Krankenversicherung Arbeitslose
Krankenversicherung für Arbeitslose - Jetzt absichern
Die richtige Krankenversicherung für Arbeitslose
Wer plötzlich arbeitslos wird, muss sich um eine Krankenversicherung für Arbeitslose kümmern. Krankheiten oder Verletzungen können jederzeit eintreten und das meist ohne Vorwarnung. Es ist daher wichtig, auch in Ausnahmesituationen wie bei Arbeitslosigkeit möglichst lückenlos krankenversichert zu sein.
In Deutschland gilt seit 2007 eine Krankenversicherungspflicht für alle Personenkreise, die nicht über eine anderweitige Absicherung für den Krankheitsfall verfügen – wie etwa Beamte oder Familienmitglieder in der Familienversicherung. Wer arbeitslos wird ist nicht zwangsläufig weiter pflichtversichert. Insbesondere freiwillig versicherte Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige verfügen nicht automatisch über eine Krankenversicherung, wenn sie arbeitslos werden.
Nicht versichert in Zeiten ohne Bezüge
Die Krankenversicherung für Arbeitslose besteht nur während der Zeiten, in denen Erwerbslose Bezüge in Form von Arbeitslosengeld I oder II erhalten. Daher ist es wichtig, sofort am ersten Tag Arbeitslosengeld zu beantragen. Mit der Abgabe des Antrags tritt auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) weiter ein, sofern eine Anspruchsberechtigung besteht.
Wer sein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst kündigt oder einen Auflösungsvertrag unterschreibt, wird mit einer Sperrzeit belegt, in der es nicht zur Zahlung von Arbeitslosengeld kommt. Dasselbe gilt für Arbeitslose, die verschiedenen Aufforderungen der Arbeitsagentur nicht nachkommen. Bei längeren Sperrfristen ab 21 Wochen im Jahr ist der Versicherungsschutz der Krankenversicherung daher gefährdet.
Freie Krankenkassenwahl für Empfänger von Arbeitslosengeld
Grundsätzlich besteht für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer bei Eintritt von Arbeitslosigkeit die vorhandene Krankenversicherung weiter. Ein Wechsel in eine von der Agentur für Arbeit ausgewählte oder in die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) ist nicht notwendig, auf Wunsch des Antragstellers aber möglich. Sofern Ehepartner und Kinder in dieser Krankenkasse im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert sind, bleibt auch diese Regelung bestehen.
Lediglich wenn es der Arbeitsagentur nicht möglich ist, die Krankenkasse eines Antragstellers zu ermitteln und der Antragsteller weder Angaben macht noch Wünsche äußert, wählt die Behörde nach eigenem Ermessen eine Krankenversicherung für Erwerbslose aus. In der Praxis ist das meist die Allgemeine Ortskrankenkasse.
Wer zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitslose?
Die Beiträge zur Krankenversicherung für Erwerbslose übernimmt in der Regel die Arbeitsagentur, sobald eine Person Arbeitslosenunterstützung in Form von ALG I beantragt. Für arbeitslose Personen, die ALG II, das sogenannte Hartz IV, erhalten, übernimmt das Jobcenter die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge. Dasselbe gilt für die Pflegeversicherung, welche an die Krankenversicherung gekoppelt ist.
Da der Anspruch auf Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge nur für Zeiten des Leistungsbezugs gilt, kann eine lange Sperrfrist dazu führen, dass die Krankenkassenbeiträge nicht mehr bezahlt werden. In diesen Fällen müssen Arbeitslose sich selbst um ihre Absicherung bemühen.
Vor und während der Arbeitslosigkeit privat versichert
Wer vor dem Bezug von Arbeitslosengeld I Mitglied einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist, kann einen Antrag stellen, um in die GKV zurückzukehren. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht. Unter gewissen Voraussetzungen können sich Erwerbslose von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dafür müssen Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Bezug des ALG 1 privat versichert gewesen sein. Personen ab dem 55. Lebensjahr nehmen gesetzliche Krankenkassen in der Regel gar nicht auf. Sie müssen sich ebenfalls in der PKV versichern.
Die Krankenversicherung für Arbeitslose bleibt daher zunächst unverändert, wenn Antragsteller vor Eintritt der Arbeitslosigkeit privat krankenversichert sind. Die Arbeitsagentur bezahlt in diesen Fällen Beiträge zur privaten Krankenversicherung in der Höhe, die auch für die gesetzliche Krankenversicherung anfällt. Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten einen Zuschuss zu ihren Beiträgen für die PKV in Höhe des halben Beitrags zum Basistarif.
Basistarif für Arbeitslose sinnvoll
Geeignet als private Krankenversicherung für Arbeitslose gilt der Basistarif eines privaten Krankenversicherers. Versicherungsnehmer haben jederzeit ein Anrecht darauf, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Dort zahlen sie nur so viel, wie sie auch in der gesetzlichen Versicherung zahlen würden. Allerdings sind die Leistungen im Vergleich zum normalen Tarif auch eingegrenzt.
Beiträge in der PKV
Bezieht der Versicherte ALG I, dann werden die Kosten in der Höhe, in der sie auch bei der GKV anfallen würden übernommen. Bei ALG II übernehmen die Jobcenter die Hälfte des Beitrags des PKV-Basistarifs.
Gesetzliche oder private Absicherung
Ob die GKV oder PKV für Versicherte die bessere Alternative ist, sollte individuell geprüft werden. Für Familien ist die gesetzliche Versicherung insbesondere interessant, da Familienmitglieder in der Familienversicherung mitversichert werden können. Bei Singles oder Alleinstehenden kann der Basistarif bei einer PKV die bessere Option sein. Eine Alternative im Rahmen der Krankenversicherung für Erwerbslose, die voraussichtlich nur vorübergehend arbeitslos sein werden und nicht auf ihre PKV verzichten möchten, ist die Anwartschaftsversicherung.
Die Anwartschaftsversicherung
Diese Versicherung bietet die Gewähr, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Wiedereintritt in den ursprünglichen Versicherungstarif der PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei der großen Anwartschaftsversicherung auch unter Berücksichtigung des ursprünglichen Eintrittsalters möglich ist.
Wahl der Krankenkasse
Die Auswahl der Krankenkasse spielt auch für Erwerbslose eine Rolle, obwohl sie die Beiträge nicht selbst tragen müssen. Bei der GKV unterscheiden sich die Beiträge sowieso nur durch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Da einige Versicherer neben dem gesetzlichen vorgeschriebenen Katalog weitere Zusatzleistungen bieten, lohnt es sich Krankenkassen zu vergleichen.
Arbeitslose dürfen wie jeder andere Versicherte einen Krankenkassenwechsel unter Berücksichtigung der Fristen vollziehen. Ist man in Zeiten von Arbeitslosigkeit bei einer leistungsstarken GKV oder PKV abgesichert, muss man sich auch später, wenn man wieder einen Job hat, keine Sorgen um einen Wechsel machen.