Pferdehalterhaftpflicht Versicherung

Pferdehalterhaftpflicht Versicherung

Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter
Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Pferdehaftpflicht­versicherung

Wichtiges zur Pferdehaftpflichtversicherung

  • Keine Pflichtversicherung
    Die Pferdehaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung und muss somit laut Gesetz nicht abgeschlossen werden. Allerdings bewahrt sie im Schadensfall den Tierhalter vor erheblichen finanziellen Konsequenzen.
  • Leistungen und Zusatzleistungen vergleichen
    Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind in jeder Pferdehaftpflichtversicherung enthalten. Weitere Zusatzleistungen können allerdings bei jeder Police ergänzt werden. Informieren Sie sich, welche sich hier besonders lohnen.
  • Hohe Deckungssumme wählen
    Wählen Sie eine hohe Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro. Sollte Ihr Pferd Schäden anrichten, können diese – gerade bei Personenschäden – sehr schnell hoch ausfallen und erhebliche finanzielle Konsequenzen bedeuten.

„Das Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken Pferde“ – doch wenn das kraftvolle Tier einen Schaden verursacht, ist das Glück schnell vorbei. Denn als Tierhalter müssen Sie für jeden Schaden aufkommen, den Ihr Tier verursacht. Um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, ist es ratsam, eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Warum sich eine Pferdehaftpflichtversicherung lohnt

Die Pferdehaftpflichtversicherung gilt als die wichtigste Versicherung für Pferdehalter. Im Falle eines Schadens übernimmt sie die Ansprüche von geschädigten Dritten, sodass das finanzielle Risiko erheblich reduziert werden kann. Als privater Tierhalter sind Sie nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, auch ohne Verschulden des Tieres, für den Schaden zu haften.

Pferde gelten als sogenannte Luxustiere, für die nach § 833 BGB eine Gefährdungshaftung besteht:

833 BGB

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Das bedeutet, dass der Halter die Gefährdungshaftung für sein Tier übernehmen muss.

Insbesondere große und kräftige Tiere wie Pferde können einen enormen Schaden anrichten, der für den Tierhalter im Ernstfall den finanziellen Ruin bedeutet. Pferde sind klassische Fluchttiere, die bei Gefahr fliehen. Können sie das im Ernstfall nicht, wehren sie sich durch Treten oder Beißen. Selbst das friedlichste Pferd kann in Extremsituationen mit diesem Verhalten reagieren. So können Schäden bis in Millionenhöhe entstehen.

Sind die Schadensersatzansprüche der Dritten gerechtfertigt, kommt die Versicherung in vollem Umfang für den Schaden auf. Die Versicherungsgesellschaft prüft, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind, sodass Sie als Versicherter auch vor ungerechtfertigten Schadensansprüchen geschützt sind.

Die Pferdehaftpflichtversicherung ist – im Gegensatz zur Pferdesteuer – nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da sie aber verhindert, dass sich der Pferdehalter durch einen Schaden in Millionenhöhe finanziell ruiniert, ist sie mehr als sinnvoll. Gegenüber den existenzbedrohenden Risiken fällt die vergleichsweise geringe Versicherungsprämie kaum ins Gewicht.

Versichert ist demnach nicht das Pferd, sondern der Tierhalter – es handelt sich dabei um eine sogenannte Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Leistungen

In der Regel sind durch die Pferdehaftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt, die das Pferd bei Dritten verursacht hat.

  • Personenschäden
    Dies betrifft die Verletzung eines Menschen durch einen Unfall. Abgedeckt sind Heil- und Pflegekosten, etwa nach Bissen, Stürzen oder anderen Verletzungen, sowie Verdienstausfall, Schadenersatz oder lebenslange Rente.
  • Sachschäden
    Werden durch Ihr Pferd Gegenstände beschädigt oder zerstört, ersetzt die Versicherung die Kosten für die Reparatur oder zahlt den Zeitwert aus.
  • Vermögensschäden
    Wird der Geschädigte durch einen Unfall daran gehindert, seinen Beruf auszuführen, übernimmt die Versicherung diese Verluste.

Während diese Schäden grundsätzlich von jeder Versicherung abgedeckt sind, gibt es Policen, die weitere Leistungen umfassen. Diese sind entweder bereits enthalten oder müssen je nach Police zusätzlich gebucht werden. Dazu zählen:

  • Mietschäden: Wenn Sie Ihr Pferd in einer gemieteten Box untergestellt haben, ist es sinnvoll, Mietschäden mitzuversichern.
  • Flurschäden: Darunter fallen Schäden, die das Pferd an landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Flächen verursacht. Bricht Ihr Pferd aus der Koppel aus und verwüstet einen Acker oder verursacht Bissspuren an Bäumen, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Ist Ihr Pferd längere Zeit unbeaufsichtigt auf der Koppel oder sind Sie viel im Gelände unterwegs, lohnt sich diese Zusatzleistung.
  • Deckschäden: Deckt Ihr Hengst ungewollt eine Zuchtstute oder eine Stute, die auf Turnieren läuft, kann das für den Besitzer erhebliche finanzielle Folgen haben, da das Pferd für Züchtungen oder Turniere ausfällt. Es können Kosten für die medizinische Versorgung sowie für de Aufzucht des Fohlens anfallen, die dann die Versicherung übernimmt. Besitzer eines Hengstes sollten diese Schäden unbedingt mitversichern.
  • Fremdreiterrisiko: Haben Sie diese Zusatzpolice abgeschlossen, springt die Versicherung auch dann ein, wenn nicht Sie selbst oder jemand aus Ihrem Haushalt Ihr Pferd betreut und dabei ein Schaden entsteht.
  • Reitbeteiligung: Ähnlich wie beim Fremdreiterrisiko ist mit dieser Police eine weitere Person abgesichert, die sich regelmäßig um Ihr Pferd kümmert. Bei einigen Versicherungen ist hier eine Namensnennung erforderlich. Reitbeteiligungen sind außerdem für Eigenschäden, die sie erleiden, mitversichert.
  • Teilnahme an Wettkämpfen: Bei Turnierenist das Pferd oftmals einem höheren Risiko ausgesetzt. Wenn Sie mit Ihrem Pferd häufig an Wettkämpfen teilnehmen, lohnt sich eine zusätzliche Absicherung.
  • Kutsch- und Schlittenfahrten: Wenn Sie Ihr Tier für solche Fahrten einsetzen, wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt.
  • Forderungsausfalldeckung: Wurden Sie oder Ihr Pferd geschädigt und kommt der Verantwortliche nicht für den Schaden auf, springt Ihre Pferdehaftpflicht ein.

Beim Durchsehen dieser Liste werden Sie sich schnell feststellen, welche Risiken für Ihr eigenes Pferd bestehen. Für einen Vergleich verschiedener Pferdehaftpflichtversicherungen ist es daher sinnvoll, sich diese Risiken zu notieren. Nur so können Sie den passenden Anbieter finden, denn nicht jeder Versicherer bietet das gleiche Leistungsspektrum. Achten Sie daher ganz genau auf den Ein- oder Ausschluss wichtiger optionaler Leistungen.

Neben den Leistungen sollten Sie auch auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten. Bis zu diesem Betrag reguliert die Versicherung Schäden. Daher sollte hier nicht zu niedrig angesetzt werden: Eine Höhe von mindestens fünf Millionen Euro ist empfehlenswert. Die Summe mag auf den ersten Blick hoch erscheinen, doch sollte bedacht werden, welche Kosten mit einem bleibenden Personenschaden verbunden sind.

Leistungsausschlüsse

Nicht jeder Schaden kann über die Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Es gibt einige grundlegende Leistungsausschlüsse:

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Schäden, die dem Pferdehalter selbst oder Personen aus seinem Haushalt zugeführt wurden
  • Schäden, die durch Missachtung behördlicher Auflagen (z.B. Trensenzwang) herbeigeführt wurden
  • Buß- und Strafgelder

Weitere Ausschlüsse hängen von der Versicherung sowie den gewählten Zusatzpolicen ab. So sind Mietschäden bei einigen Versicherern mitversichert, bei anderen müssen sie zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden.

Wann ein Antrag abgelehnt werden kann

Wie bei jeder anderen Versicherung auch kann Ihr Antrag für die Pferdehaftpflicht abgelehnt werden. Gründe dafür sind beispielsweise:

  • Häufig gemeldete Schadensfälle
  • Schulden bei der Versicherung
  • Versicherungsbetrug

Wurde Ihr Antrag abgelehnt, sollten Sie sich umgehend mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen. Auch kann es hilfreich sein, einen neutralen Vermittler mit dem Antrag zu beauftragen.

Schritt für Schritt zu Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung

Bei der Suche nach der passenden Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd sollten Sie nicht nur auf die Höhe des Beitrags achten. Die Preispannen bei den Versicherungen liegen bei über 300% - so finden Sie günstige Haftpflichtversicherungen schon ab ca. 90 Euro, aber auch Prämien von über 300 Euro sind nicht ungewöhnlich. Ein Vergleich der Pferdeversicherungen kann sich also lohnen.

Dennoch sollten Sie bei der Auswahl Ihr Hauptaugenmerk nicht ausschließlich auf einen niedrigen Versicherungsbeitrag richten. Viel wichtiger sind die enthaltenen Leistungen. Denn bestehen entscheidende Lücken im Versicherungsschutz kann das im Schadensfall teuer werden.

Bei Wahl des richtigen Tarifs sollten Sie am besten in drei Schritten vorgehen:

  1. Die gebotenen Leistungen genau ansehen
  2. Das eigene Risiko und die persönlichen Anforderungen ermitteln
  3. Einen Tarif suchen, der genau diese Anforderungen erfüllt

Mithilfe des FinanceScout24-Rechners lassen sich diese Schritte ganz einfach umsetzen. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten werden Ihnen passende Tarife angezeigt, aus denen Sie Ihren Favorit wählen können. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, die Pferdehalterversicherung gleich online abzuschließen. Neben Ihren persönlichen Daten werden außerdem Daten zu Ihrem Pferd und einer Reitbeteiligung abgefragt. Die Unterlagen werden Ihnen nach Abschluss von dem Versicherungsträger zugesandt.

Falls Sie sich erst ein Angebot einholen wollen, können Sie auch dies online beantragen. Die Versicherung wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie beraten.

Höhe des Versicherungsbeitrages

Eine pauschale Aussage über die Höhe des Versicherungsbeitrages lässt sich kaum treffen. Insbesondere die benötigten Zusatzleistungen spielen bei der Preiskalkulation eine wichtige Rolle. Je mehr Risiken versichert werden, desto höher ist die Prämie. Ebenfalls eine Rolle spielen die Höhe der gewählten Deckungssumme sowie die Höhe der Selbstbeteiligung. Entscheidend ist auch, ob das Tier geritten wird, es sich um ein Aufzuchtpferd oder Gnadenbrotpferd handelt.

Bei der Pferdehaftpflicht wird nicht nach Rassezugehörigkeit unterschieden. Allerdings werden spezielle Policen für Ponys angeboten, die wesentlich günstiger sind als die Policen für Großpferde. Es wird lediglich nach der Verwendungsart des Tieres unterschieden. So lassen sich Pferde, die nicht als Reitpferde genutzt werden, günstiger versichern.

Wenn Sie mehrere Pferde besitzen, müssen Sie für jedes Tier eine einzelne Versicherung abschließen. Normalerweise wird jedes weitere versicherte Pferd günstiger, weil viele Versicherer Rabatte bei mehreren Tieren gleicher Art anbieten.

Mitversicherung von Jungtieren

Bekommt Ihre Stute ein Fohlen, so ist dieses über die Haftpflichtversicherung Ihrer Stute mitversichert. Der Versicherung sollten Sie den anstehenden Nachwuchs rechtzeitig mitteilen, damit ab Geburt Versicherungsschutz besteht. In der Regel wird dieser kostenlose Schutz für einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten gewährt. Danach muss für das Pferd eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.

Kündigung und Anbieterwechsel

Wenn Sie Ihre Pferdehaftpflichtversicherung wechseln wollen, müssen Sie Ihre bestehende Versicherung zunächst kündigen. Dafür gelten üblicherweise folgende Regelungen:

  1. Die Versicherung kann fristgerecht drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden. Anschließend jährlich zum Ende des Vertragsjahres.
  2. Bei Vertragsänderungen, etwa Beitragserhöhungen, können Sie innerhalb eines Monats kündigen – frühestens jedoch zu Beginn der Vertragsänderung.
  3. Nach einem Schadensfall können Sie innerhalb eines Monats kündigen.

Die Kündigung sollte schriftlich per Einschreiben erfolgen.

Fragen und Antworten

Worauf muss ich bei einer Pferdehaftpflichtversicherung achten?

Beim Abschluss der Versicherung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass alle Risiken hinsichtlich Ihres Pferdes abgesichert sind. Steht Ihr Pferd in einer gemieteten Box, sollte die Police unbedingt eine Absicherung gegen Mietschäden beinhalten. Bei einer Reitbeteiligung sollte auch für deren Mitversicherung gesorgt sein. Turnierpferde bedürfen ebenfalls einer zusätzlichen Police.

Brauche ich für jedes meiner Pferde eine eigene Versicherung?

Ja. Sie müssen für jedes Pferd einen separaten Vertrag abschließen. Allerdings bieten viele Versicherungen Rabatte an, wenn mehrere Pferde versichert werden.

Ist mein Pferd auch versichert, wenn jemand anderes z.B. eine Reitbeteiligung bei ihm ist?

Nicht jede Versicherung schließt die Risiken durch Fremdreiter oder Reitbeteiligungen ein. Haben Sie eine Reitbeteiligung für Ihr Pferd oder wird es regelmäßig von anderen Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören, geritten oder betreut, sollten Sie eine Zusatzpolice abschließen. Nur so übernimmt die Versicherung Schäden, die entstanden sind, während Ihr Tier in der Obhut anderer Personen war. Zudem ist Ihre Reitbeteiligung für Eigenschäden mitversichert.

Ist mein Pferd nicht schon über meine Haftpflicht mitversichert?

Nein, Pferde, genauso wie auch Hunde, sind nicht über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Diese schließt nur Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Meerschweinchen ein.

Hundebesitzer benötigen für die Absicherung vor Schäden, die durch ihr Tier verursacht werden, demnach eine eigene Hundehaftpflichtversicherung.

Kann ich eine Pferdehaftpflichtversicherung als Zusatz zu meiner Privathaftpflicht abschließen?

Nein, Einen Versicherungsschutz für Ihr Pferd können Sie nicht als Zusatz zu Ihrer Privathaftpflicht abschließen. Sie müssen eine separate Pferdehaftpflichtversicherung abschließen, die eventuell nicht vom Versicherungsträger Ihrer Privathaftpflicht angeboten wird.

Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?

Als Tierhalter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht. Die Pferdeversicherung kommt für diese auf, wenn die Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind.

Werden Unterschiede bei der Pferdehaftpflichtversicherung zwischen Ponys und Pferden gemacht?

Ja, Ponys bis zu einem Stockmaß von 148 cm können zu einem günstigeren Tarif versichert werden als Großpferde.

Was bedeutet die „Gefährdungshaftung bei Tierhaltung“?

Pferde gelten als Luxustiere, bei deren Haltung das Gesetz von einer Gefährdungshaftung spricht. Dies bedeutet, dass bereits nur durch die potenzielle Gefahrenquelle, die ein Pferd darstellt, der Halter haften muss, falls ein Schaden entsteht. Geschieht ein Unfall mit dem Pferd, ist nicht von Belang, ob der Schaden durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten zustande gekommen ist oder nicht. Der verantwortliche Halter muss beweisen, dass das Unfallereignis unter jeder Voraussetzung unabwendbar war, um sich unter Umständen von der Haftung befreien zu können.

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