Selbständige

Kredit für Selbständige


Kredit für Selbständige

Wichtiges zum Kredit für Selbständige

  • Sicherheiten anbieten
    Aufgrund der schwankenden Einnahmen als Selbständiger bewerten Banken zusätzliche Sicherheiten sehr positiv: Geben Sie beispielsweise Bürgen oder weitere Kreditnehmer mit guter Bonität an, kann dies den Zins beeinflussen.
  • Einkommensnachweise erbringen
    Anhand von betriebswirtschaftlichen Auswertungen müssen Sie Ihr Einkommen nachweisen, oft zusätzlich zur Angabe von Vorjahres-Einkommenssteuerbescheiden.
  • Businessplan oft obligatorisch
    Sind Sie Existenzgründer, verlangen Banken oftmals einen Businessplan. Dies hilft einzuschätzen, wie vielversprechend Ihr Vorhaben ist und erhöht die Annahmechancen – auf den Zinssatz wirkt sich dies aber nur selten aus.
  • Geschäftssitz Deutschland
    Unabhängig von der Gesellschaftsform fordern die Banken nahezu immer einen Geschäftssitz in Deutschland.

Banken werben mit günstigen Online-Konditionen, einfachen Antragsformularen und zügigen Entscheidungen bei Ratenkrediten. Eine grundlegende Voraussetzung ist dabei der berufliche Status. Angestellte, Beamte und Co. sind die vorrangige Zielgruppe der Banken; Selbständige müssen oftmals höhere Voraussetzungen erfüllen. Doch auch hier gibt es Wege und Mittel, vergleichsweise schnell zur gewünschten Finanzierung zu gelangen.

Kriterien für einen günstigen Kredit als Selbstständiger

Immer mehr Banken bieten mittlerweile spezielle Kredite für Selbständige und Freiberufler. Sie sind als klassischer Ratenkredit aufgebaut und mit anderen Konditionen versehen.

In einem ersten Schritt bewerten Banken Ihre Kreditwürdigkeit anhand des durchschnittlich verfügbaren Einkommens. Da Ihr Einkommen schwankt und beispielsweise saisonal deutlich niedriger liegen kann, werden zumeist zwei volle Kalenderjahre herangezogen. Das interne Mindesteinkommen liegt höher, die Bank zieht hiervon noch Pauschalen ab: In Abhängigkeit zur Anzahl der Personen im Haushalt werden pauschale Lebenshaltungskosten abgezogen, die auch von Ihrer eigenen Haushaltsrechnung abweichen können.

Zusätzliche Sicherheiten bieten

Auch hier können Sie problemlos einen zweiten Kreditnehmer in den Antrag mit aufnehmen. Sollte das nicht reichen, um alle Voraussetzungen zu erfüllen, können Sicherheiten verpfändet werden. Es werden alle banküblichen Sicherheiten akzeptiert, etwa Kapitallebensversicherungen, Festgeldanlagen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und dergleichen.

Ein Weg, um auch als Existenzgründer zu einem zinsgünstigen Darlehen zu gelangen, führt über die Bürgschaft. Die Bank bewertet es positiv, wenn ein naher Verwandter oder Geschäftspartner an Ihre Geschäftsidee glaubt und für Sie bürgt. Allerdings muss diese Person selbstverständlich alle Voraussetzungen für sich auch erfüllen.

Die SCHUFA-Akte kann sich positiv auf Ihre Kreditkonditionen auswirken, wenn bereits einwandfrei zurückgeführte Darlehen darin vermerkt sind. Wenn Sie also Ihre Zuverlässigkeit bereits bei früheren Finanzierungen bewiesen haben. Ansonsten ist ihr Einfluss auf den Zinssatz eher zweitrangig.

Businessplan als Zusatzkriterium

Wollen Sie als Existenzgründer eine Finanzierung beantragen, müssen Sie Ihr Geschäftsmodell mit einem ausführlichen „Businessplan“ erläutern. Dieser ersetzt jedoch nicht die üblichen, personenbezogenen Voraussetzungen bezüglich SCHUFA und Co. Sie müssen ihn vielmehr als Zusatzvoraussetzung betrachten, um bei Mikrofinanzinstituten zum Zuge zu kommen. Positive Auswirkungen auf den Zinssatz sind hiermit zumeist nicht verbunden.

Besondere Bedingungen für Selbständige

Wie bereits erläutert, unterscheiden Banken bei Ratenkrediten zunächst nicht nach dem Verwendungszweck, sondern nach der Berufsgruppe. Angestellte müssen nur wenige Nachweise zur Einkommenssituation und dem Beschäftigungsverhältnis erbringen. Sie profitieren von einem „gesicherten Einkommen“, anstelle von Kreditsicherheiten werden im Darlehensvertrag normalerweise nur Lohn- und Gehaltsabtretungen vereinbart.

Als Selbständiger müssen Sie hingegen explizite Angaben machen und Belege einreichen, die mehrere Kalenderjahre zurückreichen. Und das unabhängig davon, ob Sie einen Kredit für private Zwecke benötigen oder beispielsweise einen Betriebsmittelkredit anfragen. In beiden Fällen sind die Eingangshürden höher.

Nachfolgend finden Sie die besonderen Voraussetzungen, die Banken anstelle der üblichen Bedingungen ansetzen:

  • Einkommensnachweis
    Da Lohn- oder Gehaltsnachweise fehlen, müssen Sie Ihr Einkommen anhand betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA) nachweisen. Sie werden vom Steuerberater angefertigt und werden meist für mehrere Monate rückwirkend eingefordert. Zusätzlich müssen oftmals die Einkommensteuerbescheide der letzten ein bis zwei Jahre eingereicht werden.
  • SCHUFA-Einträge
    Wie bei klassischen Ratenkrediten auch, werden Darlehen für Selbständige nur bei einwandfreiem SCHUFA-Score bewilligt. Hier müssen Sie jedoch „harte“ und „weiche“ Negativkriterien unterscheiden. „Harte“ Kriterien sind Kontopfändungen, Insolvenzverfahren, Eidesstattliche Versicherungen und dergleichen. „Weiche“ Kriterien sind solche Merkmale, die erst nach vorheriger Ankündigung an Auskunfteien übermittelt werden dürfen. Beispielsweise dann, wenn Sie mit Kreditraten im Verzug sind und die Bank ihre Forderung fällig stellt. Sie sind nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium, über Sicherheiten oder Bürgschaften kann dennoch ein Kredit beschafft werden.
    Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr SCHUFA-Eintrag korrekt ist und korrigieren Sie ihn ggf.!
  • Existenzgründer
    Ihre selbständige oder freiberufliche Tätigkeit muss für die Bank „nachhaltig“ sein, je nach Bank müssen Sie mindestens zwei bis drei Jahre aktiv sein. Existenzgründer können dennoch Finanzierungen erhalten, beispielsweise über Mikrokreditinstitute (kurze Laufzeiten, geringe Kreditbeträge).
  • Geschäftssitz
    Unabhängig davon, ob Sie als Einzelunternehmer agieren oder durch eine Kapitalgesellschaft handeln, der juristische Sitz muss stets in Deutschland liegen.

Schritt für Schritt zum Selbständigen-Kredit

FinanceScout24 hat den Antragsprozess so einfach gestaltet, dass Sie schrittweise durch alle relevanten Punkte geführt werden. Jeder Punkt wird zusätzlich erläutert, um falsche Angaben auf direktem Wege auszuschließen.

  1. Kreditbedarf ermitteln
    Zunächst sollten Sie die Höhe des benötigten Kredites berechnen. Prüfen Sie dabei auch, ob Sie den Kreditbedarf durch Eigenkapital, wie etwa das Auflösen von Geldanlagen, reduzieren können.
  2. Laufzeit & Konditionen kalkulieren
    Wenn der Kreditbedarf feststeht, müssen Sie berechnen, zu welchen Laufzeiten und Konditionen Sie sich diese Finanzierung leisten können. Hilfestellung bietet hier der Kreditrechner von FinanceScout24. Dabei werden Angebote nach ihren Konditionen sortiert und Monatsraten für verschiedene Laufzeiten und Kreditsummen dargestellt. Beachten Sie hierbei, dass es starke Einkommensschwankungen geben kann und eine längere Laufzeit dadurch vorteilhaft wäre. Trotz allem bleiben Sie flexibel, denn viele Angebote ermöglichen kostenfreie Sondertilgungen. Damit können Sie bei höherem Einkommen die Kreditraten und Zinsbelastungen leicht verringern.
  3. Kreditantrag stellen
    Nachdem Sie den Kreditvergleich mit Beispielrechnungen durchgesehen haben, werden im nächsten Schritt persönliche Daten abgefragt. Hier können Sie auch angeben, ob Sie einen zweiten Kreditnehmer mit in den Antrag aufnehmen möchten. Wie oben erläutert, kann dies Ihre Chancen deutlich verbessern und zu günstigeren Kreditkonditionen führen. Im Anschluss müssen Sie Angaben zum Arbeitgeber machen und der Dauer Ihrer Beschäftigung. Hier müssen Sie aus der Auswahlmöglichkeit die passende Berufsgruppe wählen, wie „Selbst. Freiberufler“ oder „Selbst. Gewerbetreibender“. Im letzten Schritt werden Angaben zur Einkommenssituation abgefragt, hierbei sollten Sie die letzten BWA sowie Einkommensteuerbescheide zur Hand nehmen.

Auch nach Antragstellung können Sie noch zurücktreten

Auch wenn Sie damit rechnen, Ihr Liquiditätsproblem in wenigen Wochen gelöst zu haben, sollten Sie den Kredit-Antrag absenden. Denn je nach Bank dauert es ohnehin zunächst mehrere Tage Bearbeitungszeit, ehe Angebote erstellt werden. Außerdem haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht, Sie können binnen 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Manche Banken gewähren freiwillig längere Widerrufsfristen, teilweise bis zu acht Wochen.

Besonderheiten bei Nachweisen und Belegen

Je nachdem, ob Sie bilanzieren müssen oder nicht, gibt es Unterschiede bei den einzureichenden Nachweisen und Belegen. Grundsätzlich müssen die beiden letzten Einkommensteuerbescheide in Kopie eingereicht werden. Zusätzlich hierzu die BWA des letzten Monats sowie zum 31.12. des vorangegangenen Jahres. Den Anhang mit der Summen- und Saldenliste müssen Sie unbedingt unterschreiben.

Je nach Situation müssen analog die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zum 31.12. des Vorjahres oder die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der letzten beiden Jahre eingereicht werden. Alternativ können Sie auch den Jahresabschluss (JA) der letzten beiden Jahre einreichen.

Bei den privaten Finanzen werden fortlaufende Kontoauszüge der zurückliegenden Monate verlangt. Hier dürfen Sie keine Streichungen vornehmen. Haben Sie im Antrag Nebeneinkünfte angegeben und erhalten Sie diese seit mindestens sechs Monaten, können Sie diese anhand der Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der vergangenen drei Monate nachweisen.

In einigen Fällen werden Kredite für Selbständige auch nur dann gewährt, wenn Altkredite vollständig abgelöst werden. Hierzu wird Ihnen die Bank eine Ablösevollmacht zusenden, die jeweils für jeden einzelnen Darlehensvertrag unterschrieben werden muss. Erfragen Sie zuvor die jeweiligen Ablösesummen zum gewünschten Zeitpunkt.

Fragen und Antworten

Worin unterscheidet sich der Kredit für Selbständige von einem normalen Ratenkredit?

Grundsätzlich ist auch der Kredit für Selbständige ein Ratenkredit, er wird monatlich mit Tilgung und Zins durch eine gleichbleibende Rate zurückgeführt. Die wesentliche Unterscheidung liegt darin, dass höhere Eingangsvoraussetzungen zu erfüllen sind. Das betrifft vor allem das Mindesteinkommen, etwaige Sicherheiten oder Bürgschaften und die Einkommensnachweise. Anstatt die letzten drei Monate durch Kontoauszüge und Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen nachzuweisen, werden BWA, Einkommensteuerbescheide sowie Gewinn- und Verlustrechnungen oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen verlangt. Hierdurch kommt es in der Praxis zumeist zu niedrigeren Kreditsummen und kürzeren Laufzeiten, da Banken das Ausfallrisiko höher bewerten.

Fällt es Selbständigen weniger leicht aufgrund des unregelmäßigen Einkommens, günstige Kreditkonditionen zu erhalten?

Fakt ist, dass nur ausgewählte Banken sich überhaupt für Selbständige und Freiberufler öffnen und ihnen Privatkredite ohne Verwendungszweck anbieten. Einerseits sind die Hürden bezüglich Mindesteinkommen, Sicherheiten und Co. höher. Andererseits beansprucht die Kreditprüfung auch mehr Zeit, da wesentlich mehr Unterlagen geprüft und bewertet werden müssen. Wenn Sie einen Bürgen stellen können oder pfändbare Sicherheiten haben, lässt sich dieser Nachteil zum Teil ausgleichen. Tatsache bleibt jedoch, dass Selbständige stets mit gewissen Zinsaufschlägen rechnen müssen und diese auch dann fällig sind, wenn das Einkommen weit überdurchschnittlich hoch ist.

Gibt es Alternativen zum Kredit für Selbständige, wenn ich über Immobilienbesitz verfüge?

In dem Fall bietet sich eine Alternative in Form des sogenannten Modernisierungskredites an. Banken finanzieren hiermit Reparaturen oder Sanierungen am Eigenheim. Als Nachweis verlangen sie einen Grundbuchauszug oder Abgabenbescheide. Und obwohl ein solcher Kredit zweckgebunden ist, eben an eine solche „Modernisierung“, müssen Sie keine weiteren Nachweise über den Einsatz des Geldes erbringen. Gleichzeitig erhalten Sie Vorzugskonditionen und können beispielsweise betriebliche Anschaffungen damit finanzieren. Auch ist es unerheblich, dass die Immobilie zeitgleich noch durch eine Hypothek belastet ist oder Sie diese noch finanzieren. Einzig allein der Besitz reicht als Voraussetzung für den Modernisierungskredit.

Gibt es einen Kredit für Selbständige ohne Abfrage bei der SCHUFA?

Grundsätzlich werden Kredite ohne SCHUFA unabhängig von der Berufsgruppe ausgereicht. Die Anforderungen an Einkommensnachweise und mögliche Sicherheiten sind praktisch identisch, denn hierbei werden allein Einkommen und Bonität unabhängig von Scoringwerten bewertet. Sofern Ihre Akte „harte“ Negativmerkmale aufweist, wie Vollstreckungsmaßnahmen oder Eidesstattliche Versicherungen, werden Sie auf „normalem“ Wege zu keiner Finanzierung gelangen.

Selbständige sind aufgrund des fehlenden verlässlichen Einkommens im Nachteil. Einen Kredit ohne SCHUFA bekommen sie höchstens von privat. Ist ihre wirtschaftliche Gesamtsituation gut, können sie aber auf einen Kredit trotz SCHUFA hoffen, bei dem die aktuellen Umstände höher bewertet werden als die Kredithistorie.

Muss ich mein Einkommen derart ausführlich nachweisen? Reichen Sicherheiten nicht aus?

Ein Kredit für Selbständige ohne Einkommensnachweis ist ausgeschlossen. Banken bewerten sowohl die Einkommenssituation als auch die verwertbaren Sicherheiten, die gegebenenfalls verpfändet werden müssen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Es ist also nicht möglich, auch bei entsprechender Bonität, einen Kredit allein anhand umfangreicher Sicherheiten zu beantragen.

Ist der Kredit an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden?

Bei dieser Kreditart gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Verwendung. Sie können das Geld sowohl für berufliche als auch private Zwecke nutzen, um etwa Zahlungsausfälle zu kompensieren.

Fallen Bearbeitungsgebühren oder sonstige Kosten an?

Bereits seit Längerem sind Bearbeitungsgebühren nicht mehr üblich und auch höchstrichterlich untersagt. Sehr wohl können aber Zusatzkosten anfallen. Beispielsweise für eine Kreditausfallversicherung, die eine Bank von Ihnen vor der Kreditgewährung verlangt. Zudem können Bürgschaften die effektiven Kreditkosten erhöhen.

Welche Auswirkungen hat der Kreditvergleich bei FinanceScout24 auf meine SCHUFA?

Grundsätzlich müssen Sie zwei Arten der SCHUFA-Abfragen bei Krediten unterscheiden. Im ersten Fall wird das Merkmal „Anfrage Kreditkonditionen“ gespeichert, es ist vollkommen neutral und wird lediglich zehn Tage lang gespeichert. Genau das passiert beim Vergleich auf FinanceScout24 und einer Kreditanfrage. Sollten Sie im Anschluss ein Angebot erhalten und dieses annehmen, kommt der Kredit also zustande, wird das Merkmal „Anfrage Kredit“ gespeichert. Erst damit wirkt sich der Kredit auch auf Ihre SCHUFA-Scorewerte aus.

Meine Selbständigkeit besteht noch keine drei Jahre. Kann ich trotzdem einen Kredit als Selbständiger erhalten?

Die meisten Banken setzen eine Selbständigkeit von mindestens zwei oder drei Jahren voraus. Dementsprechend verlangen Sie Einkommensteuerbescheide und Jahresabschlüsse für die letzten zwei Jahren und ein tragfähiges Geschäftskonzept. Als Start-Up-Unternehmer können Sie beispielsweise von staatlichen Förderbanken profitieren oder aber von Mikrokreditinstituten. Diese gewähren kleinere Kreditsummen teilweise ohne Sicherheiten und Bürgschaften. Alternativ gibt es immer noch die Variante über den zweiten Kreditnehmer, der jedoch alle übrigen Voraussetzungen erfüllen muss.

Ab wann gelte ich überhaupt als Selbständiger oder Freiberufler?

Zunächst unterscheiden Banken zwischen Gewerbetreibenden, also dem klassischen Selbständigen, und dem Freiberufler. Als Gewerbetreibender gelten Sie, wenn Sie einen Gewerbeschein besitzen oder im Handelsregister als Kaufmann eingetragen sind. Als Freiberufler gehören Sie den „Freien Berufen“ an, beispielsweise als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Was genau darunter gefasst wird, ist in § 18 EStG beziehungsweise § 1 PartGG geregelt. Sie dürfen nicht von einem einzigen Auftraggeber abhängig sein (mindestens drei Auftraggeber), der Umsatz eines einzigen Auftraggebers darf nicht 5/6 Ihres Gesamtumsatzes überschreiten. Handelt es sich bei dem Kunden um einen einzigen Auftraggeber, so spricht der Gesetzgeber von der „Schein-Selbständigkeit“.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Eingereicht werden müssen verschiedene Dokumente, die eine Rückzahlungssicherung für den Kreditgeber darstellen. Die Kreditgeber haben unterschiedliche Voraussetzungen, die bei einem Kredit für Selbständige erfüllt werden müssen. Bei den Unterlagen handelt es sich meist um eine Betriebswirtschaftliche Auswertung, eine Einnahmen- und Überschussrechnung bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung, die letzten drei Kontoauszüge als Nachweis für regelmäßiges Einkommen und evtl. eine Einkommenssteuererklärung. Außerdem darf kein negativer SCHUFA-Eintrag vorliegen. Sind Sie bereits Selbständig, müssen Sie beweisen, dass Sie zwei Jahre lang erfolgreich Selbständig waren.

Fallen Zinsen und Gebühren bei Selbständigen höher aus?

Wie Zinsen und Bearbeitungsgebühren ausfallen hängt von dem jeweiligen Kreditgeber ab. Einige Anbieter erhöhen die Bearbeitungsgebühren für Selbständige drastisch, andere machen keinen Unterschied zwischen Angestelltem und Selbständigen, solange die Rückzahlung sicher erscheint. Erkundigen Sie sich daher genau, bevor Sie übereilt einen Vertrag unterzeichnen.

Gelten für mich als Selbständiger andere Regelungen zur Ratenzahlung?

Um Ihnen gerade als Selbständigen eine bessere Planung der Zahlung zu ermöglichen, wird die monatliche Höhe der Ratenzahlung sowie die Laufzeit des Kredites vertraglich fest vereinbart. Dies ist für beide Seiten wichtig. Der Selbständige weiß exakt wieviel Geld er dem Kreditgeber monatlich schuldet. Nicht mehr und nicht weniger.

Was passiert, wenn ich die Raten nicht mehr zahlen kann?

Das Ausfallrisiko ist bei Selbständigen höher als bei Angestellten, damit müssen Sie rechnen. Ihre Ratenzahlung ist vertraglich festgehalten, Sie müssen also die monatliche Summe zahlen. Wenn beispielsweise Zahlungen Ihrer Kunden noch offen stehen und Sie daher die monatliche Rate nicht vollständig zahlen können, reden Sie mit Ihrem Kreditgeber. Es können möglicherweise kleinere Raten vereinbart werden. Auch wenn Sie Aufträge für den kommenden Monat erhalten haben aber derzeit das Geld für die Raten nicht aufbringen können bleibt Ihnen nur der Gang zum Kreditinstitut: Wenn Sie vorher ordentlich Ihre Raten gezahlt haben kommt evtl. eine einmalige Aussetzung der Rate in Frage. Oder Sie finden jemanden, der für Sie bürgt bis Sie wieder selber zahlen können. Wenn gar kein Geld mehr vorhanden ist, muss leider Insolvenz angemeldet werden.

Wann brauche ich eine Kreditversicherung?

Eine Kreditversicherung wird benötigt, wenn Sie sich vor allen Eventualitäten schützen möchten, die zu einem Ausfall der Kreditzahlung führen könnte. Gerade für Selbständige ist eine Kreditversicherung interessant auch wenn sie eine zusätzliche Belastung bedeutet. Die Versicherung schützt vor Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und den Todesfall. Erkundigen Sie sich vorher und entscheiden Sie für sich. Lassen Sie sich von Ihrem Kreditgeber keine Kreditversicherung andrehen, wenn Sie diese nicht wollen.

Wann handelt es sich um Kreditbetrug?

Es handelt sich um einen Kreditbetrug, wenn eine Täuschungshandlung vorliegt. Dies ist dann geschehen, wenn bei der Vorlage von wirtschaftlichen Verhältnissen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht worden sind. Nach § 265b des Strafgesetzbuches ist eine Täuschungshandlung strafbar und wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zu drei Jahren verurteilt. Es handelt sich dabei um Wirtschaftskriminalität. Einen Kredit für Selbständige zu erhalten ist ein schwieriger Prozess. Aber selbst wenn es Ihnen womöglich zu einem Kredit verhilft – Sie sollten niemals falsche oder veränderte Unterlagen einreichen. Sie machen sich damit strafbar!

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