Brutto Netto Rechner

Glossar

Ihr Bruttoeinkommen

Hier tragen Sie Ihr Bruttoeinkommen ein. Sie können hier das monatliche Einkommen oder auch das Jahreseinkommen angeben. Je nachdem für welche Methodik Sie sich entscheiden, wählen Sie in der folgenden Spalte den dazu passenden Abrechnungszeitraum.

Abrechnungszeitraum

Je nachdem ob Sie mit monatlichen Werten oder jährlichen Werten rechnen, wählen Sie den enstprechenden Abrechnungszeitraum (abhängig von der Spalte oben).

Steuerfreibetrag / Grundfreibetrag 2017

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu welchem keine Einkommensteuer erhoben wird. Der jährliche Grundfreibetrag beträgt:
im Jahr 2017 für Alleinstehende: 8.820,- Euro
im Jahr 2017 für zusammenveranlagte Ehepaare: 17.640,- Euro

im Jahr 2016 für Alleinstehende: 8.652,- Euro
im Jahr 2016 für zusammenveranlagte Ehepaare: 17.304,- Euro
im Jahr 2015 für Alleinstehende: 8470,- Euro
im Jahr 2015 für zusammenveranlagte Ehepaare: 16.940,- Euro
im Jahr 2014 für Alleinstehende: 8354,- Euro
im Jahr 2014 für zusammenveranlagte Ehepaare: 16.708,- Euro
im Jahr 2013 für Alleinstehende: 8130,- Euro
im Jahr 2013 für zusammenveranlagte Ehepaare: 16.260,- Euro

Hinzukommen kann ein Kinderfreibetrag von 2.184,- Euro pro Elternteil. Plus ein Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf von 1.320,- Euro pro Elternteil. Diese Freibeträge für Ihr Kind kommen nur zur Geltung wenn die Steuerlastminderung durch die Freibeträge größer ausfällt, als das Kindergeld.

Indem Sie sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, sparen Sie Monat für Monat Steuern. Den Freibetrag können Sie bis zum 30.11. eines Jahres, bei Ihrem Finanzamt beantragen und auf der Lohnsteuerkarte vermerken lassen. Dadurch reduziert sich die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen und an das Finanzamt abführen muss.

Als Freibetrag eintragen lassen, können Sie z.B. die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder. Wenn Sie den Freibetrag nicht eintragen lassen, so können Sie die angefallenen Kosten nachträglich in Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen. Das Finanzamt schreibt Ihnen die zuviel gezahlten Steuerbeträge wieder gut.

Geldwerter Vorteil

Eine Sachleistung des Arbeitgebers z.B. in Form eines Firmenfahrzeuges ist ein finanzieller Vorteil, den Sie in der Bundesrepublik Deutschland versteuern müssen. Der Geldwerte Vorteil aus der jeweiligen Sachleistung wird dabei zum Bruttogehalt hinzugerechnet und erhöht somit, das zu versteuernde Einkommen. Dadurch reduziert sich Ihr Nettogehalt um die ensprechende steuerliche Belastung. Der Online Gehaltsrechner für Arbeitnehmer 2016 / 2015 inkl. Berechnung Geldwerter Vorteil.

Die Steuerklasse

Die Höhe Ihrer Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer richtet sich in Deutschland unter anderem (neben der Einkommenshöhe) nach Ihrer Steuerklasse.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende sechs Lohnsteuerklassen (geregelt im Einkommensteuergesetz):

Steuerklasse I: Ledige, verwitwete oder geschiedene ohne Kinder.
Steuerklasse II: Alleinerziehende ledige, verwitwete oder geschiedene mit Kindern.
Steuerklasse III: Verheirateter Alleinverdiener oder Doppelverdiener bei dem der andere Ehegatte auf Antrag beider die Steuerklasse V hat. Empfiehlt sich für Ehegatten, mit einem Vielverdiener (Steuerklasse III) und einem Wenigverdiener (Steuerklasse V).
Steuerklasse IV: Verheirateter Doppelverdiener, empfiehlt sich für Ehegatten, bei denen beide ungefähr gleichviel verdienen.
Steuerklasse V: Siehe Steuerklasse III.
Steuerklasse VI: Bei zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Dienstverhältnis (Für einen Nebenverdienst).

Ihre Lohnsteuerklasse ist auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerkt.

Den Kinderfreibetrag

entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuerkarte. Ein Kinderfreibetrag steht jeweils beiden Eltern zur Hälfte zu. Kinderfreibeträge können auf einen Elternteil übertragen werden.

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag in Deutschland. Je nach Ihrer Einkommensgröße kann er Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Ist das Kindergeld höher als der steuerliche Vorteil aus dem Kinderfreibetrag, dann kommt der Kinderfreibetrag nicht zum tragen. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag auf jeden Fall angerechnet.

Der Kinderfreibetrag entspricht dem Existenzminimum des Kindes.

Krankenversicherungssätze

Die angegebenen Krankenversicherungssätze enthalten den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 0,9 %. Dieser ist komplett vom gesetzlich versicherten Arbeitnehmer/in zu tragen. Dieser Wert ist in der Berechnung automatisch enthalten.

Krankenversicherungssatz 2016: 14,6 % + Krankenversicherung-Zusatzbeitrag: Der bisherige zusätzliche Eigenanteil des Arbeitnehmers von 0,9 % kann ab 01.01.2015 von den einzelnen Krankenkasse individuell festgelegt werden - in Abhängigkeit zu deren Finanzlage. 0,9 % erheben die meisten Krankenkassen.
Krankenversicherungssatz 2017: 14,6 % + ca. 1,1 % Zusatzbeitrag. Die höhe des Zusatzbeitrags ist abhängig von der Krankenkasse.

Beitragsbemessungsgrenze Gesetzliche Krankenversicherung

Unter Beitragsbemessungsgrenze von Krankenversicherungen versteht man die Einkommenshöhe bis zu welcher die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung errechnet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze 2017 Kranken- und Pflegeversicherung 4.350 Euro / Monat oder 52.200 Euro / Jahr

Versicherungspflichtgrenze Private Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze ist Einkommensgrenze ab welcher ein Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und in eine private Krankenversicherung wechseln kann. Damit ein Arbeitnehmer in die PKV wechseln kann, muss sein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschreiten. Für Freiberufler, Selbständige und Beamte ist die Versicherungspflichtgrenze bedeutungslos. Der Beitritt in die Private Krankenversicherung ist bei dieser Gruppe einkommensunabhängig möglich. Versicherungspflichtgrenze für die Jahre 2010 bis 2014 im Überblick:

Versicherungspflichtgrenze 2017
Ab 1.1.2002 privat versichert: 57.600 Euro / Jahr oder 4.800,00 Euro / Monat
Vor 1.1.2002 privat versichert: 52.200 Euro / Jahr oder 4.350,00 Euro / Monat

Beitragssatz zur Pflegeversicherung

Beitragssatz Pflegeversicherung 2017: 2,55 % bzw. 2,8 % Prozent für Kinderlose mit Vollendung des 23. Lebensjahres.
Beitragssatz Arbeitnehmer (außer Sachsen): 1,525%
Beitragssatz Arbeitnehmer (nur in Sachsen): 2,025%

Nettogehalt / Nettolohn 2018

Mit unserem Nettorechner / Lohnrechner ermitteln Sie Ihren individuellen Nettolohn auf Basis der steuerlichen- und sozialversicherungspflichtigen Regelungen - kostenlos und effektiv. Ein Nettolohnrechner und Abgabenrechner 2018. Ein kostenloser Onlinerechner zur Berechnung von Einkommenssteuer oder Lohnsteuer. Der Online Gehaltsrechner für Arbeitnehmer zur Berechnung von Nettogehalt auf Basis steuerlicher Vorgaben. Berechnen Sie die Lohnsteuer und Ihr Brutto Netto Gehalt 2018 oder auch rückwirkend für 2017.

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