Elementarversicherung

Elementarversicherung

Gebäudeversicherung schützt Hauseigentümer
Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein.

Elementar­versicherung

Wichtiges zur Elementarversicherung

  • Schutz vor naturbedingten Schäden
    Die Elementarversicherung ist ein wichtiger Baustein zum Schutz vor naturbedingten Katastrophen, wie Überschwemmungen.
  • Tendenz: Steigende Schäden
    Naturkatastrophen führen in Deutschland seit Jahren zu steigenden Schadenssummen.
  • Vertragliche Festsetzung
    Nur solche Schäden sind versichert, die auch im Vertrag genannt werden. Teilweise müssen Sie als Versicherungsnehmer spezielle Vorsorge treffen.
  • Einteilung in Gefährdungsklassen
    Der Beitrag wird anhand der Gebäudestruktur, der Sicherungsvorkehrungen und der Einteilung in Gefährdungsklassen (GK 1 bis GK 4) errechnet.
  • Steuerliche Absetzbarkeit
    Unter Umständen sind Teile der Kosten des Selbstbehalts steuerlich absetzbar.

Abdeckung naturbedingter Schäden

Als Hauseigentümer tragen Sie die Verantwortung für vieles, was an oder in Ihrem Haus passiert. Die typischen Versicherungen, wie eine Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung, decken jedoch nur einen Teil dieser Risiken ab. Um sich gegen unvorhersehbare Naturgefahren abzusichern, wie Überschwemmung oder Hochwasser, ist der Abschluss einer Elementarversicherung sinnvoll. Doch was genau zählt überhaupt zu den versicherten Risiken?

Vertraglich festgehaltene Risiken

Anders als bei klassischen Privatversicherungen, wie der Privathaftpflicht, sind bei der Elementarversicherung nur wenige Grundlagen gesetzlich definiert. Das macht den Vergleich schwierig, denn schließlich ist jedes Haus anders aufgebaut und nicht jedes Risiko muss sinnvollerweise abgedeckt werden. Die Elementarversicherung ist im Regelfall eine Zusatzversicherung, die Sie zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung mit einschließen. Anderenfalls wären Sie zwar auch gegen Einbruchdiebstahl, Feuer oder Sturm abgesichert, allerdings nur bezogen auf „bewegliche Einrichtungs- und Wertgegenstände“.

Im Klartext übernimmt die Elementarversicherung also genau solche Risiken, die im Zweifelsfalle wesentlich höhere Schäden verursachen können und Ihre Existenz gefährden. Abgedeckt werden die Folgen von Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutschen und Erdabsenkungen. In manchen Regionen empfiehlt es sich außerdem, Schäden durch Lawinen oder Schneedruck mit einzuschließen.

Treffen Sie Schutzmaßnahmen!

Die Versicherungen schreiben in ihren Policen häufig Schutzmaßnahmen vor, die von Ihnen einzuhalten sind. Hierbei müssen beispielsweise bestimmte Schutzvorrichtungen vor Überschwemmungen in Risikogebieten eingebaut werden. Auch sind Wartezeiten nach Abschluss der Versicherung oder gewisse Eigenanteile (Selbstbehalt) üblich. In bestimmten Gebieten sind zudem manche Risiken, wie Hochwasserschäden, komplett vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Risikozonen entscheiden über Versicherbarkeit und Beitragshöhe

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat einheitliche Gefährdungsklassen (GK) bestimmt, womit Gebiete innerhalb Deutschlands in vier Risikozonen eingeteilt werden. In Ihrer Police erkennen Sie diese GK anhand der Bezeichnung „ZÜRS“, dem Zonierungssystem. Seit 2001 wurde dieses System fortlaufend mit Daten gespeist, herausgekommen sind Wahrscheinlichkeitswerte für das jeweilige Überschwemmungsrisiko in Ihrer Region. Darauf basierend wird jede Immobilie in eine der folgenden Gefährdungsklassen eingeteilt.

Gefährdungsklasse GK 1 GK 2 GK 3 GK 4
Statistische Wahrscheinlichkeit Seltener als 1x alle 200 Jahre 1x in 50-200 Jahren 1x in 10-50 Jahren 1x in 10 Jahren
Anteil am Gesamtbestand 85-87 Prozent 10-12 Prozent 1,5 Prozent 0,7 Prozent

Wichtig ist hierbei vor allem, dass seit Neuestem auch kleinere Gewässer oder Bachläufe mit einbezogen werden. Es wird hier von einem 100m-Puffer ausgegangen, was für den Großteil der Versicherten relevant ist. Denn statistisch gesehen sind überaus viele Immobilien aus GK 1 betroffen, wenn es sich um größere Ereignisse handelt. Die Gefährdungsklasse selbst muss aber kein Hindernis für den Versicherungsschutz darstellen.

Praktisch jedes vierte Wohnhaus in GK 4 ist auch gegen Elementarschäden abgesichert. Denn wie anfangs erwähnt, müssen häufig Schutzvorrichtungen vorhanden sein, damit die Immobilie dennoch versichert werden kann. Auch hier lohnt sich der Abschluss, der durch die Erhöhung des Selbstbehalts und eine Ausdehnung der Wartezeit möglich wird. Diese zusätzlichen Kosten verringern nämlich immer noch das schwierig zu kalkulierende Risiko, wenn es tatsächlich einmal zu großen Überschwemmungen kommt.

Zusätzliche Leistungen

Typischerweise übernimmt die Elementarversicherung nicht nur die Aufwendungen für Aufräumarbeiten, sondern leistet auch für Schadensminderung. Alle notwendig gewordenen Reparaturen sind ohnehin mit eingeschlossen.

Worauf beim Abschluss achten?

Immer häufiger wird die Elementarversicherung für das Haus in Kombination mit der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten. Damit können Sie die Kosten gegenüber einer reinen Elementarschäden Versicherung etwas eingrenzen, vorausgesetzt, die Immobilie liegt in GK 1. Viele online abschließbare Versicherungen sind auf Gebäude mit Hartdach und auf solche in Massivbauweise gefertigte Gebäude begrenzt.

Die Definitionen unterscheiden sich geringfügig, Sie sollten sich daher vorab eine Auflistung über die verbauten Materialien und Baustoffe besorgen. Denn manchmal gelten auch Häuser mit einer Dachpappe als Hartdach-Gebäude, zudem wird eine „ständige Bewohnbarkeit“ vorausgesetzt. Hiermit ist gemeint, dass nachts zumindest ein Familienmitglied im Regelfall in der Immobilie ist. Problematisch könnte es deshalb bei Wochenend- oder Ferienhäusern sein, hier schicken die Versicherungen dann Außendienstmitarbeiter für eine genaue Prüfung.

Wohnen Sie im Risikogebiet (alles ab GK 2), dann verlangen Versicherungen häufig Schutzmaßnahmen. Bei neueren Gebäuden können Sie häufig für einen geringen Betrag die Voraussetzungen erfüllen. Im Umkehrschluss erhöhen sich dann die Deckungssummen oder die Selbstbehalte im Schadensfall. Wichtig ist außerdem, dass der Versicherungswert des Hauses vom Versicherer selbst ermittelt wird. Damit schließen Sie das Risiko, dass die Immobilie beispielsweise unterversichert ist.

Wie lässt sich die Elementarversicherung abschließen?

Anders als bei vielen personenbezogenen Versicherungen, etwa der Haftpflichtversicherung, werden hierbei relativ viele Angaben benötigt. Ganz wesentlich ist der Angabe der Postleitzahl und der Adressdaten, damit über ZÜRS die Beitragsprämie berechnet werden kann. Neben Informationen zum Gebäudetyp und der Bauart, werden vor allem Angaben zur Nutzung (Selbstnutzung oder Vermietung), dem Baujahr und dem Sanierungsstand abgefragt. Der Rechner von FinanceScout24 hilft beim schrittweisen Ausfüllen des Vergleichsmoduls.

Auch werden offensichtliche Fehler erkannt und können korrigiert werden. Bei der Sanierung sind vor allem die Bereiche Dach, Heizung und Sanitär- sowie Wasseranlagen relevant. Ausschließlich Komplettsanierungen dürfen angegeben werden, bei einer Kernsanierung gibt es eine Checkliste zu beachten. Häufig muss hierbei beispielsweise das komplette Rohrleitungssystem erneuert worden sein.

Eine Garage ist häufig mitversichert, hier wird je nach Baujahr ein gewisser Wert automatisch berechnet. Allerdings verlangen die Versicherungen hierfür eine zusätzliche Stückprämie, wenn sich die Garage außerhalb des Gebäudes befindet. Dieselbe Problematik gibt es bei Nebengebäuden, wie Garten- oder Gewächshäusern. Sie müssen in jedem Fall angegeben werden. Hier wird nochmal zwischen nicht-massiv und massiv gebaut unterschieden. Auch müssen diese Gebäude auf dem versicherten Grundstück stehen.

In vielen Fällen ist die Versicherungspolice online abschließbar beziehungsweise zu beantragen. Vor allem bei fehlenden Angaben, aber auch bei gewissen Altbauten oder eben in Risikogebieten, können lediglich Angebote angefordert werden.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) beträgt häufig zehn Prozent der Schadenshöhe. Hier gibt es Mindest- und Höchstbeträge, die nicht selten zwischen 500 EUR als Mindest- und 5.000 EUR als Höchstbetrag liegen.

Steigende Schadensummen

Während der letzten Jahre ist die Anzahl der Schadenfälle in der Elementarversicherung stetig gestiegen. Kurzzeitige Rückgänge wurden durch Extremjahre, wie etwa 2011 oder 2013, wieder ausgeglichen. Hierbei wurden aber nicht nur immer höhere Schadenzahlungen geleistet, auch die durchschnittliche Schadenhöhe stieg. Lag sie 2008 noch bei 2.340 EUR, so wuchs sie im Jahre 2013 auf 7.212 EUR an. Das verdeutlicht nicht zuletzt, wie stark schwankend die Risiken sind und welchen Sinn es macht, sich davor abzusichern. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, kommen Naturkatastrophen nicht in gleichmäßigen Abständen. Teilweise waren Regionen mehrmals innerhalb von zehn Jahren betroffen, allen Schutzmaßnahmen zum Trotz.

Jahr Anzahl der Schäden Leistungen Schadendurchschnitt
2008 40.000 90.000.000 € 2.340 €
2009 30.000 80.000.000 € 2.557 €
2010 60.000 190.000.000 € 2.947 €
2011 80.000 140.000.000 € 1.908 €
2012 30.000 80.000.000 € 2.243 €
2013 110.000 750.000.000 € 7.212 €

Quelle: GDV (Schäden, Leistungen und Schadendurchschnitt: Elementarschäden in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung (Inländisches Direktgeschäft der GDV-Mitgliedsunternehmen))

Auch innerhalb Deutschlands gibt es gravierende Unterschiede in Bezug auf die gegen Elementarschäden abgesicherten Gebäude. Die Frage „Was sind Elementarschäden?“ hat damit nicht unwesentlich etwas zu tun, denn die Risiken sind naturgemäß von Region zu Region verschieden. Während deutschlandweit etwa 35 Prozent aller Gebäude versichert sind, wurden Gebäude in Schleswig-Holstein (17 Prozent), dem Saarland (14 Prozent), Hamburg (16 Prozent) oder Bremen (13 Prozent) nur unzureichend abgesichert. In Sachsen (44 Prozent), Sachsen-Anhalt (40 Prozent) und Thüringen (42 Prozent) sind hingegen solide abgesichert, Tendenz steigend. Und hierbei handelt es sich um ausgewiesene Risikogebiete, die übermäßig häufig von Überschwemmungen betroffen sind.

Absoluter Spitzenreiter ist jedoch Baden-Württemberg (95 Prozent), wo praktisch jedes Gebäude versichert ist. Was nicht unwesentlich daran liegt, dass die Bauqualität vieler Gebäude sehr hoch liegt und viele moderne Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Auch galt bis in die 1990er eine Pflichtversicherung in der Feuerversicherung.

Elementarversicherung: Anteile der versicherten Gebäude in Deutschland

Quelle: GDV

Fragen und Antworten

Wer sollte eine Elementarversicherung abschließen?

Grundsätzlich empfiehlt sich diese Versicherung für all jene, die in einer risikoreichen Region leben. Staatliche Unterstützungen sind bei Naturkatastrophen nämlich nur auf erste direkte Hilfe beschränkt, Ihr Hab und Gut müssen Sie selbst schützen. Weil sich viele Policen mittlerweile mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung kombinieren lassen, sinken die Kosten für die Elementarversicherung. Zunehmend können auch Zusatzbausteine wie Blitzschlag oder Starkregen mit eingeschlossen werden.

Versicherung separat oder als Zusatzversicherung abschließen?

Hier gilt der erste Blick immer den Ausschlusskriterien der Versicherungspolice und vor allem den Pflichten des Versicherungsnehmers. Manche Leistungen sind dann an Vorsorgemaßnahmen geknüpft. Außerdem sollten Sie überprüfen, über welche Versicherung denn explizit welche Leistungen abgesichert sind. Aufräumarbeiten und Präventivmaßnahmen übernimmt die eine, Reparaturen die andere und die Wiederbeschaffung oder den Ersatz womöglich eine dritte Police. Vor allem Reparaturmaßnahmen haben einen großen Anteil an den Schadenssummen.

Gibt es Schäden, die nicht mit abgesichert werden?

Überschwemmung ist nicht gleich Überschwemmung. Hier wird zwischen Grundwasser, das nicht über die Oberfläche tritt und sich seinen Weg durch das Mauerwerk ebnet, und allen übrigen Überschwemmungsschäden unterschieden. Die erste Variante kann nicht abgedeckt werden. Auch beim Rückstau, wenn Abwasser durch die Kanalisation in die tief gelegenen Wohnbereiche gelangt, können erhebliche Schäden entstehen. In der Wohngebäudeversicherung ist dieser Punkt häufig enthalten, bei Hausratversicherungen mit Kombination muss jedoch explizit dieser Teil mit eingeschlossen werden.

Bei Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkungen sind nur jene Schäden versichert, die naturbedingt verursacht wurden. Gezahlt wird nicht, sobald diese durch Menschen verursacht wurden. Auch bei Schneedruck kann Versicherungsschutz gelten, wenn etwa Dächer aufgrund der schweren Last einstürzen. Ausgeschlossen sind hier jedoch Dachlawinen.

Welche Versicherung leistet bei Feuer-, Hagel- oder Sturmschäden?

Hier müssen wir etwas aufteilen, denn solche Schäden sind oftmals über mehrere Policen gestreckt. Klassischerweise übernimmt die Hausratversicherung alle Schäden aufgrund von Stürmen. Für Versicherungen ist ein Sturm aber erst dann ein Sturm, wenn mindestens 8 Beaufort (62 km/h) erreicht werden. Hagel- und Sturmschäden sind typischerweise Teil der Wohngebäudeversicherung, müssen hier aber explizit mit eingeschlossen werden.

Welche Besonderheiten gilt es beim Blitzschlag zu beachten?

Bei Blitzschlägen wird genau unterschieden, ob eine direkte Blitzeinwirkung den Schaden verursacht hat, diese indirekt zu Schäden führte oder ein „kalter Schlag“ aufgrund dessen entstanden ist. Grundsätzlich müssen alle elektrischen Geräte bei Gewitter vom Stromschlag getrennt werden, ansonsten könnte die Versicherung mit „grob fahrlässigem Verhalten“ argumentieren und sich aus der Leistungspflicht stehlen. Sie als Versicherungsnehmer müssen aber gegenüber der Versicherung beweisen, dass Schäden durch „kalten Schlag“ oder indirekte Blitzeinwirkung entstanden sind. Nicht immer sind solche Ursachen mit eingeschlossen (siehe Sondervereinbarung Police). Der „kalte Schlag“ wird meistens über die Feuerversicherung reguliert, wenn Holz zersplittert oder Metalle sich verfärben.

Ist die Elementarversicherung Pflicht für Hauseigentümer?

Schon seit Längerem diskutiert die Politik darüber, die Elementarversicherung zur Pflichtversicherung für selbstbewohnte Immobilien zu machen. Eigentümer in Risikogebieten sollen demnach subventioniert werden, ein Teil der Prämie also vom Staat übernommen werden. Bis dato ist sie jedoch eine freiwillige Versicherung.

Kann ich die Elementarversicherung steuerlich geltend machen?

Grundsätzlich können Versicherungsnehmer nach Angaben des GDV den vereinbarten Selbstbehalt, der im Schadensfall zu leisten wäre, als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen. Regelmäßig akzeptieren die Finanzämter jedoch nur einen gewissen Teil dieser Kosten, sie rechnen hier einen „zumutbaren Eigenanteil“ ab. Dabei relevant sind das Haushaltseinkommen und die Anzahl der Familienmitglieder. Familien mit Kindern übernehmen dabei mehr als beispielsweise Singles. Auch müssen die Kosten tatsächlich entstanden sein. Das Finanzamt wird hier Rechnungen als Belege für Renovierungsarbeiten, Möbel oder Kleidung einfordern.

Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es bei der Elementarversicherung?

Der Vergleich von Elementarversicherungen lohnt sich in regelmäßigen Abständen. Denn nicht allein die Beitragsprämien werden angepasst, sondern auch die mitversicherten Schadensbereiche und die Deckungssummen. So kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, einen höheren Beitrag in Kauf zu nehmen, gleichzeitig aber wesentlich besser abgesichert zu sein. Grundsätzlich können beide Seiten den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen, sofern die Versicherung hierbei Ersatz leisten muss. Das ist vor allem deshalb problematisch, weil bei neuen Verträgen etwaige Vorversicherungen und Schäden angegeben werden müssen. Darum ist es wichtig, selbst um Auflösung des Vertrages zu bitten – in diesem Fall darf die Versicherung keinen Eintrag in den zentral geführten Datenpool der Versicherungsunternehmen vornehmen.

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