Kfz-Versicherung beim Testsieger

Kfz-Zulassung

Zuständig für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges sind in Deutschland auf Kreis- und Kommunalebene die Städte und Gemeinden. Zu welcher Verkehrsbehörde Sie gehen müssen, hängt von Ihrem Wohnort ab.

In Städten sind die Zulassungsbehörden oft direkt den Bürgerbüros angegliedert. In Großstädten wie Berlin oder München gibt es spezielle Zulassungsbehörden (hier die Kraftfahrzeugzulassungsstelle) Die Verkehrsbehörde kann jedoch auch woanders untergebracht sein. Im ländlichen Raum befindet sich die Zulassungsstelle oft im Landratsamt.

Machen Sie schon im Vorfeld einen Zulassungstermin aus. Dann kommen Sie gleich dran und sparen sich lange Wartezeiten.

Was kostet mich die Zulassung?

Die Zulassungskosten sind nicht bundeseinheitlich festgesetzt. Die hier genannten Werte beziehen sich auf Durchschnittswerte des Straßenverkehrsamtes.

Die Gebühren betragen rund:

  • Für die Anmeldung eines Neufahrzeuges: 26 Euro
  • Für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens: 28 Euro
  • Für die Änderung der Fahrzeugpapiere: 11 Euro
  • Für eine Feinstaubplakette: 5 Euro

Was brauche ich für die Zulassung?

Wer einen Pkw zulassen will, muss auf der Zulassungsstelle ein SEPA-Lastschriftmandat abgeben. Damit stimmen Sie der automatischen Abbuchung der fälligen Kfz-Steuer für das zuzulassende Auto zu.

Die Einzugsermächtigung muss vom Kontoinhaber unterschrieben sein. Sind Kontoinhaber und Fahrzeugbesitzer nicht identisch, muss zusätzlich der Halter unterzeichnen.

Den Kfz-Steuerbetrag für Ihr Auto können Sie mit unserem Kfz-Steuerrechner kostenlos herausfinden.

Geht eine andere Person für Sie zur Zulassungsstelle, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht von Ihnen und muss sich ausweisen. Einen Vordruck einer Vollmacht zum Ausdrucken finden Sie hier.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bei deutschen Neuwagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Halters
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Bei deutschen Gebrauchtwagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
  • Kfz-Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültige Hauptuntersuchung
  • Abmelde- oder Stilllegebescheinigung (bei abgemeldeten Fahrzeugen)

Bei Autos aus dem Ausland (mit deutschen Papieren)

  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
  • Fahrzeugpapiere
  • COC-Dokumente bzw. Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • gültige Abgasuntersuchung (bei Gebrauchtfahrzeugen)

Bei Autos aus dem Ausland (ohne deutsche Papiere)

  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung des Halters
  • Kfz-Versicherungnachweis (eVB-Nummer)
  • Vollgutachten §21 StVO
  • Nachweis der Abgasuntersuchung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Kraftfahrt-Bundesamt
  • ausländische Fahrzeugpapiere oder Autokaufvertrag bzw. Importbescheinigung
  • Einfuhrumsatzsteuererklärung (bei EU-Neufahrzeugen)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung der EU (bei Nicht-EU-Fahrzeugen)

Nummernschild

Um einen Satz (2 Stück) Kennzeichen müssen Sie sich kümmern. Die Kennung vergibt die Zulassungsstelle.

Wenn Sie eine besondere Kombination wollen, können Sie sich das entsprechende Wunschkennzeichen gebührenpflichtig (ab 10,20 Euro) vorab reservieren – und bereits die Kennzeichen bei einem Schilderdienst drucken lassen.

Im Rahmen der Zulassung werden dann das offizielle Siegel sowie die HU-Plakette auf die Nummernschilder aufgebracht.

Sascha Rhode

Redakteur Sascha Rhode

Zuständig für den Bereich Kfz-Versicherung. Seine Schwerpunkte sind Telematik, Elektromobilität und autonomes Fahren.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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