Beamte PKV

Beamte PKV

Informationen zur privaten Krankenversicherung

Was Sie beachten sollten
Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine einmal getroffene Entscheidung kann sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirken.

Welche Krankenversicherung ist also die Richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten? Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu beantworten.

Tarifberechnung und Angebot zur privaten Krankenversicherung
Sie sind selbstständig, Freiberufler, Beamter, Student oder Ihr gesamtes Bruttoeinkommen überstieg in den letzten 12 Monaten 49.500,00 €? Mit einer privaten Krankenversicherung genießen Sie exklusiven Schutz und sparen bares Geld!

Private Krankenversicherung für Beamte

Wichtiges zur Krankenversicherung für Beamte

  • Zuschüsse durch den Staat
    Beamte erhalten vom Staat Zuschüsse für die Gesundheitsversorgung. Zwischen 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten werden von der Beihilfe übernommen.
  • Versicherungsbefreiung unabhängig vom Einkommen
    Im Unterschied zu Angestellten sind Beamte unabhängig von Ihrem Einkommen von der Versicherungspflicht befreit. Die Wahl einer PKV ist dabei oft die sinnvollere Entscheidung.
  • Mitversicherung von Kindern und Ehegatten
    Kinder und Ehegatten werden bei der Beihilfe mit einem Bemessungssatz von bis zu 80 Prozent berücksichtigt. Auch Beamtenanwärter und Referendare profitieren von günstigen PKV-Tarifen, da keine Altersrückstellungen gebildet werden.

Für Beamte und Beamtenanwärter stellt die Private Krankenversicherung eine günstige und sinnvolle Alternative zur Gesetzlichen Krankenversicherung dar. Denn über ihren Dienstherren erhalten Beamte bereits eine solide Basisabsicherung. So reicht es für sie aus, eine sogenannte Teilversicherung abzuschließen, deren Tarife besonders niedrig sind.

So finden Sie die passende Private Krankenversicherung als Beamter

Als Beamter haben Sie einen Anspruch auf die Beihilfe Ihres Dienstherren. Durch diese Zuschüsse wird ein gewisser Teil der Gesundheitsversorgung vom Arbeitgeber getragen – ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei gesetzlich versicherten Angestellten. In der Regel liegt der Beihilfeanspruch zwischen 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten. Den verbleibenden Kostenanteil müssen Sie selbst tragen.

Die Leistungen der PKV für Beamte entsprechen denen einer Vollversicherung, durch die Beihilfe kostet sie allerdings viel weniger. Aus diesem Grund ist es für Beamten so sinnvoll, sich für eine Private Krankenversicherung zu entscheiden. Die Versicherungsbeiträge werden anhand des Alters und des Gesundheitszustandes berechnet. Die Beiträge und der Versicherungsschutz werden unter der Berücksichtigung der Beihilfe genau auf Ihre Ansprüche zugeschnitten.

Üblicherweise werden Behandlungskosten zu je 50 Prozent von der Beihilfe und der Krankenversicherung getragen. Sie erhalten den Beihilfeanspruch von Ihrem Dienstherren, wenn Sie die Beihilfebescheinigung in schriftlicher Form bei der Beihilfeberechtigungsstelle vorlegen. Die Verrechnung verläuft dann wie bei jeder anderen Privaten Krankenversicherung: Zuerst müssen Sie Ihre Arztrechnung selbst begleichen, anschließend übermitteln Sie die Rechnung an Ihre Versicherung. Die Kostenübernahme erfolgt dann nach einem Prozentsatz, der von Bund und Ländern festgelegt wurde.

Die Beihilfe deckt im Krankheitsfall nur einen Teil der Kosten ab, die Versorgungslücke muss also durch eine Restkostenversicherung geschlossen werden. Für diesen Zweck bieten Private Krankenversicherer spezielle Beihilfe-Tarife an, die auf Wunsch wichtige Leistungen enthalten, die durch die Beihilfe nicht mehr abgedeckt sind. Hier wird unterschieden zwischen Basistarifen in der PKV für Beamte sowie Komforttarifen, mit denen Sie Leistungen wie heilpraktische Behandlungen und Zahnbehandlungen einschließen können. Die Beiträge sind daher stets abhängig vom gewählten Tarif sowie von Ihrem Alter und Gesundheitszustand. Sie können Ihren Versicherungsschutz so gestalten, dass Ihr Beihilfebemessungssatz um 100 Prozent aufgestockt wird.

Besonderheiten in der PKV

  • Die Beihilfe ist nur in Verbindung mit einer Privaten Krankenversicherung wirksam.
  • Für den Dienstherren besteht Alimentationspflicht, d.h. er ist zur Beihilfe verpflichtet.
  • Für Beamte ist eine Teilversicherung ausreichend, da die Beihilfe einen Teil der Behandlungskosten trägt – das ermöglicht besonders günstige Prämien.
  • Die meisten privaten Krankenversicherer bieten spezielle Beihilfetarife für Beamte an.
  • Durch die PKV kann der Beamte zusätzliche medizinische Kosten versichern, die nach Abzug der Beihilfe anfallen.

Lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte?

Beamte sind nicht gesetzlich pflichtversichert und erhalten von ihrem Dienstherren keinen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch können sie sich freiwillig in der GKV versichern. Hierbei sollte allerdings beachtet werden, dass immer der volle Beitrag anfällt, da der Beihilfeanspruch unberücksichtigt bleibt, also nicht auf den Beitrag zur GKV angerechnet werden kann.

Der Beitrag wird anhand der Bezüge errechnet, zu denen Besoldung und Kinderzuschläge zählen, und beläuft sich aktuell auf 14,6 Prozent. Hinzu kommen die Pflegeversicherung (2,55 Prozent, zuzüglich 0,25 Prozent bei kinderlosen Beamten) und der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse, der zurzeit bei durchschnittlich 0,9 Prozent liegt. Dieser prozentuale Beitrag muss von Beamten im vollen Umfang selbst getragen werden, wodurch eine hohe finanzielle Belastung anfällt.

Aus diesem Grund ist eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte wenig sinnvoll. Nur wenn der Versicherte ein sehr geringes Einkommen hat, weil er beispielsweise nicht voll arbeitet oder er aufgrund einer Vorerkrankung keinen günstigen Tarif in der privaten Krankenversicherung erhält, kann die GKV unter Umständen eine günstigere Alternative sein.

Beihilfe für Kinder und Ehegatten

Nicht nur Sie als Versicherter haben Anspruch auf Beihilfe, auch Ihre direkten Familienmitglieder wie Kinder und Ehepartner können von der Regelung profitieren. Gebrauch machen von dem Recht auf Beihilfe können Sie nur dann, wenn Ihre Familienmitglieder von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind und Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Der Bund hat hier eine Grenze von 17.000 Euro Jahreseinkommen festgelegt, die Regelungen der einzelnen Bundesländer können allerdings variieren.

Wenn ein Elternteil beihilfeberechtigt ist, so können auch Kinder von der Beihilfe profitieren. Das gilt allerdings nur, solange Kindergeld bezogen wird, also höchstens bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, werden die Kinder in der PKV des Elternteils versichert, der das Kindergeld bezieht. Der Beihilfebemessungssatz sieht im Einzelnen wie folgt aus:

80 Prozent Für berücksichtigungsfähige Kinder bzw. Waisen
70 Prozent Für berücksichtigungsfähige Ehegatten bzw. eingetragene Lebensgefährten
70 Prozent Für Beamte mit mindestens zwei Kindern
70 Prozent Für beihilfeberechtigte Beamten im Ruhestand
50 Prozent Für kinderlose Beamte sowie Beamte mit einem Kind
50 Prozent Für Hochschullehrer mit entpflichtetem Status

Schritt für Schritt in die PKV als Beamter

Der Wechsel in die PKV gestaltet sich für Beamte besonders einfach, da sie keine weiteren Voraussetzungen erfüllen und nicht in der GKV pflichtversichert sein müssen. Von der Krankenversicherungspflicht sind Beamte aber dennoch nicht befreit, sie müssen nachweislich in einem der beiden Systeme versichert sein. Neben Beamten fallen auch Beamtenanwärter, Beamte auf Probe, in vielen Fällen auch Richter sowie Angestellte im öffentlichen Dienst unter diese Regelung.

Beamtenanwärter oder Beamte auf Widerruf können bei den meisten privaten Krankenversicherungen einen günstigen Beamtenanwärtertarif abschließen. Die Beiträge fallen oftmals deutlich niedriger aus als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings sind diese Tarife meist nur bis zu einer gewissen Altersgrenze möglich. Ist diese überschritten, erfolgt eine Einstufung in den Normaltarif.

Dennoch kann während der Anwartschaft von der privaten Krankenversicherung ein besonders günstiger Tarif angeboten werden, weil keine Altersrückstellungen gebildet werden. Die Private Krankenversicherung im Referendariat fällt daher besonders kostengünstig aus. Wer nach dieser Zeit nicht zum Beamten auf Lebenszeit bestellt wird, hat zumindest keine Unmengen an Geld in seine Krankenversicherung gesteckt.

PKV für Polizisten

Als Polizist mit Beamtenstatus können Sie sich problemlos durch eine private Krankenversicherung für Polizisten absichern und von günstigeren Tarifen gegenüber der GKV profitieren. Sind Sie Polizist im öffentlichen Dienst, kann die Versicherung nach der Versicherungspflichtgrenze in die PKV gewechselt werden.

Möchten Sie sich als Beamter privatversichern, ist es ratsam, anhand eines Versicherungsvergleiches einen passenden Anbieter zu finden. Denn nur so finden Sie einen möglichst günstigen Tarif, der genau Ihren Anforderungen entspricht. Diese Dinge sollten Sie beim Vergleich in jedem Fall beachten:

  • Achten Sie beim Vergleich vor allem darauf, dass im Tarif alle Leistungen enthalten sind, die Ihnen wichtig sind, beispielsweise heilpraktische Behandlungen.
  • Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie eine Liste von potenziellen Anbietern – hier können Sie verschiedene Versicherer auswählen und weitere Informationen einholen. Auch kann ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden.
  • Fordern Sie anschließend die Unterlagen für den Versicherungsabschluss an.
  • Üblicherweise müssen Sie beim Antrag einen Nachweis einreichen, dass Sie nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen. Ihnen wird auf den Formularen genau mitgeteilt, welche Nachweise erbracht werden müssen.
  • Im Antragsformular erwarten Sie einige Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand – beantworten Sie diese unbedingt wahrheitsgemäß! Wenn Vorerkrankungen verschwiegen werden, kann die Krankenversicherung eine Zahlung im Leistungsfall verweigern.
  • Bei manchen Vorerkrankungen verlangen Versicherer ein ärztliches Attest oder eine Voruntersuchung.
  • Vorerkrankungen können dazu führen, dass Sie einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen müssen.
  • Der PKV-Basistarif für Beamte entspricht in seinen Leistungen denen der GKV. Hier können Sie Ihren Versicherungsschutz optimieren, indem Sie zusätzliche Leistungen hinzubuchen, etwa eine Chefarztbehandlung, Heilpraktikerbehandlung, Kostenerstattung für Psychotherapie oder Zahnersatz.

Nutzen Sie unseren FinanceScout24-Tarifrechner, um verschiedene PKV-Tarife für Beamten miteinander zu vergleichen und holen Sie sich anschließend Angebote verschiedener Versicherer ein. So finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Tarif!

Kündigungsregelungen

Bei der Kündigung der Privaten Krankenversicherung gelten dieselben Regelungen wie bei der gesetzlichen. Die Versicherung kann zum Jahresende vom Versicherungsnehmer gekündigt werden, wenn er sich dabei an die von den meisten Versicherern vorgegebene Kündigungsfrist von drei Monaten hält. So muss die Kündigung in schriftlicher Form – am besten per Einschreiben – bis zum 30. September bei der Versicherung eingereicht werden.

Beachten Sie aber, dass die Kündigung nur dann durchgeführt werden kann, wenn Sie eine neue Krankenversicherung nachweisen können. In Deutschland besteht Versicherungspflicht, daher darf hier keine Versorgungslücke entstehen.

Sofortiges Kündigungsrecht besteht nur in Sonderfällen, etwa bei Arbeitslosigkeit. Wenn Ihre Versicherung die Beiträge anhebt oder die Leistungen anhebt, können Sie üblicherweise mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Möchten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, gestaltet sich das allerdings schwierig. Grundsätzlich ist ein Wechsel nur vor dem 55. Lebensjahr möglich. Wenn Sie vom Beamten- in ein Angestelltenverhältnis wechseln, können Sie nur in die GKV zurückkehren, wenn Sie in den fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht gesetzlich versichert waren.

Fragen und Antworten

Was ist ein Beihilfeergänzungstarif und was leistet dieser?

Der sogenannte Beihilfeergänzungstarif erstattet ganz oder teilweise Krankheitskosten, die nach der Erstattung des PKV-Haupttarifs und der Beihilfe übrigbleiben. Hier bietet jeder Versicherer unterschiedliche Leistungen an. Daher sollte beim Vergleich darauf geachtet werden, was der PKV-Tarif leistet und wie eventuelle Leistungslücken der Beihilfe abgedeckt werden können.

Was kostet eine PKV für Beamte?

Pauschale Aussagen lassen sich hier nicht treffen, da sich der Tarif nach Alter und Gesundheitszustand des Versicherten sowie dem gewünschten Leistungsspektrum richtet. Grundsätzlich ist der PKV-Tarif für Beamte und Beamtenanwärter deutlich günstiger als beispielsweise für Selbstständige, da nur der Teil abgesichert werden muss, den die Beihilfe nicht übernimmt.

Welche Kosten übernimmt die Beihilfe?

Die Beihilfe erstattet Aufwendungen, die medizinisch notwendig und angemessen sind. Welche das sind, kann den Beihilfeverordnungen der einzelnen Länder entnommen werden. Üblicherweise liegt der Beihilfebemessungssatz bei Beamten und Beamtenanwärtern bei 50 Prozent, die andere Hälfte muss selbst getragen werden.

Was zahlen Beamte im Ruhestand in der PKV?

Geht der Beamte in Ruhestand, erhöht sich der Beihilfebemessungssatz auf 70 Prozent, sodass sich der Anteil für die Beihilfeversicherung auf 30 Prozent reduziert. Damit können die Beitragskosten erheblich gesenkt werden.

Zahlt der Arbeitgeber/Staat bei der PKV für Beamte dazu oder muss der Versicherte komplett alleine für den Beitrag aufkommen?

Üblicherweise liegt der Beihilfebemessungssatz bei Beamten und Beamtenanwärtern bei 50 Prozent, die andere Hälfte muss selbst getragen werden. Für Ehegatten und Kinder liegt der Bemessungssatz sogar bei 70 bzw. 80 Prozent.

Sind minderjährige Kinder von Beamten automatisch mitversichert?

Nein, Ihr Kind muss zunächst von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit werden. Anschließend wird Ihr Kind zu einem eigenen Beitrag in Ihrer PKV mitversichert. Die Beihilfe wird nur dann für Kinder gezahlt, wenn diese privat versichert sind.

Können PKV-Beiträge von der Steuer abgesetzt werden?

Ja, die Beiträge zur PKV können Sie steuerlich geltend machen.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Eine solche Versicherung ist für Personen sinnvoll, die in absehbarer Zeit in die PKV eintreten wollen, aber dies momentan noch nicht können. Hierbei wird dem Anwärter im Voraus eine bestimmte Tarifform zugesichert, auch wenn sich sein Gesundheitszustand verschlechtern sollte. Das lohnt sich beispielsweise für Studenten, die sich in einer Ausbildung zum Beamten befinden.

Was ist der Quotentarif? Was ist die Heilfürsorge als Fürsorgeprinzip?

Beamten können einen speziellen Quotentarif wählen, der lediglich den Krankheitsblock abdeckt, der nicht von der Beihilfe übernommen wird. Je nach Höhe der Beihilfe kann diese Quotenhöhe zwischen 30 und 50 Prozent liegen. Hier werden also genau die Restkosten abgedeckt, sodass ein solcher Tarif meist deutlich günstiger als ein PKV-Volltarif ist.

Die Heilsfürsorge gilt für aktive Beamte, die einem erhöhten Berufsrisiko ausgesetzt sind. Hierbei werden die Krankheitskosten vollständig vom Dienstherren erstattet und Leistungen werden grundsätzlich als Sachbezug gewährt. Die Heilsfürsorge kann allerdings nicht auf Familienmitglieder erweitert werden. Anspruch auf Heilsfürsorge haben unter anderem Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei, Beamte bei Berufsfeuerwehren oder Beamte in Justizvollzugsanstalten.

Weshalb lohnt es sich für Beamte meistens in die PKV zu wechseln? Haben sie überhaupt eine Wahlfreiheit?

Da Beamte nicht gesetzlich pflichtversichert sind, haben sie eigentlich die Wahl zwischen der PKV und der GKV. Da für letztere die Beiträge selbst bezahlt werden müssen und kein Beihilfeanspruch besteht, haben Beamte im Grunde genommen keine Wahlfreiheit: Die PKV ist die günstigste Alternative, da die Beihilfe 50 Prozent der Behandlungskosten übernimmt.

Aktuell werden Forderungen laut, dass statt einer Beihilfe der Arbeitgeberanteil an Beamte ausgezahlt werden soll, damit sie die Wahl zwischen GKV und PKV haben und die PKV nicht mehr faktisch staatlich alimentiert wird. Kritiker sehen die Beihilfe als staatliche Subvention für die Privatversicherungen an. Würde die Beihilfe wegfallen, stände es schlecht für die Privaten Krankenversicherungen – denn rund 50% der Mitglieder sind Beamte. Auch wenn die Beihilfezahlungen aktuell explodieren, was in Zukunft zu einem Haushaltsrisiko für nachfolgende Generationen werden könnte, hält der Staat weiterhin an der Beihilfe fest.

Wie funktioniert das Abrechnungsverfahren der Beihilfe?

Die Abrechnung läuft ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung ab:

  1. Der Versicherte übernimmt zunächst selbst die ärztliche Rechnung
  2. Eine Kopie der Rechnung wird bei der Beihilfestelle eingereicht
  3. Die Erstattung erfolgt anschließend nach einem festgelegten Prozentsatz, der sich aus der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes ergibt
  4. In dieser Verordnung sind alle medizinischen Behandlungen und Hilfsmittel aufgeführt, für die ein Anspruch auf Beihilfe besteht
  5. Die Höhe der Beihilfe wird entsprechend dem Beihilfebemessungssatz berechnet
  6. Die Beihilfe muss innerhalb von zwölf Monaten beantragt werden

Wie funktioniert die Beihilfe für Beamtenanwärter, Referendare im Lehramt, Kinder und Beamtengatten/innen?

Die Beihilfe für Beamtenanwärter und Referendare funktioniert ähnlich wie die Beihilfe für Beamte. Allerdings erhalten Anwärter meist besonders günstige Tarife, sofern sie unter eine bestimmte Altersgrenze fallen. Grund für die günstigen Tarife ist, dass keine Altersrückstellungen gebildet werden.

Kinder und Ehegatten können ebenfalls in der PKV versichert werden. Für sie werden allerdings andere Beihilfebemessungssätze herangezogen: Für Kinder gilt ein Bemessungssatz von 70 bzw. 80 Prozent, für Ehegatten beträgt er 70 Prozent.

Gibt es Unterschiede im Beihilfeprinzip in den unterschiedlichen Bundesländern?

Ja, die Beihilfeverordnung kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Es gibt daher kein deutschlandweit einheitliches Beihilferecht. Auf den ersten Blick sind diese ähnlich, unterscheiden sich aber in einigen Details, etwa in der Einkommensgrenze für Ehepartner und Lebensgefährten, die in Hessen beispielsweise bei 8.652 Euro (Stand 2016) liegt, während sich andere Bundesländer nach Beihilfevorschriften des Bundes richten und die Einkommensgrenze auf 17.000 Euro festlegen.

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