Wichtiges zur Roller-Versicherung
- Pflichtversicherung
Die Rollerversicherung ist Pflicht für alle Roller, die am Straßenverkehr teilnehmen. - Versicherungsgültigkeit von einem Jahr
Die Versicherung ist immer ein Jahr bis zum 1. März gültig. - Teilkasko oder Vollkasko?
Prüfen Sie vorher, ob für Sie ein Vollkasko-Versicherungsschutz notwendig ist oder ein Teilkasko-Schutz ausreicht. So können Sie zusätzlich sparen.
Auf deutschen Straßen darf kein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung fahren. Dieser Grundsatz gilt auch für Roller. Mit einer Rollerversicherung steht dem Fahrspaß jedoch nichts mehr im Wege. Der Antrag ist ganz einfach und relativ unbürokratisch.
So finden Sie die passende Rollerversicherung
Eine Rollerversicherung wird benötigt, sobald ein Roller im Straßenverkehr bewegt werden soll. Bei dieser Versicherung handelt es sich nicht um eine freiwillige Absicherung, sondern um eine Versicherung, die im Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeuge festgelegt ist. Der Mindestversicherungsschutz besteht in der Haftpflichtversicherung.
Diese Pflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die der Rollerfahrer verursacht. Die Deckungssumme umfasst dabei wie auch bei anderen Kfz-Haftpflichtversicherungen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme hängt vom jeweiligen Versicherer ab.
Über den Standardversicherungsschutz hinaus können Verbraucher sich auch für eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für ihren Roller entscheiden. Damit sind weitere Schäden abgesichert, die u.a. durch Diebstahl oder Brände und Explosionen entstehen können. Mit der Vollkaskoversicherung sind auch schuldhaft selbst verursachte Unfallschäden sowie häufig Schäden durch böswillige Handlungen anderer abgedeckt.
Wer seinen Roller zum Beispiel häufig nutzt und im Stadtverkehr bewegt, sollte sich für eine Kaskoversicherung entscheiden. Wird der Roller nur selten bewegt, reicht meist eine Haftpflichtversicherung. Da die Prämien der Rollerversicherung in der Regel nicht annähernd so hoch sind wie bei der Autoversicherung, lohnt sich oftmals ohnehin die Kaskovariante. Viele Versicherer haben nur eine Teilkaskoversicherung in ihrem Portfolio.
Der Versicherungsbeitrag setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Haftpflichtversicherung: Dabei handelt es sich um die Grundabsicherung. Hier ist die Höhe der Deckungssumme bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entscheidend. Darüber hinaus sind die Kosten für das Versicherungskennzeichen in der Haftpflicht bereits enthalten.
- Teilkasko für Roller: Die Teilkasko sichert den Versicherungsnehmer auch im Falle eines Diebstahls oder Beschädigungen seines Rollers ab.
- Vollkasko für Roller: Damit sind alle Schäden abgedeckt, die der Versicherungsnehmer aus eigener Schuld bewirkt.
Die Höhe der jeweiligen Tarife hängt von der Geschwindigkeit des versicherten Rollers ab. Er zählt als Leichtkraftrad. Darüber hinaus bestimmt auch das Alter die Höhe des Beitrags. Üblicherweise wird der Tarif für Versicherte ab 23 Jahren günstiger.
Mindestalter beachten
Voraussetzung für eine Rollerversicherung ist das Mindestalter von 15 Jahren.
Wer bei der Rollerversicherung sparen möchte, kann einen Roller-Versicherungsvergleich durchführen, um die günstigsten Tarife zu finden. Darüber hinaus sollte sich jeder Versicherungsnehmer fragen, welche Absicherung er wirklich benötigt: So kann die Wahl einer Teilkaskoversicherung völlig ausreichen, wenn das Gefährt nur selten bewegt wird. Da der Stichtag immer am 1. März ist und die Laufzeit der Rollerversicherung immer ein Jahr beträgt, können Versicherungsnehmer auch sparen, indem der Roller dazwischen versichert wird. Der Betrag wird dann anteilig fällig. So besteht die Möglichkeit, nach dem Ende der Laufzeit den Vertrag zu kündigen und sich einen günstigeren Anbieter zu suchen.
Das Rollerkennzeichen wird bei einem Versicherungsunternehmen beantragt und vom Versicherer ausgehändigt. Aus diesem Grund spricht man auch vom Versicherungskennzeichen für Roller. Dadurch unterscheidet sich die Rollerversicherung von der herkömmlichen Kfz-Versicherung. Denn das Kennzeichen für Autos oder Motorräder kann nur auf der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden.
Befreiung von HU und Kfz-Steuer
Kleinkraftroller sind übrigens von der Kfz-Steuer befreit und benötigen keine Hauptuntersuchung (HU). Damit wird der Unterhalt für Roller noch günstiger.
Schritt für Schritt zu Ihrer Rollerversicherung
Wer eine Rollerversicherung abschließen möchte, hat es leicht, denn es sind nur wenige Schritte erforderlich. Wichtig ist, die einzelnen Policen vor dem Abschluss zu vergleichen. Durch den Rollerversicherungsvergleich lässt sich die bestmögliche Absicherung zum bestmöglichen Preis finden. Wichtige Kriterien für den Vergleich sind u.a.:
- Preis
- Deckungssumme
- Leistungen
Damit der Vergleich objektiv erfolgt, sollten die Versicherungsnehmer ihr korrektes Alter angeben sowie die korrekten Fahrzeugdaten verwenden.
Ist ein Anbieter gefunden, kann die Rollerversicherung bei den meisten Versicherern direkt online beantragt werden. Für den Antrag werden die Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie der Hersteller des Rollers benötigt. Darüber hinaus wird üblicherweise nach einer Bankverbindung gefragt, von welcher der Versicherungsbetrag sofort abgebucht wird. Wer die Rollerversicherung nicht online beantragen möchte, kann dies auch vor Ort in einer Filiale erledigen oder die Versicherung telefonisch sowie per Mail beantragen.
Nachdem der Versicherer den Antrag erhalten hat, beginnt der Versicherungsschutz. Das Versicherungskennzeichen erhält der Versicherungsnehmer entweder per Post oder es wird direkt vor Ort ausgehändigt.
Versicherungswechsel
Wer seine Rollerversicherung wechseln möchte, muss bis zum Ablauf der Versicherung warten. Die übliche Laufzeit ist ein Jahr und endet Ende Februar. Wer danach die Versicherung wechseln möchte, muss in der Regel keine separate Kündigung an seine alte Versicherung schreiben, weil der Versicherungsvertrag automatisch ausläuft.
Weitere Gründe für die Kündigung der Rollerversicherung wären eine Prämienerhöhung durch den Versicherer oder ein Schadensfall.
Fragen und Antworten
Ist eine Rollerversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Ebenso wie für Kfz oder Motorräder ist auch für Roller eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Der Nachweis der Rollerversicherung ist das Versicherungskennzeichen. Wird der Roller ohne gültiges Kennzeichen gefahren, macht sich der Fahrer strafbar.
Gibt einen Unterschied zwischen Kleinkraftroller und Leichtkraftroller bei der Versicherung?
Kleinkraftroller fahren maximal 45 km/h schnell und dürfen einen Hubraum von maximal 50 ccm aufweisen. Für diese Roller wird lediglich ein Versicherungskennzeichen benötigt. Leichtkraftroller dürfen bis zu 125 ccm Hubraum haben. Für diese Roller wird eine spezielle Leichtkraftradversicherung benötigt. Sie ist in der Regel etwas günstiger als eine Motorradversicherung.
Gibt es Sondertarife?
Die Höhe der Versicherungstarife ist für alle Versicherungsnehmer gleich. Es gibt keine Sondertarife für Rentner, Studenten oder Schüler.
Kann man die Rollerversicherung von der Steuer absetzen?
Wird der Roller ausschließlich geschäftlich genutzt, um zum Beispiel zur Arbeit damit zu fahren, kann die Rollerversicherung wie jede Kfz-Versicherung auch von der Steuer abgesetzt werden. Wird der Roller privat verwendet, ist es möglich, den Haftpflicht-Anteil als „sonstige Vorsorgeaufwendung“ steuerlich geltend zu machen.
Welche Unterschiede bestehen zur Kfz-Versicherung?
Die Kfz-Versicherung wird für die Anmeldung eines Kfz auf der Zulassungsstelle benötigt. Die Rollerversicherung wird mit der Ausgabe des Versicherungskennzeichens durch den Versicherer gültig.
Gibt es bei der Rollerversicherung auch einen Schadensfreiheitsrabatt?
Bei der Rollerversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen und somit auch keinen Rabatt für Versicherte.
Greift die Rollerversicherung auch im Schadensfall im Ausland?
Wie die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Rollerversicherung auch im Ausland, in der Regel innerhalb der EU, gültig. Für Fahrten ins Ausland wird dann die grüne Versicherungskarte benötigt.
Kann ein Antrag abgelehnt werden?
Ein Versicherer kann den Antrag auf eine Rollerversicherung auch ablehnen. Ein möglicher Ablehnungsgrund kann darin bestehen, dass der Versicherungsnehmer seine vorvertraglichen Anzeigepflichten verletzt hat. Darüber hinaus kann das Versicherungsunternehmen auch ablehnen, wenn der Versicherungsnehmer arglistig getäuscht hat. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Roller unzulässig getunt wurde und er somit nicht mehr als Leichtkraftroller gilt. Ist der Versicherungsnehmer bereits Mitglied bei diesem Versicherungsunternehmen und hat seine Prämien nicht bezahlt, hat der Versicherer auch die Möglichkeit, dem Antrag nicht zuzustimmen. Sofern ein Missverständnis vorliegt, muss der Kunde sich um Aufklärung bemühen oder den Antrag bei einer anderen Versicherung stellen.
Wann kann ich meine Rollerversicherung wechseln?
Grundsätzlich können Versicherungsnehmer die Rollerversicherung wechseln. Allerdings müssen dafür verschiedene Gründe vorliegen. Möglich ist der Wechsel beim Ende der Vertragslaufzeit sowie nach einer Prämienerhöhung. Liegt ein Schaden vor oder wird ein neuer Roller gekauft, ist ein Wechsel der Versicherung ebenfalls möglich.