Ausländer PKV

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Informationen zur privaten Krankenversicherung

Was Sie beachten sollten
Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine einmal getroffene Entscheidung kann sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirken.

Welche Krankenversicherung ist also die Richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten? Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu beantworten.

Tarifberechnung und Angebot zur privaten Krankenversicherung
Sie sind selbstständig, Freiberufler, Beamter, Student oder Ihr gesamtes Bruttoeinkommen überstieg in den letzten 12 Monaten 49.500,00 €? Mit einer privaten Krankenversicherung genießen Sie exklusiven Schutz und sparen bares Geld!

Krankenversicherung für Ausländer

Wichtiges bei der PKV für Ausländer

  • Günstigere PKV-Basistarife für Ausländer
    Angeboten werden günstigere Basistarife und Zusatzleistungen. Auch können Sie Ihre Angehörigen günstig mitversichern.
  • Rechtzeitig versichern
    Der Abschluss einer Versicherung muss spätestens vier Wochen nach der Einreise erfolgt sein. Denken Sie also daran, rechtzeitig für den Versicherungsschutz vorzusorgen.
  • Private Krankenzusatzversicherung
    Wenn Sie bereits gesetzlich versichert sind, kann eine Krankenzusatzversicherung zusätzliche Leistungen bieten und daher Sinn machen. Überlegen Sie daher den Abschluss einer PKZV.

Ausländer, die in Deutschland wohnen, müssen sich krankenversichern. Diese Pflicht zur Versicherung gilt für alle, die eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als zwölf Monaten haben. Üblicherweise können Sie sich dabei problemlos bei einer deutschen Krankenversicherung anmelden - sofern Sie Bürger der Europäischen Union sind. Doch auch für Nicht-EU-Bürger ist es im Regelfall möglich, sich schnell und einfach versichern zu lassen.

So finden Sie die passende Krankenversicherung für Ausländer

Möchten Ausländer in Deutschland arbeiten, benötigen sie schon vor Arbeitsantritt eine Krankenversicherung. Hier gilt es also, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten zu informieren und anschließend anzumelden. Ob die jeweiligen Personen allerdings eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine private Krankenversicherung (PKV) in Anspruch nehmen dürfen, hängt ganz von ihrem Berufsstand und ihrem Herkunftsland ab:

GKV PKV
EU-Bürger mit festem Arbeitsplatz
EU-Bürger in der Selbständigkeit
EU-Bürger auf Arbeitssuche
Nicht-EU-Bürger ohne Beschäftigung

EU-Bürger ohne Beschäftigung müssen ebenfalls in die PKV eintreten – waren sie allerdings schon früher in einer gesetzlichen Krankenversicherung, haben sie die Möglichkeit, diese Mitgliedschaft erneut zu beantragen.

Ehepartner und Kinder mitversichern

Wer in die gesetzliche Krankenkasse eintritt, kann seinen Ehepartner ebenso wie seine Kinder dort mitversichern. Als Voraussetzung gilt, dass die zu Versichernden ebenfalls in Deutschland wohnen und sie kein monatliches Einkommen von mehr als 395 Euro haben.

Auch ausländische Studenten versicherungspflichtig

Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland gilt auch für ausländische Studenten, die hier studieren möchten. Für sie ist die europäische Ausweiskarte aber völlig ausreichend. Studenten sollten jedoch bedenken, den Nachweis über ihre Versicherung schon bei der Immatrikulation zu erbringen.

Zusätzlich sollten Ausländer bedenken, dass sie im Regelfall ein Visum benötigen, bevor sie für längere Zeit nach Deutschland einreisen. Dieses erhalten sie aber nur, wenn sie nachweisen können, dass sie krankenversichert sind. Dabei muss die Krankenversicherung dem Grundversicherungsschutz der GKV entsprechen.

Ausländer müssen sich also üblicherweise noch vor ihrer Einreise nach Deutschland in der Bundesrepublik versichern lassen. Spätestens aber vier Wochen nach der Einreise muss eine Krankenversicherung abgeschlossen sein. Für Flüchtlinge entfällt diese Regelung.

Private Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland

Seit Januar 2009 sind die privaten Krankenkassen verpflichtet, allen Personen mit einem deutschen Wohnsitz den Basistarif anzubieten. Dabei gelten jedoch einige Voraussetzungen.

Die Betroffenen sind nicht:

  • Gesetzlich versichert
  • Privat versichert
  • Freiwillig versichert
  • Empfänger von Leistungen nach § 2 AsylbLG

Der Basistarif der PKV entspricht dabei den Leistungen der GKV – hierbei handelt es sich um eine günstige Privatversicherung. Leistungen, die der Basistarif PKV in der Regel umfasst:

  • Krankenhausunterbringung in Mehrbettzimmer
  • Herkömmliche Kontrolluntersuchungen
  • Standardimpfungen
  • Freie Wahl des Haus- sowie Facharztes
  • Beteiligung an Kosten für Medikamente

Zudem sind beim Basistarif weder Leistungsausschlüsse noch Risikozuschläge erlaubt. Allerdings unterscheidet sich dieser Tarif erheblich von normalen PKV-Tarifen – er gilt deshalb nur als Notlösung.

Ausländer sollten sich deshalb in Deutschland richtig krankenversichern lassen, um bei der PKV einen Rundumschutz zu erhalten. Dabei besteht allerdings das Problem, dass die meisten Krankenversicherungen nur solche Ausländer aufnehmen, die schon mindestens zwei Jahre in Deutschland leben.

Familienmitglieder werden in der PKV nicht automatisch mitversichert. Hier muss sich der Versicherungsnehmer beim Abschluss der Police darum kümmern, seine Angehörigen mitzuversichern. Allerdings gelten diese Regelungen nur, wenn sich die Familienmitglieder auch in Deutschland befinden. Im Basistarif der PKV müssen alle Familienmitglieder einen eigenen Beitrag zahlen.

Nachversicherung einiger Familienmitglieder

Die Nachversicherung von Ehegatten ebenso wie von Neugeborenen ist jederzeit ohne Wartezeiten möglich.

Zusatzleistungen durch Private Krankenzusatzversicherung

Sind Sie als Ausländer schon gesetzlich versichert, können Sie jederzeit darüber nachdenken, eine Private Krankenzusatzversicherung abzuschließen, um sich für bestimmte Leistungen zusätzlich abzusichern. Lassen Sie sich hierbei aber am besten vorab beraten.

Vorteile der PKV für Ausländer

Für Ausländer ergeben sich hinsichtlich der privaten Krankenversicherung mehrere Vorteile:

  • Für Ausländer werden günstigere Basistarife angeboten.
  • Für Selbstständige werden günstigere Basistarife angeboten.
  • Als Privatpatient werden die Betroffenen bevorzugt behandelt.
  • Es können Zusatzleistungen, etwa ein Krankenrücktransport ins Heimatland, dazu gebucht werden.
  • Für Angehörige besteht die Möglichkeit, günstig mitversichert zu werden, sofern sie auch in Deutschland leben.

Antrag zur Krankenversicherung

Bevor der Versicherungsschutz beantragt wird, sollten sich die Betroffenen vorab folgende Aspekte überlegen:

  1. Sind Sie EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger?
    Anhand dessen kann schon entschieden werden, welche Krankenversicherung gewählt werden muss.
  2. Welcher Tätigkeit gehen Sie in Deutschland nach?
    Arbeitnehmer werden automatisch gesetzlich versichert. Studenten hingegen können über ihre europäische Ausweiskarte versichert bleiben.
  3. Möchten Sie Ihre Familie mitversichern?
    In der GKV ist dies problemlos möglich, in der PKV müssen im Basistarif allerdings alle Familienmitglieder einen eigenen Beitrag zahlen.

Ausländer können sich unter anderem beim Verband der Privaten Krankenversicherung beraten lassen, wenn sie eine PKV abschließen wollen. Benötigen sie hingegen Hilfe beim Abschluss der GKV, können sie sich an das Bundesministerium für Gesundheit wenden. Dieses hält einen Bürgerservice bereit, der bei Fragen und Problemen hilft.

Krankenversicherungen können heutzutage schnell und einfach online abgeschlossen werden – der Gang in eine Filiale ist allerdings auch möglich. Wichtig für den Abschluss sind:

  • Eine Kopie des Personalausweises bzw. des Passes
  • Eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis
  • Als Arbeitnehmer: Ein gültiger Arbeitsvertrag

EU-Bürger können bei ihrer Auslandsversicherung bleiben

EU-Bürger, die in Deutschland wohnen möchten, können bei ihrer Versicherung bleiben. Voraussetzung ist, dass die Versicherung den Mindestschutz des Versicherungsvertragsgesetzes gewährleistet. So darf die Selbstbeteiligung beispielsweise 5.000 Euro/Jahr nicht überschreiten.

Kündigung der Krankenversicherung

Ist die betroffene Person schon im Heimatland versichert gewesen, spielt dies für die Wahl in Deutschland eine wichtige Rolle: Personen, die im Heimatland privat versichert waren, können in Deutschland oftmals auch nur privat versichert werden – wenn sie nicht als Arbeitnehmer festangestellt werden.

Zudem können EU-Bürger ihren Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen behalten; allerdings bietet ihnen das keinen vollständigen Versicherungsschutz. In Deutschland können Ausländer zudem üblicherweise nur dann von der GKV in die PKV wechseln, wenn sie als Selbstständige arbeiten oder wenn sie ein entsprechend hohes Einkommen vorweisen können.

Wenn Versicherte Deutschland verlassen, um in ihr Heimatland zurückzukehren, kann die Krankenversicherung gekündigt werden. Denn wenn der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben wurde, besteht auch keine Versicherungspflicht mehr. Hier müssen allerdings Kündigungsfristen beachtet werden – diese liegen meist bei einem bis drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres.

Ansonsten kann eine bestehende PKV nur dann gekündigt werden, wenn aufgrund einer veränderten beruflichen Situation der Wechsel in die GKV bevorsteht oder wenn in eine andere PKV gewechselt wird.

Kurze Rückkehr ins Heimatland mit Versicherung klären

Möchten Sie nur für wenige Wochen oder Monate ins Ausland zurückkehren, besprechen Sie dies vorher mit Ihrer Versicherung. Im Regelfall kann der Versicherungsschutz für diese Zeit verlängert werden. Das bedeutet allerdings, dass die monatlichen Prämien erhöht werden.

Fragen und Antworten

Gibt es Besonderheiten für Menschen, die aus einem bestimmten Ausland kommen?

Für Nicht-EU-Bürger gilt, dass sie sich in Deutschland in einer PKV versichern müssen. EU-Bürger können sich hingegen in der GKV versichern lassen, wenn sie eine Tätigkeit ausüben oder auf Jobsuche sind. EU-Bürger, die allerdings keinen Job haben, müssen sich ebenfalls in der PKV versichern lassen.

Gibt es besondere Angebote oder Tarife für Ausländer in der PKV?

In der Regel gelten für Ausländer die gleichen Angebote wie für Deutsche. Zudem hinaus können Ausländer die Basis- bzw. Standardtarife der privaten Krankenversicherung nutzen.

Einige Tarife richten sich allerdings nach der Aufenthaltsdauer sowie den Gründen für den Aufenthalt. So bieten etliche Krankenkassen beispielsweise spezielle Tarife für Studenten und Au-Pairs oder private Krankenversicherungen für Kinder an, um diese umfangreich zu versichern. Dabei gelten die Tarife meist für maximal ein Jahr.

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