Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Informationen zur Pflegeversicherung
Bei Pflegebedürftigkeit können für die nötige Versorgung hohe Zuzahlungen fällig werden. Für Plätze in Pflegeheimen beispielsweise reichen die Leistungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sehr oft nicht aus. Dies Kosten müssen Sie oder Ihre Familie aus eigener Tasche begleichen. In vielen Fällen ist Sozialhilfe erforderlich.

Wenn Sie dem vorbeugen möchten, sollten Sie sich zu privaten Pflegeversicherungen beraten lassen. Diese können verhindern, dass Ihnen im Ernstfall enorme Kosten entstehen. Zu den Pflegeversicherungen zählen die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung.

Pflegeversicherung

Wichtiges zur Pflegeversicherung

  • Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung
    Eine private Pflegeversicherung kann die Versorgungslücke der gesetzlichen Versicherung decken.
  • Früh abschließen & Kosten sparen
    Schließen Sie die private Zusatzversicherung möglichst früh ab – das sorgt für niedrigere Beiträge.
  • Karenz- und Wartezeiten vermeiden
    Achten Sie darauf, keine Karenzzeiten zu vereinbaren und, wenn möglich, auch keine Wartezeiten.

Als pflegebedürftig gilt, wer aufgrund von physischen, psychischen oder geistigen Erkrankungen auf Hilfe angewiesen ist. In Deutschland befinden sich etwa 2,7 Millionen Menschen in dieser Situation. Eine private Pflegeversicherung kann dabei helfen, die Kosten der medizinischen Versorgung zu decken.

Jeder Arbeitnehmer, der sozialversicherungspflichtig ist, zahlt neben der Kranken- und Rentenversicherung auch in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Diese soll ihn finanziell absichern, falls er pflegebedürftig wird. Eltern zahlen hierbei mehr als Kinderlose – dadurch werden sie günstiger gestellt als Beitragszahler ohne Kinder.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen jedoch in der Regel nicht aus, um den finanziellen Bedarf zu decken. Deshalb ist der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung überaus sinnvoll. In diesem Ratgeber bieten wir Ihnen Wissenswertes zu den beiden Versicherungsarten und erklären Ihnen, wie sie die private Zusatzversicherung schnell und einfach abschließen können!

Die wichtigsten Infos zur Pflegeversicherung

1995 wurde diese Art der Versicherung eingeführt: Da im 20. Jahrhundert die Lebenserwartung deutlich anstieg und somit auch die Anzahl der Pflegebedürftigen, wurde Geld benötigt, um die Bedürftigen unterstützen zu können. Durch diese Form der Sozialhilfe ist nun die Möglichkeit geboten, die Kosten abzudecken, die für die medizinische Versorgung der Pflegebedürftigen anfällt. In Zusammenhang mit dieser Police sind folgende Begriffe wichtig:

  • Pflegegeld
    Das Pflegegeld wird den Betroffenen gezahlt, die durch Angehörige oder Ehrenamtliche häuslich gepflegt werden. Diese Hilfe zahlt die Pflegekasse – sie setzt dabei voraus, dass das Pflegegeld genutzt wird, um die häusliche Pflege sicherzustellen. Oftmals wird die Unterstützung von dem Betroffenen an seine Helfer weitergegeben, um ihre Hilfe zu entlohnen.
  • Pflegetagegeldversicherung
    Das Pflegetagegeld ist ein fixer Betrag, den der Pflegebedürftige jeden Tag erhält. Sie ähnelt in dieser Form dem Krankentagegeld. Der Pflegebedürftige ist dadurch flexibler und kann seine Kosten schneller decken. Üblicherweise ist diese Versicherungsform vergleichsweise günstig, kann allerdings teurer werden, wenn der Versicherungsnehmer Vorerkrankungenen hat. Die Leistungen werden dabei unabhängig von dem Pflegegrad gezahlt.
  • Pflegekostenversicherung
    Durch die Pflegekostenversicherung wird ein prozentualer Anteil der Pflegekosten gezahlt. Dieser Anteil ist davon abhängig, wie hoch die gezahlten Beiträge sind. Beachten Sie: Wird der Pflegefall durch Angehörige betreut, zahlt die Versicherung weniger als bei professionellen Pflegern.
  • Pflegerentenversicherung
    Bei dieser Variante erhalten Sie nach Eintritt des Pflegefalls eine monatliche Rente, die ein Leben lang gezahlt wird. Da diese Form die teuerste Versicherungsvariante ist, wird sie nur von den wenigstens Versicherten verwendet.
  • Pflege-Bahr
    Bei der Pflege-Bahr handelt es sich um eine staatliche Förderung, die mit dem Pflegetagegeld verglichen werden kann. Bei dieser Variante besteht ein Annahmezwang: Die Versicherung muss also jeden Antragssteller annehmen und jedem Pflegefall die Leistungen zahlen. Dadurch wird diese Police insgesamt teurer. Versicherte erhalten hierbei aktuell 60 Euro im Jahr – allerdings müssen sie mindestens 10 Euro/Monat in die Versicherung einzahlen.

Arten der Pflegeversicherung

Bei der Pflegeversicherung wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Versicherung unterschieden.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Versicherung ist für alle Angestellten und gesetzlich Krankenversicherten verpflichtend. Die Versicherten zahlen monatlich in die Police ein. Der derzeitige Beitragssatz der Pflegeversicherung liegt bei 2,35 % – für Kinderlose gibt es einen Aufschlag von 0,25%. In der Regel wird der Beitragssatz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichmäßig aufgeteilt. Rentner und freiwillig Versicherte (bspw. Selbstständige) zahlen den vollen Beitragssatz allein. Informieren Sie sich in unserem Ratgeber zur Pflegepflichtversicherung ausführlich zu diesem Thema.

Private Pflegezusatzversicherung

Um im Leistungsfall alle Kosten decken zu können, sollte außerdem die private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden. Sie ergänzt die gesetzliche Police optimal. Ihre Beitragshöhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme sowie nach dem Eintrittsalter.

Für einige Personengruppen gibt es außerdem die Möglichkeit, sich privat vollversichern zu lassen. Existenzgründer und Selbstständige können hierbei selbst entscheiden: Versichern sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, müssen sie sich auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichern lassen. Ziehen sie allerdings die private Krankenversicherung vor, kommt auch die private Pflegevollversicherung zum Einsatz. Die gleiche Regelung gilt für Beamte sowie für Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mindestens 55.000 €.

Leistungen der Pflegeversicherung

Wird durch den Medizinischen Dienst die Pflegebedürftigkeit festgestellt, dann zahlt die Pflegeversicherung. Die gesetzliche Versicherung kommt dabei für die folgenden Maßnahmen auf:

Hierfür wurde ein Pflegegradsystem entwickelt, in das die Betroffenen eingeordnet werden. Der entsprechende Pflegegrad entscheidet, wie hoch die staatliche Unterstützung ist. Dieser wird durch eine Begutachtung durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) anhand eines Fragenkataloges ermittelt. Aus diesem Fragenkatalog ergibt sich dann eine Punktzahl zwischen 0 und 100. Umso höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad. Pflegebedürftige, die bereits eingestuft worden sind, werden ohne erneute Begutachtung in das System übertragen.

Anhand der Stufen wird nun entschieden, wie hoch die einzelnen Leistungen sind:

Monatliche Leistungen bei ambulanter Pflege

Pflegegrad PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Geldleistung ambulant 316 Euro 545 Euro 728 Euro 901 Euro
Sachleistung ambulant 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro

Monatliche Leistungen bei teilstationärer und stationärer Pflege

Pflegegrad PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Leistungsbetrag teilstationär 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro
Leistungsbetrag stationär 125 Euro 770 Euro 1.262 Euro 1.775 Euro 2.005 Euro

PG=Pflegegrad

Für wen lohnt sich die Pflegezusatzversicherung?

Generell ist es für jeden Arbeitnehmer sinnvoll, eine private Zusatzversicherung abzuschließen – sie deckt Versorgungslücken und sorgt dafür, dass im Pflegefall keine Geldnot besteht.

Es ist überaus sinnvoll, die private Pflegeversicherung schon in jungen Jahren abzuschließen: Zwar gibt es kein generelles Höchsteintrittsalter, doch lehnen etliche Anbieter Anträge ab, wenn eine bestimmte Altersgrenze überschritten ist. Bei einigen Versicherungen darf der Versicherungsnehmer beispielsweise nicht älter als 70 Jahre alt sein.

Sie sollten außerdem bedenken, dass bei einigen Versicherungsgesellschaften mit einer Wartezeit zu rechnen ist. In dieser Zeit haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen der privaten Pflegeversicherung. Die Wartezeit liegt in der Regel zwischen einem und fünf Jahren – schon allein aus diesem Grund ist es ratsam, die Versicherung so früh wie möglich abzuschließen. Darüber hinaus zahlen Sie in jüngeren Jahren niedrigere Beiträge, da das Risiko für die Versicherungsgesellschaften deutlich niedriger ist.

Kosten der Pflegeversicherung

Wie hoch der Beitrag für die private Pflegeversicherung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dieser ist nämlich von folgenden Faktoren abhängig:

  • Anbieter
    Die Beiträge unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter – selbst bei gleichen Leistungen. Hier lohnt es sich, ausführlich zu vergleichen.
  • Leistungen
    Sie können selbst wählen, wie Sie sich absichern. Die Pflegerentenversicherung ist gegenüber der Pflegetagegeldversicherung beispielsweise deutlich teurer.
  • Alter des Versicherungsnehmers
    Wer möglichst früh seine Rentenversicherung abschließt, zahlt in der Regel vergleichsweise niedrige Beiträge. Das liegt daran, dass in jungen Jahren das Risiko, pflegebedürftig zu werden, relativ niedrig ist. Mit steigendem Alter steigt jedoch auch das Risiko, weshalb die Beiträge dann höher werden.
  • Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
    Vorerkrankungen können dafür sorgen, dass die Beiträge höher bemessen werden – denn jede schon vorhandene Krankheit ist ein höheres Risiko für die Versicherungsgesellschaft.

Insgesamt ist die private Zusatzversicherung also eine lohnenswerte Police. Allerdings sollten auch hier vor dem Vertragsabschluss die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden.

Vorteile

Nachteile

Form lässt sich frei wählen

Oftmals Wartezeit von bis zu 3 Jahren

Ist unabhängig von der gesetzlichen Police

Risikoversicherung: Keine Rückzahlung bei Nichtinanspruchnahme

Die Angehörigen werden nicht finanziell belastet

Hohe Kosten für Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen

Persönlicher Besitz muss nicht für Pflegekosten verwendet werden

Niedriger Beitrag in jungen Jahren

Die private Pflegeversicherung kann mit und ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden – bei letztere sind allerdings meist die Beiträge viel höher. Leistungsausschlüsse gibt es nicht. Besonders bei der Pflegetagegeldversicherung muss jeder Antragsteller aufgenommen werden.

Schritt für Schritt zu Ihrer Pflegeversicherung

Haben Sie sich ausreichend über die private Pflegeversicherung informiert, können Sie anschließend nach einer geeigneten Police suchen. Der FinanceScout24-Rechner bietet eine Möglichkeit, unterschiedliche Versicherungsgesellschaften miteinander zu vergleichen! Gehen Sie bei der Verwendung des Rechners am besten wie folgt vor:

  1. Legen Sie zuallererst die Höhe des Pflegetagegelds fest. Dies sollte so hoch ausfallen, dass es Ihre Versorgungslücke schließen kann.
  2. Füllen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Daten aus. Nennen Sie Ihr Geschlecht, Ihr Geburtsdatum und Ihre Berufsgruppe. Sie können außerdem das Pflegetagegeld noch einmal anpassen.
    Geben Sie nun Ihre Adresse sowie Ihre Kontaktdaten an. Mithilfe dieser Daten können wir Sie kontaktieren, um Ihnen ein passendes Angebot zu übermitteln. Keine Sorge, Ihre Daten sind sicher und werden nur für diese Anfrage verwendet.
  3. Sie erhalten eine Übersicht über alle Tarife, die anhand Ihrer Angaben aufgelistet werden. Sie können hier einen Vergleich der einzelnen Pflegeversicherungs-Tarife durchführen: Klicken Sie dafür in das Kästchen vor den entsprechenden Anbietern und klicken Sie auf „Tarife vergleichen“. Sie erhalten eine detaillierte Übersicht über alle Aspekte der Versicherungen.

Beachten Sie dies beim Abschluss

Bevor Sie eine private Zusatzversicherung abschließen, sollten Sie einige Aspekte beachten:

Leistungen sowohl für stationäre als auch für häusliche Pflege
Dieser Punkt ist besonders wichtig: Einige Versicherungen zahlen nur bei stationärer Behandlung – werden Sie allerdings zuhause gepflegt, erhalten Sie kein Geld. Hier sollte unbedingt beachtet werden, dass die Leistungen auch bei häuslicher Pflege gelten. In unserem Ratgeber erhalten Sie weitere Informationen über die ambulante Pflege.

Versicherungssumme lässt sich ohne Gesundheitsprüfung erhöhen
Möchten Sie während der Laufzeit die Versicherungssumme für den Eintritt des Leistungsfalls erhöhen, darf die Versicherung keine weitere Gesundheitsprüfung durchführen.

Dynamisches Pflegetagegeld
Das dynamische Pflegetagegeld lohnt sich insbesondere aufgrund der Inflation: Die Versicherung kann so die Beiträge und damit auch diese Leistung stets an die wirtschaftliche Situation anpassen.

Keine Karenzzeit
Achten Sie unbedingt darauf, dass keine Karenzzeit vereinbart. In dieser Karenzzeit erhalten Sie nämlich im Leistungsfall keine Leistungen, auch nicht rückwirkend. Ein Beispiel: Sie haben eine Karenzzeit von drei Monaten vereinbart. Tritt nun Ihre Pflegebedürftigkeit ein, erhalten Sie in diesen drei Monaten keine Leistungen von Ihrer Versicherung. Dies kann oftmals zu finanziellen Engpässen führen.

Fragen und Antworten zur Pflegeversicherung

Wie finanziert sich die gesetzliche Pflegeversicherung (Beitragszuschlag)?

Durch die Beiträge der Sozialversicherungspflichtigen wird die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert. Die Höhe liegt bei 2,35 % des Monatseinkommens. Üblicherweise zahlen Arbeitnehmer eine Hälfte und Arbeitgeber die andere – für beide Parteien ergibt sich hieraus ein Anteil von 1,175 %. Selbstständige und Freiberufler müssen jedoch den kompletten Beitrag selbst zahlen. Auch Rentner müssen den Beitrag in vollständiger Höhe zahlen. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen zusätzlichen Aufschlag von 0,25%.

Muss ich eine Pflegeversicherung abschließen?

Zum Abschluss der gesetzlichen Pflegeversicherung sind alle sozialversicherungspflichtigen Berufstätigen verpflichtet. Die private Pflegezusatzversicherung ist allerdings freiwillig und kann von jedem nach Bedarf abgeschlossen werden. Sinnvoll ist sie aber in jedem Fall, allein durch die gesetzliche Versicherung lassen sich denn im Pflegefall bei weitem nicht alle Kosten decken.

Kann man die Pflegeversicherung steuerlich geltend machen?

Die gesetzliche Pflegeversicherung kann in jedem Fall steuerlich abgesetzt werden. Ebenso lässt sich die private Zusatzversicherung steuerlich geltend machen – diese wird unter „Allgemeine Vorsorgeaufwendungen“ angegeben.

Aber Achtung: Hierzu gehören auch die Beiträge der Kranken-, Renten- und gesetzlichen Pflegeversicherung. Insgesamt dürfen die Vorsorgeaufwendungen 1.900 Euro nicht übersteigen. Bei Beamten und Selbstständigen sind es 2.800 Euro.

Was bedeutet Wartezeiterlass?

Wartezeiterlass bedeutet, dass mit Beginn der Versicherung auch sofort alle Leistungen bezogen werden können. Hier sind also keine Wartezeiten nötig, bevor der Versicherungsschutz greift.

Was ist eine geförderte Pflegezusatzversicherung?

Eine geförderte Pflegezusatzversicherung ist eine Police, deren Abschluss vom Staat gefördert wird. Eine solche Police ist beispielsweise der Pflege-Bahr.

Was versteht man unter „Pflege-Riester“ und für wen lohnt sich das?

Die Pflege-Riester wird auch Pflege-Bahr genannt. Sie wird vom Staat gefördert und kann als zusätzliche Versicherung genutzt werden. Die Police ist vergleichsweise teuer, die Versicherten erhalten jedoch nur 60 €/Jahr als Zulage. Diese Pflege-Riester lohnt sich für Personen mit chronischen Krankheiten und Vorerkrankungen, wenn diese nicht in andere Versicherungen aufgenommen werden. Junge Versicherungsnehmer können außerdem davon profitieren, dass ihre Beiträge niedrig sind.

Zahlt eine Pflegeversicherung Geld zurück, wenn diese nicht in Anspruch genommen wird?

Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Risikoversicherung. Das bedeutet, dass das Geld für den Ernstfall angelegt wird. Tritt der Pflegefall nicht ein, erhalten die Versicherten ihr Geld dennoch nicht zurück.

Steigen die Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung jährlich bzw. regelmäßig?

Jeder Versicherte kann freiwillig entscheiden, ob die Beiträge steigen oder nicht. Die sogenannte Beitragsdynamik lohnt sich aber, um die Versicherung an die Inflation und wirtschaftliche Situation anzupassen. Auch wenn Sie die Dynamik vereinbart haben, können Sie diese aussetzen lassen.

Aber Achtung: Haben Sie die Beitragsdynamik dreimal hintereinander ausfallen lassen, entfällt Ihr Anspruch darauf.

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