PKV Private Krankenversicherung

PKV Private Krankenversicherung

Informationen zur privaten Krankenversicherung

Was Sie beachten sollten
Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine einmal getroffene Entscheidung kann sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirken.

Welche Krankenversicherung ist also die Richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten? Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu beantworten.

Tarifberechnung und Angebot zur privaten Krankenversicherung
Sie sind selbstständig, Freiberufler, Beamter, Student oder Ihr gesamtes Bruttoeinkommen überstieg in den letzten 12 Monaten 49.500,00 €? Mit einer privaten Krankenversicherung genießen Sie exklusiven Schutz und sparen bares Geld!

Private Kranken­versicherung

Wichtiges zur privaten Krankenversicherung

  • Wählbare Zusatzleistungen
    Machen Sie sich klar, welche Leistungen Ihre private Krankenversicherung unbedingt enthalten sollte und starten Sie den PKV-Vergleich. Sie können auch den jeweiligen Basistarif wählen und Wunsch-Leistungen hinzubuchen.
  • Selbstbehalt wählen
    Mit höheren Selbstbehalten können Sie Ihre monatlichen Beiträge senken. Als Arbeitnehmer sollten Sie darauf eher verzichten, denn die Beiträge werden vom Arbeitgeber bezuschusst, die Eigenleistungen nicht.
  • Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten
    Machen Sie beim Versicherungsabschluss keine falschen und unvollständigen Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand. Die private Krankenversicherung kann sonst die Leistungen verweigern.
  • Tarifwechsel innerhalb des Versicherers
    Beobachten Sie, welche neuen Tarife Ihre Versicherungsgesellschaft auf den Markt bringt und prüfen Sie, ob Sie durch einen Tarifwechsel innerhalb der PKV sparen können.
  • Steuerlich absetzbar
    Vergessen Sie nicht, die Beiträge für die private Krankenversicherung in der Steuererklärung anzugeben. Sie verringern Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Als Arbeitnehmer ist man meist automatisch Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Viele wollen sich jedoch lieber privat versichern. Denn dann winken in der Regel mehr Leistungen, eine bevorzugte Behandlung und kürzere Wartezeiten. Für den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) gibt es aber Voraussetzungen.

Die passende private Krankenversicherung finden

Die private Krankenversicherung ist ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung eine Vollversicherung, die sämtliche Krankheitskosten abdeckt. Darüber hinaus bietet die PKV ein breites Leistungsspektrum. Je nach Zusammenstellung des Tarifs gehen die Leistungen weit über die der gesetzlichen Kassen hinaus. Die wichtigsten Leistungen der PKV im Überblick:

  • Freie Ärztewahl
  • Freie Krankenhauswahl
  • Anspruch auf Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer
  • Medikamente
  • Sehhilfen
  • Psychotherapie
  • Alternative Behandlungsmethoden/Behandlung beim Heilpraktiker
  • Hochwertiger Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Physiotherapie und Massagen

Wer sich privat krankenversichern will, sollte überlegen, welche Leistungen ihm wichtig sind, und einen Tarif wählen, der diese optimal kombiniert.

Werden Privatpatienten bevorzugt behandelt?

Auch wenn es Mediziner meist bestreiten, haben viele Patienten die Erfahrung gemacht, dass Privatversicherte schneller einen Termin erhalten, im Wartezimmer kürzer warten müssen und bevorzugt behandelt werden. Der Grund dafür – so der Vorwurf – liegt darin, dass Ärzte die Behandlung von Privatpatienten direkt abrechnen können. Für Kassenpatienten gibt es hingegen Pauschalbeträge. Ärzte erwidern auf diesen Vorwurf immer wieder, dass die Behandlung von Privatpatienten nur in Einzelfällen tatsächlich lukrativer ist. Das Verhältnis von Privat- und Kassenpatienten beträgt in Deutschland etwa 10 zu 90 Prozent.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Neben dem breiten Leistungsspektrum weist die PKV weitere Vorteile auf. So können Versicherte Einfluss auf die monatliche Prämie nehmen, indem sie zum Beispiel die Selbstbeteiligung höher oder niedriger ansetzen. Wenn Leistungen nicht beansprucht werden, belohnen viele Privatversicherer dies mit einer Beitragsrückerstattung. Vor allem junge Versicherte können den finanziellen Spielraum ausnutzen, um für die späteren Lebensjahrzehnte vorzusorgen.

Nachteile der PKV

Die PKV hat auch Nachteile. Anders als bei der GKV bleiben die Beiträge nicht weitgehend stabil, sondern können von der Versicherungsgesellschaft jederzeit neu festgelegt werden. Die Beitragserhöhung ist nach oben hin nicht gedeckelt. Dies bekommen insbesondere Versicherte mit zunehmendem Alter zu spüren, bei denen das Risiko für Erkrankungen höher ist als bei jüngeren Versicherten. Besonders fatal: Für Privatversicherte, die 55 Jahre oder älter sind, gestaltet sich die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht selten schwierig.

PKV im Alter

In der PKV hängen die Prämien von Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers ab, was Personen im fortgeschrittenen Alter benachteiligt. Wer in reiferen Jahren in die PKV wechseln will, muss tief in die Tasche greifen, falls er überhaupt noch eine Versicherung findet, die ihn aufnimmt.

Für junge Privatversicherte wird es im Laufe der Jahre ebenfalls teurer. Um die Beitragssteigerung im Alter im Rahmen zu halten, müssen Neuversicherte seit dem Jahr 2000 neben der Prämie einen Zuschlag von zehn Prozent zahlen. Diese Sonderbeiträge sowie die dafür anfallenden Zinsen fließen in die Altersrückstellungen. Die Versicherungsgesellschaft greift auf diesen Topf zurück, um die höheren Gesundheitskosten der älteren Versicherten zu finanzieren.

Mitversicherung von Familienangehörigen

Anders als in den gesetzlichen Kassen können Familienangehörige in der PKV nicht mitversichert werden. Für jedes Familienmitglied müssen eigene Verträge abgeschlossen und separate Beiträge gezahlt werden. Für Neugeborene muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden (es sei denn, mindestens ein Elternteil ist gesetzlich versichert). Die Versicherung erfolgt rückwirkend.

Die gesetzliche Famlienkrankenversicherung

Damit Sie Ihre Familie in der gesetzlichen Familienkrankenversicherung mitversichern können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Kinder können bis zum 23. Lebensjahr mitversichert sein, sofern sie weniger als 450 Euro im Monat verdienen
  • Während des Studiums ist die Mitversicherung des Kindes bis zu einem Alter von 25 Jahren möglich
  • Für Enkel und Stiefkinder gelten die gleichen Bedingungen wie für Kinder
  • Ist ein Ehepartner privat versichert, darf sein monatliches Bruttoeinkommen 4.687,50 Euro nicht überschreiten.

Wechsel in die PKV

Nicht jeder kann sich privat versichern. Es gibt für den Wechsel in die private Krankenversicherung Voraussetzungen. Von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamte
  • Studenten, wenn sie sich zu Beginn ihres Studiums von ihrer Versicherungspflicht befreien lassen
  • Arbeitnehmer, deren Gehalt die Einkommensgrenze der PKV überschreitet
  • Personen ohne eigenes Einkommen und Beschäftigte unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro pro Monat

Für Arbeitnehmer gibt es eine Einkommensgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung. Diese sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze kann sich jährlich ändern. Aktuell beträgt sie 57.600 Euro pro Jahr (Stand 2017). Zum Bruttojahresgehalt werden auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld addiert.

Doch was passiert, wenn man die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung auf einmal nicht mehr erfüllen kann:

  • Was passiert, wenn man arbeitslos wird?
    Sobald Sie Arbeitslosengeld I oder II erhalten, tritt wieder die gesetzliche Versicherungspflicht ein, Sie werden also wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie können sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie vor dem Jobverlust mindestens fünf Jahre lang Mitglied in der PKV waren. Die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter zahlen dann einen Zuschuss in die PKV. Dieser ist aber maximal so hoch wie der Beitrag, der für die GKV fällig wäre. Falls Sie sich von der Versicherungspflicht nicht befreien lassen aber später wieder in die PKV zurückkehren wollen, können Sie die private Police – je nach Vertrag – bis zu drei Jahre lang ruhen lassen. Falls Sie dann immer noch arbeitslos sind, bieten viele Versicherungen die Möglichkeit, die private Krankenversicherung in eine Anwartschaftsversicherung mit geringen Beiträgen umwandeln zu lassen.
  • Was passiert, wenn man nach einem Jobwechsel wieder weniger verdient?
    Wenn Sie mit Ihrem Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze rutschen, tritt die gesetzliche Versicherungspflicht ein. Wie bei Arbeitslosigkeit haben Sie zwei Möglichkeiten, wenn Sie sich nicht gesetzlich krankenversichern möchten. Erstens: Sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, falls Sie mindestens die letzten fünf Jahre in der PKV waren. Zweitens: Die PKV ruhen lassen oder in eine Anwartschaft umwandeln lassen.

Allerdings muss eine private Krankenversicherung Sie nicht zwingend in dem von ihnen gewählten Tarif versichern, auch wenn Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der PKV erfüllen. Ein sogenannter Kontrahierungszwang in der PKV besteht nur im Basistarif: Hier müssen den Anbieter alle Interessenten aufnehmen, die die Voraussetzungen für die PKV erfüllen. Für andere Tarife mit höherem Leistungsumfang gilt der Kontrahierungszwang nicht.

So funktioniert die Abrechnung

Die Abrechnung bei der privaten Krankenversicherung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das heißt: Sie zahlen die Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt zunächst selbst und senden die Rechnung anschließend an die Versicherung. In der Regel dauert es höchstens zwei Wochen, bis Sie die Kosten erstattet bekommen. Die Krankenhausrechnung wird hingegen direkt an die Versicherung geschickt.

Wahl der Selbstbehalte

Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung wählen Sie Ihre Selbstbehalte/Selbstbeteiligungen, also den Anteil der Behandlungskosten, den Sie selbst zahlen. Je höher die Selbstbehalte angesetzt werden, desto geringer sind die monatlichen Beiträge. Als Arbeitnehmer sollten Sie keine zu hohe Selbstbeteiligung wählen.

Schließlich müssen Sie die monatlichen Prämien nicht alleine stemmen, sondern erhalten bis zu 50 Prozent Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber. Für den Eigenanteil müssen Sie dagegen komplett selbst aufkommen. Selbstständige müssen Ihre Beiträge ohnehin vollständig allein aufbringen. Für sie kann eine Beitragssenkung durch einen hohen Selbstbehalt von Vorteil sein.

Schritt-für-Schritt zur PKV

Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung? Dann sollte ein Vergleich verschiedener Tarife und ihrer Leistungen der erste Schritt auf dem Weg zur privaten Krankenversicherung sein. Achten Sie beim PKV-Vergleich, ob die Leistungen enthalten sind, auf die Sie besonderen Wert legen, zum Beispiel bestimmte alternative Heilmethoden. Auch spielen bei der privaten Krankenversicherung die Kosten eine Rolle.

Beim Tarifvergleich werden Sie zum Teil große Unterschiede feststellen. Wenn Sie sich für einen Tarif entschieden haben, fordern Sie die Unterlagen für den Versicherungsabschluss an. Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen oder Unklarheiten bestehen, empfiehlt es sich zunächst ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Was vor dem Abschluss geklärt werden muss

Die private Krankenversicherung benötigt einen Nachweis, dass Sie nicht unter die gesetzliche Krankenversicherungspflicht fallen. Arbeitnehmer, die in die PKV wechseln wollen benötigen für diese Befreiung jedoch bereits eine Annahmeerklärung des privaten Versicherers. Ihre Pflichtversicherungsfreiheit müssen Sie daher mit einem Einkommensnachweis belegen. Wenn Ihnen die Versicherung die Unterlagen schickt, wird Sie Ihnen genau mitteilen, welche Nachweise Sie einreichen müssen.

Gesundheitsangaben und ärztliche Untersuchungen

Im Antrag für den Versicherungsabschluss müsse Sie in einer ganzen Reihe von Fragen detaillierte Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen. Beantworten Sie diese sorgfältig und verschweigen Sie nichts. Falsche Angaben und das Verschweigen von Vorerkrankungen können dazu führen, dass die Versicherung im Leistungsfall nicht zahlt. Bei manchen Vorerkrankungen verlangen die Versicherungen ein Attest oder ordnen eine ärztliche Untersuchung an.

Diese können Sie in der Regel von Ihrem Hausarzt durchführen lassen. Vorerkrankungen und Gesundheitsrisiken führen nicht automatisch dazu, dass die Versicherung Sie ablehnt. Es kann jedoch sein, dass Sie einen Risikoaufschlag zahlen müssen.

Leistungen hinzubuchen

Der Vorteil der privaten Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen ist, dass Sie sich einen auf Ihre individuellen Bedürfnisse maßgeschneiderten Tarif zusammenstellen können. Der PKV-Basistarif sichert die medizinische Grundversorgung und ist mit dem Versicherungsschutz der GKV vergleichbar. Je nach Anbieter können Sie zusätzliche Leistungen, wie eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder Heilpraktiker-Behandlungen, hinzubuchen.

Kündigung und Wechsel

Wenn Sie den Vertrag mit der PKV in der Tasche haben, müssen Sie sich selbst um die Kündigung Ihrer gesetzliche Krankenversicherung kümmern. Beachten Sie, dass die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate beträgt.

Auch innerhalb der PKV kann sich ein Tarifwechsel lohnen. Dazu müssen Sie nicht einmal unbedingt den Anbieter wechseln. Da Privatversicherer ständig um Neukunden werben, bieten Sie immer wieder attraktivere und günstigere Tarife an. Ein PKV-Tarifwechsel innerhalb des gleichen Anbieters hat zudem den Vorteil, dass Sie Ihre Altersrückstellungen behalten können.

Für die Kündigung der PKV gelten die gleichen Regelungen wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Kündigung wird erst dann wirksam, wenn Sie eine neue Krankenversicherung nachweisen können. Da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, darf es zu keiner Lücke kommen.

Eine sofortige Kündigung ist nur in Sonderfällen möglich, beispielsweise bei Arbeitslosigkeit. Die meisten Versicherungen ermöglichen die Kündigung erst zum Ende des Versicherungsjahres, im Regelfall mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Eine Sonderkündigungsfrist von zwei Monaten können Sie dann in Anspruch nehmen, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht oder die Leistungen ändert.

Wechsel zurück in die GKV

Wenn Sie erst einmal privat krankenversichert sind, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr so leicht. Besonders Versicherte, die älter als 55 Jahre sind und in den vergangenen fünf Jahren privat versichert waren, haben schlechtere Chancen, in eine GKV zurückzukehren.

Der Gesetzgeber hat dies bewusst so gestaltet, damit Privatversicherte nicht in späteren Jahren plötzlich der Solidargemeinschaft der GKV auf der Tasche liegen, obwohl sie selbst nichts oder nur wenig in das gesetzliche System eingezahlt haben.

Allerdings hat die Bundesregierung die Hürden zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse zum August 2103 mit der Einführung der sogenannten „obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V“ erheblich gesenkt.

Für Angestellte ist die Rückkehr dann möglich, wenn Sie unter die Jahresverdienstgrenze fallen und somit wieder gesetzliche Versicherungspflicht eintritt. Welche weiteren Möglichkeiten es gibt und was Selbstständige tun können, lesen Sie im FinanceScout24 Ratgeber über die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.

Fragen und Antworten

Worauf muss ich bei einem Wechsel in eine PKV achten?

Es gibt in der Regel zwei verschiedene Ausgangssituationen für den Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV):

Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung
Damit Sie als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können, müssen Sie über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (ab 1. Januar 2017: 57.600 € brutto jährlich) verdienen. Falls der Wechsel nahe dem Jahresende erfolgen soll, muss ebenso die neue (zu erwartende) Jahresarbeitsentgeltgrenze des kommenden Jahres überschritten werden.
Derzeit freiwillig Versicherte können ihre gesetzliche Krankenversicherung jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.Bei einem Statuswechsel besteht in der Regel eine sofortige Wechselmöglichkeit in die private Krankenversicherung (z.B. derzeit Arbeitlosenentgeltbezieher, zukünftig selbständig). Wird der Arbeitgeber gewechselt, sind Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig, wenn ihr neues Einkommen (hochgerechnet) oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, liegt. Somit ist innerhalb des Jahres ein Wechsel möglich (Entscheidungsfrist 6 Wochen).

Seit 1.1.2004 haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei gesetzlichen Krankenkassen, wenn diese ihren Beitragssatz erhöhen. Die Kündigung muss der gesetzlichen Krankenkasse bis zum Ende des auf die Erhöhung folgenden Kalendermonats vorliegen.

Wechsel zwischen pivaten Krankenversicherungen
Die Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung zu einem anderen Anbieter einer privaten Krankenversicherung kann in der Regel auf zwei Wegen erfolgen:
Ordentliche Kündigung: Die private Krankenversicherung kann jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Außerordentliche Kündigung: Bei Beitragsanpassungen bzw. Leistungskürzungen ( ähnlich wie in der GKV ) haben Sie zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht. Hier können Sie Ihre Kündigung zum Tag der Anpassung/Änderung aussprechen. I. d. R. erhalten Sie mindestens vier Wochen vor Wirksamkeit der Anpassung/Änderung hierüber einen schriftlichen Bescheid. Die Zeit ist also ausreichend, Sie sollten aber unverzüglich reagieren.

Für eine bestehende Verdienstausfallsversicherung/Krankentagegeld können Ausnahmen bestehen. Als Beitragserhöhung gilt nicht die Hochstufung von einem Kind in die Jugendlichenstufe oder von einem Jugendlichen in die niedrigste Erwachsenenstufe.

Besonders wichtig: Bevor eine bestehende private Krankenversicherung aufgekündigt wird, muss die Annahmeerklärung des Folgeversicherers vorliegen. D. h. Sie sollten so früh wie möglich einen Antrag auf Krankenversicherungsschutz stellen, damit schon die entsprechende Zusage vorliegt, bevor Sie Ihre Kündigung aussprechen.

Warum? Der Versicherer lehnt im ungünstigsten Fall die Übernahme des Risikos ab und Ihr derzeitiger Versicherer bestätigt Ihnen umgehend gerne die ausgesprochene Kündigung. Somit wären Sie nicht versichert und hätten keinen Versicherungsschutz. Damit so etwas nicht passiert, sollten Sie also rechtzeitig den Antrag auf Versicherungsschutz stellen.

Wie ist meine Familie in der PKV versichert?

Die private Krankenversicherung kennt keine Familienversicherung, daher muss in der Regel für jedes Mitglied der Familie (z.B. nicht berufstätiger Ehegatte und leibliche Kinder) ein individueller Versicherungsschutz vereinbart werden.

Was ist nach der Geburt eines Kindes zu beachten?

Neugeborene können im Zuge der Kindernachversicherung innerhalb von 2 Monaten ab der Geburt bei der privaten Krankenversicherung der Eltern versichert werden. Die Kindernachversicherung ermöglicht die Versicherung des Neugeborenen zu gleichen Tarifen wie der Eltern, jedoch ohne die übliche Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.

Kann ich mich trotz Vorerkrankungen privat versichern?

Liegen Vorerkrankungen vor oder sind Sie aktuell in ärztlicher Behandlung, so machen Sie hierzu wahrheitsgemäße Angaben bei der Antragsaufnahme. Die Vorversicherung wird erst dann gekündigt, wenn Sie eine verbindliche Annahmeerklärung des privat Versicherers vorliegen haben. Bei vielen kleineren Erkrankungen ist evtl. mit einem Risikozuschlag zu rechnen. Ist die Erkrankung nur akut und möglicherweise als vorübergehend anzusehen, kann dieser Zuschlag auch befristet werden. Nicht zu empfehlen ist ein Leistungsausschluss.

Was sind Wartezeiten in der PKV?

Die private Krankenversicherung unterscheidet zwischen allgemeinen und besonderen Wartezeiten.

  • Die allgemeinen Wartezeiten betragen 3 Monate.
  • Die besonderen Wartezeiten betragen 8 Monate.

Die besonderen Wartezeiten gelten unter anderem für Psychotherapie, Entbindung und Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kiefernorthopädie. Die allgemeinen und besonderen Wartezeiten können unter bestimmten Voraussetzungen vom Versicherer erlassen werden. Dazu gehören: Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, Unfall, Geburt von Kindern. Bei der Krankheitskostenvollversicherung verzichten einige Versicherer ganz auf Wartezeiten.

Erhalte ich einen Zuschuss vom Arbeitgeber zur PKV?

Wie bei der GKV übernimmt der Arbeitgeber prinzipiell die Hälfte des Beitrags für die private Krankenversicherung. Da die PKV-Tarife aber oft höher sind als die der gesetzlichen Kassen, gibt es eine Deckelung des Arbeitgeberanteils. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt maximal die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung. Falls der Privatversicherte deutlich niedrigere Prämien zahlen muss, gilt das Prinzip umgekehrt. Dann muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte des Durchschnittsbetrags beisteuern, der bei den gesetzlichen Krankenkassen fällig werden würde.

Wie entwickeln sich die Beiträge im Alter?

Der medizinische Fortschritt, die allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sowie die steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Alter verursachen sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung steigende Gesundheitsausgaben für ältere Versicherte. Diesem natürlichen Kostenanstieg begegnet man in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit einer Zukunftsvorsorge, die auf 3 Säulen beruht:

  • Bildung von Alterungsrückstellungen
    Daher zahlt man in jungen Jahren als Versicherter mehr, als seinem gegenwärtigen Gesundheitsrisiko angemessen wäre und bildet mit seinem Beitrag bereits Vorsorge für das im Alter steigende Krankheitsrisiko. Dieser überschüssige Beitragsanteil in jungen Jahren nennt sich Alterungsrückstellung und wird für die Versichertengemeinschaft verzinslich angelegt. Die Bildung der Alterungsrückstellungen bewirkt, dass das Älterwerden nicht zu steigenden Beiträgen führt.
  • Zinserträge der Alterungsrückstellung für die Zukunftsvorsorge
    Die Alterungsrückstellung wird mit einem festgelegten Zins kalkuliert. Tatsächlich werden am Kapitalmarkt aber mehr Zinsen realisiert als kalkuliert, so dass ein Überschuss erwirtschaftet wird. Der Gesetzgeber schreibt den Versicherungsgesellschaften seit dem 01.01.2000 vor, dass 90 Prozent der dem kalkulierten Zins hinausgehenden Zinserträge für zusätzliche Beitragsentlastungsmaßnahmen im Alter verwendet werden. Diese Beträge kommen den Versicherten zugute.
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 Prozent seit dem 01.01.2000
    Mit dem Gesundheitsreformgesetz wurde 2000 eine weitere zusätzliche Altersvorsorgemaßnahme eingeführt. Seit dem 1.1.2000 zahlen alle privat Versicherten zwischen dem 21. und dem 60. Lebensjahr einen 10% Zuschlag auf den Beitrag, der in voller Höhe verzinslich angesammelt wird, um zusätzliche Beitragssteigerungen im Alter zu vermeiden. Der Zuschlag wird nur für die Krankheitsvollversicherung, nicht aber für Tagegeldversicherungen und Zusatzversicherungen erhoben.

Wozu dienen Altersrückstellungen und können diese bei einem Wechsel mitgenommen werden?

Die Versicherten einer PKV zahlen neben der reinen Versicherungsprämie auch einen Beitrag in die Altersrückstellung. Darauf greift die Versicherungsgesellschaft zurück, um die höheren Gesundheitskosten älterer Versicherter zu finanzieren. Altersrückstellungen sollen verhindern, dass die Beitragserhöhungen mit zunehmendem Alter ins Unermessliche steigen.

Eine Mitnahme der angesparten Altersrückstellung ist derzeit nicht möglich, da die Altersrückstellung nicht pro Person, sondern für das gesamte Versicherungskollektiv (z.B. alle Versicherten eines Tarifs) gebildet wird. Kündigt ein Versicherungsnehmer, kommt die vorhandene Rückstellung den verbliebenen Versicherten zugute.

Was ist eine Beitragsrückerstattung?

Mit der Beitragsrückerstattung hat die private Krankenversicherung (PKV) die Möglichkeit, diejenigen Versicherten zu „belohnen“, die innerhalb einer bestimmten Zeit keine Leistungen aus der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen haben.

Einige Versicherer bieten deshalb in ihren Tarifen eine Beitragsrückerstattung an. Das bedeutet, dass Privatversicherte bei Leistungsfreiheit einen Teil der bezahlten Beiträge zurück erhalten. Wie hoch die Beitragsrückerstattung ausfällt bzw. wie viele Beiträge zurückerstattet werden, variiert von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Jüngere bzw. gesunde Versicherte bekommen hierdurch zusätzlichen finanziellen Spielraum und sollten diesen nutzen, um das Problemthema Altersvorsorge/Berufsunfähigkeit anzugehen.

Welche Selbstbeteiligungen sind sinnvoll?

Die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung stellt ein wichtiges Instrument zur Beitragsstabilisierung dar. Der Versicherungsnehmer kann die Höhe der Selbstbeteiligung wählen, wobei in der Regel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der monatliche Aufwand zur Krankenversicherung.

Für Arbeitnehmer ist es günstig, eine geringe Selbstbeteiligung oder gar einen Tarif ohne jegliche Beteiligung zu wählen, da der Arbeitgeber sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit max. 50% an dem tatsächlichen Beitragsaufkommen beteiligt.

Für Selbstständige hingegen ist es meist vorteilhaft, eine höhere Selbstbeteiligung zu wählen. Im Hinblick auf eine mögliche Beitragsrückerstattung und die Minimierung der anfallenden Kosten des Gewerbebetriebs, ein nicht zu unterschätzender Faktor.

Bin ich auch bei Auslandsaufenthalten in der PKV versichert?

Generell ist zwischen einem vorübergehenden und einem dauernden Auslandsaufenthalt zu unterscheiden.

  • Vorübergehender Auslandsaufenthalt
    Eine private Krankenversicherung (PKV) bietet Versicherungsschutz für einen Aufenthalt innerhalb Europas. Im außereuropäischen Ausland dagegen, ist der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung zeitlich begrenzt. Die meisten Versicherer haben diesen Sachverhalt allerdings zugunsten des Kunden verbessert. Je nach Gesellschaft und Tarif – wird nach Rücksprache auch für längere Aufenthalte im außereuropäischen Ausland Versicherungsschutz gewährt. Bitte beachten Sie, dass für die Verdienstausfallversicherung (Krankentagegeld) besondere Regelungen gelten.
  • Dauernder Auslandsaufenthalt
    Nimmt ein Privatversicherter seinen ständigen Wohnsitz im Ausland, so bedeutet dies für den Versicherer eine Wohnsitzverlegung ins Ausland und ist damit außerhalb des Tätigkeitsgebiets des Versicherers. Vorausgesetzt es wurden keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, bedeutet eine dauernde Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland das Ende der Versicherung.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Wenn Sie vor haben, zu einem späteren Zeitpunkt in die PKV zu wechseln, können Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Mit relativ geringen Beiträgen sichern Sie sich so das Recht, tatsächlich in der PKV aufgenommen zu werden. Sinnvoll ist dies zum Beispiel für Arbeitnehmer, die bald in die Selbstständigkeit wechseln wollen oder Personen, die nach einem längeren Auslandsaufenthalt die Rückkehr nach Deutschland planen. Auch bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit ist eine Anwartschaftsversicherung eine gute Möglichkeit, die Mitgliedschaft in der Wunsch-PKV nicht zu verlieren.

Für wen ist die PKV sinnvoll?

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist vor allem für junge, alleinstehende und kinderlose Beschäftigte sinnvoll, die in der PKV zunächst deutlich geringere Prämien zahlen als in der GKV. Den gewonnen finanziellen Spielraum sollten Sie jedoch für den Aufbau der Altersrückstellungen oder sonstige Formen der Altersvorsorge nutzen. Auch Beamte sind aufgrund Ihres sicheren Einkommens Wunschkandidaten für private Krankenversicherer. Da sie beihilfeberechtigt sind und der Dienstherr in der Regel 50 Prozent des Versicherungsbeitrags übernimmt, ist die PKV für Beamte häufig günstiger oder zumindest nicht wesentlich teurer als eine gesetzliche Krankenversicherung.

Was kostet eine PKV?

Anders als bei der GKV hängen die Kosten für die private Krankenversicherung nicht vom Verdienst des Versicherten ab, sondern von seinem Alter, Gesundheitszustand, dem gewählten Tarif und Zusatzleistungen. Die Beiträge sind nach oben hin nicht gedeckelt. Anders als bei der GKV gibt es bei der PKV keine Beitragsbemessungsgrenze.

Wann leistet die PKV nicht?

Wie die GKV übernimmt auch die PKV keine Behandlungen, für die keine medizinische Notwendigkeit besteht. Die PKV kann zudem die Leistung verweigern, wenn Sie bei Versicherungsabschluss falsche Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht oder eine Vorerkrankung verschwiegen haben.

Müssen minderjährige Kinder eigens mitversichert werden?

In der GKV muss für jedes Familienmitglied ein eigener Tarif abgeschlossen werden. Anders als in der GKV ist eine kostenlose Mitversicherung von Kindern und nicht erwerbstätigen Partnern nicht möglich.

Erhalte ich bei der PKV ähnlich wie bei der GKV eine Mitgliedskarte oder wie weise ich das beim Arzt aus?

Für den Arztbesuch brauchen Sie als Privatversicherter keine Mitgliedskarte. Sie geben einfach an, dass Sie Mitglied einer PKV sind und erhalten nach der Behandlung die Rechnung. Diese reichen Sie dann bei Ihrem Versicherer ein. Dennoch stellen die meisten privaten Krankenversicherungen eine Versichertenkarte aus. Diese müssen Sie vorzeigen, wenn Sie stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden. Denn hier erfolgt die Abrechnung direkt mit der privaten Versicherung.

Können PKV-Beiträge von der Steuer abgesetzt werden?

Ja, die Beiträge für die private Krankenversicherung sind steuerlich absetzbar. Sie zählen als Vorsorgeaufwendungen zu den Sonderausgaben. Dies gilt jedoch nur für den Teil der Versicherung, der als Basisabsicherung gewertet wird. Sie erhalten von Ihrer PKV jedes Jahr eine Bescheinigung über die Höhe dieses Anteils. Absetzbar sind sowohl die von Ihnen gezahlten Beiträge als auch die Arbeitgeberzuschüsse.

Was ist der Notlagentarif?

Wenn Sie als Privatversicherter in einen finanziellen Engpass geraten und Ihre Beiträge nicht mehr zahlen können, rutschen Sie in den Notlagentarif. Sie zahlen dann nur noch 100 bis 125 Euro pro Monat, erhalten dafür aber auch nur Akut- und Schmerzversorgung. Zudem werden in diesem Zeitraum keine Altersrückstellungen gebildet, was zu Mehrbelastungen in der Zukunft führen kann. Der Notlagentarif wurde geschaffen, da private Krankenkassen ihren Versicherten aufgrund der in Deutschland bestehenden Versicherungspflicht nicht einfach kündigen dürfen.

Weitere Versicherungen für die Gesundheitsvorsorge

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