Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung: Das gilt es zu wissen
Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder der Tod eines Angehörigen: Eine ganze Reihe von Ereignissen kann den Urlaubsplänen ein vorzeitiges Ende setzen. Das in die gebuchte Reise investierte Geld ist dann in den meisten Fällen verloren. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sorgt dafür, dass Betroffene in bestimmten Fällen einen Teil ihres Geldes zurückerhalten. Doch im Zusammenhang mit Reiserücktrittsversicherungen gibt es einige Punkte zu beachten. Denn nicht immer lohnt sich ein Abschluss.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Wann eine Reiserücktrittsversicherung zahlt, hängt vom gewählten Tarif ab. Prinzipiell gilt: Es muss ein ausreichender Grund vorliegen, der den Verzicht auf die gebuchte Urlaubsreise rechtfertigt. Die genauen Gründe werden im jeweiligen Vertrag genannt. In den meisten Fällen versichert sind:
- Schwere Unfälle
- Schwere und unvorhersehbare Krankheit
- Gerichtsvorladungen (als Zeuge)
- Todesfälle in der Familie
- Plötzlicher Arbeitsplatzverlust
- Komplikationen im Rahmen einer Schwangerschaft
- Unerwartete und schwerwiegende Vermögensverluste (etwa durch einen Brand).
Gründe wie Scheidungen, verschobene Schulprüfungen oder Verpflichtungen durch eine neue Arbeitsstelle werden dagegen nicht in allen Fällen als Grund für einen Reiserücktritt akzeptiert. Auch bei Streiks, Trennungen oder höherer Gewalt, zahlt die Versicherung nicht. Verbraucher sollten vorab prüfen, welche Ursachen für einen Reiserücktritt für sie ein hohes Risiko haben und versichert sein sollten.
Achtung: Reiserücktritt ungleich Reiseabbruch
Verbraucher sollten beachten, dass die Versicherung auch eine Reiseabbruchversicherung enthält. Ein Reiseabbruch wird dann nötig, wenn die Reise schon angetreten wurde und dann beispielsweise ein Todesfall den Abbruch nötig macht. Häufig wird dieser Punk auch als Urlaubsgarantie bezeichnet. Je nach Versicherung werden bei einem Abbruch in der ersten Hälfte des Urlaubs die kompletten Kosten getragen.
Gute Reiserücktrittsversicherungen zahlen auch bei Reiseabbruch. Lockt ein Anbieter einer Rücktrittsversicherung mit einer besonders niedrigen Prämie, ist ein Reiseabbruch bzw. eine Urlaubsgarantie häufig nicht gegeben.
Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung im Überblick
In der Regel übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung nicht die kompletten Kosten, die bei einer Urlaubsbuchung entstanden sind. Enthalten sind meist jedoch die Stornokosten und die nicht genutzten Reiseleistungen, die durch einen Reiseabbruch entstehen. Teilweise werden auch zusätzliche Kosten für die Rückreise erstattet.
Viele Versicherungen sehen häufig eine Selbstbeteiligung vor. Bei Angeboten ohne Selbstbehalt ist die zu zahlende Prämie höher. Zudem richtet sich der zurückerstattete Betrag nach dem Zeitpunkt der Reisestornierung. Es gilt: Je kurzfristiger die Urlaubsreise abgesagt wird, desto weniger Geld gibt es zurück.
Wann lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung?
Nicht in jedem Fall lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Wer kurzfristig verreist und wo der Reisepreis nicht mehr als 1000 Euro beträgt, benötigt in der Regel keine Reiserücktrittsversicherung. Lohnenswert ist eine Reiserücktrittsversicherung dagegen in folgenden Fällen:
- Der Verlust des investierten Geldes würde sich sehr stark in der Haushaltskasse bemerkbar machen.
- Es handelt sich um eine sehr teure Urlaubsreise, sodass auch die Rückerstattung eines Teilbetrags hoch ausfallen würde.
- Es besteht ein erhöhtes Risiko für eine Stornierung der Reise. Das ist insbesondere bei Familien mit Kindern und älteren Menschen der Fall.
- Zwischen Buchung und Antritt der Reise liegt ein großer Zeitraum.
- Die gebuchten Flüge oder Hotelaufenthalte lassen sich nicht kostenfrei oder gegen eine geringe Gebühr stornieren.
Reiserücktrittsversicherung dank Kreditkarte
Bevor eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wird, sollten Verbraucher prüfen, ob sie nicht womöglich schon im Besitz einer solchen Versicherung sind. In einigen Fällen werden bei Kreditkarten im Premiumsegment zusätzliche Versicherungen angeboten. Dazu zählt neben der Rücktrittsversicherung auch häufig eine Auslandskranken-, Mietwagen- oder Reisegepäckversicherung. Diese Angebote richten sich jedoch eher an Personen die häufig im Ausland und auf Reisen sind. Nur wegen einer Reiserücktrittsversicherung sollte keine Premium-Kreditkarte bezogen werden.
6 Tipps zur Reiserücktrittsversicherung
Nicht jede Reiserücktrittsversicherung kann überzeugen. Insbesondere auf die folgenden Punkte gilt es bei einem Abschluss zu achten:
1. Kostenfalle Reiserücktrittsversicherung
Gerade bei einer Onlinebuchung über Fluggesellschaften oder Buchungswebseiten ist das Preis-Leistungs-Verhältnis der angebotenen Reiserücktrittsversicherungen oft unzureichend. Neben vergleichsweise hohen Abschlussgebühren wird in vielen Fällen auch eine Selbstbeteiligung fällig. Entsprechende Tarife sollten daher vor dem Abschluss genau unter die Lupe genommen werden. Das Setzen eines Häkchens bei der entsprechenden Versicherungsoption will vorher gut überlegt sein!
2. Geld sparen durch einen Reiserücktrittsversicherung-Vergleich
Es gibt auf dem Markt eine Vielzahl an Anbietern von Rücktrittsversicherung. Bei der Auswahl spielt daher nicht nur das Leistungsspektrum, sondern insbesondere der Preis des jeweiligen Tarifs eine Rolle. Es lohnt sich daher, mithilfe eines Tarifrechners die Preise der verschiedenen Anbieter zu vergleichen.
3. Jahresreiseversicherung für Vielreisende sinnvoll
Viele Versicherungen bieten Jahresverträge an, die für sämtliche angetretenen Reisen innerhalb eines Jahres gelten. Für Urlauber, die nur sporadisch verreisen und deren Reisekosten sich in Grenzen halten, ist ein Abschluss eines solchen Jahresvertrags im Normalfall nicht sinnvoll. Wer allerdings mehrmals pro Jahr verreist oder teure Urlaubsreisen bucht, kann von den gedeckelten Kosten einer Jahresreiseversicherung profitieren. Aber Vorsicht: Wenn ein Versicherter die Kündigung innerhalb der vereinbarten Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr!
4. Rücktrittsversicherung für Geschäftsleute und Gruppen
Selbstständige und Freiberufler, die sich oft auf Geschäftsreisen befinden, können von speziellen Tarifen profitieren. Da sie die Stornokosten anders als Angestellte selbst tragen müssen, lohnen sich Reiserücktrittsversicherungen besonders. Auch für größere Personengruppen, beispielsweise bei Jugendfahrten, bieten die Versicherer oft spezielle Reiseversicherungen an.
5. Kreis der versicherten Risikopersonen so groß wie möglich halten
Beim Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung gilt es darauf zu achten, welche Personen der Versicherungsschutz umfasst. Im Idealfall sind nicht nur der Reisende selbst bei Unfall, Krankheit und anderen Ereignissen versichert, sondern auch weitere nahestehende Personen. Im Fachjargon werden diese meist als "Risikopersonen" bezeichnet. So gibt es durchaus Tarife, die neben den eigenen Kindern und Ehepartnern auch Geschwister, Enkelkinder, Tanten und Onkel sowie weiter entfernte Verwandte in die Reiseversicherung einschließen. Je größer der Kreis der in der Versicherung eingeschlossenen Personen ausfällt, desto besser.
6. Frühzeitig stornieren
Nach Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist bei der Stornierung der Reise Eile geboten. Je später ein Versicherter den Urlaub absagt, desto höhere Stornokosten entstehen. Sobald also feststeht, dass die gebuchte Reise nicht stattfinden kann, ist dieser Umstand der Reiseversicherung, unter Angabe der entsprechenden Gründe, umgehend zu melden.