KFZ-Versicherung

KFZ-Versicherung

Jetzt vergleichen und bis zu 500 Euro im Jahr sparen
Die Versicherung für das eigene Auto kann eine Menge Geld im Jahr kosten. Nicht zuletzt weil die Tarife der Gesellschaften immer undurchsichtiger werden. Nur Wer seine Versicherung vergleicht, spart bares Geld.

Die Furcht vor dem Versichererwechsel ist unberechtigt. Denn den in den Vorjahren erreichten Schadenfreiheitsrabatt nehmen Sie zum neuen Versicherer mit. Die Furcht vor dem Versichererwechsel ist unberechtigt. Denn den in den Vorjahren erreichten Schadenfreiheitsrabatt nehmen Sie zum neuen Versicherer mit. Die Kfz-Versicherung kann jedes Jahr zum 30. November ordentlich gekündigt werden. Erhöht der Versicherer die Prämie, dann haben Sie das Recht der außerordentlichen Kündigung. Sie sollten sich parallel zur Kündigung um einen neuen Versicherer kümmern, damit Sie über durchgehenden Versicherungsschutz für Ihr Kfz verfügen.

Nutzen Sie für die Berechnung Ihrer Kfz Versicherungsprämie den mit dem ÖKO-TEST Testsieger Zertifikat ausgezeichneten Kfz-Versicherungsvergleich, inklusive aller relevanten Direktversicherer.

Über 180 Kfz-Tarife im Vergleich!

Ihre Vorteile:

Kfz-Versicherungs­vergleich

Wichtiges bei der Kfz-Versicherung

  • So kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung
    Nutzen Sie den Kfz-Versicherung Kündigungsschreiben Generator von FinanceScout24 und kündigen Sie Ihre alte Kfz-Versicherung schnell und einfach.
  • Das beeinflusst die Prämie
    Die Prämie wird unter anderem durch die Schadenfreiheitsklasse berechnet, aber auch der Fahrzeugtyp und der Zulassungsort fließen statistisch mit ein.
  • Rabatte durch Fahrsicherheitstraining
    Je nach Versicherung können zusätzliche Rabatte durch Fahrsicherheitstrainings realisiert werden. Oft bieten nur Versicherer, die auch derartige Trainings veranstalten, die Vergünstigungen an.
  • Garagenstellplatz senkt Beiträge
    Besitzen Sie eine abschließbare Garage, in der Sie das Fahrzeug unterstellen, senkt dies die zu zahlenden Versicherungsbeiträge.

Als Autofahrer sind Ihnen die Risiken bekannt, die es im Straßenverkehr trotz aller Bemühungen immer noch gibt. Fehlverhalten ist menschlich und im Zweifelsfall betrifft es bei einem Unfall nicht nur Sie, sondern auch andere Unbeteiligte. Um in Deutschland ein Kfz für den Straßenverkehr amtlich zulassen zu können, müssen Sie dem Amt gegenüber einen gültigen Versicherungsschutz nachweisen. Diese Grundlage, die Kfz-Haftpflichtversicherung, schützt die Opfer von Unfällen. Daneben gibt es noch die Kaskoversicherung, die in eine etwas andere Richtung geht.

So finden Sie eine günstige Kfz-Versicherung

Zwar ist die Autohaftpflicht eine Pflichtversicherung, dafür bietet sie aber große Einsparmöglichkeiten. Ein Kfz-Versicherungsvergleich zeigt: Ob Fahranfänger oder Rentner, Single oder Teil einer Familie, zwischen dem teuersten und dem günstigsten Tarif liegen in der Regel 50 bis 60 Prozent. Diese ergeben sich aus dem großen Wettbewerb zwischen den Versicherern. Auch aus diesem Grund ist ein Vergleich bei der Kfz-Versicherung so wichtig.

Zusätzlich gibt es einige Faktoren, die günstige Versicherungsbeiträge begünstigen:

  • Fahrsicherheitstraining absolvieren
    Einige Versicherer reduzieren die Prämienzahlungen, wenn der Halter ein Fahrsicherheitstraining absolviert hat. Oft sind dies Versicherungen, die selber derartige Fahrtrainings anbieten. Kalkulieren Sie aber, ob nach Anwendung des Rabatts nicht evt. andere Versicherer dennoch günstiger sind.
  • Werkstattbindung erwägen
    Bei Kaskoversicherungen reduziert oft die Einwilligung zu einer Werkstattbindung die Beiträge. Dabei dürfen dann nur Werkstätten in Anspruch genommen werden, die der Versicherer vorgibt. Vor allem in ländlichen Regionen sollten Sie genau prüfen, wie groß die Entfernung zur nächstmöglichen Werkstatt ist.
  • Rabatte für Beamte
    Bestimmte Berufsgruppen erhalten weitere Vergünstigungen: Beamte etwa, oder Mitarbeiter aus der Versicherungsbranche. Die Versicherer entscheiden jedoch individuell, wie die Rabatte ausfallen.
  • Alleinfahrer
    Schränken Sie den Fahrerkreis nur auf den Halter ein, belohnen einige Versicherungsanbieter dies mit weiteren Rabatten. Allerdings dürfen dann tatsächlich keine weiteren Fahrer das versicherte Fahrzeug führen (Notfahrten, etwa ins Krankenhaus oder zum Arzt, natürlich ausgenommen).
  • Garagenstellplatz
    Steht das Fahrzeug in Ihrer eigenen Garage, verringern die Versicherer oft den Beitrag. Wichtig ist, dass es sich um eine abschließbare Einzel-, Doppel- oder Tiefgarage handelt.
  • Versicherungen bündeln
    Besitzen Sie viele Versicherungen bei ein und der selben Gesellschaft, steigt die Chance, dass diese Ihnen günstigere Angebote unterbreitet – schließlich will Sie sie als Kunden halten.

Fahranfänger können auch sparen

Beachten Sie vor allem unsere Tipps für Fahranfänger. Alles zum Thema „Probezeit“, „Schadenfreiheitsklasse“ und dergleichen finden junge Leute dort.

Weitere Rabatte

Wenigfahrer-Rabatt Wenn Sie Ihr Auto wenig nutzen und zum Beispiel weniger als 15.000 Kilometer im Jahr damit fahren, gibt es weniger Potential für Unfälle und der Verschleiß ist geringer. Versuchen Sie daher Ihre jährliche Fahrleistung möglichst realistisch einzuschätzen. Allerdings sollten Sie nicht aus Kostengründen schwindeln: Fällt auf, dass Sie mehr fahren als Sie angegeben haben, kann die Versicherung im Schadenfall die Regulierung ablehnen oder sie nicht in vollem Umfang leisten.
Mitgliedschaften und Abos Geben Sie bei der Versicherung unbedingt an, wenn Sie Mitglied im ADAC sind. Das kann Ersparnisse für Sie bedeuten. Auch wer eine BahnCard oder eine Monatskarte für den ÖPNV hat, kann Rabatte bekommen. Bei ihm ist nämlich zu erwarten, dass er weniger mit dem Auto unterwegs ist und es seltener zu Schäden kommt.
Hausbesitzer-Rabatt Auch Besitzer von Häusern oder Eigentumswohnungen können von Rabatten profitieren. Vor allem wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung beim selben Versicherer abgeschlossen haben, wird die Kfz-Versicherung oftmals deutlich günstiger.
Ökorabatt Wenn Ihr Auto besonders wenig Kraftstoff verbraucht und schadstoffarm fährt, wie zum Beispiel Hybridfahrzeuge, ist häufig ein Ökorabatt oder Ökotarif möglich. Informieren Sie sich aber im Vorfeld, ob ein solcher Ökotarif auch insgesamt ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
Jährliche Zahlungsweise und Lastschrift Wenn Sie Ihre Beiträge jährlich statt monatlich zahlen, können Sie bis zu 10 Prozent einsparen. Die Versicherungen gewähren diesen Rabatt, weil der Aufwand bei einer Einmalzahlung deutlich geringer für sie ist. Wenn Sie zusätzlich einer Lastschrift zustimmen, sparen Sie noch mehr.

Formen der Kfz-Versicherung

Autobesitzer können drei verschiedene Kfz-Versicherungen abschließen: Eine Kfz-Haftpflicht-, eine Teilkasko- und eine Vollkasko-Versicherung. Ist schlicht von der Kfz- oder Autoversicherung die Rede, ist meist Erstere gemeint, denn bei der Haftpflicht handelt es sich um eine Pflichtversicherung, welche für jedes Auto abgeschlossen werden muss. Die anderen beiden Policen bieten optional zusätzlichen Schutz.

Diese Leistungen schließen die einzelnen Kfz-Versicherungen oft ein:

Haftpflicht Teilkasko Vollkasko
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Brandschäden
Elementarschäden
(Teil-)Diebstahl
Kurzschluss (etwa durch Marderbiss)
Glasbruch
Wildschäden
Vandalismus
Schäden durch Eigenverschulden
Ausfall einer gegnerischen Haftpflichtversicherung (etwa bei Fahrerflucht)

Der Abschluss einer Kasko-Versicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn das betroffene Auto neu oder erst wenige Jahre alt ist. Um den optimalen Schutz für Ihr Auto zu finden, sollten Sie zum einen verschiedene Kfz-Versicherungen vergleichen, zum anderen auch unterschiedliche Modelle – etwa mit höherem Selbstbehalt – abwägen.

Eine Besonderheit unter den Versicherungen fürs Kfz ist die sogenannte Mallorca-Police. Dabei handelt es sich um eine Zusatzversicherung für Mietwagen im Ausland. Sie kann keineswegs nur für Mallorca abgeschlossen werden und lohnt sich, wenn die eigene Kfz-Haftpflicht keinen ausreichenden Schutz bietet. Vor dem Abschluss sollten Sie einen Kfz-Versicherungsvergleich durchführen.

Nicht der Fahrer ist versichert, sondern das Fahrzeug

Entgegen dem allgemeinen Schadenersatzrecht, wo Sie als Privatperson versichert sind, greift bei der Kfz-Haftpflichtversicherung die Versicherung für das Fahrzeug. Zwar sind Sie als Fahrer dem Geschädigten gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet, wenn es zu einem Unfall kommt. Allerding besagt § 7 Straßenverkehrsgesetz auch, dass insbesondere der Halter haftbar gemacht werden kann.

Sie sind dann Halter im Sinne dieses Gesetzes, wenn Sie im Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief stehen. Denn umgekehrt kann ja auch vom Fahrzeug selbst eine Gefahr ausgehen, ohne dass Sie daran eine Schuld hätten. Jedes Versicherungsunternehmen, das eine Kfz-Haftpflichtversicherung anbietet, muss einen einmaligen Antrag darauf auch annehmen. Ausgenommen sind solche Fälle, wo Sie mit der Prämienzahlung in Verzug waren und die Versicherung gekündigt wurde. Oder wenn Sie Ihre „vorvertragliche Anzeigepflicht“ verletzt haben, also falsche oder ungenügende Angaben im Antrag gemacht haben.

Leistungsmerkmale

Neben den Basisleistungen können Sie Kfz-Versicherungen um spezielle zusätzliche Merkmale erweitern. Ob das sinnvoll ist oder nicht, lässt sich in den wenigsten Fällen pauschal sagen, sondern hängt von der individuellen Situation ab. Ein Überblick über die wichtigsten Zusatzmerkmale:

  • Erhöhte Deckungssumme: Gegen einen gewissen Aufpreis zahlen viele Versicherer im Schadensfall einen höheren Maximalbetrag. Hohe Deckungssummen sind allerdings bei vielen Anbietern Standard und sollten beim Kfz-Versicherungsvergleich berücksichtigt werden.
  • Neupreisentschädigung: Statt des Wiederbeschaffungswertes bekommen Sie im Falle eines Totalschadens den Neupreis erstattet – dies lohnt sich besonders bei neuen Fahrzeugen.
  • Schutzbrief: Bei einer Panne deckt der Schutzbrief Kostenfaktoren wie Abschleppdienst, Mietwagen und Übernachtung. Oft ist er in der regulären Kfz-Versicherung enthalten.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Ein Verzicht kann Prämien sparen, doch wesentlich sicherer ist es, grobe Fahrlässigkeit – etwa Unfälle nach dem Überfahren einer roten Ampel – mitzuversichern.
  • Werkstattbindung: Die Beschränkung auf Partnerwerkstätten spart ebenfalls Beiträge, sollte aber nur akzeptiert werden, wenn das Werkstattnetz groß genug ist. Hier empfiehlt sich ein Vergleich.
  • Sonderzubehör: Wählen Sie diese Zusatzleistung, kommt der Versicherer für im Fahrzeug befindliche Gegenstände auf, wenn diese beschädigt oder gestohlen worden sind.
  • Tipp: Achten Sie darauf, ob Sonderzubehör evtl. in einem Tarif bereits mitversichert ist, wenn Sie Kfz-Versicherungen vergleichen.
  • Insassen- / Fahrerunfallversicherung: Sie schützt Insassen und Fahrer bei einem Unfall. Meist ist sie überflüssig, da für die Insassen bereits die Haftpflicht des Fahrers aufkommt, während letzterer bei einer allgemeinen Unfallversicherung das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis vorfindet.

Gut zu wissen: Regulierungsvollmacht der Kfz-Haftpflicht

Eine Besonderheit bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist, dass sie die alleinige Regulierungsvollmacht besitzt. Sie hat also das Recht, auch ohne Ihre Zustimmung einen Schaden zu übernehmen (regulieren) und führt alle Verhandlungen mit dem Geschädigten. Sie übernimmt reine Vermögensschäden, aber auch Sachschäden wie Reparaturen oder eben Personenschäden. Meist klagt der Geschädigte dennoch auch gegen Sie als Fahrer oder Halter, womit Sie nicht als Zeuge auftreten können und vereidigt werden könnten.

Leistungsbestandteile der Kaskoversicherung

Ganz anders strukturiert ist hingegen die Kaskoversicherung, die für Schäden am Fahrzeug selbst in Anspruch genommen werden kann. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Teil- oder Vollkasko. Sie würde bei Zerstörung, aber auch bei Beschädigung oder gar Verlust des Kfz haften. Allerdings wird sie gerade bei Autofinanzierungen oder Leasingfahrzeugen verlangt, um das Ausfallrisiko einzugrenzen.

Teilkasko

Bei der Teilkasko sind in geringem Umfang Schäden versichert, allerdings besteht keine Haftung bei selbstverschuldeten Schäden. Auch in solchen Fällen, wo Vandalismus verantwortlich ist, besteht keine Leistungspflicht.

Dementsprechend ist sie wesentlich preisgünstiger als die Vollkasko, die sich gerade bei neueren oder kürzlich finanzierten Kfz rechnet. Nutzen Sie den Kfz-Versicherungsrechner, um die einzelnen Angebote zu vergleichen und den passenden Tarif zu finden. Denn indem Sie eine hohe Selbstbeteiligung wählen oder sich an eine Werkstatt binden, nehmen Sie automatisch großen Einfluss auf die Versicherungsprämie.

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung kann hingegen als „Eventualitätenversicherung“ beschrieben werden, denn sie leistet dann, wenn Sie selbst Geschädigter sind. Praktisch besteht sie aus den wesentlichen Punkten der Teilkaskoversicherung, mit ein paar grundlegenden Leistungseinschlüssen: Mutwillige Beschädigung ist kein Grund zur Ablehnung der Regulierung; auch wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht leistet, bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen. Zu guter Letzt sind Sie natürlich bei Eigenverschulden versichert.

Entscheidend für die Versicherungsprämie sind nicht nur Alter und Typ des Fahrzeugs, sondern auch die Regionalklasse. Das ist mehr eine statistische Kenngröße, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfällt. Gerade hier macht es Sinn, einen Kfz-Versicherungsvergleich durchzuführen.

Schrittweise zum Versicherungsabschluss

Mit dem Kfz-Versicherungsvergleich von FinanceScout24 sind Sie auf der sicheren Seite.

  1. Allgemeine Daten eingeben
    Geben Sie einfach Ihr Ortskennzeichen ein und wählen Ihr Fahrzeug anhand des Fahrzeugscheins oder anhand von Marke und Modell selbständig. Es folgt eine Auflistung der verschiedenen Modelltypen mit allen Kenndaten. So vermeiden Sie Fehler. Anschließend müssen Sie bei Halterwechsel oder einer Erstversicherung noch Angaben zur Zulassung machen und dem ungefähren Neuwert.
  2. Nutzung und Jahresfahrleistung
    Im Folgenden müssen Sie die Nutzung und Jahresfahrleistung beschreiben und persönliche Angaben zu sich selbst als Versicherungsnehmer vornehmen. Diese Informationen können zu günstigeren Tarifen führen, da etwa Berufsgruppenrabatte für Beamte vergeben werden.
  3. Versicherungsschutz wählen
    Im nächsten Schritt haben Sie eine Auswahl zwischen den jeweiligen Schutzarten und können anschließend alle relevanten Rabatte auflisten. Überlegen Sie sich, ob Ihnen die Haftpflicht ausreicht, oder Sie zusätzlich noch eine Teil- oder gar Vollkasko-Versicherung abschließen möchten.
  4. Vergleichsrechner
    Der Versicherungsvergleich läuft anonym ab, Sie haben die Auswahl aus vielen verschiedenen Tarifen auf unserer Ergebnisseite.
  5. Online-Abschluss
    Sagt Ihnen ein Angebot zu, können Sie dieses gleich online abschließen. Die meisten Versicherungen versenden noch am selben Tag die Versicherungsbestätigung inklusive der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Das ist zeitgleich der Nachweis über den Mindestschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung.
  6. Fahrzeug anmelden
    Mit eVB-Nummer, Kfz-Brief, Kfz-Schein, ASU- und TÜV-Bescheinigung und dem Personalausweis können Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde nun anmelden. Stammt das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk, benötigen Sie außerdem noch die Nummernschilder. Die Kfz-Steuer wird – unterschiedlich je nach Bundesland – entweder direkt vor Ort von einem Mitarbeiter des Finanzamtes festgesetzt, oder durch das Finanzamt dank Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht.

Je nachdem, wie die Laufzeit Ihrer Autoversicherung ausfällt, sollten Sie zunächst wechseln und dann kündigen. Nach mindestens einem Jahr Laufzeit benötigen Sie für die Kündigung keine Gründe zu nennen. Es genügt die Mitteilung an den bisherigen Versicherer, innerhalb der Frist von vier Wochen zur Hauptfälligkeit bei der Haftpflichtversicherung, dass gekündigt beziehungsweise gewechselt wird.

Bei Übernahme eines Gebrauchtwagens auf Versicherung achten

Bei neu gekauften Fahrzeugen, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, genießen Sie freie Versicherungswahl. Bei der Übernahme eines Gebrauchtwagens nehmen Sie auch zeitgleich die Versicherung des damaligen Halters mit. Es besteht aber keine Verpflichtung, diese auch weiter zu nutzen. Über die eVB-Nummer wird die alte Versicherung bei Zulassung automatisch informiert.

So kündigen Sie Ihre alte Versicherung

Haben Sie im Kfz-Versicherungsvergleich einen günstigeren Tarif entdeckt und möchten Sie Ihre Autoversicherung nun kündigen, können Sie dies nur unter bestimmten Voraussetzungen tun:

  • Zum Ende der Laufzeit
    Traditionell endet die Laufzeit mit dem Kalenderjahr – in diesem Fall muss die Kündigung bis zum 30.11. erfolgen. Doch Achtung: Immer häufiger weichen Versicherer von diesem Termin ab, prüfen Sie daher Ihren Vertrag.
  • Bei einer Beitragserhöhung
    Steigen die Prämien oder ändern sich die Vertragsbedingungen, können Sie ebenfalls innerhalb eines Monats kündigen.
  • Im Schadensfall
    Nach der Abwicklung eines Schadens haben Sie - wie auch Ihr Versicherer - ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses besteht einen Monat lang, selbst wenn der Versicherer geleistet hat. Seit 2008 darf dieser auch nicht mehr den vollständigen Jahresbetrag abrechnen.
  • Neuzulassung und Fahrzeugwechsel
    Wenn Sie ein neues Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen, sind Sie nicht an den alten Vertrag oder Versicherer gebunden.

Da unter den Anbietern großer Wettbewerb herrscht, empfiehlt es sich, dass Sie jährlich bei Ihrer Kfz-Versicherung einen Tarifvergleich per Kfz-Versicherungsrechner durchführen. Die Kündigung ist dann mit dem Kündigungsschreiben Generator von FinanceScout24 ganz leicht.

Kfz-Versicherung: Kündigungsschreiben Generator

Mit diesem Generator können Sie sich ganz einfach eine Kündigung für Ihre Kfz-Versicherung generieren lassen:

  • Tragen Sie Ihre Daten ein.
  • Wählen Sie Ihre Kfz-Versicherung aus. Die Adresse wird für Sie automatisch ergänzt. Sollte Ihr Versicherer nicht vorhanden sein, können Sie die Daten manuell eintragen.
  • Geben Sie die Nummer Ihres Versicherungsscheins sowie Ihr Kennzeichen ein.

Dann können Sie sich Ihr Kündigungsschreiben als PDF herunterladen und ausdrucken.

Eigene Adresse

Adresse des Versicherungsunternehmens

Rabattschutz und Rabattretter

Auf einen selbstverschuldeten Unfall folgen bei der Kfz-Versicherung die Einstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse und die Erhöhung der Beiträge. Rabattschutz und Rabattretter können dies verhindern. Vereinbaren Sie mit Ihrer Autoversicherung einen Rabattschutz, bleiben Ihnen Schadensfreiheitsklasse und Prämie erhalten. Bis zu drei Schäden pro Jahr dürfen Sie unter diesen Bedingungen regulieren lassen - allerdings nehmen Sie auch einen Aufpreis von sieben bis 15 Prozent in Kauf.

Der Rabattretter ist häufig kostenloser Bestandteil Ihrer Police, kann aber meist nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Hier bleibt Ihnen zwar die niedrige Prämie erhalten, trotzdem nimmt die Kfz-Versicherung die Einstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse vor. Sowohl Rabattretter als auch Rabattschutz binden Sie in gewisser Weise an Ihren Anbieter: Wollen Sie die Kfz-Versicherung wechseln, können Sie zur neuen Autoversicherung die Prozente nicht mitnehmen. Das Unternehmen wird Sie nämlich anhand der tatsächlichen Schäden einstufen.

Fragen und Antworten

Wieso ist der Versicherungsvergleich sinnvoll?

Jede Versicherung bewertet Sie, also Ihr Fahrzeug, die schadenfreien Jahre und Sie selbst als Fahrer anders. Dementsprechend gehören mehr oder minder große Preisunterschiede zum Alltag beim Vergleich von Autoversicherungen. Zudem gibt es in vielen Fällen unterschiedlich hohe Selbstbeteiligungen, die gewählt werden können und die Prämie verringern.

Nicht zuletzt sollten Fahranfänger den Vergleich nutzen, um sich durch die Tarifdetails der einzelnen Gesellschaften zu wühlen. Manch eine Versicherung bietet Nachlässe bei Fahrsicherheitstrainings, viele einen Rabattretter bereits ab einem Alter von 23 oder 25 Jahren.

Muss die Haftpflichtversicherung in jedem Fall abgeschlossen werden?

Ja, denn nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) müssen Sie zur Zulassung einen Versicherungsschutz mit einer gewissen Mindestdeckungssumme nachweisen. Sie haben hier dann auch die Qual der Wahl, denn dank des Kontrahierungszwangs muss jede Versicherung Ihren Antrag auf Haftpflichtversicherung annehmen.

Ausnahmen gibt es nur bei Kündigung durch die Versicherung selbst, nachdem ein Schaden eingetreten ist. Oder dann, wenn diese nach fortlaufendem Prämienverzug ausgesprochen wurde.

Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?

Der generelle Kündigungstermin für die Kfz-Versicherungen ist der 31.12. eines Jahres. Die Kündigung muss mit einem Monat Frist erfolgen, also bis zum 30.11. eines Jahres beim Versicherer eingehen. Mehr dazu finden Sie bei unseren Tipps zur Kündigung.

Kann ich von Sondertarifen profitieren?

Tatsache ist, dass vor allem Rentner und Fahranfänger für Versicherungen ein erhöhtes Risiko darstellen. Sie werden also damit rechnen müssen, einen Beitragsaufschlag zur Prämie zahlen zu müssen. Anders sieht es natürlich bei vielen schadenfreien Versicherungsjahren aus – also dann, wenn ein hoher Schadenfreiheitsrabatt zu Buche schlägt.

Spezialtarife in der Form gibt es für Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Je nach Versicherung werden zehn bis 30 Prozent Rabatt gewährt. Zusätzlich zählen Landwirte zur Gruppe der Privilegierten. Fahren Sie ausschließlich alleine, kann es einen Einzelfahrerrabatt geben. Dasselbe gilt für bestimmte Nutzkreise, also dann, wenn sie lediglich bestimmte Personen mit Ihrem Auto befördern. Außerdem wirkt sich eine geringe Jahreskilometerleistung auf den Tarif aus.

Ab wann habe ich Versicherungsschutz?

Mit Zusendung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) haben Sie eine vorläufige Versicherungszusage Ihres Versicherers. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit der Abgabe der elektronischen Versicherungsbestätigung (bzw. dem eVB Code) bei der Kfz Zulassungsstelle und der Zulassung des Fahrzeuges.

Was hat es mit der eVB-Nummer auf sich?

Die Abkürzung steht für „elektronische Versicherungsbestätigung“ und gilt als Nachweis über eine Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie müssen diese immer dann vorweisen, wenn Sie ein Fahrzeug zur Erstzulassung bringen oder Änderungen in Bezug auf das Fahrzeug selbst vornehmen möchten.

Ohne die eVB-Nummer kann keine Zulassung erfolgen. Sie besteht aus sieben Zeichen, die aus Ziffern oder Buchstaben bestehen können. Wenn Sie den Kfz-Versicherungsvergleich nutzen, erhalten Sie eine vorläufige Versicherungsbestätigung. Sie ist lediglich sechs Monate gültig, und zwar deshalb, weil erst dann der endgültige Abschluss zu einer dauerhaften eVB-Nummer führt. Bei Kaskoversicherungen gibt es in der Form keine elektronische Versicherungsbestätigung.

Wie erhalte ich meine eVB Nummer?

Wenn Sie über FinanceScout24 nach dem Vergleich Ihre Autoversicherung beantragen, erhalten Sie von dem ausgewählten Versicherer Ihre eVB-Nummer entweder per E-Mail oder per Post.

Müssen bereits zugelassene Fahrzeuge beim Wechsel der Versicherung mit einer neuen eVB-Nummer erneut angemeldet werden?

Nein, dies ist nicht notwendig. Ihre Daten werden nach Antragstellung an den neuen Versicherer übermittelt und Sie erhalten von diesem einen Versicherungsschein. Der neue Versicherer übermittelt automatisch eine neue eVB-Nummer an die Zulassungsstelle.

Was genau ist der Schadenfreiheitsrabatt?

Hierbei gilt der Grundsatz, dass je länger Sie schadenfrei versichert waren, desto höher auch Ihr Schadenfreiheitsrabatt ausfällt. Er wird in Form der SF-Klasse angegeben. Er hat eine Bedeutung in Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, nicht jedoch bei der Teilkasko.

Hinter jeder SF-Klasse steht ein bestimmter Beitragssatz, von Gesellschaft zu Gesellschaft ist dieser unterschiedlich. Wie genau er ausfällt, können Sie über die Versicherungsbedingungen erfahren. Mittlerweile werden SF-Klassen bis zu SF 35 berechnet, da langjährige statistische Werte angenommen werden. KL 0 bedeutet, dass die Fahrerlaubnis jünger als drei Jahre ist. SF ½ gibt es entsprechend als erste wirkliche SF-Klasse, danach gilt SF 1 für ein schadensfreies Jahr, etc.

Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?

Die Kfz-Versicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz in Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die auf der Grünen Versicherungskarte für Auslandsreisen genannt sind.

Was ist die Grüne Karte?

Die Grüne Versicherungskarte hilft in allen Ländern bei der Schadensabwicklung und ist auch innerhalb der Europäischen Union sehr hilfreich.

Die Grüne Versicherungskarte sollten Sie grundsätzlich bei Fahrten im europäischen Ausland mitnehmen. Vorgeschrieben ist die Mitnahme der „Grünen Karte“ unter anderem in Bosnien und Herzegowina sowie Lettland, Malta, Island, Albanien, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Polen, Rumänien, und der Ukraine. Für die Türkei ist die Grüne Karte Pflicht. Vergisst man die Karte oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man eine Grenzversicherung abschließen (diese kann im zuständigen Landes-Grenzzollamt erworben werden).

Ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung sinnvoll?

Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt empfehlenswert. Bei einem Unfall werden alle zu Schaden gekommenen Personen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt. Bei einem selbstverschuldeten Unfall gilt dies auch für die Insassen des eigenen Fahrzeuges. Lediglich der Fahrer genießt bei einem selbstverschuldeten Unfall keinen Versicherungsschutz.

Problematisch sind also nur Unfälle, bei denen die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Für dieses Risiko bietet jedoch eine private Unfallversicherung mit 24 Stunden Deckung bei einer geringfügig höheren Prämie die besseren Leistungen.

Ist es richtig, dass man Vollkasko nach drei Jahren ausschließen soll?

Generell ist diese Faustregel richtig, da die Vollkaskoversicherung relativ teuer ist und der Wagen nach drei Jahren bereits erheblich an Wert verloren hat. Bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung ist aber eine Fortsetzung auch über die drei Jahre hinaus noch empfehlenswert.

Welche Deckungssummen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die gesetzliche Mindestdeckung in der Kfz Haftpflichtversicherung umfasst:

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
  • 1 Million Euro für Sachschäden
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden

In der Praxis bieten Versicherer normalerweise Deckungen von pauschal 50 oder 100 Mio. Euro an, wobei die Leistungen bei Personenschäden in der Regel auf 8 Mio. Euro je geschädigte Person begrenzt sind. Versicherungen zahlen bei einem Schadenereignis höchstens bis zu der in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Werden höhere Ansprüche gegen Sie geltend gemacht, wird Ihr Privatvermögen herangezogen. Gerade bei Personenschäden, die z.B. nicht nur eine teure medizinische Behandlung sondern auch eine lebenslange Invalidität zur Folge haben, können sehr hohe Ansprüche resultieren. Aus diesem Grund entscheiden sich die meisten Autofahrer für höhere Deckungssummen.

Ist die Kfz-Versicherung steuerlich absetzbar?

Ja, Sie können die Versicherung steuerlich absetzen – allerdings nur die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Versicherung. Sofern es sich nicht um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt, werden die tatsächlich gezahlten Beiträge als Sonderausgaben eingeteilt. Bei Fahrten zur Arbeitsstätte sowie anderen Einzelfällen gelten besondere Regelungen. Näheres kann Ihnen Ihr Steuerberater dazu mitteilen.

Was muss man bei der Schadenabrechnung beachten?

Zum einen geht es um die die Fahrbereitschaft des Autos. Ob das Kfz fahrbereit ist oder nicht, kann nur ein Gutachter oder die Werkstatt beurteilen. Sofern es nicht fahrtüchtig ist, gibt es meistens den höchsten Schadenersatz. Aus dem Gutachten eines Kfz-Sachverständigen ergibt sich auch der Zeit- (der Kaufpreis des Autos vor dem Unfall plus die Mehrwertsteuer) und Restwert (der Verkaufspreis des beschädigten Autos nach dem Unfall) des Autos. Der zweite Wert wird von dem ersten abgezogen und so wird die die Entschädigungshöhe ermittelt. Der Zeitwert von älteren Autos sollte ohne Abzug der Mehrwertsteuer (19 Prozent) berechnet werden, da sie auf dem Automarkt nicht mehr zu kaufen sind.

Bei der Schadenabrechnung spielen auch das Datum der ersten Zulassung und den Kilometerstand des Fahrzeugs eine wichtige Rolle: Wenn das Auto nicht älter als 5 Jahre ist und sein Kilometerstand weniger als 100.000 km beträgt hat der Besitzer Anspruch auf Ersatz des Minderwerts.

Kfz-Versicherungsvergleich

  • Fahrzeugwechsel, Smart Fortwo 0.9 Coupe, 66 kW (1313/EGF), Erstzulassung: 07/2013, geplanter Erwerb & Halterzulassung: 09/2017, Barkauf
  • Nutzung: Nur privat (inkl. Arbeitsweg), 6.000 km/Jahr, Straße (öffentlich), Erstwagen, Halter u. Fahrer = VN, Zulassung in München (M)
  • Versicherungsnehmer: Mann (geb. 1994), ledig, Student, keine Kinder, Wohnort: 80935 München
  • Haftpflicht (SF2) und Vollkasko (SF2) mit 300 Euro SB inkl. Teilkasko mit 150 Euro SB, Werkstattauswahl frei (alle Tarife), jährliche Beitragszahlweise
  • Günstigstes Angebot: Cosmos Direkt (Basis mit Werkstattbindung), jährlich 796,65 Euro
  • Teuerstes Angebot: Rhion (Plus mit Werkstattservice), jährlich 1.649,83 Euro

Gesamtersparnis 853,18 Euro

Berechnet am 20. September 2017

Weitere Versicherungen für die Gesundheitsvorsorge

  • #
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

#

A

B

C

D

E

F

G

H

I

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

U

T

V

W

Z

Alle 2 Wochen Spartipps und News:

Newsletter abonnieren und gratis PDF erhalten!