Krankenkasse Wechseln
Krankenkasse wechseln und Zusatzbeitrag sparen
So klappt der Wechsel der Krankenkasse
- Leistungen und Kosten der Kassen vergleichen
- Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrecht beachten und Kündigung per Einschreiben versenden
- Beim Wechsel zwischen privaten Kassen prüfen ob Altersrückstelllungen mitgenommen werden können
- Besonderheiten beim Wechsel von PKV zur GKV und umgekehrt beachten
Warum sich ein Krankenkassenwechsel lohnen kann
Durch einen Krankenkassenwechsel lassen sich in einigen Fällen mehrere Hundert Euro sparen. Das gilt sowohl für die private Krankenversicherung (PKV) als auch für die gesetzliche (GKV). Sobald eine Krankenkasse ihre Beiträge erhöht oder einen Zusatzbeitrag berechnet, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Außerhalb des Sonderkündigungsrechts müssen die Mitglieder die geltenden Kündigungsfristen beachten, um sich bei einer anderen Krankenkasse zu versichern. Für den Wechsel von der GKV in die PKV und umgekehrt gelten feste Bedingungen, die jeder Kunde erfüllen muss. Vor jedem Krankenkassenwechsel sollten die Beiträge und Leistungen der Kassen verglichen werden, um das beste Angebot zu finden.
Die gesetzliche Krankenkasse wechseln
In Deutschland stellen knapp über 100 gesetzliche Krankenkassen die medizinische Versorgung von etwa 70 Millionen Bundesbürgern sicher. Über 90 Prozent der Leistungen sind festgeschrieben und somit bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Bei dem Rest gibt es jedoch erhebliche Unterschiede, sodass sich ein Krankenkassenwechsel häufig lohnt. Versicherungsnehmer sollten vor dem Anbieterwechsel eine Mitgliedsbescheinigung ihrer Krankenkasse beantragen. Die Mitgliedsbescheinigung wird von vielen Versicherern vor Vertragsabschluss verlangt.
Neben den unterschiedlichen zusätzlichen Leistungen ist die Beitragshöhe ein wichtiger Aspekt: Ab dem 01.01.2015 gilt für die gesetzliche Krankenversicherung ein einheitlicher Satz von 14,6 Prozent vom Bruttogehalt des Versicherten. Viele Krankenkassen berechnen darüber hinaus einen Zusatzbeitrag, weil sie mit dem Grundbeitrag nicht auskommen. Mit einem Online-Vergleich können Versicherte überprüfen, welchen Zusatzbeitrag die für sie in Frage kommenden gesetzlichen Kassen erheben und welche Zusatzleistungen sie bieten. Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, steht dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Ein Wechsel der Krankenversicherung ist dann sofort möglich.
Zusatzleistungen und Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen
Nicht immer stehen jedoch die Kosten im Vordergrund, auch die Leistungen sollten natürlich möglichst umfassend sein. Neben dem festgeschriebenen Leistungskatalog versuchen immer mehr Versicherer Kunden mit attraktiven Leistungen zu locken. Kunden sollten sich über verschiedene Fragen rechtzeitig informieren, um zur optimalen Krankenkasse zu wechseln.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung bei einem Heilpraktiker, die Grippeschutzimpfung oder eine Osteopathie-Behandlung? Ist der Impfschutz bei Auslandsreisen im Leistungsumfang der Krankenkasse enthalten und zahlt sie einen Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten? Welche Wahltarife bietet die Versicherung an? Verbraucher sollten jedoch beachten, dass je nach Wahltarif eine Bindungsfrist an die Krankenkasse besteht. Auch die Anzahl der Geschäftsstellen vor Ort oder eine medizinische Hotline, die täglich 24 Stunden zu erreichen ist, können wichtige Gründe für einen Krankenkassenwechsel darstellen.
Der Wechsel zwischen privaten Krankenkassen
Private Krankenkassen unterscheiden sich noch stärker bei den angebotenen Leistungen. Außerdem bestimmen sie ihre Beiträge individuell – es gibt keine gesetzliche Regelung. Daher überlegen viele Versicherte, bei einer Beitragserhöhung oder wegen besserer Leistungen der privaten Krankenkasse beizutreten.
Dabei müssen sie aber beachten, dass die neue Krankenversicherung wieder eine Gesundheitsprüfung durchführt. Außerdem entscheidet das Alter des Antragstellers über die Höhe der Beiträge. Darum lohnt sich ein Krankenkassenwechsel zwischen privaten Versicherern hauptsächlich für junge und gesunde Versicherte. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Kalenderjahres oder des Versicherungsjahres unter Beachtung der vereinbarten Mindestversicherungszeit.
Altersrückstellungen beim Krankenkassenwechsel
Die PKV bildet von den laufenden Beiträgen der Versicherten Altersrückstellungen. Das heißt, ein Teil der Prämie wird verzinslich angelegt und der entstandene Gewinn ab dem 65. Lebensjahr zur Beitragsreduzierung verwendet. Dadurch soll erreicht werden, dass die Versicherungsprämien auch im Alter bezahlbar bleiben.
Wer seinen Vertrag zur Krankenversicherung vor dem 01.01.2009 abgeschlossen hat, kann bei einem Wechsel zu einer anderen Kasse die Altersrückstellungen nicht mitnehmen. Das angesparte Geld kommt den Versicherten der alten Kasse zugute, da es im Gesamttopf ihrer Altersrückstellungen verbleibt. Bei neueren Verträgen kann zumindest ein Teil der Altersrückstellungen auf die neue Krankenkasse übertragen werden. Die übertragene Summe entspricht allerdings den Rückstellungen im Basistarif der PKV, auch wenn der Versicherte einen teureren Tarif abgeschlossen hat.
Wechsel der Krankenkasse trotz Vorerkrankung?
Private Krankenkassen können Interessenten bei schwerwiegenden Vorerkrankungen ablehnen. Daher ist es sinnvoll, sich bereits vor der Kündigung darüber zu informieren, ob der Wunschtarif tatsächlich zur Verfügung steht. Ansonsten besteht die Gefahr, auf den Basistarif ausweichen zu müssen, der kaum mehr Leistungen bietet als die Gesetzliche Krankenversicherung. Dafür steht er aber jedem Antragsteller offen.
Krankenkassenwechsel von GKV zur PKV
Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen einmalig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) liegt, können von einer gesetzlichen in eine private Krankenkasse wechseln. Die Höhe der Grenze legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jedes Jahr neu fest. Für Selbstständige, Freiberufler und Studenten besteht die Möglichkeit ebenfalls, auch wenn ihr Einkommen unter der Grenze liegt.
Für einen Wechsel muss der Austritt aus der gesetzlichen Kasse erklärt werden, sonst läuft die Mitgliedschaft als freiwillige Krankenversicherung weiter. Versicherte sollten beim Wechsel von der GKV zur PKV jedoch beachten, dass hier eine Gesundheitsprüfung notwendig ist. Krankenversicherer können bei Vorerkrankungen Risikozuschläge erheben oder bestimmte Leistungen ausschließen.
Wechsel der Krankenversicherung von PKV zur GKV
Der Wechsel zurück von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse ist nicht ganz so einfach. Der Versicherte darf nicht älter als 55 Jahre sein und sein Gehalt muss regelmäßig unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Außerdem darf er nach der ersten Überschreitung der Grenze nicht die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt haben. Sonst bleibt ihm nur der Basistarif.
Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrecht
Eine ordentliche Kündigung einer gesetzlichen Krankenkasse ist erst nach einer mindestens 18 Monate langen Mitgliedschaft möglich. Für Wahltarife kann diese Mindestversicherungsfrist bis zu drei Jahren betragen. Wurde diese eingehalten, kann monatlich gekündigt werden. Versicherte sollten innerhalb der nächsten Wochen eine Kündigungsbestätigung ihrer alten Krankenkasse erhalten. Da die Kündigungsfrist zwei Monate beträgt, bleibt der Versicherungsschutz bei der bisherigen Krankenkasse bis zum Ende des übernächsten Monats bestehen. Selbst wenn der Krankenkassenwechsel nicht zustande kommt, bleibt der Versicherungsschutz beim alten Anbieter trotz Kündigung bestehen.
Bei privaten Krankenkassen liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres oder des Kalenderjahres, je nach Vertrag. Die Mindestversicherungsfrist liegt oft bei ein oder drei Jahren. Sowohl in der GKV als auch in der PKV haben Kunden außerdem ein Sonderkündigungsrecht.