Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung

Gebäudeversicherung schützt Hauseigentümer
Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein.

Wohngebäude­versicherung

Wichtiges zur Wohngebäudeversicherung

  • Schutz bei Witterungsschäden
    Die Wohngebäudeversicherung deckt vor allem Schäden ab, die etwa durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag entstanden sind. Aber auch Schäden durch Feuer oder Leitungswasser können Versicherungsbestandteil sein.
  • Preis- und Leistungsvergleich durchführen
    Immer wenn möglich sollte die eigene Wohngebäudeversicherung preislich mit anderen verglichen werden. Beachten Sie dabei auch die Leistungen, denn nicht immer ist die günstigste Versicherung auch für Sie die beste.
  • Kündigungsfristen beachten
    Bevor Sie Ihre alte Versicherung kündigen, sollten Sie auf Kündigungsfristen achten. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich bei Beitragserhöhung, nach einem Schaden oder bei einem Eigentümerwechsel.

Haben Sie eine Immobilie erworben oder selbst gebaut, sollten Sie diese schnellstmöglich absichern. Denn Witterungseinflüsse sowie Risiken in dem Gebäude können zu hohen Kosten und langwierigen Reparaturen führen. Eine Wohngebäudeversicherung sichert Sie gegen Schäden an Ihrer Immobilie ab.

So finden Sie die passende Wohngebäudeversicherung

Ob Rohrbruch, Sturm oder Feuer – das Eigenheim ist stets dem Risiko ausgesetzt, durch diverse Einflüsse Schaden zu nehmen. Um diesen Schaden finanziell abzudecken, wurde die Gebäudeversicherung ins Leben gerufen. Bevor Sie diese jedoch abschließen, ist es sinnvoll, sich genau mit den Pflichten und Rechten dieser Versicherung auseinanderzusetzen.

Wer benötigt eine Gebäudeversicherung?

In Deutschland haben Hausbesitzer und Wohnungseigentümer keine Pflicht, eine Gebäudeversicherung abzuschließen – allerdings ist der Abschluss überaus sinnvoll, um die Kosten für Reparaturen nicht allein tragen zu müssen.

Folgende Wohneinheiten sind dabei abgesichert:

  • Das Wohngebäude selbst
  • Extras wie Carport, Gartenhaus oder Hundehütte, sofern diese im Versicherungsschein genannt sind
  • Einbaumöbel, die extra für das Heim gebaut wurden, bspw. Einbauküchen
  • Der Briefkasten, die Klingel, die Terrasse und ähnliches Zubehör

Nicht versichert ist das Mobiliar, welches nicht explizit für dieses spezielle Gebäude angefertigt wurde. Handelt es sich um ein Wohngebäude mit mehreren Wohnungen, ist auch das Zubehör nicht versichert, welches der Mieter nachträglich angebracht hat.

Mieter müssen übrigens keine Wohngebäudeversicherung abschließen: Für sie ist jedoch der Abschluss einer Hausratversicherung wichtig. Denn mit dieser werden bestimmte Schäden in der Wohnung abgesichert.

Leistungen der Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung umfasst vor allem Schäden, die durch etwaige Witterungseinflüsse entstanden sind. Das beinhaltet Beschädigungen durch: Sturm, Hagel und Blitzschlag.

Doch auch Schäden, die durch Feuer, Explosionen und Implosionen entstehen, sind mithilfe dieser Versicherung abgedeckt. Bei ersterem Bereich sind jedoch Brandschäden an Kaminen nicht enthalten, wenn der Brand den Kamin nicht verlassen hat. Auch Beschädigungen durch Leitungswasser, etwa Frostschäden, umfasst diese Versicherung.

Die Versicherung ersetzt dabei nicht nur beschädigte Gebäudeteile, sondern kommt auch für andere Kosten auf – so beispielsweise für:

  • Graffitischäden
  • Wasserverlust
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Mietausfall
  • Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume
  • Dekontaminationskosten
  • Sachverständigenkosten

Herbststurm muss nachgewiesen werden

Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass tatsächlich Sturmschäden vorliegen, also dass ein Herbststurm stattgefunden und sie verursacht hat. Ab Windstärke 8 – das entspricht 62 km/h – liegt nach Definition der Versicherungswirtschaft ein Sturm vor. Als Nachweis können Windmessungen der Wetterämter dienen, aber auch eine offizielle Sturmwarnung oder gehäuft auftretende Sturmschäden in der Nachbarschaft werden akzeptiert.

Nicht abgedeckte Schadensfälle

Planen Sie, eine Gebäudeversicherung abzuschließen, ist es auch sinnvoll zu wissen, was von dieser Versicherung nicht abgedeckt wird.

  • Gegenstände in der Wohnung
    Sowohl Mobiliar als auch Gebrauchsgegenstände sind nicht versichert, wenn sie nicht explizit für dieses Gebäude gefertigt wurden. Um Schäden an Gegenständen in der eigenen Wohnung abzudecken, sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen.
  • Schadensersatzansprüche Dritter
    Werden durch Ihr Zutun Sachgegenstände Dritter beschädigt oder Personen verletzt, können diese Schadensersatz einfordern. Dieser ist nur über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt.
  • Schäden durch Naturkatastrophen
    Entstehen am Gebäude Schäden durch beispielsweise Überschwemmungen oder Erdbeben, sind die Kosten für die Reparaturen nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Hierfür sollten Sie zusätzlich eine Elementarversicherung abschließen. Auch Schäden durch steigendes Grundwasser sind mit dieser Versicherung abgedeckt.
  • Überspannungsschäden
    Wenn beispielsweise die Spannung eines Blitzes in das Stromnetz eindringt, kann sie alle angeschlossenen Elektrogeräte beschädigen. Zwar zahlt die Versicherung bei Schäden durch einen Blitzschlag, wenn Brand entsteht, jedoch nicht bei Überspannungsschäden. Auch bei der Hausratversicherung wird diese Zahlung nicht vorausgesetzt – hier müssen Sie also vor Abschluss des Vertrags genau hinsehen.

Informieren Sie sich also stets vor Abschluss des Vertrags, welche Leistungen beinhaltet sind und was nicht von der Versicherung abgedeckt wird – hier lohnt es sich, einen Vergleich mehrerer Gebäudeversicherungen durchzuführen.

Fehlender Rauchmelder kann Auswirkungen auf Versicherungsschutz haben

In ganz Deutschland gibt es einigen Jahren eine Rauchmelderpflicht in Wohngebäuden. Sind keine Rauchmelder im Gebäude installiert, kann die Versicherung unter Umständen Leistungen verweigern - oder zumindest kürzen. Lesen Sie deshalb beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung unbedingt alle Klauseln bzw. achten Sie darauf, dass Sie (oder Ihr Vermieter) der gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelderpflicht nachkommen.

Die richtige Versicherungssumme

Um die Versicherung abzuschließen, benötigen Sie eine Versicherungssumme: Diese Summe bezeichnet den Maximalbetrag, der durch die Versicherung im Schadensfall abgedeckt ist. Sie haben dabei die Möglichkeit, den gleitenden Neuwert zu nutzen. Bei diesem werden sowohl die Prämien als auch die Versicherungssumme jedes Jahr neu angepasst. Vorteilhaft ist, dass die Summe im Schadensfall den Bau eines gleichwertigen Hauses deckt.

Um die richtige Versicherungssumme zu messen, müssen folgende Faktoren beachtet werden:

  1. Die versicherte Fläche
  2. Die Bauweise
  3. Die Art des Daches
  4. Das Baujahr
  5. Die Ausstattung
  6. Die Art der Nutzung (wird das Gebäude privat oder gewerblich genutzt?)
  7. Die Leistungen
  8. Die Tarifzone (wie groß ist das Risiko für die Schadensursache?)
  9. Die Wertermittlung über Wert 1914

All diese Aspekte beeinflussen die Versicherungssumme – allerdings werden die einzelnen Faktoren von jedem Anbieter anders gewertet. So legt ein Dienstleister beispielsweise mehr Wert auf die Bauweise, der andere setzt seinen Fokus hingegen auf das Baujahr. Führen Sie am besten einen Vergleich der Wohngebäudeversicherungen durch, um den für Sie passenden Anbieter zu finden.

Schritt für Schritt zu Ihrer Wohngebäudeversicherung

Es ist wichtig, den Abschluss der Gebäudeversicherung gut vorzubereiten, um die idealen Konditionen für Ihre Immobilie zu finden – zudem lohnt sich ein Wohngebäudeversicherungstest, da Sie so ggf. Geld sparen können.

Vor dem Vergleich

  1. Sie sollten sich vor dem Vergleich genau überlegen, inwiefern Sie die Versicherung nutzen möchten: Reicht Ihnen die reguläre Gebäudeversicherung oder möchten Sie sich zusätzlich gegen Elementarschäden absichern? Welche Schadensursachen sind in Ihrer Region möglich? Versichern Sie nur die Risiken, die für Ihre Immobilie auch wirklich sinnvoll sind.
  2. Achten Sie auch darauf, ob vielleicht diverse Schäden schon in anderen Versicherungen abgedeckt sind – für diese ist natürlich keine zweite Versicherung notwendig.
  3. Nutzen Sie den gleitenden Neuwert für Ihre Versicherungssumme: So ist gewährleistet, dass die Kosten im Schadensfall komplett abgedeckt werden.
  4. Bedenken Sie vor dem Vergleich Ihre Pflichten als Hausbesitzer: Das Gebäude muss beispielsweise bewohnt sein, im Winter ausreichend beheizt und generell im einwandfreien Zustand gehalten werden. Der Zustand des Gebäudes ist außerdem regelmäßig zu prüfen.

Der Vergleich

Nutzen Sie den Versicherungsrechner von FinanceScout24, um eine preiswerte Gebäudeversicherung mit idealen Konditionen zu finden:

  1. Geben Sie an, welchen Gebäudetyp Sie versichern lassen möchten und welches Baujahr die Immobilie hat.
  2. Im zweiten Schritt müssen Sie zusätzliche Angaben zu Ihrer Immobilie machen:
    • Bauartklasse: Wie wurde das Haus gebaut?
    • Selbstbenutzung oder Vermietung
    • Postleitzahl
    • Sanierung: Wann wurde was saniert?
    • Flächenangaben zum Gebäude (Geschosse, Wohneinheiten, Dach, Keller)
  3. Nun geben Sie die Bauausführung Ihrer Immobilie an. Auch müssen Sie Angaben zu den versicherten Gefahren machen:
    • Gegen was möchten Sie sich versichern lassen?
    • Wo steht die Immobilie?
    • Rabattrelevante Angaben
  4. Nun erhalten Sie einen Überblick über alle Anbieter, die zu Ihren Angaben passen.
    • Sie können die Ergebnisliste ändern, indem Sie Ihre Angaben zur Selbstbeteiligung, Laufzeit, Zahlweise und zum Leistungsumfang ändern.
    • Sie haben nun die Möglichkeit, die Anbieter der Wohngebäudeversicherung zu vergleichen und Ihre Versicherung online abzuschließen.
    • Achten Sie auf Testsieger der Wohngebäudeversicherung – diese sind oftmals an einem Siegel zu erkennen. Da diese ausreichend getestet wurden, kann in der Regel gewährleistet werden, dass sie zu den besten Anbietern gehören.
    • Sie können auch eine Beratung durch einen unserer kompetenten Mitarbeiter anfordern.

Testsieger und teure Schnäppchen

Es muss nicht immer der Testsieger sein, aber grundsätzlich kann ein Wohngebäudeversicherungstest sehr hilfreich sein bei der Wahl der Police. Anbieter können dabei nicht nur beim Preis, sondern auch in verschiedenen Kategorien punkten – etwa mit besonders gutem Service. Gleichzeitig erweisen sich manche vermeintliche Schnäppchen bei der näheren Betrachtung im Wohngebäudeversicherungstest als schlechtes Angebot, das Sie im Schadensfall teuer zu stehen kommen kann. Testsieger sind dagegen häufig an einem entsprechenden Siegel erkennbar.

Nach dem Vergleich

Haben Sie den Vergleich gemacht und eine günstige Gebäudeversicherung gefunden, können Sie den Vertrag online abschließen:

  1. Klicken Sie neben dem gewählten Anbieter auf den Button „Online abschließen“ – Sie gelangen zum Antrag Ihrer Wohngebäudeversicherung.
  2. Sie erhalten eine kurze Übersicht über Ihren gewählten Versicherungsschutz und müssen anschließend Ihre persönlichen Angaben ausfüllen. Geben Sie auch den Versicherungsbeginn an.
  3. Klicken Sie auf den Button „Weiter“ – Sie gelangen nun zum Formular für die Antragsdaten.
  4. Geben Sie nun die Zahlungsbedingungen, alle Angaben zur Vorversicherung und Ihre Antragsdaten an – letzteres sind genaue Angaben zu Ihrer Immobilie.
  5. Bei einigen Anbietern ist ein zusätzlicher Gebäudefragebogen vorhanden, der unbedingt ausgefüllt und anschließend mit allen Unterlagen eingeschickt werden muss. Achten Sie hierfür auf den Bereich „Hinweise“.
  6. Klicken Sie auf den Button „Weiter“ – Sie haben nun die Möglichkeit, alle vertragsrelevanten Dokumente einzusehen und abzuspeichern. Sie müssen in diesem Schritt außerdem bestätigen, dass Sie die Versicherung ohne Unterschrift verbindlich beantragen. Anschließend können Sie den Antrag abschicken.
  7. Ihre Angaben werden vom entsprechenden Anbieter überprüft – anschließend erhalten Sie alle vertragsrelevanten Unterlagen und der Versicherungsschutz beginnt.

Bei einem Online-Abschluss dieser Art erhalten Sie keine Unterlagen mehr, die Sie unterschreiben müssen, da Sie bei Schritt 6 Ihre Einwilligung gegeben haben. Sie können Ihren Antrag allerdings auch per Fax einreichen: In diesem Fall drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus, unterschreiben Ihn und senden Ihn an die angegebene Faxnummer. In beiden Fällen muss allerdings Ihre Identität bestätigt werden – dies geschieht schnell und einfach über das Postident-Verfahren.

Wechsel von der alten zur neuen Versicherung

Oftmals möchten Hausbesitzer von der bisherigen Versicherung zu einer neuen wechseln, da sie mit den Kosten für die Gebäudeversicherung bzw. dem Service unzufrieden sind. Hierbei sollten die Versicherungsnehmer jedoch stets die Kündigungsfrist beachten: In der Regel sind dies drei Monate zum Ablauf des Vertrags. Es ist sinnvoll, erst einen verbindlichen Vertrag bei einem neuen Anbieter auszuhandeln, bevor der alte Vertrag gekündigt wird – so sind Sie zu keiner Zeit versicherungslos. Die Kündigung der Wohngebäudeversicherung müssen Sie selbst durchführen.

Mithilfe des Wohngebäudeversicherungs-Rechners von FinanceScout24 können Sie die oben genannten Aspekte überprüfen und verschiedene Anbieter gegenüberstellen – dadurch haben Sie die Möglichkeit, eine günstige Gebäudeversicherung zu finden.

So gehen Sie im Schadensfall vor

Damit Sie sichergehen können, dass die Versicherung im Schadensfall die Kosten übernimmt, sollten Sie richtig vorgehen. Wichtig ist, dass Sie schon bei der Antragsstellung alle Antragsfragen ehrlich beantworten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Gehen Sie im Schadensfall wie folgt vor:

  1. Versuchen Sie, mithilfe von Notfallmaßnahmen den Schaden möglichst kleinzuhalten.
  2. Achten Sie darauf, die Schadensstelle so wenig wie möglich zu verändern – das erschwert sonst die Schadenabklärung.
  3. Dokumentieren Sie den Schaden schriftlich und mithilfe von Fotos.
  4. Unterrichten Sie die Versicherung unverzüglich von Ihrem Schadensfall.
  5. Lassen Sie der Versicherung eine Liste aller abhanden gekommenen Gegenstände inklusive deren Werte zukommen.
  6. Hat die Versicherung die Übernahme der Kosten bestätigt, können Sie alle nötigen Arbeiten in Auftrag geben.
  7. Legen Sie zur Kostenerstattung alle wichtigen Beläge vor.

Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass Sie als Versicherungsnehmer allen Verpflichtungen nachkommen.

  • Alle Antragsfragen der Gebäude-Versicherung müssen ehrlich beantwortet werden.
  • Es dürfen keine Veränderungen an der Schadensstelle vorgenommen werden, sofern der Versicherer nicht zugestimmt hat.
  • Rückfragen der Wohngebäude-Versicherung müssen wahrheitsgemäß beantwortet und geforderte Belege erbracht werden. Weiterhin muss dem Versicherer die Möglichkeit gegeben werden, im zumutbaren Rahmen Untersuchungen über den Schadensfall vorzunehmen.
  • Es muss der Gebäude-Versicherung ein Verzeichnis mit allen abhanden gekommenen Gegenständen und deren Wert vor Eintritt des Versicherungsfalles übergeben werden.

Sind Sie Ihren Verpflichtungen gegenüber der Wohngebäude-Versicherung nachgekommen und wurde deren Leistungspflicht festgestellt, dürfen Sie innerhalb von zwei Wochen mit der Auszahlung rechnen. Erfolgt diese nicht innerhalb von einem Monat, muss die Gebäude-Versicherung die Auszahlungssumme verzinsen.

Die Versicherer unterscheiden sich teils erheblich in ihrer Zahlungswilligkeit und so sollten bei einem Wohngebäudeversicherungsvergleich nicht nur die Kosten berücksichtigt werden. Ein Testsiegel etwa kann über die Servicequalität Aufschluss geben – denn im Schadensfall ist eine möglichst günstige Wohngebäudeversicherung nicht alles.

Kündigung der Wohngebäudeversicherung

Üblicherweise wird eine Versicherung ordentlich gekündigt: Das bedeutet, dass Sie mit Beibehaltung der Kündigungsfrist kündigen können – die Frist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Vertragsjahres. Haben Sie jedoch eine Versicherung abgeschlossen, die über mehrere Jahre läuft, können Sie in dieser Zeit nur außerordentlich kündigen. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind folgende:

  • Beitragserhöhung
    Werden die Beiträge erhöht, erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht für die Gebäudeversicherung. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn mit der Beitragserhöhung keine Leistungserhöhung stattfindet. Sie haben hier eine Kündigungsfrist von einem Monat.
  • Nach einem Schaden
    Auch nach Regulierung eines Schadens können Sie mit einer Kündigungsfrist von einem Monat den Vertrag lösen. Hierfür müssen Sie Ihre Schadennummer angeben.
  • Wechsel des Eigentümers
    Kaufen Sie eine Immobilie, die schon mit einer Wohngebäudeversicherung bedacht wurde, können Sie diese entweder weiterführen oder kündigen. Auch hier haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Hauseigentümer sollten jede Möglichkeit zu einer Kündigung zum Anlass nehmen, ihre Wohngebäudeversicherung im Vergleich zu anderen Angeboten zu betrachten und gegebenenfalls zu wechseln. Allerdings sollte nicht ein reiner Preisvergleich der Schwerpunkt sein, vielmehr kommt es auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis an. Doch dabei gilt: Eine günstige Wohngebäudeversicherung kann ähnlich gute Leistungen beinhalten wie teurere Modelle der Konkurrenz.

Fragen und Antworten

Was bedeutet verbundene Wohngebäudeversicherung?

Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist die Police, die heutzutage üblicherweise genutzt wird. Sie beinhaltet alle Versicherungen zu Sturm, Feuer und Leitungswasser.

Was bedeutet umlagefähige Wohngebäudeversicherung?

Umlagefähig bedeutet, dass die Kosten für die Gebäudeversicherung auf den bzw. die Mieter umgelegt wird – sie zählt somit zu den Betriebskosten. Mieter sollten in ihrem Mietvertrag unbedingt darauf achten, dass die Gebäudeversicherung unter den Nebenkosten ausdrücklich mit aufgeführt ist. Andernfalls ist sie nicht umlagefähig und die Mieter müssen die Police nicht zahlen.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Die Kosten für eine Gebäudeversicherung sind abhängig von zahlreichen Faktoren, unter anderem von der Größe des Gebäudes, vom Zubehör, von der Anzahl der Geschosse und weiteren Aspekten. Schon der Standort, also Bundesland und Postleitzahl, sind entscheidend. Generell sollten Sie für einen guten Anbieter ab etwa 150 Euro jährlich einplanen.

Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Diese Entscheidung hängt von der Nutzung des Gebäudes ab: Vermieten Sie das Eigentum, können Sie die Versicherung steuerlich absetzen – geben Sie hierfür die Gebäudeversicherung in der Steuererklärung unter dem Punkt „Betriebskosten“ an. Nutzen Sie die Immobilie allerdings selbst, können Sie die Kosten nicht steuerlich absetzen.

Wie wichtig ist der Ausschluss der groben Fahrlässigkeit?

Seit 2008 können Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, bis zu 10.000 Euro abgedeckt werden. Dies ist schon der Fall, wenn Sie im Winter die Heizung abdrehen, sobald Sie das Haus verlassen und dadurch einen Rohrbruch verursachen. Hausbesitzer sollten darauf achten, dass dies im Vertrag ausdrücklich genannt wird – sie nennt sich dort „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Zahlreiche Schäden entstehen schon durch eine kleine Unachtsamkeit, weshalb diese Klausel überaus sinnvoll ist.

Wo liegt der Unterschied zur Hausratversicherung?

Bei einer Hausratversicherung sind die mobilen Gegenstände und das Mobiliar versichert, welches nachträglich vom Mieter eingebaut bzw. hinzugefügt wurde. Die Wohngebäudeversicherung deckt hingegen alle fest mit dem Gebäude verankerten Gegenstände und Dinge ab. Eine extra für dieses Haus errichtete Küchenzeile oder Badewanne ist somit durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Wo liegt der Unterschied zur Elementarversicherung?

Durch die Elementarversicherung werden Schäden abgedeckt, die durch naturbedingte Katastrophen entstanden sind – hierzu zählen Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche und ähnliche Katastrophen. Die Gebäudeversicherung hingegen sichert gegen Feuer, Blitz und Sturm ab.

Gibt es bei der Wohngebäudeversicherung Wartezeiten?

Wartezeiten sind bei zahlreichen Anbietern üblich – in vielen Fällen liegen diese bei zwei bis vier Wochen. In dieser Zeit werden von der Versicherung keine Kosten übernommen, die durch die Beseitigung von Schäden entstehen. Im Falle eines Wechsels sollte die alte Versicherung deshalb erst gekündigt werden, wenn Sie mit einem neuen Anbieter einen verbindlichen Vertrag geschlossen haben. So entstehen keine Versicherungslücken.

Gibt es Möglichkeiten, die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung zu senken?

Kosten können beispielsweise durch einen Selbstbehalt gespart werden – hierbei übernimmt der Hausbesitzer im Schadensfall einen Teil der Kosten, dafür fällt der Beitrag für die Versicherung niedriger aus. Einen Rabatt bei Abschluss der Versicherung erhalten Sie jedoch nicht, wenn Sie einen Blitzableiter oder andere Sicherheitssysteme installieren.

Welche Leistungen können zusätzlich abgesichert werden?

Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck oder Überschwemmung sind weder in der Wohngebäude- noch in der Hausratversicherung enthalten. Wer sich dagegen absichern will, muss ergänzend zur regulären Police eine sogenannte Elementarversicherung abschließen.

Auch möglich ist ein zusätzlicher Abschluss einer Glasversicherung. Versichert wäre dann ein einfacher Glasbruch an Türen, Fenstern, Möbeln und Einrichtungsgegenständen - egal aus welchem Grund. Bei einigen Tarifen ist auch Ihr Cerankochfeld mit abgedeckt, Verglasungen an Haus- oder Treppenaufgangstüren sind jedoch nicht mit eingeschlossen.

Weiterhin ist auch eine Absicherung gegen Überspannungsschäden zu bedenken. Gibt es während eines Gewitters einen Blitzschlag in Antennen, Telefon- oder Stromleitungen, kommt es zu einer erhöhten Spannung im Stromnetz und möglicherweise zu einem Überspannungsschaden an Ihren elektrischen Geräten, beispielsweise Fernseher, Computer oder Telefon.

Wohnbestandteile wie Fußbodenheizungen sind meist kostenfrei im Versicherungsschutz eingeschlossen, anders verhält es sich bei Schwimmbädern im Gebäude. Diese müssen mit einem Aufpreis zusätzlich versichert werden. Beachten Sie auch, dass Photovoltaikanlagen je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich versichert sind.

Letztlich ist es sogar möglich, grobe Fahrlässigkeit mit in den Versicherungsschutz aufzunehmen. In dem Fall werden auch Kosten eines Schadens übernommen, wenn Sie grob fahrlässig handeln, also beispielsweise den offenen Kamin in Abwesenheit brennen lassen.

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