Wichtiges zur Fahrradversicherung
- Zusatzbaustein der Hausratversicherung
Die Fahrradversicherung wird als Zusatzbaustein mit einer Hausratversicherung abgeschlossen. Prüfen Sie deshalb vorher, ob Ihre bisherige Hausratversicherung nicht evt. schon Ihr Fahrrad mit versichert hat. - Nachtzeitklausel beachten
Einige Versicherer bieten an, auf die Nachtzeitklausel zu verzichten – dann ist Ihr Fahrrad auch zwischen 22 und 6 Uhr versichert, sofern Sie es in geeigneter Weise gesichert (angeschlossen) haben. - Teure Spezialversicherung seltener sinnvoll
Spezialversicherungen, die nicht Teil einer Hausratversicherung sind, machen oft nur Sinn, wenn teure Fahrräder und E-Bikes versichert werden sollen. Sofern die Deckungssumme für Fahrräder in der Hausratversicherung mindestens den Wert des teuersten Rads im Haushalt abdeckt, ist dies oft die günstigere Alternative.
Fahrraddiebstahl boomt seit Jahren in der Bundesrepublik. 2014 registrierte die deutsche Polizei insgesamt 340.000 Fälle von Fahrraddiebstahl – 7% mehr als 2013. Wenn Sie ein hochwertiges Rad besitzen, empfiehlt es sich daher, es gegen Diebstahl zu versichern. Dies ist sowohl über die Hausratversicherung als auch über spezielle Fahrradversicherungen möglich. Die allgemeine Hausratversicherung bietet zunächst nur einen sehr einfachen Schutz, der sich auf die eigenen vier Wände beschränkt. Gegen Aufpreis ist aber oftmals eine Erweiterung um einen speziellen Schutz für Fahrräder möglich. Für viele Radbesitzer reicht diese Absicherung vollkommen aus. So konnten im letzten Jahr 210.000 ehemalige Fahrradbesitzer von den Schadenleistungen ihrer Versicherung profitieren (Erstattung gesamt: über 100 Millionen Euro).
Fahrradversicherung als Teil vom Hausratschutz
Fahrradbesitzer sollten sich nicht blind darauf verlassen, dass ihre Hausratversicherung im Schadensfall schon einspringen wird: Fahrräder und auch Zubehör wie Fahrradanhänger zählen bei Hausratversicherungen zwar grundsätzlich zum versicherten Inventar, doch es gibt einige Einschränkungen. Eine Hausratversicherung deckt im Allgemeinen Wasser-, Feuer- und Einbruchdiebstahlsschäden ab. Das heißt, die Versicherung muss nur zahlen, wenn, ein Fahrrad durch einen Einbruchdiebstahl abhandenkommt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Fahrrad aus einem verschlossenen Fahrradkeller oder der abgeschlossenen Garage gestohlen wird. Und selbst sogar dort muss das Fahrrad sogar ebenfalls abgeschlossen sein.
Bis zu welcher Höhe Fahrräder im Rahmen der Hausratversicherung versichert sind, hängt vom jeweiligen Vertrag und den zugrunde liegenden Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB) ab. Ältere Verträge, die bis 1984 abgeschlossen wurden, basieren auf der die VHB 1974. Hier ist Fahrraddiebstahl bis zu einer Höhe von maximal 250 Euro mitversichert – unabhängig davon, wo er stattgefunden hat. Allerdings wird nach VHB 1974 nur der Zeitwert erstattet, wenn dieser weniger als die Hälfte des Neuwerts beträgt.
Bei Hausratversicherungen, die nach 1984 abgeschlossen wurden, ist Fahrraddiebstahl unabhängig von einem Einbruch nur versichert, wenn es eine explizite Zusatzklausel im Vertrag gibt. Nur selten sind Fahrraddiebstähle bei aktuellen Hausratpolicen schon in der Grundprämie enthalten. In der Regel ist die Erstattung dabei auf ein Prozent der Gesamtversicherungssumme beschränkt.
Zusatzoptionen für Fahrradbesitzer in der Hausratversicherung
Da Fahrräder deutlich häufiger im öffentlichen Raum gestohlen werden als aus der abgeschlossenen Garage, ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz in den meisten Fällen sinnvoll. Viele Versicherungsgesellschaften bieten gegen Aufpreis einen erweiterten Versicherungsschutz für Fahrräder im Rahmen der Hausratversicherung an. Hiermit wird dann auch der sogenannte „einfache Diebstahl“ abgedeckt und die Versicherung springt ein, wenn das Fahrrad beispielsweise vor dem Kino oder am Bahnhof entwendet wird.
Einige Versicherer bieten im Rahmen dieser Zusatzoption für Fahrräder auch höhere Entschädigungszahlungen bis zu maximal zehn Prozent der Versicherungssumme an. Dies dürfte insbesondere für Besitzer höherwertiger Fahrräder interessant sein. Eine Maximalerstattung von einem Prozent bedeutet bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro schließlich, dass Sie im Fall eines Diebstahls höchstens 500 Euro von der Versicherung erhalten. Diese Summe dürfte in vielen Fällen unter den Wiederbeschaffungskosten eines gleichwertigen Fahrrads liegen.
Bevor Sie einen zusätzlichen Fahrradschutz im Rahmen Ihrer Hausratversicherung abschließen, sollten Sie auf jeden Fall einen genauen Blick auf die Versicherungsbedingungen werfen. Hier gibt es teilweise deutliche Unterschiede zwischen den Versicherern.
Bedingungen genau prüfen
Bei vielen Hausratversicherungen enthält die zusätzliche Fahrradversicherung die sogenannte Nachtzeitklausel. Ein uneingeschränkter Versicherungsschutz besteht in diesem Fall nur von 6 bis 22 Uhr. Wird das Rad außerhalb dieser Zeitspanne gestohlen, muss die Versicherung nur einspringen, wenn das Fahrrad während dieser Zeit „in Gebrauch“ war. Wird das Fahrrad gestohlen, während sein Besitzer in einem Restaurant sitzt und vorhat, in absehbarer Zeit den Heimweg mit seinem Drahtesel anzutreten, gilt dies als in Gebrauch. Wird ein Rad für den Weg zum Bahnhof genutzt und dort abgestellt, während sein Besitzer über Nacht verreist, ist es nicht in Gebrauch. Eine fixe zeitliche Begrenzung, wie lange ein Fahrrade nach nächtlichem Abstellen noch in Gebrauch ist, gibt es nicht. Im Streitfall muss der Versicherte glaubhaft machen können, dass er die Absicht hatte, das Fahrrad weiter zu benutzen.
Fahrradversicherung und geschützte Anbauteile
In der Regel gilt der Versicherungsschutz im Rahmen der Hausratversicherung für das Fahrrad und alle fest damit verbunden Teile. Dies schließt Anbauteile ebenso mit ein wie Fahrradanhänger oder Kindersitze - allerdings nur, wenn diese mit dem Fahrrad verbunden sind und beides gestohlen wird. Wird nur der Anhänger gestohlen, aber das Fahrrad nicht, greift der Fahrradversicherungsschutz meist nicht. In Garagen und abgeschlossenen Fahrradräumen greift allerdings die allgemeine Hausratversicherung.
Grundsätzlich müssen Fahrräder mit einem geeigneten Schloss gesichert sein, damit die Versicherung im Schadensfall einspringt. Einige Versicherungen halten genauere Anforderungen an ein geeignetes Schloss fest oder schreiben die Verwendung bestimmter Fabrikate oder Schlosstypen vor. In manchen Fällen besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das Rad an einen fest verankerten Gegenstand angeschlossen ist.
Die Fahrradoption der Hausratversicherung schließt alle Fahrräder ein, die zum versicherten Haushalt gehören. Entscheidend ist dabei die Höhe der Maximalerstattung. Sie sollte so gewählt werden, dass Sie mindestens dem Wert des teuersten Fahrrads im Haushalt entspricht. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, empfiehlt sich eine etwas höhere Versicherungssumme für die zusätzliche Fahrradversicherung. So sind Sie auch beim gleichzeitigen Diebstahl mehrerer Räder oder eines Fahrrads mit angekoppeltem Anhänger ausreichend abgesichert.
Spezielle Fahrradversicherungen: Sinnvoll oder Geldschneiderei?
Eine andere Möglichkeit, sich gegen Fahrraddiebstähle abzusichern, bieten spezielle Fahrradversicherungen. Diese werden häufig auch von Fahrradhändlern und Radfahrer-Verbänden angeboten. Eine sinnvolle Option sind diese Spezialversicherungen vor allem, wenn Sie ein sehr teures Fahrrad besitzen. Bei vielen Hausratversicherungen liegt der maximal mögliche Erstattungsbetrag für Fahrraddiebstähle bei fünf Prozent der Gesamtversicherungssumme. Unter Umständen werden die Kosten für ein hochwertiges Fahrrad damit nicht abgedeckt.
Sinnvoll kann eine spezielle Fahrradversicherung auch für Fahrradbesitzer sein, die ihr Zweirad permanent im öffentlichen Raum abstellen müssen – im Versicherungsjargon auch „Laternenparker“ genannt. Ein Großteil der Spezialversicherungen bietet nämlich uneingeschränkten Versicherungsschutz rund um die Uhr.
Auch für Vielfahrer kann eine Spezialversicherung eine interessante Option sein, da manche Policen auch Unfallschäden abdecken und die Kosten für anfallende Reparaturen auch an Verschleißteilen erstatten. Entscheidender als die persönliche Fahrleistung ist allerdings in den meisten Fällen der Wert des zu versichernden Rads.
Für Personen ohne Hausratversicherung kann eine spezielle Fahrradversicherung ebenfalls eine Option sein. Allerdings sollte in solchen Fällen bedacht werden, dass ein Fahrraddiebstahl im Gegensatz zu einem Wohnungsbrand oder einem Einbruchdiebstahl meist nicht zu einem existenzbedrohenden Problem wird.
Kosten und Leistungen spezieller Fahrradversicherungen
Sowohl die Kosten als auch das Leistungsspektrum von Spezialversicherungen für Fahrräder unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Generell kosten spezielle Fahrradversicherungen mehr als der Zusatzbeitrag für den Einschluss von Fahrrädern in die Hausratversicherung. Allerdings bieten Sie meist auch einen umfassenderen Schutz und sichern deutlich mehr Risiken ab.
Welche Leistungen genau von einer Fahrradversicherungspolice abgedeckt werden, entnehmen Sie den Vertragsbedingungen. Neben dem erwähnten 24-Stunden-Diebstahlschutz gilt der Versicherungsschutz vieler Fahrradversicherungen auch im Ausland. Spezialversicherungen haften im Gegensatz zu den Fahrradoptionen der Hausratversicherungen auch, wenn nicht das ganze Rad, sondern nur Einzelteile gestohlen werden. Dies ist beispielsweise bei hochwertigen Schaltungen, hydraulischen Bremsen und Akkus von E-Bikes nicht selten der Fall, da sich diese Einzelteile einfacher verkaufen lassen als komplette Fahrräder.
Spezielle Fahrradversicherungen leisten zudem auch bei Vandalismusschäden, die über die Hausratversicherungen nur selten abgedeckt werden. Reparaturen aufgrund von Sturz- und Unfallschäden können ebenfalls über eine Fahrradversicherung abgesichert werden. Teilweise kommen Spezialversicherungen sogar für den Austausch von Verschleißteilen auf. Auch Gepäck und Zubehör sind meist mitversichert – anders als bei der Hausratversicherung auch dann, wenn die Teile nicht fest mit dem Fahrrad verbunden sind. Meist muss der Versicherte in solchen Fällen allerdings eine Selbstbeteiligung in Höhe von zehn Prozent tragen.
Vor Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung sollten Sie besonders auf diese Punkte achten:
- Deckt die Höchstversicherungssumme den Wert meines Fahrrads?
- Wird der Neuwert oder der Zeitwert erstattet? Von Policen, die nur den Zeitwert erstatten, sollten Sie Abstand nehmen.
- Gibt es eine Selbstbeteiligung?
- Gibt es bei Reparaturen eine Werkstattbindung?
- Sind Vandalismusschäden eingeschlossen?
- Bei Bedarf: Besteht der Versicherungsschutz auch im Ausland?
- Werden bestimmte Schlösser zur Sicherung des Fahrrads vorgeschrieben? Falls ja, sollten Sie prüfen, ob Sie ein entsprechendes Schloss besitzen.
- Besitze ich Kaufbelege für Fahrrad, Schloss und mitversichertes Zubehör um im Schadensfall meine Ansprüche nachzuweisen?
So unterschiedlich das Leistungsspektrum der einzelnen Fahrradversicherungen ist, so sehr unterscheiden sich auch die Kosten. Nach Informationen von Stiftung Warentest kostet die Versicherung für ein Rad im Wert von 1.500 Euro häufig mehr als 200 Euro jährlich. Selbst für ein 500-Euro-Rad können die Kosten für den reinen Diebstahlschutz über eine spezielle Fahrradversicherung 50 bis 100 Euro jährlich betragen. Zudem muss eine Spezialversicherung für jedes Fahrrad im Haushalt separat abgeschlossen werden. Einige Anbieter bieten allerdings Rabatte, wenn mehrere Räder versichert werden. Die maximale Versicherungssumme bei speziellen Fahrradversicherungen beträgt derzeit 5.000 Euro (Stand: September 2014). Einige Fahrradversicherungen sind erst ab einer Mindesterstattung von 300 Euro verfügbar. Günstigere Räder werden in solchen Fällen nicht versichert.
Auf einen Blick: Für wen eignet sich welche Form der Versicherung?
Spezialversicherung für Fahrräder | Fahrradversicherung über die Hausratversicherung |
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Für teure Fahrräder und E-Bikes, deren Wert über die Maximalerstattung der Hausratversicherung nicht abgedeckt wird. | Wenn die Deckungssumme für Fahrräder mindestens den Wert des teuersten Rads im Haushalt abdeckt. |
Für „Laternenparker“, also Räder, die permanent im öffentlichen Raum abgestellt werden. | Wenn das Fahrrad bei Nichtbenutzung in abschließbaren Fahrradkellern, Garagen etc. abgestellt werden kann. |
Für Radfahrer, die mit ihrem Fahrrad häufiger im Ausland unterwegs sind und größere Touren mit Gepäck fahren. | Generell günstigere Alternative zur Spezialversicherungen. |
Ggf. für Personen ohne Hausratversicherung. |
So schützen Sie Ihr Rad vor Diebstahl
- Benutzen Sie ein hochwertiges Schloss. Die Polizei geht davon aus, dass Diebe aufgeben, wenn Sie länger als drei Minuten benötigen, um ein Schloss zu knacken. Am sichersten sind Bügelschlösser. Zahlenschlösser egal welcher Bauart sind dem Urteil der Stiftung Warentest zufolge generell unsicher.
- Schließen Sie Ihr Rad immer an fest verankerten, stabilen Objekten an. Ein gutes Schloss bringt wenig, wenn das Rad damit nur an einem Maschendrahtzaun angeschlossen ist. Sie ersparen Dieben so die Mühe, das Schloss vor Ort zu knacken - Langfinger werden nämlich einfach den Zaun durchtrennen
- Lassen Sie Ihr Fahrrad codieren. Polizei und Fahrradclubs wie der ADFC veranstalten regelmäßig Codierungsaktionen. Die Codierung kostet um die 15 Euro und hat einen gewissen Abschreckungseffekt auf professionelle Fahrraddiebe, da sich codierte Räder schlecht verkaufen lassen.
- Schließen Sie Ihr Fahrrad auch bei kurzzeitigem Abstellen ab. Gelegenheit macht bekanntlich Diebe, daher sollten Sie Ihr Rad auch abschließen, wenn Sie nur kurz beim Bäcker ein Brötchen kaufen.
- Schließen Sie Ihr Fahrrad an exponierten Orten mit viel Publikumsverkehr an. So haben Diebe deutlich schlechtere Chancen, sich unauffällig am Schloss zu schaffen zu machen als in dunklen Ecken.
Checkliste für die Schadensmeldung bei der Versicherung
- Polizeiliches Aktenzeichen oder Vorgangs-ID
- Besitznachweis (Kaufbeleg, Rahmennummer, Fahrradpass o.ä., in manchen Fällen werden auch Reparaturbelege als Besitznachweis akzeptiert.)
- Manche Versicherungen verlangen eine Bestätigung des örtlichen Fundbüros, dass das Rad nicht gefunden wurde. Diese wird in der Regel erst drei Wochen nach der Anzeige des Diebstahls ausgestellt.
- Folgende Fragen sollten Sie beantworten können:
- Wann und wo wurde das Fahrrad gestohlen?
- Bei Diebstählen aus Fahrradkellern, Garagen etc.: Wurden Einbruchspuren festgestellt?
- Wo und womit war das Rad angeschlossen? Hier kann ein Kaufbeleg des Schlosses sinnvoll sein.
- Wenn Sie die Schadensmeldung vor Ort in einer Versicherungsagentur aufgeben, schadet es nicht, wenn Sie das aufgebrochene Schloss samt Schlüssel dort als Beweis vorlegen, sofern noch vorhanden.
- Einige Versicherungen verlangen zudem den Einstellungsnachweis des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft.
Die unsichersten und sichersten Städte für Fahrradbesitzer
Fahrraddiebstahl-Hochburgen | Diebstahlsicherste Städte |
---|---|
Magdeburg (1.685 Fahrraddiebstähle) | Remscheid (59 Fahrraddiebstähle) |
Cottbus (1.638 Fahrraddiebstähle) | Wuppertal (83 Fahrraddiebstähle) |
Münster (1.552 Fahrraddiebstähle) | Hagen (85 Fahrraddiebstähle) |
Göttingen (1.388 Fahrraddiebstähle) | Pforzheim & Solingen (je 122 Fahrraddiebstähle) |
Leipzig (1.248 Fahrraddiebstähle) |
Fahrraddiebstähle pro 100.000 Einwohner, Stand 2013 – Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Fragen und Antworten
Fahrrad gestohlen - wann zahlt die Versicherung?
Auch wenn Ihr Fahrrad gegen Diebstahl versichert ist, müssen Sie sorgsam damit umgehen und sich an einige Regeln halten, damit die Versicherung im Schadensfall zahlt. Grundsätzlich leisten Versicherungen nur, wenn das Fahrrad ordnungsgemäß mit einem Schloss gesichert war. Nahezu alle Fahrradversicherungen und auch einige Hausratversicherungen enthalten explizite Bestimmungen bezüglich des Schlosses. Je nach Police sind bestimmte Fabrikate, Schlosstypen (meist Bügel- oder Faltschlösser) oder ein Mindestwert des Schlosses festgelegt. Bewahren Sie unbedingt den Kaufbeleg Ihres Fahrradschlosses auf, um im Zweifelsfall die Verwendung eines geeigneten Schlosses nachweisen zu können. Einige Versicherungen verlangen zudem, dass das Fahrrad grundsätzlich an fest verankerten Gegenständen angeschlossen werden muss, also beispielsweise im Boden verankerten Fahrradständern oder Laternenpfählen.
Wenn Ihr Rad über die Fahrradoption der Hausratversicherung mit Nachzeitklausel versichert ist, haftet die Versicherung bei Diebstählen zwischen 22 und 6 Uhr nur, wenn das Fahrrad aus abgeschlossenen Fahrradkellern, Garagen etc. gestohlen wird oder noch in Gebrauch war. „In Gebrauch“ bedeutet dabei nicht, dass Ihnen sprichwörtlich das Fahrrad unter dem Allerwertesten weggestohlen werden muss, während Sie fahren. Damit eine Versicherung trotz Nachtzeitklausel haftet, müssen Sie aber glaubhaft machen können, dass Sie Ihr Gefährt nicht dauerhaft öffentlich abgestellt hatten, sondern nur zeitweilig und zudem die Absicht hatten, es später weiter zu benutzen.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihr Rad zwischen 22 und 6 Uhr in verschlossenen Räumen oder der Wohnung abzustellen, sollten Sie darauf achten, dass in Ihrer Police keine Nachtzeitklausel enthalten ist. Dies wird allerdings nur von einigen Hausratversicherungen angeboten. Spezialversicherungen für Fahrräder bieten meist uneingeschränkten Diebstahlschutz rund um die Uhr.
Was muss ich im Schadensfall tun?
Überprüfen Sie vor der Schadensmeldung anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob die Versicherung in der konkreten Diebstahlsituation greift. Wenn Sie es nicht tut, beispielsweise weil das Rad während des Diebstahls nicht in Gebrauch war, müssen Sie den Schaden selbst tragen. Bleiben Sie bei der Wahrheit, Falschaussagen gegenüber der Versicherung sind strafbar und können den Ausschluss von der Versicherung nach sich ziehen.
Bevor Sie Ihre Ansprüche der Versicherung gegenüber geltend machen können, müssen Sie das Rad bei der Polizei als gestohlen beziehungsweise als mutwillig beschädigt melden und Anzeige erstatten. Dies sollte möglichst sofort nach Bemerken des Vorfalls geschehen, idealerweise innerhalb von 48 Stunden. Hierzu benötigen Sie die Rahmennummer des Fahrrads und einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise ein Kassenbeleg sein oder bei Gebrauchträdern ein Kaufvertrag. Auch Ihren Personalausweis müssen Sie bei der Polizei vorlegen. Wenn Ihr Rad codiert ist, sollten Sie zusätzlich den Code angeben. Viele Polizeidienststellen sind auch für Fotos des gestohlenen Rades dankbar.
Generell müssen alle Schäden, die Sie gegenüber Ihrer Versicherung geltend machen wollen, bei der Polizei angezeigt werden. Von der Polizei erhalten Sie eine Anzeigebestätigung oder eine Vorgangs-ID, die Sie für die Versicherung benötigen. Allerdings sollten Sie bei kleineren Schäden überdenken, ob sich der Aufwand wirklich lohnt – vor allem, wenn Ihre Fahrradversicherung eine Selbstbeteiligung vorsieht.
Auch bei der Versicherung sollten Sie den Schaden unverzüglich melden und die erforderlichen Unterlagen schnellstmöglich einreichen. Die meisten Versicherungen stellen auf ihrer Website Vordrucke zum Download bereit, die Sie herunterladen und bequem zu Hause ausfüllen können. Häufig können Schadensmeldungen auch direkt online aufgegeben werden.
Ist Vandalismus auch versichert?
Schäden durch Vandalismus, also mutwillige Beschädigungen des Fahrrads durch Dritte, werden bei der Versicherung über die Hausratversicherung in der Regel nicht übernommen. Spezielle Fahrradversicherungen übernehmen solche Schäden hingegen häufig. In einigen Fällen ist der Schutz vor Vandalismusschäden allerdings eine kostenpflichtige Zusatzoption.
Wie teuer ist die Zusatzversicherung in der Hausratversicherung?
Die Kosten für den zusätzlichen Fahrradschutz im Rahmen der Hausratversicherung unterscheiden sich stark. Ausschlaggebend sind unter anderem die Tarifzone, die sich aus dem Wohnort ergibt, und die Höhe der Maximalerstattung. Im günstigsten Fall lässt sich ein Fahrrad bis zu einem Wert von 500 Euro in einer wenig diebstahlsgefährdeten Region bereits für einen Zusatzbeitrag von etwa 20 Euro über die Hausratpolice versichern.
Wie hoch ist die Aufklärungsquote beim Fahrraddiebstahl?
Die Aufklärungsquote angezeigter Fahrraddiebstähle lag in den vergangenen Jahren im Bundesdurchschnitt bei etwa zehn Prozent. Insbesondere in den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg ist die Aufklärungsquote mit 4,0 respektive 6,2 und 4,4 Prozent sehr niedrig. In Mannheim gibt es für Betroffene bei der bundesweit schlechtesten Aufklärungsquote von 2,7 Prozent kaum Hoffnung, ihr Gefährt jemals wiederzusehen.
Experten schätzen, dass durch Fahrraddiebstähle jährlich ein Schaden von mindestens 134 Millionen Euro entsteht. Nach Informationen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden jährlich rund 275.000 Fahrraddiebstähle von der Versicherungsbranche reguliert. Üblicherweise werden Fahrraddiebstähle über die Hausratversicherung oder spezielle Fahrradversicherungen abgewickelt.
Wie lange muss ich auf die Schadensregulierung warten?
In der Regel gilt, dass Versicherte Anspruch auf Schadensregulierung haben, wenn der Fahrraddiebstahl nach drei Wochen noch nicht aufgeklärt wurde. Gute Versicherungen bearbeiten die Unterlagen meist innerhalb von zwei bis drei Wochen nach ihrem Eingang. Stellen Sie sich also darauf ein, dass es nach dem Diebstahl etwa sechs Wochen dauern wird, bis der Schaden reguliert ist.