Krankenkasse Kündigen

KRANKENKASSE KÜNDIGEN UND WECHSELN

Warum Sie die Krankenkasse wechseln sollten

Mit einem Blick auf die eigene Lohnabrechnung überlegen viele Arbeitnehmer, ob durch eine Kündigung der Krankenkasse die finanzielle Belastung nicht geringer werden könnte. Ein Krankenkassenwechsel verspricht

  • Einsparungen durch geringeren Zusatzbeitrag
  • Bessere/Zusätzliche Leistungen als bei der alten Krankenkasse
  • Bessere Leistungen durch Wechsel in die PKV

Folgende Dinge sollten Sie beachten:

  • Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter Beachtung der Kündigungsfristen problemlos möglich
  • Beim Wechsel der privaten Krankenversicherung sind einige Besonderheiten zu beachten
  • Achten Sie auf Rechte zur außerordentlichen Kündigung
  • Nutzen Sie gerne unsere Musterkündigung für die GKV und PKV

Gesetzliche Krankenkasse kündigen

Eine ordentliche Kündigung ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse erst nach einer Wartezeit von 18 Monaten möglich. Häufige Gründe für die Kündigung sind etwa niedrigere Prämien durch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag und angebotene Bonusprogramme oder auch Unterschiede bei den zusätzlichen Leistungen. Denn auch wenn der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen weitgehend gesetzlich vorgeschrieben und daher einheitlich ist, kann jede Kasse ihren Versicherten darüber hinaus zusätzliche Leistungen anbieten. Eine Kündigung ist daher sinnvoll, wenn ein anderer Versicherer einen zusätzlichen Wahltarif anbietet.

Ordentliche Kündigungsfristen bei gesetzlichen Krankenkassen

Wer seine gesetzliche Krankenkasse ordentlich kündigt, muss eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten. Soll die Mitgliedschaft also zum 31. Dezember beendet werden, muss das Kündigungsschreiben und die Mitgliedsbescheinigung vom neuen Versicherer spätestens am 31. Oktober bei der Kasse vorliegen. Senden Sie die Kündigung immer per Einschreiben an Ihre alte Krankenkasse, dann haben Sie auch immer eine Kündigungsbestätigung für das pünktliche Absenden. Nutzen Sie dazu gerne das oben verlinkte Musterschreiben.

Sonderkündigung bei gesetzlichen Krankenkassen

Alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse haben nach § 175 Abs. 4 SGB V ein Recht auf Sonderkündigung, wenn diese den bisherigen Zusatzbeitrag erhöht. Bei einer Sonderkündigung muss die Wartefrist von 18 Monaten nicht eingehalten werden, sodass ein Krankenkassenwechsel auch für neue Mitglieder möglich ist.

Sie soll jedoch rechtzeitig ausgesprochen werden – bereits in dem Monat, in dem der neue Beitrag erstmals erhoben wird. Darum müssen die Krankenkassen ihre Mitglieder über solch wichtige Änderungen mindestens einen Monat vorher informieren. Informiert Sie Ihre Krankenkasse also zum Beispiel im Dezember darüber, dass der Zusatzbeitrag im Januar des nächsten Jahres steigt, dann müssen Sie im Januar die Sonderkündigung aussprechen. Die Kündigungsfrist beträgt ebenfalls zwei Monate. Die Kündigung der Krankenkasse im Januar wird also erst zum 31. März wirksam. Kein Sonderkündigungsrecht räumen gesetzliche Kassen ein, wenn sie lediglich ihren Leistungsumfang reduzieren.

Wechsel in die PKV ohne Wartezeit möglich

Für Personen, die – etwa durch eine Gehaltserhöhung – versicherungsfrei werden, ist eine Sonderkündigung nicht vorgesehen. Diese brauchen gar keine Kündigung, um sich einer privaten Krankenkasse anzuschließen, sondern können einfach innerhalb von zwei Wochen nach dem entsprechenden Hinweis ihren Austritt aus der GKV erklären.

Vorsicht beim Wechsel von der GKV in die PKV

Wer nach der Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse in eine private wechseln will, soll den Wechsel gut planen. Da die PKV-Beiträge vom Alter abhängig sind, steigen sie im Laufe der Jahre an. Der Anstieg wird nur zum Teil durch Altersrückstellungen, auch als Alterungsrückstellungen bekannt, kompensiert. Ist der Beitrag zu hoch, muss der Versicherte eventuell seinen Tarif aufgeben und in den Basistarif wechseln. Ein Wechsel zurück in die GKV ist für folgende Personen möglich:

  • Versicherte unter 55 Jahren
  • Versicherte älter als 55 Jahren, die in den vergangenen fünf Jahren mindestens ein Tag lang Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren oder deren Einkommen 1 Jahr unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
  • Studenten nach Abschluss des Studiums
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I

Private Krankenkasse kündigen

Hier gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Auch hierbei ist darauf zu achten, dass keine Versicherungslücke entsteht: Kündigen Sie also erst dann, wenn Sie von Ihrer neuen Krankenkasse eine Aufnahmeerklärung erhalten haben. Außerdem gelten die vereinbarten Vertragsbedingungen: Einige Policen sehen eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu drei Jahren vor.

Die Kündigung einer privaten Krankenkasse sollte aus folgenden Gründen besonders gut überlegt sein:

  • Dabei kann der Anspruch auf Alterungsrückstellungen ganz oder teilweise verloren gehen.
  • Beim Abschluss einer neuen privaten Krankenversicherung wird eine erneute Gesundheitsprüfung fällig, die oft Risikozuschläge bedeutet.
  • Ohne eine Gesundheitsprüfung können Versicherte nur in den Basistarif wechseln.

Sonderkündigung bei privaten Krankenkassen

Auch bei der privaten Krankenversicherung gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Das können Versicherte zum Beispiel dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Gehalt als Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt oder wenn sie als ehemals Selbständige eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis aufnehmen und damit gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind. Die Kündigung kann bis zu drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend erfolgen. Auch bei Anspruch auf Familienversicherung oder Heilfürsorge haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Eine außerordentliche Kündigung der Krankenkasse ist aber auch bei der Erhöhung der Kassenbeiträge oder bei einer Reduzierung des Leistungskatalogs durch die Kasse innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntmachung möglich.

Versicherungslücken vermeiden

Lücken im Versicherungsschutz könnten medizinische und finanzielle Folgen haben, unter deren Auswirkungen Patienten jahrelang leiden müssen. Da in Deutschland zudem eine Versicherungspflicht besteht, müssen Sie lückenlos versichert sein. Daher ist es stets ratsam, die Kündigung erst dann auszusprechen, wenn die Aufnahmeerklärung des neuen Versicherers vorliegt. Dieser benötigten Zeit, um die Versichertenkarte auszustellen und zu versenden. Der Wechsel wird erst wirksam, wenn die alte Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist eine Bescheinigung für die Mitgliedschaft bei dem neuen Versicherer erhält.

Vor dem Wechsel Krankenkassen vergleichen

Möchten Mitglieder ihrem Krankenversicherer kündigen und wechseln, lohnt sich ein umfangreicher Vergleich der einzelnen Kassen. Dabei sollten sie neben der Höhe der Beiträge auch andere Kriterien überprüfen. So ist etwa die Erreichbarkeit der Kasse wichtig – prüfen Sie daher, ob es ein Beratungsbüro im Ort gibt, wann der telefonische Kundendienst erreicht werden kann oder ob eine Online-Betreuung angeboten wird. Außerdem sollten Zusatzleistungen und Wahltarife der einzelnen Kassen verglichen werden.

Mann mit gebrochenem Bein entspannt auf dem Sofa mit seinem Tablet

Gesetzliche Krankenversicherung

BKK, AOK oder IKK? Vergleichen Sie gesetzliche Krankenkassen und finden Sie heraus, welche Versicherer welche Zusatzleistungen bieten.

Lächelnde Ärztin mit Klemmbrett und Stethoskop

Private Krankenversicherung

Auf Verivox.de können Sie private Krankenkassen schnell und übersichtlich vergleichen und die optimale Police finden.

Animierter grüner Stift hakt schwarze Kästchen ab

Was beim Wechsel zu beachten ist

Alterungsrückstellungen, Vorerkrankungen und weitere Fragen.

Weitere Versicherungen für die Gesundheitsvorsorge

  • #
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

#

A

B

C

D

E

F

G

H

I

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

U

T

V

W

Z

Alle 2 Wochen Spartipps und News:

Newsletter abonnieren und gratis PDF erhalten!