Wichtiges zur PKV für Selbstständige
- Gesundheitsprüfung erforderlich
Für den Eintritt in die PKV ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich – diese sollte unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden. - In jungen Jahren wechseln
Selbstständige sollten in möglichst jungen Jahren in die PKV wechseln, um von geringen Beiträgen zu profitieren. - Alternative Basistarif
Der Basistarif in der PKV ist dann eine Alternative, wenn die Beiträge in der PKV zu teuer sind und Sie nicht in die GKV wechseln können oder wollen.
In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht: Jeder Bürger muss also Mitglied einer Krankenversicherung sein – das gilt ebenfalls für Selbstständige. Dabei bietet einen private Krankenversicherung (PKV) für Selbstständige häufig bessere Konditionen.
Wie Selbstständige die passende PKV finden
Ob Freiberufler, Selbstständige oder Existenzgründer – Personen, die in keinem Anstellungsverhältnis stehen, können selbst entscheiden, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben oder in eine PKV wechseln. Denn sobald dieses Arbeitsverhältnis verlassen wird, erlischt auch die Pflicht zur Mitgliedschaft in einer GKV. Allerdings sind solche Selbstständigen verpflichtet, in die PKV einzutreten, die zuvor noch nie krankenversichert oder davor schon in einer PKV versichert waren.
Was ist beim Abschluss einer PKV zu beachten?
Bevor Sie Ihre PKV für Selbstständige abschließen, sollten Sie unbedingt die folgenden Punkte beachten:
- Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem individuellen Krankheitsrisiko.
- Beim Abschluss muss deshalb immer eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden.
- Leistungsumfang und Prämie können vom Versicherten zum Großteil selbst bestimmt werden.
- In der PKV gibt es Wartezeiten, während derer keine Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Darüber hinaus sollten die einzelnen Tarifleistungen überprüft werden, denn nicht jede Option ist für Sie erforderlich.
Übrigens: Selbstständige unterliegen keiner Einkommensgrenze, um Mitglied in der PKV werden zu müssen. Auch die folgenden Berufsgruppen können unabhängig von ihrem Verdienst in die PKV eintreten:
- Beamte
- Beamtenanwärter
- Ärzte
- Studenten
- Existenzgründer
- Freiberufler
Angestellte hingegen müssen die jährliche Einkommensgrenze überschreiten, um sich in der PKV versichern lassen zu können – diese liegt im Jahr 2016 bei 56.250 Euro.
Wie die ideale Krankenversicherung für Selbstständige gestaltet werden kann
Für Selbstständige und Existenzgründer ist es oftmals sinnvoller, in die PKV zu wechseln, um ihre Beiträge nicht vom eigenen Einkommen abhängig zu machen. Die PKV hat außerdem den Vorteil, dass die Versicherten ihren Leistungsumfang selbst bestimmen können. Darüber hinaus profitieren Sie von diesen positiven Aspekten:
- Die Beitragsrückerstattungen sind bei vielen PKV höher
- Die Startertarife sind häufig günstiger als bei der GKV
- Sie erhalten viele Zusatzleistungen wie etwa die Kostenübernahmen beim Zahnersatz
- Beiträge für Männer sind oftmals niedriger als für Frauen
- Selbstbeteiligung darf individuell bestimmt werden
Ein besonderer Vorteil: Die PKV bietet oftmals Leistungen an, die es so in der GKV nicht gibt. Dabei handelt es sich beispielsweise um Privilegien bei Arztterminen wie die kürzere Wartezeit. Auch die Kostenerstattung von Leistungen wie beispielsweise Massagen wird so in der GKV nicht angeboten.
Basistarif für Selbstständige
Seit 2009 sind private Krankenversicherungen verpflichtet, einen günstigen Basistarif anzubieten. Dieser kann von allen Personen in Anspruch genommen werden, die maximal sechs Monate freiwillig gesetzlich versichert waren und die nicht in der GKV pflichtversichert sind.
Der Basistarif gestaltet sich dabei wie folgt:
- Die Leistungen sind vergleichbar mit dem Leistungspaket der GKV
- Für Vorerkrankungen gibt es weder Leistungsausschlüsse noch Risikoprämien
- Die Beiträge richten sich ausschließlich nach Geschlecht und Eintrittsalter
Allerdings handelt es sich bei diesem Basistarif nur um eine Notlösung für Selbstständige, die sich die PKV-Beiträge nicht mehr leisten können. Denn der Basisschutz ist vergleichsweise teuer, verfügt aber bei weitem nicht über ein so umfangreiches Leistungsspektrum wie die PKV.
Eine Alternative zum Basistarif wäre der PKV-Standardtarif. Dieser steht jedoch nur Versicherten zur Verfügung, die seit mindestens zehn Jahren privat versichert sind.
Kann der Tarif gewechselt werden?
Generell haben Privatversicherte das Recht, kostenlos in einen anderen Tarif zu wechseln – das bietet die Möglichkeit, die gleichen Leistungen zu einem günstigeren Beitrag zu erhalten. Dabei wird jedoch häufig eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt.
Dabei gilt die Faustregel, dass Privatversicherte alle drei bis fünf Jahre überprüfen sollten, ob sie eventuell einen günstigeren Tarif nutzen können.
Auch für Selbstständige lohnt sich dies, da sie häufig mit Beitragserhöhungen zu kämpfen haben. Auf diese Weise können sie jedoch den PKV-Tarif regelmäßig optimieren und stets auf die individuelle Situation anpassen.
Warum das Krankentagegeld ein Muss ist
Hatten Selbstständige einen Unfall oder müssen sie eine länger andauernde Krankheit überstehen, haben sie meist nicht die Kraft zu arbeiten. Für viele ist dies gleichbedeutend mit einem Verdienstausfall: Da sie nur bei erledigten Aufträgen einen Lohn erhalten, wird ihnen in der Krankheitszeit nichts gezahlt. Etliche Selbstständige sehen in solchen Fällen oftmals ihre Existenz bedroht.
Aus diesem Grund ist eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige unverzichtbar. Diese Versicherung schließt die Versorgungslücke und sorgt dafür, dass Sie sich erst einmal ausreichend erholen können, bevor Sie wieder fit in den Arbeitsalltag einsteigen – ohne dabei Ihre Existenz zu bedrohen.
Wie das Krankentagegeld funktioniert
Üblicherweise ist das Krankentagegeld schon in der PKV integriert – häufig wird diese ab dem vierten Tag gezahlt. Die Versicherten können hierbei ihre Leistungen individuell festlegen. Dabei gilt allerdings eine Höchstgrenze: Das Krankentagegeld darf in Kombination mit anderen Krankengelder das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Schritt für Schritt von der GKV in die PKV
In zahlreichen Fällen ist die private Krankenkasse für Selbstständige die bessere Wahl: Die Versicherten profitieren von einem maßgeschneiderten Tarif und oftmals deutlich besseren Leistungen als in der GKV.
Damit auch Sie einen idealen Tarif finden, der ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, lohnt sich die Nutzung eines Online-Vergleichs. Hierfür können Sie beispielsweise den FinanceScout24-Rechner nutzen – dabei gehen Sie am besten wie folgt vor:
- Wählen Sie in unserem Rechner Ihre Berufsgruppe und klicken Sie den Button „PKV für Selbstständige vergleichen“ an.
- Das nun folgende Formular müssen Sie mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen. Geben Sie sowohl Ihre Kontaktdaten als auch Name, Geschlecht und Geburtsdatum an.
- Klicken Sie nun auf den Button „Vergleich anfordern“. Ihre Anfrage wird nun an einen geprüften Sicherheitsexperten geschickt.
Dieser wird Sie nach Erhalt der Anfrage kontaktieren und sie kostenfrei sowie unverbindlich beraten. Entscheiden Sie sich für eine private Krankenversicherung, erhalten Sie alle nötigen Unterlagen, die Sie ausfüllen, unterschreiben und zurückschicken müssen.
Hierauf sollten Sie unbedingt achten
- Lassen Sie sich in jedem Fall die Angebote verschiedener Versicherungen zukommen.
- Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um die Angebote zu überprüfen und miteinander zu vergleichen.
- Da Sie mit Einstieg in die Selbstständigkeit automatisch von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit werden, müssen Sie keine Kündigungsfristen berücksichtigen.
Bei Wechsel in Selbstständigkeit Fragebogen beachten
Häufig werden Krankenkassen selbst aktiv, wenn sie vom Eintritt in die Selbstständigkeit erfahren. In diesem Fall erhalten Sie meist einen Fragebogen – achten Sie hier unbedingt darauf, dem Antrag auf eine freiwillige Versicherung zu widersprechen. Andernfalls sind Sie automatisch freiwilliges Mitglied in der GKV.
Als Selbstständiger gesetzlich versichert bleiben
Nicht jede Person, die die Selbstständigkeit beginnt, darf sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern lassen. Dies ist nur in den folgenden Fällen möglich:
- Sie waren zuvor mindestens zwölf Monate durchgehend in einer GKV versichert
- Sie waren in den vergangenen fünf Jahren für mindestens 24 Monate in einer GKV versichert
Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig bei Ihrer GKV melden und diese über Ihre zukünftige Selbstständigkeit informieren. So vermeiden Sie Versicherungslücken und sind rechtzeitig abgesichert.
Beachten Sie jedoch, dass Sie zukünftig nicht mehr nur die Hälfte, sondern den gesamten Beitrag leisten – denn Sie haben keinen Arbeitgeber, der die zweite Hälfte übernimmt. Dies sollte bei der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung unbedingt berücksichtigt werden.
Lohnt sich die GKV für Selbstständige?
In der nachstehenden Tabelle haben wir die wichtigsten Vor- und Nachteile zusammengetragen, die sich für Selbstständige in der GKV ergeben. Wägen Sie diese unbedingt vor Ihrer Entscheidung genau ab:
Vorteile GKV | Nachteile GKV |
---|---|
Alle Familienmitglieder ohne Arbeit automatisch kostenfrei mitversichert | Schlechtere Absicherung als bei PKV |
Krankenkassenbeiträge werden nicht von Alter oder Gesundheitszustand beeinflusst | Für gut verdienende Selbstständige zu hohe Beiträge |
Insbesondere für ältere Selbstständige oder solche mit chronischen Krankheiten ist eine freiwillige Absicherung in der GKV in Betracht zu ziehen – denn aufgrund ihres Alters und ihres Gesundheitszustandes werden sie in der PKV vermutlich höhere Beiträge zahlen.
Dagegen kann eine PKV mit deutlich besseren Leistungen überzeugen, die mehr Versicherungslücken schließt als die GKV. Auch für gut verdienende Selbstständige rentiert sich die Versicherung in der GKV nicht: Die Beitragskosten richten sich nämlich nach dem eigenen Einkommen. Dadurch kann die monatliche Belastung schnell zwischen 400 und 600 Euro liegen.
Warum ist die Beitragsbemessungsgrenze wichtig?
Im Regelfall wird der Einkommenssteuerbescheid genutzt, um den Beitrag für freiwillig Versicherte zu ermitteln. Ist dieser für die Selbstständigkeit noch nicht vorhanden, nutzen die Krankenkassen eine Beitragsbemessungsgrenze.
Etliche Krankenversicherungen verlangen bis zum Erhalt des nächsten Einkommenssteuerbescheids eine Einschätzung des durchschnittlichen Einkommens. Anhand dessen werden die Beiträge berechnet – sollte das Einkommen letztendlich höher liegen, werden die Beiträge nachträglich angepasst.
Häufig ist es jedoch auch der Fall, dass Selbstständigen automatisch Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze unterstellt werden. Denn die Krankenkassen gehen grundsätzlich davon aus, dass die Selbstständigen gut verdienen. Dadurch liegen die Beiträge häufig bei rund 600 Euro.
Entgegenwirken können Sie dem auf folgende Weise:
- Versuchen Sie, anhand von Rechnungen nachzuweisen, dass Sie weniger verdienen.
- Bei einem Einkommen unter der Mindestbemessungsgrenze, die meist bei etwa 2.100 Euro liegt, muss ein Antrag gestellt werden.
Wie Sie beim Wechsel von der GKV in die PKV sparen können
Wenn Sie von der GKV in die PKV wechseln möchten, können Sie besonders dann Ersparnisse erwarten, wenn Sie ein hohes Einkommen verzeichnen, aber gesund und/oder noch jung sind. Bei etlichen privaten Krankenversicherungen liegt der monatliche Beitrag häufig zwischen 100 und 300 Euro – in der GKV hingegen liegt der Mindestbeitrag oftmals schon bei rund 300 Euro.
Auch setzen gesetzliche Krankenversicherungen die Beiträge in vielen Fällen höher an; darüber hinaus können sie individuelle Zusatzbeiträge erheben. Dies ist bei der PKV nicht der Fall.
Von der PKV zurück in die GKV: Ratsam?
In der Regel ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen und nur in Ausnahmefällen möglich. Möchten Sie wechseln, kann dies häufig nur über Umwege veranlasst werden.
Dass der Wechsel von der PKV in die GKV erschwert wurde, hat einen Grund: Privatversicherte zahlen nichts in das gesetzliche System ein. Wechseln sie nun jedoch in dieses System zurück, nutzen sie die Leistungen, für die sie selber nichts gezahlt haben.
Es wird davon ausgegangen, dass ältere Menschen häufiger krank werden und oftmals auch an schwerwiegenderen Krankheiten leiden – dadurch verursachen sie höhere Kosten. Damit das gesetzliche System nicht zu sehr belastet wird, hat der Gesetzgeber hohe Hürden aufgestellt. So können beispielsweise Personen über 55 Jahren meist überhaupt nicht mehr wechseln.
Sonderfall Selbstständige
Eine zusätzliche Hürde ergibt sich für Selbstständige. Sie dürfen im Regelfall nur dann wechseln, wenn sie ihre Arbeit aufgeben und in ein Angestelltenverhältnis wechseln.
Ist der Wechsel sinnvoll?
Ob der Wechsel jedoch überhaupt sinnvoll ist, muss im individuellen Fall geklärt werden. Dabei sollten neben den Kosten auch die Leistungen berücksichtigt werden, die in der GKV häufig geringer sind als in der PKV.
Fragen und Antworten
Wonach richtet sich der Beitrag in der PKV?
Der Beitrag in der PKV richtet sich nach dem eigenen Gesundheitsrisiko – hierfür wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Dabei wird nach dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand gefragt. Zusätzlich beeinflussen die Anzahl der zu versichernden Personen sowie die gewünschten Leistungen die Höhe des monatlichen PKV-Beitrags.
Warum können junge und gesunde Menschen besonders sparen?
Aufgrund von Faktoren wie dem Alter und dem Gesundheitszustand ist der PKV-Beitrag für junge sowie gesunde Menschen natürlich deutlich günstiger. Ein junges Eintrittsalter und ein gesunder sowie fitter Körper sorgen für deutlich günstigere Kosten, denn das Risiko, Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen, ist hier erheblich geringer. Je älter Sie jedoch werden, desto größer wird das Risiko für bestimmte Krankheiten, was wiederum den PKV-Beitrag erhöht.
Sind Leistungskürzungen wie in der GKV ebenso in der PKV zu erwarten?
Nein, in der privaten Krankenversicherung dürfen die Leistungen nicht im Nachhinein gekürzt werden. Sie muss also alle Leistungen übernehmen, die vorab im Versicherungsvertrag festgesetzt sind. Dennoch kann es vorkommen, dass die PKV die Kostenerstattung ablehnt, wenn sie die entsprechende Leistung nicht als medizinisch notwendig erachtet.