Verkehrsrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz

Recht haben ist eine Sache
Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen.
Es gibt aber auch einige Ausnahmen wo die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten.

Verkehrsrechtsschutz-Vergleich

Wichtiges zum Verkehrsrechtsschutz

  • Geltungsbereich Fahrer und Fahrzeug
    Der Verkehrsrechtsschutz gilt für den Versicherungsnehmer sowie alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge.
  • Nicht nur als Autofahrer geschützt
    Der Verkehrsrechtsschutz greift in der Regel auch, wenn Sie als Radfahrer, Fußgänger oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln im Straßenverkehr unterwegs sind.
  • Deckungssumme beachten
    Da Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsbereich rasch teuer werden können, sollten Sie mindestens auf eine Deckungssumme von 500.000 Euro achten.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung greift bei Rechtsstreitigkeiten rund um die Themenbereiche Auto und Verkehr. Dabei werden nicht nur Kosten übernommen, wenn ein Konflikt im Straßenverkehr vor Gericht landet wie beispielsweise nach einem Unfall. Auch Vertrags- und Sachenrecht werden von der Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt. Darunter fallen unter anderem Streitigkeiten beim Autokauf, mit Werkstätten oder bei Leasingverträgen.

Wir erklären Ihnen, was der Verkehrsrechtsschutz im Detail leistet, wann er sinnvoll ist und wie er sich von Haftpflicht- und Kasko-Versicherung unterscheidet.

Die wichtigsten Fakten

Der Verkehrsrechtsschutz gilt nicht nur für Autofahrer. Auch als Fahrradfahrer, Fußgänger und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind Sie bei den meisten Policen versichert. Bei manchen Policen umfasst der Schutz sogar Surfen, Rudern, Reiten, Inlineskating und Skateboarding als Fortbewegungsmethoden. Was genau eine Verkehrsrechtsschutzversicherung alles abdeckt, können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann modular als Baustein im Paket mit weiteren Rechtsschutz-Elementen im Rahmen der Privat-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Auch im Rahmen der Kfz-Versicherung wird der Verkehrsrechtsschutz häufig als zusätzliche Option angeboten. Verkehrsrechtsschutzversicherungen sind aber auch als Einzelpolice erhältlich.

Wer ist durch den Verkehrsrechtsschutz versichert?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt grundsätzlich für den Versicherungsnehmer und alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge. Nahezu alle Versicherer bieten gegen Aufpreis jedoch die Möglichkeit, einen erweiterten Personenkreis in die Verkehrsrechtsschutzversicherung einzuschließen.

So lässt sich der Versicherungsschutz auf die gesamte Familie, also Partner und Kinder und deren Fahrzeuge erweitern. Eine separate Verkehrsrechtsschutzversicherung für jedes Familienmitglied mit Kraftfahrzeug ist also häufig nicht erforderlich.

Bei manchen Anbietern ist der Versicherungsschutz für Familienmitglieder allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft. So müssen sich volljährige Kinder häufig in der ersten Berufsausbildung befinden oder noch im Haushalt der Eltern leben, um mitversichert zu sein.

Versicherte Personen
(abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen)
Versicherungsnehmer
Fahrer
Ehe- oder Lebenspartner
Unverheiratete Kinder
Insassen
Ggf. weitere Familienmitglieder wie Eltern und Großeltern
Versicherte Fahrzeuge
(abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen)
Alle auf den Versicherer zugelassenen Fahrzeuge
Auf Lebens- oder Ehepartner zugelassene Fahrzeuge
Ggf. Fahrzeuge mitversicherter Kinder
Öffentliche Verkehrsmittel, wenn Versicherungsnehmer oder versicherte Person Fahrgast ist
Fahrräder
Teilweise auch fremde Fahrzeuge

Fahrerrechtsschutz: Für Autofahrer ohne eigenes Fahrzeug und Berufskraftfahrer

Der Fahrerrechtsschutz ist eine Variante des Verkehrsrechtsschutzes, bei dem die Versicherung nicht an bestimmte Fahrzeuge gebunden ist. Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer unabhängig davon, in welchem Fahrzeug er unterwegs ist. Diese Form des Verkehrsrechtsschutzes empfiehlt sich vor allem für Personen, die häufig mit Miet- oder Firmenwagen im Straßenverkehr unterwegs sind, Car-Sharing nutzen oder sich Fahrzeuge von Freunden leihen.

Auch für Berufskraftfahrer kann eine Fahrerrechtsschutzversicherung sinnvoll sein, wenn sie nicht über eine Firmen-Rechtsschutzversicherung abgesichert sind. Insbesondere bei kleineren Transportunternehmen ist es häufig nicht üblich, Fahrer rechtlich absichern. Da er in diesem Fall für die Erwerbstätigkeit relevant ist, können Berufskraftfahrer den Verkehrsrechtsschutz in der Steuererklärung geltend machen.

Nachteil der Fahrerrechtsschutzversicherung ist, dass im Gegensatz zum allgemeinen Verkehrsrechtsschutz bei vielen Anbietern Sachen- und Vertragsrecht ausgeschlossen ist. Kommt es also beispielsweise zum Rechtsstreit mit einer Mietwagenfirma oder einem Car-Sharing-Anbieter, werden diese Kosten häufig nicht von der Fahrerrechtsschutzversicherung übernommen.

Leistungsübersicht im Verkehrsrechtsschutz

Welche Leistungen im Einzelfall von einer Versicherung übernommen werden, ist letztlich immer abhängig von der jeweiligen Police. Ein umfassender Verkehrsrechtsschutz enthält folgende Komponenten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
    Zur Durchsetzung eigener Ansprüche gegenüber Unfallgegnern.
  • Straf-Rechtsschutz
    Greift wenn der Versicherungsnehmer wegen einer nicht vorsätzlichen Straftat angeklagt wird, beispielsweise fahrlässige Körperverletzung in Folge eines Unfalls.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    Zum Beispiel beim Vorgehen gegen Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen.
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
    Betrifft beispielsweise Fahrverbote oder Führerschein-Entzug.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
    Deckt etwa Streitigkeiten beim Autokauf oder mit Werkstätten sowie Probleme mit Mietwagen- oder Leasingverträgen ab.
  • Steuer-Rechtsschutz
    Bei Einsprüchen gegen die Kfz-Steuer.
  • Sozial-Rechtsschutz
    Für Klagen vor dem Sozialgericht, zum Beispiel bei Berufsunfähigkeit nach einem Verkehrsunfall.

Grundsätzlich werden von der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengelder, Kosten für erforderliche Gutachten und gegebenenfalls die Kosten der gegnerischen Partei übernommen.

Nicht von der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen werden Bußgelder und Geldstrafen, die Sie beispielsweise im Zuge von überhöhter Geschwindigkeit, Missachtung roter Ampeln oder Alkohol am Steuer zahlen müssen. Wenn Sie jedoch gegen ein unrechtmäßiges Bußgeld oder eine Geldstrafe Ermittlungen anstrengen oder rechtliche Schritte einleiten, übernimmt die Versicherung die Kosten.

Versichert Nicht versichert
Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrs­unfällen. Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach Unfällen. Selbstverursachte Schäden sind bereits über die eigene Kfz-Haftpflicht abgedeckt.
Steuerstreit vor Gericht, zum Beispiel um die steuerliche Einordnung eines Fahrzeugs. Vorgerichtlicher Streit mit der Steuerbehörde, sofern der Versicherer ihn nicht ausdrücklich einbezieht.
Verfahren vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, etwa wegen Entzug der Fahrerlaubnis. Jeder Rechtsstreit (auch im Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren), wenn der Fahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Strafverfahren, sofern es um fahrlässig begangene Straftaten im Straßenverkehr geht. Strafverfahren, bei denen es um vorsätzlich begangene Straftaten im Straßenverkehr geht.
Bußgeldverfahren, bei denen es um fahrlässig oder vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr geht. Streit um Halte- und Parkverstöße.
Vertrags- und Sachenrecht rund um das Auto, zum Beispiel Ärger wegen Mängeln nach dem Kauf oder Streit um die Rückgabe beim Leasing. Ärger rund um Reiseverträge oder Streit um Entschädigung nach Flugverspätungen.
Streit mit anderen Verkehrsteilnehmern, die beim gleichen Versicherer versichert sind. Rechtsstreit mit der eigenen Rechtsschutzversicherung.

Nach den allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010 – Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft). Abweichungen bei einzelnen Versicherern sind möglich. Quelle: Stiftung Warentest

Bei den Deckungssummen für den Verkehrsrechtsschutz gibt es teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Weit verbreitet sind Policen mit einer Versicherungssumme von 300.000 Euro, manche Versicherer erstatten auch Kosten bis 500.000 Euro oder sogar 1.000.000 Euro. Diese hohen Versicherungssummen machen sich dann allerdings bei den Beiträgen für die Police bemerkbar.

Üblicherweise gilt die Verkehrsrechtsschutzversicherung auch im europäischen Ausland, EU-Mitgliedsstaaten und Anrainerstaaten des Mittelmeers. Manche Policen sind weltweit gültig, dies jedoch meist nur für einen eingeschränkten Zeitraum von maximal drei Monaten. In der Regel ist die Deckungssumme bei Streitigkeiten im Ausland niedriger als in der Bundesrepublik.

Wie viel eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kostet, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben der Höhe der Deckungssumme sind Leistungsumfang und die Anzahl der eingeschlossenen Personen entscheidende Faktoren für die Berechnung der Versicherungsprämie. Günstige Tarife für Single-Haushalte sind bereits für etwa 60 bis 70 Euro jährlich erhältlich. Günstiger wird der Versicherungsschutz mit einem Selbstbehalt.

Für wen ist Verkehrsrechtsschutz sinnvoll?

Der Verkehrsrechtsschutz gehört aus gutem Grund zu den am weitesten verbreiteten Rechtsschutzversicherungen. Grundsätzlich ist der Verkehrsrechtsschutz für jeden Autobesitzer sinnvoll. Auch Stiftung Warentest zählt den Verkehrsrechtsschutz zu den sinnvollen Versicherungen. Angesichts der hohen Unfalldichte und der häufig strittigen Schuldfrage erscheint dies auch nicht weiter verwunderlich. Zudem werden bei Rechtsstreitigkeiten in Verkehrsangelegenheiten häufig sehr hohe Schadenssummen eingefordert, die unter Umständen an die finanzielle Existenz gehen können.

Was die Verkehrsrechtsschutzversicherung zusätzlich interessant macht, ist der weitreichende Schutz im Straßenverkehr auch als Radfahrer, Fußgänger und Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Verkehrsteilnehmer ohne eigenes Fahrzeug ist die Fahrerrechtsschutzversicherung eine gute Option.

Unterschiede zur Kasko- und Kfz-Haftpflicht

Die drei wichtigsten Versicherungen rund um das Auto - Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Verkehrsrechtsschutz - sind für viele Autobesitzer ein wenig verwirrend und werden gelegentlich in ihrer Zuständigkeit verwechselt.

Versicherungsnehmer gehen häufig davon aus, dass Sie über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht rechtlich bereits umfassend abgesichert sind. Die Kfz-Haftpflicht bietet allerdings nur einen passiven Rechtsschutz. Dies bedeutet, dass Sie bei Rechtstreitigkeiten aufgrund von Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug verursacht wurden, durch die Kfz-Haftpflichtversicherung vertreten werden. Kosten für an anderen Fahrzeugen verursachte Schäden werden von der Kfz-Haftplicht ebenfalls übernommen. Dementsprechend muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für Ihre Schadensersatzansprüche aufkommen, wenn dieser den Unfall verursacht hat.

Selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug werden über die Vollkaskoversicherung abgesichert. Abhängig vom Leistungsumfang der jeweiligen Police springt diese auch bei Vandalismus und bei Schäden mit Fahrerflucht ein. Die Teilkasko versichert neben Fahrzeugdiebstahl lediglich Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht selbst verursacht wurden. Hierzu zählen beispielsweise Schäden durch Brand, Sturm oder Hagel, Hochwasser, Lawinen und Zusammenstöße mit Haarwild.

Wenn es darum geht, eigene Ansprüche gegenüber Dritten aktiv geltend zu machen und beispielsweise Schadenersatz von einem Unfallgegner zu fordern, greifen die beiden zuvor beschriebenen Versicherungen nicht. Hier kommt die Verkehrsrechtsschutzversicherung zum Einsatz. Auch wenn Sie als Unfallopfer eigentlich von der Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers entschädigt werden müssten, kommt es leider vor, dass die Versicherung die Haftung ablehnt. In solchen Fällen greift ebenfalls der Verkehrsrechtsschutz.

Es gibt also keine Parallelen zwischen Kfz-Haftpflicht und Verkehrsrechtsschutz. Vielmehr ist die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung eine Ergänzung zur Pflichtversicherung, da sie die Bereiche abdeckt, die nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherung fallen.

Welche Versicherung deckt was ab?

Kfz-Haftpflicht Kasko Verkehrs-Rechtsschutz
„Passiver Rechtsschutz“ = Kommt für Schäden Dritter auf. Reine Sachversicherung „aktiver Rechtsschutz“ = Kommt für die Geltendmachung eigener Ansprüche auf.
Verursachte Schäden an fremden Fahrzeugen. Kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die nicht von einem Unfallgegner verursacht wurden (z.B. Schäden durch Sturm. Hochwasser, Wildunfälle). Hilft, eigene Forderungen gegenüber Dritten durchzusetzen.
Schadensersatzansprüche Dritter aufgrund selbst verursachter Unfälle. Bei Vollkasko auch für selbstverursachte Schäden am eigenen Fahrzeug. Nicht beschränkt auf Unfallgegner. Einsatz auch bei Vertrags- und Verwaltungsangelegenheiten, Widerspruch gegen Bußgelder u. a.

Darauf sollten Sie beim Abschluss achten

Streitigkeiten im Verkehrsbereich können sehr teuer werden, daher sollte die Deckungssumme hoch genug gewählt werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro, Strafverfolgung im Ausland sollte bis zu einer Höhe von 100.000 Euro mitversichert werden.

Überprüfen Sie, ob ein Selbstbehalt vorgesehen ist. Stiftung Warentest rät von Policen mit Selbstbeteiligung ab, da der Preisvorteil vergleichsweise gering ist. Zudem sollten Sie darauf achten, ob es eine Wartezeit gibt, bevor der Versicherungsschutz einsetzt. Häufig greift der Kfz-Rechtsschutz erst zwei oder drei Monate nach Versicherungsbeginn. Es gibt allerdings auch Tarife ohne Wartezeit.

Versicherer behalten sich beim Verkehrsrechtsschutz meist das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Dies geschieht in der Regel immer dann, wenn ein Versicherungsnehmer den Verkehrsrechtsschutz häufig in Anspruch nimmt. Überprüfen Sie daher im Vorfeld, ob es eine jährliche Begrenzung für gemeldete Schadensfälle gibt.

Viele Versicherer erlauben keinen Wechsel des Anwalts, wenn erst einmal eine Kanzlei mit einer Angelegenheit beauftragt ist. Wenn Sie sich die Möglichkeit eines Anwaltswechsels offenhalten wollen, sollten Sie darauf vor der Vertragsunterzeichnung achten. Eine gute Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte zudem eine möglichst rund um die Uhr erreichbare Anwaltshotline anbieten, damit die Erfolgsaussichten in einem drohenden Rechtsstreit schnellstmöglich geklärt werden können.

Generell gilt, dass das Leistungsspektrum von Anbieter zu Anbieter stark variiert. Lesen Sie die Vertragsbedingungen daher gründlich und überprüfen Sie, ob alle für Sie relevanten Bereiche abgedeckt sind. Die Police sollte Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechen – nicht jeder Versicherungsnehmer benötigt alle möglichen Elemente einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Wer beispielsweise selten das Land verlässt, kann die Deckungssumme für den Einsatz im Ausland guten Gewissens relativ niedrig wählen. Wer bereit ist, sich auf außergerichtliche Lösungen durch Mediation einzulassen, kann dadurch bei manchen Anbietern Kosten sparen.

Kündigung der Rechtsschutzversicherung

Wann genau Sie Ihre Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kündigen können, entnehmen Sie Ihren Versicherungsunterlagen. Generell gilt bei Verkehrsrechtsschutzversicherungen für die ordentliche Kündigung, also zum Ende der Laufzeit, eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Bei manchen Anbietern entspricht das Versicherungsjahr dabei dem Kalenderjahr. In diesen Fällen ist dann der 30. September Stichtag für das Einreichen der Kündigung.

Wann gilt ein Sonderkündigungsrecht?

Eine außerordentliche Kündigung der Verkehrsrechtsschutzversicherung ist möglich, wenn der Versicherer die Prämie erhöht, ohne dafür verbesserte Leistungen anzubieten. In diesem Fall muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Benachrichtigung über die bevorstehende Beitragserhöhung erfolgen. Gekündigt werden kann frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung in Kraft tritt.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch bei Wagniswegfall oder Risikofortfall. Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung tritt dies klassischerweise ein, wenn ein Versicherungsnehmer sein Fahrzeug abmeldet oder verkauft. Ein Sonderkündigungsrecht ist auch gegeben, wenn Sie die Versicherung nicht mehr benötigen, weil Sie aufgrund einer Eheschließung fortan über die Familienpolice Ihres Partners versichert sind. Im Schadensfall ist die außerordentliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat nach Abwicklung des Schadens möglich. Insbesondere bei einer außerordentlichen Kündigung sollten Sie jedoch bedenken, dass Sie gegebenenfalls ohne Versicherungsschutz dastehen, falls eine etwaige Folgeversicherung noch nicht greift.

So kündigen Sie richtig

Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen und vom Versicherungsnehmer unterzeichnet sein. Entscheidend bei der Kündigungsfrist ist bei Kündigungen das Datum des Eingangs beim Versicherer, nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben. Es empfiehlt sich daher, Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Damit kann der Eingang beim Empfänger zweifelsfrei belegt werden. Fordern Sie den Versicherer trotzdem im Kündigungsschreiben dazu auf, Ihnen eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zuzusenden.

Falls Sie bei der Formulierung unsicher sind, finden Sie hier ein Musterkündigungsschreiben. Die Kündigung per Fax ist ebenfalls möglich, hier sollten Sie den Sendebericht aufbewahren, um den Eingang bei der Versicherung belegen zu können. Da die Rechtslage bei der Kündigung per E-Mail noch nicht eindeutig geklärt ist, sollten Sie auf diese Form der Kündigung möglichst verzichten.

Fragen und Antworten

Brauche ich eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, wenn ich schon eine Kfz-Haftpflichtversicherung habe?

Ja, erst die Kombination aus Kfz-Haftpflichtversicherung und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bietet optimalen Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung sichert Sie bei selbstverschuldeten Unfällen ab, die Rechtsschutzversicherung bei strittiger Schuldfrage oder wenn es darum geht Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Auch bei Streitigkeiten aus dem Kauf / Verkauf eines motorgetriebenen Fahrzeugs (z. B. Auto, Motorrad, Kleinkraftrad) oder Streitigkeiten mit der Werkstatt bietet die Rechtsschutzversicherung Schutz. Ebenso bei sogenannten Ordnungswidrigkeiten (z.B. wenn Sie die Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung in Frage stellen, angebliches Überfahren einer Ampel bei Rot, u.ä.).

Gibt es die Möglichkeit der Selbstbeteiligung?

Ja, wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung (zwischen 100 bis 250 Euro) wählen, reduziert sich der Versicherungsbeitrag.

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