach Bekanntmachung der Erhöhung Zeit, den Vertrag zu kündigen.

Der FincanceScout24-Rechner hilft Ihnen dabei, verschiedene Anbieter der Versicherung zu testen und alle genannten Aspekte in den Vergleich der Hundehaftpflicht einzubeziehen.

Fragen und Antworten zur Hundehaftpflicht

Brauche ich für jedes Tier eine eigene Versicherung?

Ja. Möchten Sie Ihre Hunde versichern, müssen Sie stets angeben, wie viele Tiere versichert werden. Schaffen Sie sich nach Abschluss des Vertrags einen weiteren Vierbeiner an, muss dieser Ihrer Versicherung gemeldet werden. Viele Versicherungsgesellschaften bieten allerdings Rabatte an, wenn über sie mehrere Tiere versichert werden.

Ist mein Hund auch versichert, wenn jemand anderes mit ihm spazieren geht?

Bei der Hundehaftpflichtversicherung wird stets der Hund versichert, jedoch nicht der Halter. Geht nun beispielsweise ein Hundesitter oder ein Freund mit Ihrem Vierbeiner spazieren, ist das Tier trotzdem versichert. Dies gilt bei Ihrer Versicherung als Fremdhüterrisiko.

Ist mein Tier nicht schon über meine Privat-Haftpflicht mitversichert?

Nein, in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung sind nur Kleintiere versichert. In diese Kategorie fallen unter anderem Vögel, Zierfische, Kaninchen und Katzen. Für Hunde hingegen ist eine separate Versicherung erforderlich.

Kann ich eine Tierhalter-Haftpflicht auch als Zusatz zu meiner Privathaftpflicht abschließen?

Ja. Planen Sie ohnehin den Abschluss einer Privathaftpflicht, können Sie die Hundehaftpflicht hierbei als Zusatzleistung angeben. Übrigens: Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist es möglich, die Hundehaftpflicht nachträglich abzuschließen – sie gilt dann als separate Police und kann so auch unabhängig von der Privathaftpflicht gekündigt werden. Möchten Sie hingegen keine private Haftpflichtversicherung abschließen, können Sie die Hundehaftpflicht auch als selbstständige Police abschließen.

Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?

Sie haften immer dann für den Schaden, wenn dieser durch ein tiertypisches, willkürliches Verhalten verursacht wird. Das gilt auch für Schäden, die ohne Ihr Verschulden entstanden sind. Dies nennt sich „Gefährdungshaftung“: Schon durch das Halten eines Hundes entsteht eine Gefahr. Haben Sie sich vorschriftsmäßig verhalten und entsteht dennoch ein Schaden, haften Sie für diesen.

Welche Rassen gehören zu den Kampfhunden?

Zu den Kampfhunden gehören: Alano, American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Aryan Molosser, Bandog, Belgischer Mastiff, Bordeaux Dogge, Boston Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Englischer Bulldog, Fila Brasileiro, Französischer Bulldog, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Mallorquin, Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tibet Mastiff, Tosa Inu.

In fast allen Bundesländern müssen einige dieser Kampf- bzw. Listenhunde sowie ihre Mischlinge versichert werden. Es ist jedoch auch möglich, dass bestimmte Hunderassen von der Versicherung ausgeschlossen werden – informieren Sie sich also vorab bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

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