Freiwillige Krankenversicherung

FREIWILLIGE KRANKENVERSICHERUNG: BEITRAG UND LEISTUNGEN VERGLEICHEN

Kann ich mich freiwillig krankenversichern?

Eine freiwillige Krankenversicherung stellt für viele eine Alternative zur Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV) dar. Vor allem für Familien mit Kindern ist sie sinnvoll, denn Kinder und Jugendliche können nicht nur kostenlos bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familienversichert werden, sondern erhalten auch Leistungen in einem höheren Umfang als Erwachsene.

Folgende Personen können laut § 9 des 5. Buches Sozialgesetzbuch der GKV freiwillig beitreten:

  • Pflichtversicherte, deren Versicherungspflicht endet – zum Beispiel Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt;
  • Studenten;
  • Selbstständige und Freiberufler;
  • Beamte – wobei diese bei der freiwilligen Versicherung den Beihilfeanspruch verlieren;
  • Familienversicherte, deren Versicherungsschutz erlischt – etwa Kinder nach Erreichen des 23. Lebensjahres (25. Lebensjahres für Studierende);
  • Kinder, die nicht in die Familienversicherung fallen, weil das höher verdienende Elternteil PKV-Mitglied ist (Kinder werden stets dem Elternteil mit dem höheren Einkommen zugeordnet);
  • Schwerbehinderte, die in den letzten fünf Jahren für mindestens drei Jahre in der GKV versichert waren – auch wenn ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner GKV-Mitglied war, besteht das Recht.

Dank der obligatorischen Anschlussversicherung werden Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, automatisch in die freiwillige Krankenversicherung übernommen. Sie müssen dafür weder eine Vorversicherungszeit erfüllen noch einen Antrag stellen.

Beiträge in der freiwilligen Krankenversicherung

Wie bei der Pflichtversicherung werden die Beiträge bei der freiwilligen GKV anhand des Einkommens bestimmt. Darüber hinaus erheben die meisten Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Selbständige haben die Wahl zwischen dem ermäßigten (14,0 Prozent) und dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 Prozent). Wer nur den ermäßigten Beitrag bezahlt, erhält bei den Leistungen kein Krankengeld. Beim allgemeinen Satz erhält man ab der siebten Krankheitswoche finanzielle Unterstützung. Selbstständige sollten auf diesen Schutz nicht verzichten. Denn ein Krankheitsfall hat bei Selbstständigen häufig einen Lohnausfall zur Folge und dieser kann zur finanziellen Belastung werden. Bevor sie sich selbstständig versichern, sollten selbstständige Arbeitnehmer dies berücksichtigen.

Berechnung durch das fiktive Mindesteinkommen

Die Beiträge für freiwillig Versicherte werden nicht immer ausgehend von dem tatsächlichen Einkommen berechnet. Der minimale Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent des sogenannten fiktiven Mindesteinkommens, welches ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße beträgt. 2017 liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei 991,67 Euro, also muss jeder freiwillig Versicherte mindestens 144,78 Euro für seine Versicherung zahlen – auch wenn sein Einkommen geringer ist. Eine Ausnahme bilden hauptberuflich Selbständige: Für sie liegt das Mindesteinkommen bei 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Nur für Selbständige mit Anspruch auf einen Existenzgründungzuschuss wird der Minimalbetrag ausgehend von 50 Prozent der Bezugsgröße berechnet.

Wer mehr als das jeweilige Mindesteinkommen verdient, muss natürlich auch mehr bezahlen – doch auch hier gibt es Grenzen. Übersteigt das Einkommen die monatliche Beitragsbemessungsgrenze, steigt der Beitrag nicht weiter an.

Freiwillige Krankenversicherung für Rentner

Personen, die bei Renteneintritt aus Gründen fehlender Vorversicherungszeit vorerst nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner werden können, können sich freiwillig gesetzlich versichern – es sei denn, sie waren zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung privat versichert. Folgende Kriterien müssen dafür zutreffen:

  • Entweder bestand vor Renteneintritt bereits eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • oder der Rentner war direkt vor Beginn der freiwilligen Krankenversicherung mindestens zwölf Monate lang gesetzlich versichert
  • oder er war in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate lang GKV-Mitglied.

Beiträge in der freiwilligen Krankenversicherung für Rentner

Generell liegt der Beitrag für freiwillig versicherte Rentenempfänger bei 14,6 Prozent ihrer gesetzlichen Rente zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Ist der Beitrag zu hoch, kann eine Ermäßigung in der Höhe von 7,3 Prozent beantragt werden. Es handelt sich dabei exakt um den Anteil, den Rentenversicherungsträger für pflichtversicherte Rentner übernehmen.

Sind mehrere Renten vorhanden – beispielsweise Witwen- oder Versichertenrente – werden auch davon 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag abgezogen. Eine Ermäßigung kann dafür aber nicht beantragt werden – sie wird nur in der Höhe von 7,3 Prozent der gesetzlichen Rente gewährt.

Rentner müssen alle Einnahmen angeben

Wer neben der Rente oder Renten noch andere Einnahmen erhält – beispielsweise durch Vermietung von Immobilien oder Zinsen durch Kapitalvermögen – muss dies ebenfalls angeben. Hier gilt für freiwillig Versicherte ein Beitragssatz von 14 Prozent plus Zusatzbeitrag. Bei gesetzlichen Rentengeldern aus dem Ausland werden 7,3 Prozent zuzüglich des kassenindividuellen Beitrags berechnet. Auch bei Rentnern gilt die Beitragsbemessungsgrenze. Wer darüber hinaus verdient oder eine höhere Rente erhält, muss nicht mehr bezahlen.

Wer weniger Rente erhält, muss dennoch 14,6 Prozent des oben erwähnten fiktiven Mindesteinkommens sowie den Zusatzbeitrag bezahlen. Zusätzlich zur freiwilligen Versicherung muss auch die Pflege-Pflichtversicherung in der Höhe von 2,35 Prozent des Einkommens bezahlt werden. Kinderlose Rentenempfänger bezahlen 2,6 Prozent.

Alternative zur freiwilligen Versicherung in der GKV – Die PKV

Für viele Personen lohnt es sich jedoch auch einen Blick auf die anderen Möglichkeiten zu werfen. Es ist nicht immer am günstigsten sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Häufig bieten die privaten Krankenkassen sogar günstigere Tarife an. Dies gilt vor allem für junge Menschen, da diese ein geringes Gesundheitsrisiko besitzen. Besonders günstig ist dabei der sogenannte Basistarif. Dieser Tarif hat Leistungen ähnlich der GKV und ist deutlich preiswerter als die klassischen Tarife. Sich nicht zu versichern ist übrigens keine Option, da in Deutschland eine Versicherungspflicht herrscht.

Krankenkassenvergleich für freiwillig Versicherte

Sämtliche Versicherte in der freiwilligen Krankenversicherung haben selbstverständlich das Recht, ihre Krankenkasse zu wechseln. Vorrausetzung ist, dass man mindestens 18 Monate bei der jetzigen Krankenversicherung versichert war. Danach stehen einem alle Türen offen. Ein Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen lohnt sich durchaus, weil die Zusatzbeiträge und oft auch die Leistungen recht unterschiedlich sind. Mit dem Krankenkassenrechner von Verivox erhalten Sie einen Überblick über das Leistungsangebot und können dies einfach vergleichen.

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