KFZ Autoversicherung Vergleich

KFZ Autoversicherung Vergleich

Jetzt vergleichen und bis zu 500 Euro im Jahr sparen
Die Versicherung für das eigene Auto kann eine Menge Geld im Jahr kosten. Nicht zuletzt weil die Tarife der Gesellschaften immer undurchsichtiger werden. Nur Wer seine Versicherung vergleicht, spart bares Geld.

Die Furcht vor dem Versichererwechsel ist unberechtigt. Denn den in den Vorjahren erreichten Schadenfreiheitsrabatt nehmen Sie zum neuen Versicherer mit. Die Furcht vor dem Versichererwechsel ist unberechtigt. Denn den in den Vorjahren erreichten Schadenfreiheitsrabatt nehmen Sie zum neuen Versicherer mit. Die Kfz-Versicherung kann jedes Jahr zum 30. November ordentlich gekündigt werden. Erhöht der Versicherer die Prämie, dann haben Sie das Recht der außerordentlichen Kündigung. Sie sollten sich parallel zur Kündigung um einen neuen Versicherer kümmern, damit Sie über durchgehenden Versicherungsschutz für Ihr Kfz verfügen.

Nutzen Sie für die Berechnung Ihrer Kfz Versicherungsprämie den mit dem ÖKO-TEST Testsieger Zertifikat ausgezeichneten Kfz-Versicherungsvergleich, inklusive aller relevanten Direktversicherer.

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Ihre Vorteile:

Autoversicherung

Wichtiges bei der Autoversicherung

  • Prämien bei Vollkasko senken
    Durch höhere Selbstbehalte und eine vereinbarte Werkstattbindung können die Prämien für Vollkaskoversicherungen deutlich gesenkt werden.
  • Fahranfänger bei Eltern mitversichern
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Fahranfänger bei der Versicherung der Eltern in SF ½ eingestuft werden, also von durchaus 230 auf circa 140 Prozent wechseln.
  • Rabattschutz
    In kleineren SF-Klassen kann der Rabattschutz Sinn ergeben, um nicht automatisch nach einem Unfall weitaus höhere Versicherungsprämien zahlen zu müssen. Der Aufschlag beträgt etwa 15 bis 20 Prozent.
  • Neuwertentschädigung
    Neuwagen können durch eine Neuwertentschädigung bis zu 24 Monate nach Erstzulassung zum tatsächlichen Händlerpreis versichert werden, sofern es zum Totalschaden kommt.

Wenige Versicherungen sind so sinnvoll und bergen gleichzeitig so viel Einsparpotential wie die Autoversicherung. Nicht zwangsläufig bei der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Versicherung, der Kfz-Haftpflichtversicherung. Vor allem aber bei Kaskoversicherungen, die unterschiedliche Merkmale und Zusatzleistungen aufweisen. Lohnt sich eine Vollkaskoversicherung für jeden Fahrzeugtyp? Was ist mit der Absicherung von Eigenschäden?

Autoversicherung als Voraussetzung für Zulassung

Der Begriff der Autoversicherung ist mehrdeutig, denn dahinter verbergen sich Haftpflichtversicherungen, Kaskoversicherungen sowie Schutzbriefe und Verkehrsrechtsschutzversicherungen.

Um in Deutschland ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie den Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung erbringen. Damit sollen alle Schadenersatzansprüche von Unfallgeschädigten abgedeckt werden, die durch Ihr Fahrzeug entstehen. Nicht Sie selbst als Fahrer, sondern das Fahrzeug ist in dem Fall versichert – denn in Deutschland sind Fahrer und Halter gleichermaßen haftbar.

Diese Autoversicherung können Sie bei jedem Versicherungsunternehmen abschließen, es sei denn, sie waren bei derselben Versicherung bereits versichert. Dann kann sie Ihren Antrag auch ablehnen. Nutzen Sie den Vergleich von FinanceScout24, um in wenigen Schritten das günstigste Angebot zu finden.

Schäden am Fahrzeug abdecken

Die Kaskoversicherung wird in Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterteilt. Mit der ersten Variante versichern Sie sich gegen Schäden am eigenen Fahrzeug, beispielsweise durch Brand, Diebstahl oder Glasbruch. Auch sind Unwetterschäden, wie etwa Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmung versichert. Hier gelten allerdings strenge Voraussetzungen und nicht jedes Versicherungsunternehmen bietet denselben Leistungsumfang.

Berechnet wird die Jahresprämie anhand der Typklasse des Fahrzeugs. Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt hier allerdings unberücksichtigt. Sofern Sie innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung einen Schaden hatten, egal ob in der Haftpflicht oder der Vollkasko, müssen Sie das angeben. Es wird eine höhere Versicherungsprämie berechnet. Allerdings werden Sie bei den schadenfreien Jahren nicht zurückgestuft.

Mit der Vollkaskoversicherung können Sie sich zusätzlich gegen Schäden am eigenen Fahrzeug versichern. Vor allem Vandalismus sowie selbst verschuldete Unfallschäden werden darunter gefasst. Sie ist eine Ergänzung zur Teilkasko und schließt alles, was darin versichert ist, mit ein. Trotzdem können Sie unabhängig von der Teilkasko eine andere Selbstbeteiligung wählen, um die Versicherungsprämie zu verringern. Andererseits profitieren Sie hier bei Schadenfreiheit auch von einem anteilig niedrigeren Beitrag für die Teilkaskoversicherung. Wie oben bereits erwähnt, sind Schäden innerhalb der Teilkasko allerdings unbedeutend für Ihren jeweiligen Schadenfreiheitsrabatt.

Beitragsberechnung bei der Autoversicherung

Bei beiden Formen der Kaskoversicherung spielen die Typenklasseneinstufung sowie die Regionalklasse (Wohnort) eine Rolle bei der Beitragsberechnung. Durch einen höheren Selbstanteil (Selbstbehalt) können Sie den Beitrag um teilweise 30 Prozent und mehr verringern.

So wird die Autoversicherung günstiger

Bereits vor dem Abschluss sollten Sie sich Gedanken machen, wie Sie eine möglichst günstige dennoch aber passende Autoversicherung finden. Hier ein paar Ansatzpunkte:

  • Versicherungsumfang prüfen
    Um Geld zu sparen sollten Sie überlegen, welchen Versicherungsschutz Sie tatsächlich brauchen. Viele Leistungen sind nur bei besonders teuren Fahrzeugen empfehlenswert oder ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse. Vor allem bei Fahrzeugen älter als sechs Jahre ist der Wertverlust so groß, dass sich eine Vollkaskoversicherung meist nicht mehr lohnt.
  • Selbstbeteiligung überdenken
    Parallel kann die Teilkasko mit entsprechender Selbstbeteiligung weit im Beitrag gedrosselt werden. In einem Schadensfall müssten Sie dann zwar einen höheren Betrag selber zahlen, sparen dabei aber bei den regulären Beiträgen.
  • Typklasse bereits beim Fahrzeugkauf berechnen
    Auch über die Typklasse wird der Beitrag für die Versicherung bestimmt. Je niedriger diese ausfällt, desto mehr Sparpotential können Sie nutzen. Schauen Sie in das Typklassenverzeichnis und vergleichen Sie, bevor Sie sich für ein bestimmtes Fahrzeug entscheiden. Gerade im Klein- und Mittelklassesegment sind die tatsächlichen Unterschiede gering, trotzdem sind Einsparungen im dreistelligen Bereich möglich.
  • Fahrsicherheitstraining absolvieren
    Ein paar Versicherungen gewähren einen Rabatt von fünf Prozent oder mehr, wenn Sie an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen. Es reicht oftmals allein der Nachweis über die Teilnahme. Meistens sind dies Versicherungen von Anbietern, die ebenfalls Fahrsicherheitstrainings vermitteln.
  • Kilometerleistung begrenzen
    Außerdem kann es sinnvoll sein, eine bestimmte Kilometerleistung nicht zu überschreiten und damit als „Wenigfahrer“ von Preisnachlässen zu profitieren. Kalkulieren Sie hierbei aber großzügig, um nicht versehentlich die vereinbarte Fahrleistung zu überschreiten.
  • Als Fahranfänger sparen
    Es gibt einige Spartipps für Fahranfänger: So macht es Sinn, das eigene Auto zunächst über Vater oder Mutter anzumelden. Es wird dann in der SF ½ versichert, also mit ungefähr 140 Prozent. Vorausgesetzt, auch der Erstwagen ist entsprechend eingestuft. Manche Versicherungen geben diesen „Elternbonus“, womit die teure Einstiegsversicherung mit oft 230 Prozent vermieden werden kann.
  • Schadenfreiheitsrabatte übertragen
    Eine Alternative wäre es, Schadenfreiheitsrabatte zu übertragen. Hier gelten unterschiedliche Bedingungen, je nach Versicherung. Der übertragende Fahrer kann diese dann nicht mehr selbst nutzen. Infrage kommen beispielsweise Großeltern, die praktisch nicht mehr fahren und damit auf ihre SF nicht angewiesen sind.
  • Grobe Fahrlässigkeit
    Versichern Sie grobe Fahrlässigkeit nicht mit, sparen Sie bei den Beiträgen. Allerdings kann Sie so ein Fehler schnell den Versicherungsschutz kosten.
  • Insassen- /Fahrerunfallversicherung
    Da die Insassen bei einem Unfall bereits durch die Autohaftpflicht entschädigt werden und dem Fahrer mit einer allgemeinen Unfallversicherung umfangreicherer Schutz zusteht, ist dieses Zusatzmerkmal in der Regel überflüssig.
  • Schutzbrief
    Schutzbriefe sind beliebt und ein Autoversicherungsvergleich zeigt, dass sie bereits Teil vieler Angebote sind. Sie decken Kosten, die bei Pannen entstehen – etwa durch Abschleppdienst oder Mietwagen.
  • Erhöhte Deckungssumme
    Durch eine Erhöhung der Deckungssumme erweitern Sie den finanziellen Rahmen, in dem die Versicherung Schäden deckt. Auch hohe Deckungssummen gehören jedoch zum Standard bei vielen Anbietern.

Mit dem Rabattschutz sparen?

Wie bei Stromverträgen auch, lohnt sich bei Autoversicherungen der regelmäßige Vergleich. Die Tarife der einzelnen Versicherungen sind höchst unterschiedlich, Differenzen von mehreren hundert Euro keine Seltenheit.

Nutzen Sie deshalb den Versicherungsrechner auf FinanceScout24. Dieser führt schrittweise durch alle nötigen Angaben und listet die entsprechenden Angebote chronologisch auf.

Wichtige Tarifdetails und Besonderheiten des Tarifs werden mit einem Klick deutlich. Doch auch mit Vertragsanpassungen oder Erweiterungen können Sie Beiträge einsparen oder von besseren Leistungen profitieren. Immer häufiger wird eine Form des Rabattschutzes gewählt. Dieser soll davon schützen, direkt nach einem Unfallschaden wieder zurückgestuft zu werden.

Und damit zwangsläufig höhere Versicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Um diesen wahrnehmen zu können, müssen Sie mindestens 23 Jahre alt sein und über eine Schadenfreiheitsklasse von 4 oder 6 verfügen. Je nach Anbieter sind sogar zwei Schäden pro Kalenderjahr unberücksichtigt. Im Folgejahr können Sie dann über dieselben Bedingungen eine höhere Schadenfreiheitsklasse in Anspruch nehmen.

Als Wahloption kostet dieser Rabattschutz etwa 15 bis 20 Prozent zusätzlich, er ist in der Haftpflicht und der Vollkasko einsetzbar. Das kann dennoch günstiger sein, denn je nach Höhe der Schadenfreiheitsklasse würde eine Rückstufung mehrere hundert Euro Mehrbeitrag ausmachen.

Probleme kann es jedoch beim Wechsel der Versicherung geben, denn die neue Versicherung berücksichtigt eventuelle Schäden wieder bei der Prämienberechnung. Der Rabattretter jedoch, die Alternative zum Rabattschutz, kann erst ab SF 25 gewählt werden. Hier findet nach einem selbstverschuldeten Unfall eine geringfügige Rückstufung statt.

Werkstattbindung vereinbaren

Vereinbaren Sie Werkstattbindung, um weitere Rabatte bei der Versicherung zu erhalten. Der Vorteil liegt außerdem darin, dass die Versicherung nur mit seriösen Unternehmen zusammenarbeitet. Das Risiko von Pfusch bei der Reparatur ist gering, häufig gibt es auch Komfortleistungen wie einen Werkstattwagen während der Reparatur oder einer kostenfreien Abschleppung vom Unfallort.

Sinnvolle Zusatzklauseln bei neuwertigen Fahrzeugen

Beim Autoversicherungsvergleich kommt es zwar vor allem auf den Beitrag an, aber nicht zuletzt auch auf die Tarifmerkmale. Das kann den ausschlaggebenden Grund ausmachen, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln wollen.

Vor allem bei teuren Neuwagen ist der Wertverlust innerhalb des ersten halben Jahres groß. Erleidet das Fahrzeug dann einen Totalschaden, gibt es dafür nur einen geringen Wiederbeschaffungswert für ein „vergleichbares Fahrzeug“.

Es macht deshalb unter Umständen Sinn, innerhalb der Kaskoversicherung eine möglichst lange Neuwertentschädigung zu vereinbaren. Je nach Anbieter sind hier Laufzeiten bis zu 24 Monate ab Erstzulassung möglich. Erstattet wird dann der Betrag, den Sie auch tatsächlich beim Händler für das Auto gezahlt haben. Beachten Sie aber, dass bei Jahres- oder Vorführwagen diese Frist bei Erstzulassung durch den Händler beginnen kann. Es ist also möglich, dass diese Neuwertentschädigung lediglich für kurze Zeit noch greift.

Häufig streiten Versicherungsnehmer auch über Erstattung von Sonderzubehör, wenn diese aus dem Fahrzeug entwendet werden. Innerhalb der Kaskoversicherung ist Diebstahl versichert, allerdings nur in Bezug auf fest installierte Einzelteile. Beispielsweise Alarmanlagen oder integrierte Navigationsgeräte. Dafür gibt es dann Höchstwerte, die vor allem bei höherwertiger Ausstattung zum Problem werden können. Was konkret mitversichert ist, listet die Versicherung in einem Katalog auf. In vielen Fällen können weitere Geräte mit eingeschlossen werden, auch sind höhere Entschädigungssummen gegen Aufpreis versicherbar.

Schrittweise zur Autoversicherung

Mit dem Autoversicherungsvergleich von FinanceScout24 finden Sie garantiert die passende Versicherung für Ihren Neu- oder Gebrauchtwagen:

  1. Wahl des zu versichernden Fahrzeugs und Eingabe allgemeiner Daten
    Geben Sie das Ortskennzeichen ein und machen Angaben zu Marke und Modell. Sie können entweder über ein Auswahlmenü das entsprechende Fahrzeug auswählen oder anhand des Fahrzeugscheins alle relevanten Angaben eingeben.
    Im selben Schritt geben Sie an, ob neu zugelassen werden soll oder lediglich ein Versicherungswechsel stattfindet. Hierzu müssen Sie erklären, ob eine Saisonzulassung vorliegt und wer Fahrzeughalter ist.
  2. Nutzung und Jahresfahrtleistung
    Nun soll die Nutzung beschrieben werden. Die jährliche Fahrleistung sowie persönliche Angaben zum Versicherungsnehmer werden hierbei abgefragt.
  3. Versicherungsschutz wählen
    In diesem Schritt können Sie die Leistungsmerkmale auswählen. Sie finden dazu jeweils Beschreibungen und Erläuterungen.
  4. Rabatte wählen
    Nun können Sie Ihre Rabatte eingeben und die Zahlungsweise für die Autoversicherung auswählen. Keine Sorge, diese Angaben werden lediglich für die Berechnung des Tarifs benötigt. Dies stellt noch keinen Abschluss dar. Es werden auch keine konkreten Kontodaten abgefragt.
  5. Abschluss im Vergleichsrechner
    In diesem Schritt können Sie Ihre gewünschte Autoversicherung berechnen, die wichtigsten Tarifdetails vergleichen und direkt online abschließen.
  6. Anmeldung des Fahrzeugs
    Nach Abschluss der Versicherung erhalten Sie eine sogenannte eVB-Nummer, mit dieser Nummer sind Sie eindeutig identifizierbar und können zur Zulassungsstelle.
    Damit verbunden ist eine „vorläufige Deckung“, sie gilt ab Zulassung und Angabe der eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle. Sie genießen weiterhin ein 14-tägiges Widerrufsrecht und zwar beginnend ab Erhalt der Versicherungsunterlagen. Sie können dann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

Alte Autoversicherung kündigen

Sind Sie unzufrieden mit Ihrer Police oder haben Sie beim Autoversicherungsvergleich einen besseren Tarif gefunden, können Sie Ihre aktuelle Police kündigen. Allerdings ist dies nur in bestimmten Situationen möglich:

  • Ordentliche Kündigung: Eine Kündigung zum Ende der Laufzeit muss den Versicherer bis zum 30.11. erreichen – sofern die Vertragslaufzeit bei ihm traditionell mit dem Kalenderjahr endet. Mittlerweile ist das jedoch bei immer mehr Anbietern nicht der Fall, prüfen Sie daher Ihren Vertrag.
  • Fahrzeugwechsel und Neuzulassung: Ihr Vertrag gilt immer nur für ein bestimmtes Fahrzeug. Erwerben Sie ein anderes Auto – ob neu oder gebraucht – sind Sie nicht an ihn oder den Anbieter gebunden.
  • Im Schadensfall: Unabhängig davon ob Ihr Versicherer geleistet hat oder nicht, können Sie nach einem Schadensfall innerhalb von einem Monat nach der Abwicklung Ihren Vertrag beenden. Das Versicherungsunternehmen darf in diesem Fall auch nicht mehr die komplette Jahresprämie abrechnen.
  • Bei einer Beitragserhöhung: Eine Anhebung der Beiträge oder eine Veränderung der Versicherungsbedingungen gibt Ihnen ein Sonderkündigungsrecht, das Sie innerhalb von einem Monat nutzen können.

Die Kündigung selbst ist mit Hilfe des Musterschreibens von FinanceScout24 ganz einfach. Da unter den Anbietern reger Wettbewerb herrscht, lassen sich für die meisten Fahrzeuge günstigere Tarife finden. Daher ist es sinnvoll, immer dann einen Vergleich der Autoversicherungen durchzuführen, wenn sich die Gelegenheit zu einer Kündigung bietet – mindestens also einmal im Jahr.

Fragen und Antworten

Wie teuer ist eine Autoversicherung?

Das hängt davon ab, ob Sie Vorschäden haben, in welcher Regionalklasse Sie eingestuft werden (Wohnort) und bei der Vollkaskoversicherung, in welche Schadenfreiheitsklasse Sie eingeteilt werden.

Grundsätzlich kann die Versicherungsprämie durch die Wahl eines höheren Selbstbehalts verringert werden. Auch sind Kombinationen aus Teil- und Vollkasko eine Möglichkeit, Geld einzusparen. Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungsbestandteile der Teilkasko, hier können Sie den Vergleich auf FinanceScout24 mit verschiedenen Selbstbehalten nutzen. Durch eine Werkstattbindung, Fahrsicherheitstrainings oder eine Übertragung von Schadenfreiheitsklassen sind weitere Einsparungen möglich.

Was muss ich als Fahranfänger beachten?

Als Fahranfänger sind Sie für Versicherungen ein erhöhtes Risiko, denn relativ gesehen sind Sie häufiger an Unfällen beteiligt. Die Einteilung in die Schadenfreiheitsklasse 0 bedeutet dann zu Beginn auch direkt 230 Prozent in der Autoversicherung.

Eine Variante wäre es, das Auto über Mutter oder Vater anzumelden. Der Zweitwagen kann dann in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingeteilt werden, was 140 Prozent bedeutet. Vorausgesetzt, Ihre Eltern können selbst eine solche SF-Klasse vorweisen. Ähnliches ist möglich, wenn dieselbe Autoversicherung gewählt wird. Weitere Prozente erhalten Sie bei Nachweis der Teilnahme eines Fahrsicherheitstrainings. Die meisten Versicherungen honorieren das mit fünf Prozent Beitragsrabatt.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber für Fahranfänger.

Kann ich Schadenfreiheitsklassen der Großeltern übernehmen?

Bei Verwandtschaftsverhältnissen ersten Grades oder eine Verbindung im selben Haushalt können, unter bestimmten Voraussetzungen, SF-Klassen übertragen werden. Sie müssen als Fahrer jedoch glaubhaft machen können, dass das Fahrzeug regelmäßig genutzt wurde.

Auch ist die Übertragung begrenzt. Und zwar in der Höhe, wie Sie selbst nach Erhalt des Führerscheins eine SF-Klasse hätten erreichen können. Nach zwei Jahren ist also maximal SF 2 möglich, alle übrigen SF-Klassen verfallen.

Kann ich jederzeit die Autoversicherung kündigen?

Grundsätzlich können Sie Versicherungspolicen jährlich kündigen. Allerdings sollten Sie Ihre Kaskoversicherung erst dann kündigen, wenn die neue Versicherung den Antrag auch tatsächlich angenommen hat. Endet Ihre KFZ-Versicherung zum 1. Januar, dann muss die Kündigung zum Stichtag 30. November beim Versicherer eingegangen sein.

Es gilt hier eine einmonatige Kündigungsfrist. Wurde eine unterjährige Laufzeit vereinbart, gilt diese Frist entsprechend. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn der Beitrag einseitig erhöht wird oder sich die Vertragsbedingungen ändern. Auch nach einem regulierten Schadensfall können Sie außerplanmäßig aussteigen. Das gilt jedoch nicht beim Fahrzeugwechsel, denn hier können andere Fristen gelten. Die Vorversicherung des Gebrauchtwagens endet dann, wenn Sie mit der eVB-Nummer eine eigenständige Versicherung abgeschlossen haben.

Wann benötige ich eine eVB und wo erhalte ich diese?

Die Abkürzung „eVB“ steht für „elektronische Versicherungsbestätigung“ und ist der Nachweis über eine „vorläufige Deckung“ innerhalb der KFZ-Haftpflichtversicherung. Ohne diese Bestätigung, dass eine Versicherung Ihr Fahrzeug versichert, kann es bei der Zulassungsstelle nicht zugelassen werden. Auch bei personenbezogenen Änderungen muss die eVB angegeben werden. Sie besteht aus sieben Zeichen und ist sechs Monate nach Ausstellung gültig. Sie wird zu einer „dauerhaften“ Versicherungsbestätigung, nachdem die Versicherung vollständig abgeschlossen wurde.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber zur eVB-Nummer.

Welche Pflichten habe ich in der Vollkaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung schützt Sie auch vor selbst verschuldeten Unfallschäden oder bei Vandalismus. Entsprechend streng sind die Bedingungen. So leistet diese nicht, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis gefahren sind oder das Fahrzeug nicht gesetzeskonform verwendet wurde.

Sind Sie in einen Unfall verwickelt, müssen Sie binnen einer Woche eine Schadenanzeige an die Versicherung erbringen. Außerdem sind Sie verpflichtet, den Schaden so gut wie möglich zu mindern und zur Aufklärung des Unfallhergangs beizutragen. Grob fahrlässiges Handeln kann zu Begrenzungen oder zum kompletten Leistungsausschluss führen. Auch bei Vorsatz oder etwa Autorennen leistet die Vollkaskoversicherung nicht.

Kfz-Versicherungsvergleich

  • Fahrzeugwechsel, Smart Fortwo 0.9 Coupe, 66 kW (1313/EGF), Erstzulassung: 07/2013, geplanter Erwerb & Halterzulassung: 09/2017, Barkauf
  • Nutzung: Nur privat (inkl. Arbeitsweg), 6.000 km/Jahr, Straße (öffentlich), Erstwagen, Halter u. Fahrer = VN, Zulassung in München (M)
  • Versicherungsnehmer: Mann (geb. 1994), ledig, Student, keine Kinder, Wohnort: 80935 München
  • Haftpflicht (SF2) und Vollkasko (SF2) mit 300 Euro SB inkl. Teilkasko mit 150 Euro SB, Werkstattauswahl frei (alle Tarife), jährliche Beitragszahlweise
  • Günstigstes Angebot: Cosmos Direkt (Basis mit Werkstattbindung), jährlich 796,65 Euro
  • Teuerstes Angebot: Rhion (Plus mit Werkstattservice), jährlich 1.649,83 Euro

Gesamtersparnis 853,18 Euro

Berechnet am 20. September 2017

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