Gewerbeversicherung

Gewerbeversicherung

Informationen zur Gewerbe-Sachversicherung
Der eigene Versicherungsschutz und der der eigenen Firma müssen gut durchdacht sein. Bevor der Unternehmer sich auf konkrete Produkte konzentriert, sollte er sich zunächst einmal systematisch mit seinen eigenen Risiken auseinandersetzen.

Erst nachdem das geschehen ist, empfehlen wir, Prioritäten zu setzen und die Reihenfolge festzulegen, in der die vorhandenen Risiken abgesichert werden sollen. Erst danach sollte die Suche nach einem konkreten Produkt beginnen.

Vergleich und Angebot zur gewerblichen Sachversicherung
Egal ob Mitarbeiter bzw. Geschäftsführer oder Sachwerte abgesichert werden sollen. Der Versicherungsschutz für Firma und die Unternehmer muss gut durchdacht sein.

Gewerbe­versicherung

Wichtiges zur Gewerbeversicherung

  • Branchenübliche Versicherungen erfragen
    Erkundigen Sie sich im Voraus, welche Versicherungen für Ihre Branche sinnvoll sind. Fragen Sie z. B. unsere Versicherungsexperten, bei ihnen erhalten Sie wertvolle Ratschläge und die Beratung ist außerdem kostenlos.
  • Freiwillig vorsorgen
    Schließen Sie sinnvolle Versicherungen ab, auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. Sie sparen sich dadurch Ärger und wenden existenzbedrohende Gefahren ab.
  • Längere Laufzeit bietet Rabatte
    Viele Versicherer gewähren beispielsweise für Fünf-Jahresverträge Rabatte. Sollte das versicherte Gewerbe abgemeldet werden, erlischt auch die Zahlungsverpflichtung (Stichwort Risikofortfall).

Sein eigener Chef und zeitlich flexibel zu sein, sind zwei wichtige Gründe, sein berufliches Auskommen in der Selbstständigkeit zu suchen. Doch wie immer ist es leider nicht so einfach, wie es aussieht, denn es folgt ein ganzer Rattenschwanz, den es zu beachten gilt. Einer von ihnen betrifft die Versicherungen.

So finden Sie die passende Gewerbeversicherung

„Gewerbeversicherung“ ist der Oberbegriff für all die Versicherungen, die von Unternehmen abgeschlossen werden, um für eventuell eintretende Schäden abgesichert zu sein. Das betrifft Großunternehmen, mittelständische Unternehmen und Einzelpersonen, die als freie Mitarbeiter ihr Geld verdienen.

Es gibt keine Gewerbeversicherung, die für alle Berufsgruppen gleichermaßen vorgeschrieben ist. Für solche Branchen, bei der in der Berufsausübung Dritte Schäden erleiden können, ist eine Berufshaftpflicht notwendig und nicht selten auch gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt berufsspezifische Risiken ab, etwa eine Fehlberatung durch einen Steuerberater oder einen Kunstfehler bei einem Arzt.

Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen und nicht wissen, ob und welche Versicherungen Sie benötigen bzw. welche sinnvoll ist, lassen Sie sich beraten.

Wofür eine Gewerbeversicherung sinnvoll ist

Auch wenn für einen selbstständigen Unternehmer oft nur eine Berufshaftspflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es doch ratsam, weitere Versicherungen abzuschließen. Private Versicherungen greifen hier nicht, denn bei ihnen gelten andere Anforderungen; alleine schon bei der Frage nach der Ursächlichkeit.

Als Unternehmer haften Sie nicht nur für selber verursachte Schäden, sondern müssen auch für die Ihrer Mitarbeiter einstehen, sofern sie im Rahmen der Berufsausübung entstehen. Hierbei kann es sich um geringe Schäden handeln, aber auch um solche, die zur Insolvenz führen könnten.

Vier Schadensfälle müssen abgedeckt werden:

  1. Risiken des Unternehmers
    Unter den Risiken des Unternehmers fallen alle, die auf Seiten des Unternehmers geschehen können. Das sind Krankheit, Todesfall, Berufsunfähigkeit oder Unfall. Die durch diese Punkte eingetretenen Schäden müssen noch nicht einmal vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet sein, es reicht der Zufall (etwa: Krankheit). Sie alle können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
  2. Risiken der Mitarbeiter
    Der Gesetzgeber ist hier eindeutig. Nach § 278 BGB haftet ein Unternehmer für jeden Schaden seiner Mitarbeiter, wenn sie ihrer beruflichen Ausübung nachgehen. Das umfasst sowohl durch sie verursachte Schäden, aber auch Verzögerungen durch Krankheit, Todesfall, Berufsunfähigkeit oder Unfall.
  3. Schädigung am Firmenvermögen
    Schäden am eigenen Firmenvermögen, etwa durch Feuer, Wasser, Einbrüche, Defekt der Elektronik, sind nicht nur ärgerlich, sondern können schnell existenzbedrohende Gefahren nach sich ziehen. Wenn durch sie Verträge mit Kunden nicht erfüllt werden können, müssen Sie als Unternehmer für diesen Schaden eintreten. Auch wenn der Gesetzgeber vom Zwang absieht, ist es durchaus sinnvoll, wenn Sie für solche Eventualitäten eine Versicherung abschließen.
  4. Schädigung Dritter
    Schäden bei Dritten entstehen schnell: Einmal nicht aufgepasst, fällt ein Ziegel vom Dach auf den Kopf eines vorbeilaufenden Passanten. Oder ein Mitarbeiter verursacht einen schweren Unfall mit dem Firmenwagen und verletzt andere Personen und beschädigt fremdes Eigentum. In diesen Fällen ist eine Versicherung meist gesetzlich vorgeschrieben. Ob sie aber alle eventuellen Schäden deckt, erfahren Sie nur in einem Gespräch mit einem Versicherungsexperten. Vergessen Sie bitte nicht, bei Ihrer Versicherung nach der Deckungssumme zu fragen.

Versicherungsausschlüsse beachten

Wie bei privaten Versicherungen auch greift die Gewerbeversicherung nicht bei vorsätzlichem Handeln, fahrlässig verursachte Schäden sind aber abgedeckt. Manche Versicherungen gehen sogar so weit und bezahlen für grobe Fahrlässigkeit. Erkundigen Sie sich unbedingt vorher bei Ihrer Versicherung, welche Modalitäten sie Ihnen anbieten kann.

Leistungsumfang

Gewerbeversicherungen zahlen für alle Schäden, die während der Berufsausübung entstehen. Dabei ist es unerheblich, ob man sie selber, im Betrieb arbeitende Familienangehörige oder Mitarbeiter verursacht hat. Schäden von Subunternehmen werden nicht übernommen. In diesem Fall bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen, denn es springt dessen Versicherung ein.

Betriebshaftpflicht Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt alle Schadensersatzansprüche, die durch den § 823 BGB entstehen. Das sind alle Personen- oder Sachschäden. Sie müssen mit dem Geschädigten in keinem Vertragsverhältnis stehen. Das klassische Beispiel ist, wenn ein Kunde im Supermarkt auf einer Bananenschale ausrutscht und sich das Bein bricht. Hier springt die Betriebshaftpflichtversicherung ein.
Berufshaftpflichversicherung Mit der Berufshaftpflichtversicherung werden alle beruflichen Risiken abgesichert, durch die ein echter und unechter Vermögensschaden entstehen kann. Besonders betroffen sind die Berufsgruppen davon betroffen, durch die eine Fehlberatung einen Vermögensschaden nach sich ziehen kann. Aber Achtung: Hier gilt das Verstoßprinzip! Ein Vermögensschaden muss nicht unbedingt eintreten, es reicht aus, dass der Berater gegen seine Pflichten verstößt und dadurch ein Vermögensschaden entstehen kann.
Vermögensschadenhaftpflicht Sie ist eine Unterart der Berufshaftpflichtversicherung und deckt alle Vermögensschäden ab. Sie begleicht nur echte Vermögensschäden.
Betriebsinhaltsversicherung Sie sichert alle im Betrieb befindlichen Einrichtungsgegenstände, Waren und Vorräte gegen Feuer- und Wasserschäden sowie solche, die durch Sturm und Hagel verursacht werden.
Gewerberechtsschutz Wie der Name schon vermuten lässt, übernimmt sie alle anfallenden Kosten im Falle eines Rechtsstreits, der sich in Folge der Ausübung des Verufes ergibt.
Fuhrparkversicherung Manche Unternehmen benötigen mehr als nur ein Auto. Für jedes separat eine Kfz-Versicherung abzuschließen, wird teuer und geht richtig ins Geld. Hier greift die Fuhrparkversicherung, die mehrere Autos eines Unternehmens abdecken.
Diebstahlversicherung Es ist Ihnen nicht zu wünschen, dass Sie Opfer eines Einbruchdiebstahls werden. Leider kommt es aber immer wieder vor. Eine Diebstahlversicherung ersetzt Ihnen den Schaden, aber nur, wenn eingebrochen wird. Einen einfachen Diebstahl, etwa durch einen Kunden oder einen Mitarbeiter, wird in der Regel nicht erfasst.
Managerhaftpflicht Geschäftsführer und Manager, deren Tätigkeiten den eines Geschäftsführers nahekommen, haften mit ihrem Privatvermögen für Entscheidungen, die das Unternehmen finanziell schaden. Das kann auch ein Verstoß gegen Compliance-Richtlinien sein. Sie werden auch D&O (Directors & Officers)-Versicherungen genannt.
Betriebsunterbrechungsversicherung Diese Versicherung deckt Erlöseinbußen durch eine Unterbrechung der Produktionskette. Sie versichert weder den Betrieb, noch Personen, sondern lediglich das wirtschaftliche Nutzungspotenzial. Der Sachschaden, der zur Unterbrechung führt, muss aber durch eine versicherte Gefahr entstanden sein, etwa Feuer, Wasser, Hagel u.Ä. Die Produktionskette muss demnach nicht ganz brachliegen, es reicht aus, wenn Teile unterbrochen werden.
Betriebliche Unfallversicherung Diese Unfallversicherung ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene. Während bei ihr nur die Unfälle während der Arbeitszeit berücksichtigt werden, deckt die betriebliche Unfallversicherung auch solche Fälle ab, die in der Freizeit geschehen. Allerdings werden nur die Maßnahmen bezahlt, die der Rehabilitation dienen und dafür sorgen, dass der Angestellte schneller wieder arbeiten kann.

Im deutschen Rechtssystem gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der Gesetzgeber schreibt nur wenige Versicherungen vor. Fragen Sie Ihre Versicherung, welche Zusatzleistungen sie noch anbietet. Fragen Sie aktiv nach und vielleicht können Sie noch eine weitere Leistung aushandeln, die ursprünglich nicht vorgesehen war. Denn auch hier gilt der Grundsatz, dass nur sprechenden Menschen geholfen werden kann.

Aber natürlich spielt bei der Frage auch die Branche, in der Sie arbeiten, eine Rolle. Für einen Handwerker ergeben sich andere Anforderungen an eine Versicherung als für einen Vermögensberater. Informieren Sie sich bitte im Voraus über die Risiken in Ihrer Branche und suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Versicherungsvertreter.

Kosten und Laufzeit

Die Höhe der Kosten lassen sich nicht pauschalisieren, sie sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle, z.B. die Höhe der Versicherungssumme, die Branche oder die einzelnen Vertragsbestandteile. Natürlich hängt die Höhe der Versicherungsprämie auch davon ab, ob die Versicherung bereit ist, Rabatte zu gewähren, wenn Sie einzelne Versicherungen bündeln oder sich direkt für mehrere Jahre binden. Zögern Sie daher nicht, Ihre Versicherung direkt zu fragen. Meistens lohnt es sich.

Allerdings bedeutet ein Vertrag mit längerer Laufzeit auch eine lange Bindung, die gut überlegt sein will. Aus Angst, sein Betrieb könnte nicht so lange bestehen, muss aber niemand einen Fünf-Jahresvertrag scheuen: Wird ein Gewerbe abgemeldet, erlischt auch die Zahlungsverpflichtung. In dem Fall ist von einem Risikofortfall die Rede.

So senken Sie Ihre Kosten

Fargen Sie aktiv nach nach Rabatten. Manchmal gewähren Versicherungen Nachlässe, wenn Sie sich für mehrere Jahre binden oder mehrere Versicherungen bündeln.

Schritt für Schritt zur Gewerbeversicherung

Bevor Sie den Vergleichsrechner benutzen, müssen Sie alle oben aufgeführten Anforderungen überprüfen:

  • In welcher Branche arbeiten Sie?
  • Welche berufsspezifischen Risiken sind hier vorhanden?
  • Arbeiten Sie alleine oder haben Sie Mitarbeiter?
  • Welche Deckungssumme wollen Sie festschreiben?

Wie Sie sehen, hängen Ihre Anforderungen an Ihrem individuellen Fall ab. Machen Sie sich im Idealfall auch Gedanken, was alles passieren kann.

Wenn Sie eine für Sie passende Versicherung für Ihr Gewerbe suchen, geben Sie einfach Ihre Kontaktdaten in unseren Vergleichsrechner ein, und ein Berater wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie kompetent durch den Prozess begleiten. Er wird Ihnen sagen, worauf Sie achten müssen und welche individuellen Versicherungen in Ihrem Fall sinnvoll sind.

Nachdem Sie die notwendigen Daten in den Vergleichsrechner eingegeben haben, erhalten Sie die notwendigen Informationen noch einmal per Post zugesandt, unter anderem natürlich auch die Versicherungspolice, die nur darauf wartet, von Ihnen signiert zu werden. Wenn Sie noch kein Kunde sind, müssen Sie sich ausweisen. Sie müssen sich nicht die Mühe machen, extra in ein Versicherungsbüro zu gehen, um sich dort zu legitimieren. Ein Besuch der nächsten Postfiliale reicht aus. Im Rahmen des PostIdent-Verfahrens weisen Sie sich aus und bescheinigen, dass Sie wirklich Sie sind. Mehr müssen Sie nicht tun und der Vertrag ist rechtsverbindlich abgeschlossen.

Wenn Sie noch eine alte Versicherung haben, müssen Sie sie natürlich kündigen. Leider kann das die Versicherung für Sie nicht erledigen, auch nicht mit einer Vollmacht. Lediglich ein bevollmächtigter Makler ist in der Lage, in Ihrem Namen alte Versicherungen zu kündigen.

Vorgehen im Schadensfall

Sollte bei Ihnen ein Schaden eintreten, müssen Sie erstens alles tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, etwa bei Wasserschaden das Wasser abschalten. Zweitens müssen Sie unverzüglich den Schaden melden. Hier ist zu beachten, dass Sie der Versicherung alles wahrheitsgetreu berichten und auf Anforderung sofort alle benötigten Information nach bestem Wissen und Gewissen nachreichen.

Fragen und Antworten

Wozu wird eine Gewerbeversicherung benötigt?

Eine Gewerbeversicherung wird von Unternehmen und Unternehmern benötigt, um im Ernstfall alle anfallenden Schäden bedienen zu können. Es gelten hier andere Anforderungen als bei privaten, nicht-gewerblichen Versicherungen. Ein Unternehmer haftet nicht nur für Schäden, die er selber verursacht, sondern steht auch für Schäden ein, die seine Mitarbeiter verursachen.

Welche Bestandteile hat eine Gewerbeversicherung?

Eine Gewerbeversicherung umfasst mehrere Versicherungen, die Schäden abdecken, die im Rahmen der Berufsausübung entstehen. Diese können entstandende Schäden bei Vertragspartnern, unbeteiligten Dritten oder beim Unternehmen selber (Einbruch, Wasserschäden, Feuerschäden usw.) decken.

Welche Formen der Gewerbeversicherung gibt es?

„Gewerbeversicherung“ ist ein Oberbegriff und umfasst mehrere Versicherungen, die von einem Unternehmen bzw. einem Unternehmer abgeschlossen werden. Manche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, so etwa eine Berufshaftpflichtversicherung für Berufe, bei denen eine Fehlberatung zu Vermögensschäden führen kann. Andere wiederum sind nicht vorgeschrieben und es ist im Ermessen des Unternehmers, sie abzuschließen.

Ist Gewerbeversicherung mit Betriebs-, Firmen-, Unternehmens- und Betriebshaftpflichtversicherung gleichzusetzen?

Ja und Nein. Eine Gewerbeversicherung an sich wird nicht angeboten, sie ist nur der Oberbegriff für viele Versicherungen, die im gewerblichen Rahmen abgeschlossen werden und bei eintretenden Schäden eingreifen.

Die Betriebshaftpflicht steht beispielsweise für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein, die Unternehmen Dritten im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit zufügen. Weiterhin wehrt sie unberechtigte Schadensersatzforderungen ab. Damit schließt sie alle Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeiten ein – lediglich Geschäftsführer können unter gewissen Voraussetzungen selbst haftbar gemacht werden.

Wie unterscheiden sich Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht?

Eine Berufshaftpflicht deckt ausschließlich Vermögensschäden. Sie ist für solche Berufe gesetzlich vorgeschrieben, bei denen eine Fehlberatung einen echten Vermögensschaden nach sich ziehen kann (Anwälte, Steuerberater, Versicherungsvertreter, Treuhänder). Hier das Verstoßprinzip zu beachten. Der Vermögensschaden muss nicht eingetreten sein, um in Regress genommen zu werden. Ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten , der einen Vermögensschaden nach sich ziehen kann, reicht aus.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt die sogenannten unechten Vermögensschäden. Hinter diesem sperrigen Begriff verbergen sich Personen- und Sachschäden, die den Geschädigten berechtigen, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Rechtsgrundlage für diesen Anspruch ist der § 823 BGB.

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