Termine und Fristen
Üblicherweise wechseln Sie die Kfz-Versicherung zum Vertragsende.
Meist läuft die Kfz-Versicherung zum Ende eines Kalenderjahres aus – also am 31. Dezember.
Ist dies bei Ihnen der Fall, können Sie Ihre Autoversicherung zu diesem Datum kündigen und zu einer besseren Gesellschaft wechseln.
Der neue Kfz-Versicherungsschutz beginnt nahtlos am 1. Januar.
Wann endet mein Vertrag?
Wann Ihr Kfz-Versicherungsvertrag endet, steht in Ihren Versicherungsunterlagen.
Beim Kfz-Versicherungswechsel zum Jahresende ist die Kündigungsfrist von einem Monat wichtig.
Der Stichtag ist der 30. November. Damit der Wechsel funktioniert, muss die Versicherung Ihre Kündigung bis zu diesem Datum erhalten haben.
Verpassen Sie den Termin, kann die Versicherungsgesellschaft Ihre Kündigung ablehnen. Sie sind dann mit Ihrem Pkw ein weiteres Jahr versichert.
Abweichende Laufzeit
In einigen Tarifen weicht die Vertragslaufzeit vom Kalenderjahr ab. In diesen Fällen beginnt der Versicherungsschutz zum Wunschdatum und läuft zwölf Monate.
Beispiel: Wer eine Police zum 1. Oktober abgeschlossen hat, dessen Vertrag endet bei einer unterjährigen Versicherung zum 30. September des Folgejahres.
Eine Kündigung muss dem Versicherer demnach bis zum 31. August vorliegen.
Sonderkündigung
Einen vorzeitigen Versicherungswechsel erlaubt das Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung:
-
wenn der Versicherer die Beiträge erhöht
-
wenn Sie einen Kfz-Versicherungsschaden hatten
Auch bei einer Sonderkündigung gilt die Kündigungsfrist von einem Monat
Kündigungsgrund angeben
Bei einem Wechsel der Autoversicherung wegen einer Sonderkündigung geben Sie bitte den genauen Kündigungsgrund (Beitragserhöhung oder regulierter Schaden) an.