Gasanbieter Wechseln

Gasanbieter wechseln

Wichtiges beim Gasanbieter-Wechsel

  • Wählen Sie eine möglichst kurze Vertragslaufzeit
    So bleiben Sie vertraglich flexibel und können schneller auf günstigere Tarife wechseln, sobald Sie diese im Vergleich bemerken.
  • Rechnen Sie auch ohne Bonuszahlungen
    Viele Anbieter locken Neukunden mit Bonuszahlungen. Achten Sie beim Preisvergleich darauf, dass Sie auch in Jahren ohne Bonus einen günstigen Anbieter auswählen.
  • Führen Sie einen Tarifvergleich durch
    Nutzen Sie Vergleichsrechner, um den passenden Tarif zu finden. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie möglichst umfassend den Markt überblicken und die Tarife vergleichen.
  • Vermeiden Sie Tarife mit Vorkasse oder festen Gaskontingenten
    Derartige Tarife geben zwar augenscheinlich mehr Planungssicherheit, jedoch macht Sie dies auch unflexibler – nicht selten kann es vorkommen, dass Sie das geplante Kontingent nicht exakt erreichen. Ein Mehrverbrauch ist dann oftmals überdurchschnittlich teuer.

Auf dem Gasmarkt ist in den vergangenen Jahren viel passiert, denn die Preise für Gas hängen nicht nur von der Nachfrage ab, sondern beispielsweise auch von der politischen Situation in den Erzeugerländern. Für Verbraucher stellt sich aufgrund der dynamischen Entwicklung des Markts regelmäßig die Frage, ob der Wechsel zu einem anderen Gas-Anbieter sinnvoll ist und was es dabei zu beachten gibt.

Wann ist es sinnvoll den Gasanbieter zu wechseln?

Die Bundesnetzagentur weist oft darauf hin, dass ein Großteil der Verbraucher noch nie den Gasversorger gewechselt hat. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die meisten Kunden einen Vertrag im Rahmen der sogenannten Grundversorgung geschlossen haben.

Der Grundversorgungstarif wird automatisch gewählt, wenn man sich bei Anmeldung des Gasanschlusses nicht für einen anderen Gas-Anbieter oder zumindest einen anderen Tarif beim örtlichen Grundversorger entscheidet. Ob Sie einen solchen Tarif gewählt haben, lässt sich rasch mit einem Blick auf die Gasrechnung klären. Da der Grundversorgungstarif als recht teuer gilt, lohnt sich hier ein Wechsel fast immer. Ein Durchschnittshaushalt kann so im Vergleich zum vorherigen Grundversorgungstarif mehrere hundert Euro im Jahr einsparen.

Aber auch, wenn man bereits einmal oder mehrfach gewechselt hat, lässt sich durch einen erneuten Wechsel noch Geld sparen. Ob dieser sich im Einzelfall lohnt, hängt von den aktuellen Gaspreisen ab. Daher sollten Sie in jedem Fall einen Gaspreisvergleich durchführen.

So klappt der Wechsel des Gasanbieters

Die Qualität der Gasversorgung ist bei allen Anbietern gleich, denn schließlich verwenden alle dasselbe Versorgungsnetz. Arbeiten am Zähler oder der Leitung sind bei einem Wechsel ebenfalls nicht notwendig. Trotzdem sollten Sie bei einem Vertragsabschluss genau auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters achten, denn hier gibt es zum Teil gravierende Unterschiede.

Damit man auch kurzfristig auf Änderungen der Marktsituation reagieren kann, sollte immer eine möglichst kurze Vertragslaufzeit gewählt werden. Bei der Berechnung müssen Sie außerdem immer zwischen dem realen Gaspreis und etwaigen Bonuszahlungen unterscheiden, die nur im ersten Jahr gewährt werden. Solche Bonuszahlungen können zwar durchaus ein lukrativer Anreiz für einen Wechsel sein, doch darf man darüber nicht den „echten“ Gaspreis vergessen. Moderne Vergleichsrechner erleichtern die Auswahl des passenden Tarifs enorm, da hier neben Bonuszahlungen auch Grund- und Arbeitspreis aufgeführt werden.

Nicht empfehlenswert sind aus Verbrauchersicht Tarife mit Vorkasse, denn hier geht der Kunde immer ein Risiko ein, falls der Versorger in die Insolvenz geht. Ebenfalls problematisch sind Verträge mit festen Gaskontingenten. Sie sind zwar in der Regel sehr günstig, allerdings nur dann sinnvoll, wenn man seinen Verbrauch sehr genau einschätzen kann. Benötigt der Kunde nämlich nicht das gesamte bestellte Kontingent, zahlt er trotzdem den vollen Betrag. Bei Überschreitung des Kontingents muss er zu sehr hohen Kosten zusätzlich Gas beziehen.

Benötigte Daten für den Wechsel

Wer den Gasversorger wechseln möchte, benötigt neben den persönlichen Daten auch die Nummer seines Gaszählers sowie die Vertrags- beziehungsweise Kundennummer beim alten Gasanbieter. Auch ein gewünschter Liefertermin sollte angegeben werden. Achten Sie dabei aber auf die Restlaufzeit des alten Vertrags.

Nicht unbedingt notwendig, aber sinnvoll sind die Verbrauchsmengen aus der letzten Rechnung. So kann man den zukünftigen Verbrauch abschätzen und den passenden Tarif wählen.

Alten Versorgungsvertrag kündigen

Prinzipiell können Sie den Gas-Anbieter immer dann wechseln, wenn der Vertrag ausläuft. Beim Grundversorgungstarif ist der Wechsel meist besonders einfach, da hier keine langen Fristen zu beachten sind. Erhöht der Anbieter die Preise, steht Ihnen ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht zu, sodass Sie den Vertrag vor Ende der regulären Laufzeit beenden und somit auch den Anbieter wechseln können. Hier ist allerdings die Sonderkündigungsfrist zu beachten – sie kann auch lediglich 14 Tage betragen. Normalerweise übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim alten Versorger.

Eine eigenhändige Kündigung ist in der Regel nicht erforderlich, sie ist nur dann sinnvoll, wenn besonders kurze Fristen einzuhalten sind. Möchten Sie dennoch selbst kündigen, sollte das ausdrücklich beim Wechsel vermerkt werden.

Sonderkündigungsrecht prüfen

Ist ein Vertrag erst einmal geschlossen, sind beide Seiten grundsätzlich auch an dessen Laufzeit gebunden. Verändern sich aber wesentliche Vertragsbestandteile – wie etwa der Preis – steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu und er kann den Vertrag vorzeitig beenden. Hier müssen Sie unter Umständen schnell handeln, da die gesetzliche Mindestfrist für die Kündigung nur 14 Tage beträgt. In diesem Fall sollten Sie bedenken, dass Bonuszahlungen entfallen können, sofern diese an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden sind.

Wann ist ein Gasanbieterwechsel besonders empfehlenswert?

Da die meisten Kunden ihre Gasrechnung jährlich erhalten, beschäftigen sie sich in der Regel auch nur zu diesem Zeitpunkt mit einem möglichen Gasanbieterwechsel. Grundsätzlich sollte man aber die Entwicklung der Gaspreise immer im Auge behalten. Besonders Kunden, die sich für eine kurze Vertragslaufzeit entschieden haben, sind hier im Vorteil und können gegebenenfalls auch kurzfristig den Anbieter wechseln. Anders als beim Strom werden beim Gas allerdings keine regelmäßigen Veränderungen (wie etwa die EEG-Umlage) festgelegt. Tarifänderungen greifen hier meist erst zum Jahresende oder zum Ende der Vertragslaufzeit.

Vergleichen Sie die Gaspreise regelmäßig

Ein Vergleich lohnt sich nicht nur bei einem Wechsel. Vielmehr sollten Sie auch bei größeren Preisschwankungen den Markt im Auge behalten. So können Sie bei einer eventuellen Preiserhöhung direkt abschätzen, ob sich ein Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnt.

Leider lässt sich nicht generell sagen, welcher Anbieter der günstigste ist, denn die Gaspreise unterscheiden sich je nach Wohnort zum Teil erheblich. Was für eine Region also der günstigste Anbieter ist, kann für eine andere das Gegenteil bedeuten.

Der eigentliche Wechsel kostet den Kunden nichts – im Gegenteil: Oft erhalten Sie sogar einen Neukundenbonus. Wird der Wechsel über einen Vergleichsrechner im Internet beauftragt, fallen für den Verbraucher keine zusätzlichen Kosten an, da sich seriöse Portale über Provisionszahlungen der Gaswirtschaft finanzieren. Doch keine Sorge, es wird kein bestimmter Versorger deshalb bevorzugt, denn die Gaswirtschaft ist an einem starken Wettbewerb interessiert und zahlt die Provisionen pauschal.

Wie lange dauert ein Wechsel nach Antragsstellung?

Es hängt von der Restlaufzeit Ihres alten Vertrags ab, ab wann der neue Gasanbieter Sie beliefert. Sind keine Fristen zu beachten, erfolgt die Belieferung durch den neuen Versorger meist nach drei bis sechs Wochen. Prinzipiell kann der neue Anbieter aber erst liefern, wenn der alte Vertrag beendet wurde.

Keine Angst vor einem Anbieterwechsel

Ein Grund für die mangelnde Wechselbereitschaft vieler Verbraucher sind schlechte Erfahrungen beim Vertragswechsel in anderen Bereichen, etwa beim Telefonvertrag. Schließlich möchte niemand plötzlich ohne Gas oder Strom dastehen, nur weil dem Anbieter ein Fehler unterlaufen ist. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Der Gesetzgeber hat hier eine eindeutige Regelung geschaffen.

Grundversorgungspflicht stellt lückenlose Versorgung sicher

Sollte es – aus welchen Gründen auch immer – zu Verzögerungen bei der Belieferung durch den neuen Anbieter kommen, erhält der Kunde gemäß §36 EnWG in der Zwischenzeit seine Gaslieferung vom örtlichen Grundversorger. Damit ist eine lückenlose Versorgung sichergestellt, allerdings ist diese nicht kostenfrei. Eine solche Ersatzlieferung geschieht automatisch und muss nicht vom Kunden beauftragt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass der Kunde seine Rechnungen bezahlt.

Was hat es mit der Ölpreisbindung auf sich?

Lange Zeit war der Gaspreis grundsätzlich an die Entwicklung des Ölpreises gekoppelt. Diese Praxis wird seit längerer Zeit von Verbraucherschützern kritisiert. Denn bei jeder Ölpreiserhöhung stiegen auch die Gaspreise, obwohl sich weder das Gasangebot verknappt noch die Förderung verteuert hatte. Einige Gasversorger bieten inzwischen Tarife an, die von der Ölpreisbindung abgekoppelt sind.

Ölpreisbindung kann nachteilig sein

Tarife ohne Ölpreisbindung müssen nicht immer von Vorteil sein, denn wenn sich die Ölpreise wie im Herbst 2014 im Sinkflug befinden, profitiert man auch nicht mehr von fallenden Gaspreisen. Einen solchen Vertrag sollte man also eher abschließen, wenn die Ölpreise auf hohem Niveau sind.

Besonderheiten für Mieter?

Als Mieter kann man problemlos wechseln, wenn man selbst einen Vertrag mit dem Gasanbieter abgeschlossen hat. In diesem Fall müssen Sie einen Wechsel auch nicht mit dem Vermieter absprechen. In vielen Fällen – besonders bei größeren Mietobjekten – ist allerdings die Hausverwaltung für den Gasanschluss verantwortlich. Will man hier als Mieter zu einem günstigeren Anbieter wechseln, muss man sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen.

Vermieter können den Gasanbieter frei wählen, genau wie andere Kunden auch. Allerdings sind hier bei großen Immobilien manchmal Besonderheiten hinsichtlich der Laufzeit und des Vertragsvolumens zu beachten. Grundsätzlich ist der Vermieter gegenüber seinen Mietern zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet und sollte stets einen günstigen Anbieter wählen. Mieter wiederum sollten dies regelmäßig überprüfen, da viele Vermieter diesem laufenden Posten wenig Beachtung schenken.

Wichtiges beim Umzug

  • Vertragsbindung trotz Umzug
    Grundsätzlich ist man auch beim Umzug an seinen Vertrag mit dem Gasanbieter gebunden; ein generelles Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Allerdings beinhalten die meisten Verträge entsprechende Klauseln, die eine vorzeitige Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen möglich machen.
  • Gasversorger möglichst früh informieren
    Beharrt der Gasanbieter jedoch auf Erfüllung des Vertrags, muss man das Ende der Laufzeit abwarten. Damit die Belieferung nach dem Umzug reibungslos funktioniert, geben Sie dem Gasversorger möglichst frühzeitig Bescheid. Meist lässt sich die Umstellung über ein entsprechendes Internetformular beauftragen.
  • Grundversorgung
    Unternimmt man nichts oder versäumt eine rechtzeitige Mitteilung, springt am neuen Wohnort zunächst der örtliche Grundversorger ein. Dieser muss aber separat bezahlt werden, da der alte Vertrag weiterhin besteht.
  • Voraussetzungen beim Hauskauf
    Wer ein Haus kauft, muss beachten, dass sich die Vertragsbedingungen verändern können – denn für eine Zweizimmerwohnung gelten andere Grundvoraussetzungen als für ein Einfamilienhaus.

Fragen und Antworten

Wie wird ein Wechsel beauftragt?

Am einfachsten ist der Gasanbieterwechsel über einen Vergleichsrechner im Internet . In den meisten Fällen kann der Auftrag bereits online erteilt werden. Bei einigen Anbietern ist zusätzlich eine schriftliche Auftragserteilung per Post erforderlich. In der Regel übernimmt der neue Versorger die Kündigung des alten Vertrags, der Endkunde muss sich nach der Auftragserteilung also um nichts weiter kümmern.

Kann man Gas auch bei überregionalen Anbietern beziehen?

Nicht jeder Gasanbieter beliefert auch jeden Haushalt in Deutschland. Meist konzentrieren sich vor allem kleinere Versorger nur auf ihre jeweiligen Netzgebiete. Andere Unternehmen sind auch bundesweit tätig. Neben den großen Energiekonzernen wie E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW gibt es aber auch vor allem regionale und überregionale Anbieter wie (ehemalige) Stadtwerke oder Discountanbieter.

Grundsätzlich kann sich der Kunde für jeden Anbieter entscheiden, der den jeweiligen Wohnort beliefert. Welche Versorger zur Wahl stehen, ist besonders einfach mit einem Vergleichsrechner zu ermitteln, denn durch die Eingabe der Postleitzahl werden automatisch nur Unternehmen gelistet, die am Wohnort liefern können. In der Regel stehen – unabhängig vom Wohnort – wenigstens ein Dutzend Gasanbieter zur Wahl.

An wen wendet man sich bei Problemen?

Bei Schwierigkeiten ist der Ansprechpartner immer der jeweilige Vertragspartner. Lassen sich diese nicht durch ein direktes Gespräch oder einen Schriftwechsel klären, können sich die Kunden auch an andere Stellen wenden. Häufig sind Verbraucherzentralen bei der Problemlösung behilflich. Führt auch das nicht zum Erfolg, kann sich der Kunde an die Bundesnetzagentur wenden. Sie betreibt unter anderem eine Schlichtungsstelle, die Streitfragen zwischen Gasanbietern und Kunden klären kann.

Sind Verträge mit Preisgarantie sinnvoll?

Manche Verträge beinhalten eine Preisgarantie – damit sollen Kunden zum Abschluss von Verträgen mit längeren Laufzeiten bewegt werden. Grundsätzlich schützen diese Klauseln vor einer Gaspreiserhöhung während der Laufzeit. Allerdings bedeutet das auch, dass man von einer allgemeinen Senkung der Gaspreise nicht profitieren kann. Sofern nicht anders angegeben, sind Preisanpassungen durch Veränderungen bei den staatlichen Abgaben (zum Beispiel Steuererhöhungen) von der Preisgarantie ausgenommen.

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